• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Sind die Ergebnisse von KI-Generatoren überhaupt schützbar?

2. März 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
copyright gc96e44400 1920

Künstliche Intelligenz (KI) wird immer besser darin, Inhalte wie Texte, Bilder oder Musik zu generieren. Aber wer besitzt eigentlich die Urheberrechte an diesen Werken? Das ist eine Frage, die sich immer mehr Menschen stellen, da KI-Generatoren immer populärer werden. In Deutschland ist die Rechtslage diesbezüglich noch unklar. In diesem Blogpost werde ich die Problematik diskutieren und erörtern, ob die Ergebnisse von KI-Generatoren in Deutschland urheberrechtlich schützbar sind.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. KI-Generatoren und geistiges Eigentum
2. Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von KI-generierten Inhalten
3. Die Rolle des „Auftraggebers“
4. Fazit: Klärung der rechtlichen Grauzone notwendig
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Künstliche Intelligenz verbessert kontinuierlich die Generierung von Inhalten wie Texten, Bildern und Musik.
  • Die Frage der Urheberrechte an KI-generierten Inhalten ist in Deutschland derzeit unklar.
  • KI-Produkte entsprechen nicht den Anforderungen einer persönlichen geistigen Schöpfung und können rechtlich ungeschützt bleiben.
  • Die Rolle des Auftraggebers bei der Erstellung von KI-Inhalten ist oft schwierig zu definieren.
  • Eine Klärung der rechtlichen Grauzone bezüglich KI-Inhalten ist notwendig für Rechtsklarheit.
  • Unklare Urheberrechte haben bereits zu juristischen Auseinandersetzungen in Bereichen wie Journalismus und Kunst geführt.
  • Transparente Kommunikation zwischen Nutzern von KI-Generatoren und Auftraggebern kann Rechtsstreitigkeiten verhindern.

KI-Generatoren und geistiges Eigentum

KI-Generatoren haben in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Sie können nicht nur Texte, Bilder oder Musik generieren, sondern auch in vielen anderen Bereichen eingesetzt werden, z. B. in der Medizin oder der Automobilindustrie. Obwohl KI-Generatoren in der Lage sind, faszinierende Ergebnisse zu erzielen, ist es wichtig zu bedenken, dass sie keine persönlichen geistigen Schöpfungen im klassischen Sinne darstellen. Die Arbeit einer KI ist im Grunde genommen nur ein Algorithmus, der auf einer bestimmten Menge an Daten basiert. Sie hat keine eigenen Ideen, Emotionen oder Vorstellungen.

Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von KI-generierten Inhalten

In Deutschland müssen Werke grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllen, um urheberrechtlich geschützt zu sein: Sie müssen eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und sie müssen eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Da KI-Generatoren keine individuellen geistigen Schöpfungen hervorbringen, können die Ergebnisse, im schlimmsten Fall, auch nicht urheberrechtlich geschützt werden. Es gibt dann keine Urheberrechte oder Verwertungsrechte an diesen Inhalten. Das gilt jedenfalls für die originellen Inhalte. Anders könnte es sein, wenn man die Ergebnisse einer KI als Basis nutzt und dann diese Ergebnis selbst erweitert oder anpasst. Hier wird es in Zukunft wohl nette Abgrenzungsprobleme und Rechtsfragen geben.

Die Rolle des „Auftraggebers“

In der Praxis ist es oft schwierig zu klären, wer die Urheberrechte an einem KI-generierten Werk besitzt. Wenn eine Person eine KI beauftragt, ein bestimmtes Werk zu erstellen, wird in der Regel davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die Urheberrechte besitzt. Dies liegt daran, dass die KI nur ein Werkzeug ist, das der Auftraggeber verwendet, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Allerdings kann es in einigen Fällen schwierig sein, den Anteil des Auftraggebers und den Anteil der KI an der Entstehung des Werks zu bestimmen.

Fazit: Klärung der rechtlichen Grauzone notwendig

Es ist wichtig, die Frage der Urheberrechte von KI-generierten Inhalten zu klären, da die Anwendung von KI-Generatoren in verschiedenen Bereichen zunimmt. Bislang ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt, was zu Unsicherheit führen kann. Eine Klärung der rechtlichen Grauzone würde nicht nur Klarheit schaffen, sondern auch dazu beitragen, dass die Entwickler von KI-Generatoren und die Auftraggeber der Werke sich an klare Regeln halten können. Eine solche Klärung kann auch dazu beitragen, Innovationen im Bereich der KI-Generatoren voranzutreiben, indem sie ein stabiles Rechtsfundament schafft, das den Entwicklern Sicherheit bietet. Die Tatsache, dass die Frage der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von KI-generierten Inhalten noch unklar ist, hat bereits zu einigen juristischen Auseinandersetzungen geführt. Insbesondere im Bereich des Journalismus und der Kunst gibt es bereits zahlreiche Beispiele, in denen KI-Generatoren eingesetzt wurden, um Inhalte zu erstellen. Die fehlende Klarheit in Bezug auf die urheberrechtliche Schutzfähigkeit solcher Werke hat bereits zu Rechtsstreitigkeiten geführt, bei denen es um die Frage ging, wer die Urheberrechte an einem KI-generierten Werk besitzt. Um solche Streitigkeiten zu vermeiden und eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen, ist es notwendig, die Frage der Urheberrechte von KI-generierten Inhalten zu klären. Nur so können sowohl die Entwickler von KI-Generatoren als auch die Auftraggeber der Werke sicher sein, dass sie sich innerhalb klar definierter Grenzen bewegen.

Übrigens:

Nutzer von KI-Generatoren sollten darauf achten, dass sie gegenüber ihren Auftraggebern klarstellen, dass und in welchem Umfang KI-Generatoren eingesetzt werden. Eine klare Kommunikation in Bezug auf die Verwendung von KI-Generatoren ist wichtig, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn der Auftraggeber nicht darüber informiert wird, dass ein KI-Generator zur Erstellung eines Werks verwendet wird, und er glaubt, dass es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt, die urheberrechtlich geschützt ist, könnte der Auftragnehmer schadensersatzpflichtig gemacht werden. Es ist daher ratsam, dass Nutzer von KI-Generatoren in ihren Verträgen klarstellen, dass sie einen KI-Generator verwenden, um das Werk zu erstellen, und dass der Auftraggeber möglicherweise nicht alle Urheberrechte an dem Werk erhält. Eine solche Klarstellung kann dazu beitragen, potenzielle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und ein reibungsloses Geschäftsverhältnis zwischen den Parteien zu gewährleisten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlogKIKünstliche IntelligenzRechtsfrageRechtsfragenSchadensersatzSchöpfungshöheSicherheitUrheberrechtVerträge

Weitere spannende Blogposts

Beratung zu Corona bzgl. Rechtsfragen und staatliche Hilfe – regelmäßige Updates

Beratung zu Corona bzgl. Rechtsfragen und staatliche Hilfe – regelmäßige Updates
19. März 2020

Die Corona Krise, oder auch Covid-19, trifft uns alle. Und auch viele Mandanten aus dem IT-Bereich informieren mich diese Woche...

Mehr lesenDetails

Esporteinrichtungen und Alkohol?

Esporteinrichtungen und Alkohol?
17. Juli 2019

Auch wenn Esportler eher die Energydrink-Konsumenten sind, so fragen sich Locations wie Esportbars oder LAN-Arenen durchaus, ob es möglich ist,...

Mehr lesenDetails

Verkannte Haftungsrisiken: Was GmbH Geschäftsführer wissen müssen

Verkannte Haftungsrisiken: Was GmbH Geschäftsführer wissen müssen
10. Oktober 2023

Einleitung: In einem jüngsten Gespräch mit einem Mandanten kam das Thema der Haftungsrisiken für Geschäftsführer einer GmbH zur Sprache. Dieses...

Mehr lesenDetails

BGH zur Haftung für Kundenbewertungen auf Amazon

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
7. Oktober 2019

Der Bundesgerichtshof hat aktuell über die Frage zu entscheiden, ob den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts für...

Mehr lesenDetails

Brexit und der Datenschutz, Verträge und Dienstleister überprüfen

ITMediaLaw: Http3 auf Litespeed Server
15. September 2020

Anfang des Jahres habe ich bereits in diesem Artikel zum Thema Brexit und  Datenschutz gewarnt. Das war allerdings noch vor...

Mehr lesenDetails

Ist das Vertriebsmodell Free2Play wettbewerbswidrig?

Schlüsselwörter: Vertriebsmodell, Free2Play.

Geänderte Beschreibung: Ein Holztisch mit einem offenen Buch und einem Stift, der das Free2Play-Vertriebsmodell erkundet.
23. Oktober 2018

In einem von mir vertretenen Fall stellt sich, neben zahlreichen weiteren Problemen, aktuell die Frage, ob das von vielen Publisher...

Mehr lesenDetails

Händler muss nicht auf Sicherheitslücken bei Smartphones hinweisen

Händler muss nicht auf Sicherheitslücken bei Smartphones hinweisen
1. November 2019

Ein durchaus interessantes Urteil für Händler aller Art kommt heute aus Köln. Die Ausführungen lassen sich wohl durchaus auf die...

Mehr lesenDetails

BGH zur Haftung für Videouploads von Dritten

Urheberrecht
19. Juni 2019

Der Bundesgerichtshof hat ein interessantes Urteil zur Frage der Haftung für Videouploads Dritter gefällt! In der Entscheidung ging es um...

Mehr lesenDetails

Risiken bei der Nutzung und beim Anbieten von No-Code Plattformen als SaaS

Risiken bei der Nutzung und beim Anbieten von No-Code Plattformen als SaaS
10. Juli 2023

Die Überschrift dieses Blogposts könnte auf den ersten Blick wie ein Gewinner im Wettbewerb für die meisten Anglizismen in einem...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024

In this captivating episode of my IT Medialaw podcast, I, Marian Härtel, share my personal journey as a passionate IT...

Mehr lesenDetails
43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024
c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024
d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024
AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung