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Sind die Ergebnisse von KI-Generatoren überhaupt schützbar?

2. März 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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copyright gc96e44400 1920

Künstliche Intelligenz (KI) wird immer besser darin, Inhalte wie Texte, Bilder oder Musik zu generieren. Aber wer besitzt eigentlich die Urheberrechte an diesen Werken? Das ist eine Frage, die sich immer mehr Menschen stellen, da KI-Generatoren immer populärer werden. In Deutschland ist die Rechtslage diesbezüglich noch unklar. In diesem Blogpost werde ich die Problematik diskutieren und erörtern, ob die Ergebnisse von KI-Generatoren in Deutschland urheberrechtlich schützbar sind.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. KI-Generatoren und geistiges Eigentum
2. Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von KI-generierten Inhalten
3. Die Rolle des „Auftraggebers“
4. Fazit: Klärung der rechtlichen Grauzone notwendig
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Künstliche Intelligenz verbessert kontinuierlich die Generierung von Inhalten wie Texten, Bildern und Musik.
  • Die Frage der Urheberrechte an KI-generierten Inhalten ist in Deutschland derzeit unklar.
  • KI-Produkte entsprechen nicht den Anforderungen einer persönlichen geistigen Schöpfung und können rechtlich ungeschützt bleiben.
  • Die Rolle des Auftraggebers bei der Erstellung von KI-Inhalten ist oft schwierig zu definieren.
  • Eine Klärung der rechtlichen Grauzone bezüglich KI-Inhalten ist notwendig für Rechtsklarheit.
  • Unklare Urheberrechte haben bereits zu juristischen Auseinandersetzungen in Bereichen wie Journalismus und Kunst geführt.
  • Transparente Kommunikation zwischen Nutzern von KI-Generatoren und Auftraggebern kann Rechtsstreitigkeiten verhindern.

KI-Generatoren und geistiges Eigentum

KI-Generatoren haben in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Sie können nicht nur Texte, Bilder oder Musik generieren, sondern auch in vielen anderen Bereichen eingesetzt werden, z. B. in der Medizin oder der Automobilindustrie. Obwohl KI-Generatoren in der Lage sind, faszinierende Ergebnisse zu erzielen, ist es wichtig zu bedenken, dass sie keine persönlichen geistigen Schöpfungen im klassischen Sinne darstellen. Die Arbeit einer KI ist im Grunde genommen nur ein Algorithmus, der auf einer bestimmten Menge an Daten basiert. Sie hat keine eigenen Ideen, Emotionen oder Vorstellungen.

Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von KI-generierten Inhalten

In Deutschland müssen Werke grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllen, um urheberrechtlich geschützt zu sein: Sie müssen eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und sie müssen eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Da KI-Generatoren keine individuellen geistigen Schöpfungen hervorbringen, können die Ergebnisse, im schlimmsten Fall, auch nicht urheberrechtlich geschützt werden. Es gibt dann keine Urheberrechte oder Verwertungsrechte an diesen Inhalten. Das gilt jedenfalls für die originellen Inhalte. Anders könnte es sein, wenn man die Ergebnisse einer KI als Basis nutzt und dann diese Ergebnis selbst erweitert oder anpasst. Hier wird es in Zukunft wohl nette Abgrenzungsprobleme und Rechtsfragen geben.

Die Rolle des „Auftraggebers“

In der Praxis ist es oft schwierig zu klären, wer die Urheberrechte an einem KI-generierten Werk besitzt. Wenn eine Person eine KI beauftragt, ein bestimmtes Werk zu erstellen, wird in der Regel davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die Urheberrechte besitzt. Dies liegt daran, dass die KI nur ein Werkzeug ist, das der Auftraggeber verwendet, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Allerdings kann es in einigen Fällen schwierig sein, den Anteil des Auftraggebers und den Anteil der KI an der Entstehung des Werks zu bestimmen.

Fazit: Klärung der rechtlichen Grauzone notwendig

Es ist wichtig, die Frage der Urheberrechte von KI-generierten Inhalten zu klären, da die Anwendung von KI-Generatoren in verschiedenen Bereichen zunimmt. Bislang ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt, was zu Unsicherheit führen kann. Eine Klärung der rechtlichen Grauzone würde nicht nur Klarheit schaffen, sondern auch dazu beitragen, dass die Entwickler von KI-Generatoren und die Auftraggeber der Werke sich an klare Regeln halten können. Eine solche Klärung kann auch dazu beitragen, Innovationen im Bereich der KI-Generatoren voranzutreiben, indem sie ein stabiles Rechtsfundament schafft, das den Entwicklern Sicherheit bietet. Die Tatsache, dass die Frage der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von KI-generierten Inhalten noch unklar ist, hat bereits zu einigen juristischen Auseinandersetzungen geführt. Insbesondere im Bereich des Journalismus und der Kunst gibt es bereits zahlreiche Beispiele, in denen KI-Generatoren eingesetzt wurden, um Inhalte zu erstellen. Die fehlende Klarheit in Bezug auf die urheberrechtliche Schutzfähigkeit solcher Werke hat bereits zu Rechtsstreitigkeiten geführt, bei denen es um die Frage ging, wer die Urheberrechte an einem KI-generierten Werk besitzt. Um solche Streitigkeiten zu vermeiden und eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen, ist es notwendig, die Frage der Urheberrechte von KI-generierten Inhalten zu klären. Nur so können sowohl die Entwickler von KI-Generatoren als auch die Auftraggeber der Werke sicher sein, dass sie sich innerhalb klar definierter Grenzen bewegen.

Übrigens:

Nutzer von KI-Generatoren sollten darauf achten, dass sie gegenüber ihren Auftraggebern klarstellen, dass und in welchem Umfang KI-Generatoren eingesetzt werden. Eine klare Kommunikation in Bezug auf die Verwendung von KI-Generatoren ist wichtig, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn der Auftraggeber nicht darüber informiert wird, dass ein KI-Generator zur Erstellung eines Werks verwendet wird, und er glaubt, dass es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt, die urheberrechtlich geschützt ist, könnte der Auftragnehmer schadensersatzpflichtig gemacht werden. Es ist daher ratsam, dass Nutzer von KI-Generatoren in ihren Verträgen klarstellen, dass sie einen KI-Generator verwenden, um das Werk zu erstellen, und dass der Auftraggeber möglicherweise nicht alle Urheberrechte an dem Werk erhält. Eine solche Klarstellung kann dazu beitragen, potenzielle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und ein reibungsloses Geschäftsverhältnis zwischen den Parteien zu gewährleisten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlogKIKünstliche IntelligenzRechtsfrageRechtsfragenSchadensersatzSchöpfungshöheSicherheitUrheberrechtVerträge

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