• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Datenschutzrecht

Schon ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt?

6. November 2019
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
privacy policy 3344455 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Verarbeitungsverzeichnis ist Pflicht für alle Verantwortlichen gemäß Art. 30 DSGVO, auch bei weniger als 250 Mitarbeitern.
  • Alle Verarbeitungsvorgänge von Kundendaten müssen im Verzeichnis erfasst werden, inklusive Speicherung und Zugriff.
  • DSGVO-Kontrollen sind häufig, und ein fehlendes Verzeichnis kann negative Auswirkungen bei Datenschutzvorfällen haben.
  • Inhalt des Verzeichnisses muss Zwecke der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und Empfänger umfassen.
  • Achten Sie auf Datenübertragungen in Drittländer und die Sicherheitsmaßnahmen gemäß Artikel 32.
  • Ein gepflegtes Verzeichnis kann bei Bußgeldern positiv gewertet werden und zeigt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung.
  • Das Verzeichnis kann auch elektronisch geführt werden, was die Verwaltung erleichtert.

Pflicht seit Geltung der DSGVO

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Pflicht seit Geltung der DSGVO
2. Was ist gelegentlich?
3. Inhalt des Verarbeitungsverzeichnisses
4. Elektronisch geht natürlich :_)

Bei vielen ist in seit letztem Mai das Bewusstsein dafür geschärft worden, dass man auf einer Webseite, einer App und in zahlreichen anderen Situationen eine Datenschutzerklärung benötigt. Dass jedoch fast jeder auch ein Verarbeitungsverzeichnis braucht, weiß gefühlt keiner.

Aber genau so ist es: Im Verarbeitungsverzeichnis müssen alle Verarbeitungsvorgänge aufgelistet werden, also wo und wie Kundendaten gespeichert werden, welche Kundendaten gespeichert werden, wie lange diese gespeichert werden, wer Zugriff auf diese Daten hat und vieles weiteres.  Eine gute Übersicht zum Verarbeitungsverzeichnis findet man hier.

Das Verarbeitungsverzeichnis wird in Art. 30 DSGVO geregelt:

Jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter müssen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Leider betrifft das inzwischen mehr Unternehmen/Verantwortliche als man zuerst denkt.

Die  […] genannten Pflichten gelten nicht für Unternehmen oder Einrichtungen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, es sei denn […] die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich […].

Was ist gelegentlich?

Auch wenn das „gelegentlich“ nicht definiert ist, dürfte dies mit Sicherheit jeden betreffen, der Kundendaten verarbeitet, weil man eingeloggte Nutzer hat, weil man Nutzern Produkte oder Dienstleistungen verkauft, virtuelle Gegenstände anbietet etc.

Da die Datenschutzbehörden bereits sehr aktiv sind, wird bei einer Prüfung mit großer Sicherheit darauf geachtet, ob ein derartiges Verzeichnis angelegt wurde. Erst recht gilt dies natürlich, wenn man einen Datenschutzvorfall zu verantworten hat. Der erste Eindruck dürfte katastrophal sein, wenn man kein Verzeichnis erstellt hat und somit klar ersichtlich darstellt, dass man sich über Datenschutz im Unternehmen/als Anbieter nur sehr bedingt Gedanken gemacht hat.

Ein Verarbeitungsverzeichnis klingt dabei zunächst ähnlich wie eine Datenschutzerklärung, ist aber nichts, was man auf die Homepage etc. öffentlich zur Verfügung stellt. Vielmehr ist es eine Darstellung, welche Datenschutz relevanten Vorgänge stattfinden und betrifft natürlich die eigene Webseite, den Webshop, aber auch die Übergabe von Daten zum Steuerberater, zum Inkasso, den Umgang mit Paymentanbietern und alle weiteren Aspekte. Ebenso sind aber auch eigene Mitarbeiter, Moderatoren etc. betroffen, deren Gehälter man und Sozialversicherungsdaten man beispielsweise speichert. Bei Agenturen etc. wären dies aber auch klassische Daten, die man in ein CRM-System speichert, Pitches, Angebote, Bewerbungen und alle weiteren Aspekte mit persönlichen Daten.

Inhalt des Verarbeitungsverzeichnisses

Was muss rein in das Verarbeitungsverzeichnis? Nun mindestens die Zwecke der Verarbeitung, eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden. Dabei ist natürlich besonders auf Übertragungen in Drittländer zu achten. Hinzukommen die Rechtsgrundlagen für die Speicherung, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien und wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 DSGVO, denn die Sicherheit der Daten ist ein weiterer Punkt, der gerne ignoriert wird, der aber für Datenschutzbehörden sehr wichtig ist.

Perfekt werden die wenigsten Verarbeitungsverzeichnisse sein, aber allein die Mühe, eines geführt zu haben, dürften viele Datenschutzbeauftragte bei der möglichen Ermittlung von Bußgeldern honorieren. Es dient natürlich auch sich über die Vorgänge bewusst zu werden und daher kann man damit auch Pflichten wie die Pflicht zur Darlegung der Verarbeitungszwecke nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) DSGVO, den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung entsprecht Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO, den Nachweis der Datenminimierung aus Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO, den Nachweis der Richtigkeit und Aktualität der Daten nach Art. 5 Abs. 1 lit. d) DSGVO und zahlreiche weiteren Pflichten nachkommen.

Elektronisch geht natürlich :_)

Übrigens kann das Verarbeitungsverzeichnis natürlich auch in einem elektronischen Format geführt werden. Es muss also niemand Stift und Papier zücken.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie mich.

Tags: AgenturenDatenschutzDienstleistungPaymentSicherheitSozialversicherungSteuerberater

Beliebte Beträge

Achtung bei der Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private Adressen

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
3. September 2024

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 31.07.2024 zum Aktenzeichen 7 U 351/23 klargestellt, dass die Weiterleitung dienstlicher E-Mails an...

Mehr lesenDetails

Cookie-Zustimmung beim Einsatz von Google Maps?

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
23. Januar 2020

Im letzten Jahr habe ich einige Artikel zum Thema Zustimmung beim Setzen von Cookies veröffentlicht. Siehe dazu diese Artikel. Wie...

Mehr lesenDetails

Kann Cloudflare zulässig eingesetzt werden?

Kann ein Bußgeld wegen einer Datenschutzpanne gegen eine Kapitalgesellschaft ergehen?
25. März 2021

Das Thema, ob US-amerikanische SaaS-Anbieter zulässigerweise eingesetzt werden können oder ob Produkte wie Jira, Zendesk, diverse CRM System und weiteres...

Mehr lesenDetails

Transparenz bei KI-Einsatz: Müssen Nutzer informiert werden?

Transparenz bei KI-Einsatz: Müssen Nutzer informiert werden?
31. Mai 2024

Künstliche Intelligenz (KI) ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Unternehmen setzen KI-Systeme ein, um Prozesse zu optimieren,...

Mehr lesenDetails

Rechtskonforme Archivierung von E-Mails: Gesetzliche Anforderungen und praktische Umsetzung

Rechtskonforme Archivierung von E-Mails: Gesetzliche Anforderungen und praktische Umsetzung
14. März 2025

Die E-Mail ist aus der modernen Unternehmenskommunikation nicht mehr wegzudenken. Sie dient nicht nur dem schnellen Informationsaustausch, sondern spielt auch...

Mehr lesenDetails

Digistore24 haftet für Wettbewerbsverletzungen seiner Auftraggeber

Digistore24 haftet für Wettbewerbsverletzungen seiner Auftraggeber
16. Juli 2024

Digistore24 haftet für Wettbewerbsverletzungen seiner Auftraggeber Das Oberlandesgericht Celle hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass sich der bekannte Anbieter...

Mehr lesenDetails

DSGVO und Pseudonymisierung: Ein überraschendes Urteil des EuG

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
5. Juni 2023

Einleitung Die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf pseudonymisierte Daten ist ein kontroverses Thema, das in der Rechts- und Datenschutzgemeinschaft viel...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz im Esport: Juristische Herausforderungen und Lösungen für Fanbindung, Spielverbesserung und Sponsoring

Künstliche Intelligenz im Esport: Juristische Herausforderungen und Lösungen für Fanbindung, Spielverbesserung und Sponsoring
9. Juni 2023

Einleitung Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat tiefgreifende Auswirkungen auf verschiedene Branchen, und der Esport ist keine Ausnahme....

Mehr lesenDetails

Asset Deal vs. Share Deal: Datenschutzrechtliche Implikationen beim Unternehmenskauf

Asset Deal vs. Share Deal: Datenschutzrechtliche Implikationen beim Unternehmenskauf
6. Oktober 2024

Bei Unternehmensübernahmen stehen Käufern grundsätzlich zwei Optionen zur Verfügung: der Asset Deal und der Share Deal. Diese Unterscheidung ist insbesondere...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 9 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Mit wem arbeite zusammen? Was sind typische Mandanten von mir?
Mit wem arbeite zusammen? Was sind typische Mandanten von mir?
Marian Härtel - Esport Anwalt
Marian Härtel – Esport Anwalt
Rechtsanwalt für Gründer - der richtige Partner
Rechtsanwalt für Gründer – der richtige Partner
Up Round

Up Round

15. Oktober 2024

Eine Up Round bezeichnet eine Finanzierungsrunde für ein Startup oder ein privates Unternehmen, bei der die Bewertung des Unternehmens höher...

Mehr lesenDetails
bootcamps und talentfoerderung im esportspielerverkauf moeglich

Esport Recht

25. Juni 2023
Transfer of Funds Regulation (ToFR

Transfer of Funds Regulation (ToFR

9. Februar 2025
Schuldnerverzug

Schuldnerverzug

16. Oktober 2024
Löschkonzept

Abnahme

10. November 2024

Podcast Folgen

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

In dieser spannenden Episode des itmedialaw-Podcasts tauchen wir tief in die rechtlichen Entwicklungen ein, die die Startup-Welt im Jahr 2025...

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

In dieser spannenden Folge unseres Podcasts tauchen wir tief in die Welt der innovativen Geschäftsmodelle ein. Unser Host Marian Härtel,...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • Meinung/Glosse
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung