• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Urteil des EuGH zu Verbraucherwiderruf: Verträge ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung könnten teuer werden

20. Mai 2023
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Urteil des EuGH zu Verbraucherwiderruf: Verträge ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung könnten teuer werden

20. Mai 2023
in Recht im Internet, Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
20200427 Eugh Diskr o Person

Das EuGH-Urteil zum Verbraucherwiderruf: Was es bedeutet

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Das EuGH-Urteil zum Verbraucherwiderruf: Was es bedeutet
2. Die Details des Urteils und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
3. Das Prinzip des Widerrufsrechts und die Auswirkungen auf die Praxis
4. Das Urteil und seine Relevanz für SaaS-Anbieter und Freelancer
5. Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie den Anforderungen des Widerrufsrechts entsprechen?
6. Abschließende Gedanken
7. Fazit
7.1. Author: Marian Härtel

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-97/22 liefert eine bedeutende Botschaft für alle Geschäftsführer, Freiberufler, und Unternehmen, die ihre Dienstleistungen außerhalb der klassischen Geschäftsräume oder über digitale Plattformen anbieten. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass die Informationspflicht über das Widerrufsrecht eine zentrale Rolle im Verbraucherschutz spielt. Konkret hat das Gericht festgelegt, dass im Falle einer unterlassenen oder fehlerhaften Belehrung über das Widerrufsrecht durch den Unternehmer, der Verbraucher auch nach vollständiger Vertragserfüllung den Vertrag widerrufen kann. Weiterhin hebt das Urteil hervor, dass der Verbraucher in einem solchen Fall von jeglicher Zahlungspflicht befreit ist.

Wichtigste Punkte
  • Das EuGH-Urteil C-97/22 unterstreicht die zentrale Rolle der Informationspflicht über das Widerrufsrecht im Verbraucherschutz.
  • Verbraucher können auch nach vollständiger Vertragserfüllung den Vertrag widerrufen, wenn das Widerrufsrecht fehlerhaft kommuniziert wurde.
  • Unternehmen, die ihre Informationspflichten nicht erfüllen, riskieren, Dienstleistungen ohne Bezahlung erbringen zu müssen.
  • Das Urteil gilt auch für digitale Dienstleistungen und SaaS-Anbieter, die ihre Verträge überprüfen müssen.
  • Einzelheiten zur Belehrung über das Widerrufsrecht sind entscheidend, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
  • Rechtsberatung kann Unternehmen helfen, ihre Verträge an die Anforderungen des Widerrufsrechts anzupassen.
  • Die Entscheidung zeigt die hohe Bedeutung des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union.

Das bedeutet, dass Unternehmen, die ihre Informationspflichten nicht erfüllen, das Risiko eingehen, ihre Dienstleistungen ohne entsprechende Bezahlung erbringen zu müssen, selbst wenn diese bereits vollständig erbracht wurden. Dieses Urteil macht deutlich, dass die Achtung und Einhaltung des Widerrufsrechts nicht nur ein juristischer, sondern auch ein betriebswirtschaftlicher Aspekt von großer Bedeutung ist. Unternehmen sind somit angehalten, ihre Verträge und Geschäftspraktiken sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sowohl die Verbraucherinteressen zu wahren, als auch sich selbst vor potenziellen finanziellen Verlusten zu schützen.

Die Details des Urteils und ihre Auswirkungen auf Unternehmen

In dem zur Beurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof stehenden Fall ging es um einen Verbraucher, der mit einem Unternehmen einen Vertrag zur Überarbeitung der Elektroinstallation seines Hauses eingegangen war. Die Besonderheit hierbei: Das betroffene Unternehmen unterließ es, den Verbraucher über sein rechtlich zustehendes Widerrufsrecht aufzuklären. Nachdem das Unternehmen die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht hatte, überraschte der Verbraucher mit einem Widerruf des Vertrags und lehnte eine Begleichung der ausgestellten Rechnung ab.

In seiner Entscheidung legte das EuGH fest, dass das Unternehmen, trotz vollständiger Vertragserfüllung, keinen Anspruch auf Bezahlung hat. Dieser Urteilsspruch basiert auf der Tatsache, dass das Unternehmen es versäumt hatte, den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht zu informieren. Diese Belehrung stellt ein fundamentales Recht des Verbrauchers dar, um ihm die Möglichkeit zu geben, seine Entscheidung zum Vertragsabschluss bewusst und in Kenntnis aller Konsequenzen treffen zu können.

Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen, die mit dem Abschluss eines Vertrags einhergehen, vollständig zu verstehen und umzusetzen. In diesem spezifischen Szenario musste das Unternehmen aufgrund seiner Versäumnisse erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen, da es nach der erfolgreichen Durchführung seiner Dienstleistungen auf den entstandenen Kosten sitzen blieb

Das Prinzip des Widerrufsrechts und die Auswirkungen auf die Praxis

Das Widerrufsrecht soll den Verbraucher schützen, besonders wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurde. In diesem Kontext kann der Verbraucher stärkerem Druck ausgesetzt sein oder einem Überraschungsmoment erliegen. Die Information über das Widerrufsrecht ermöglicht es ihm, die Entscheidung, ob er den Vertrag abschließen soll oder nicht, in vollem Bewusstsein der Sachlage zu treffen.

Das Urteil und seine Relevanz für SaaS-Anbieter und Freelancer

In der immer digitaler werdenden Geschäftswelt können ähnliche rechtliche Herausforderungen nicht nur traditionelle Unternehmen, sondern auch Akteure im digitalen Bereich treffen. Dies umfasst beispielsweise SaaS-Anbieter (Software as a Service), Marketingdienstleister, Grafikdesigner und andere Freelancer, die ihre Dienstleistungen häufig über Online-Plattformen anbieten. Wenn in den über das Internet geschlossenen Verträgen das Widerrufsrecht nicht korrekt erläutert oder sogar vollständig weggelassen wird, können diese Anbieter sich mit denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, wie das Unternehmen in dem vom EuGH entschiedenen Fall.

Der digitale Vertragsabschluss stellt eine besondere Situation dar, da die Verbraucher in diesem Kontext keinen physischen Kontakt zu dem Vertragspartner haben und aufgrund des fehlenden persönlichen Kontakts möglicherweise weniger wachsam sind. Daher ist die korrekte und vollständige Belehrung über das Widerrufsrecht auch in diesem Kontext von grundlegender Bedeutung.

Der Fall unterstreicht, dass Anbieter in der digitalen Wirtschaft ihre Verträge und Geschäftsbedingungen sorgfältig überprüfen und sicherstellen müssen, dass sie den Verbrauchern die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Ansonsten können sie sich erheblichen rechtlichen Konsequenzen und wirtschaftlichen Verlusten gegenübersehen. Dies kann insbesondere für Freelancer und Kleinunternehmer, deren finanzielle Spielräume oft begrenzt sind, weitreichende Folgen haben.“

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie den Anforderungen des Widerrufsrechts entsprechen?

Es ist wichtig, dass Unternehmen Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass ihre Verträge den Anforderungen des Widerrufsrechts entsprechen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Widerrufsbelehrung prominent platziert ist, um sicherzustellen, dass der Verbraucher sie leicht finden und verstehen kann.

Abschließende Gedanken

Die Folgen des Urteils des EuGH sind weitreichend und unterstreichen die Bedeutung des Verbraucherschutzes. Unternehmen aller Größen und Branchen sollten dieses Urteil zum Anlass nehmen, ihre Praktiken in Bezug auf Widerrufsbelehrungen zu überprüfen und anzupassen. Dabei sollte immer im Hinterkopf behalten werden, dass ein Verbraucher nach den Bestimmungen des deutschen Rechts, die zur Umsetzung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher erlassen worden sind, nicht für die vor Ablauf der Widerrufsfrist erbrachte Dienstleistung aufkommen braucht, wenn der Unternehmer es versäumt hat, ihn über sein Widerrufsrecht zu unterrichten. Dies gilt auch für den Bereich der digitalen Dienstleistungen und Online-Verträge.

Durch die sorgfältige Beachtung des Widerrufsrechts und die korrekte Implementierung von Widerrufsbelehrungen können Unternehmen sowohl ihre Kunden schützen als auch sich selbst vor finanziellen und rechtlichen Konsequenzen bewahren.

Fazit

Das Urteil des EuGH wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit, Verträge sorgfältig zu prüfen. Die Erbringung von Dienstleistungen ohne die Möglichkeit eines Wertersatzes nach einem Widerruf kann hohe wirtschaftliche Folgen für Anbieter haben. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freelancer ist es von größter Wichtigkeit, die gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung zu erfüllen, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Diese Entscheidung zeigt deutlich, dass der Verbraucherschutz in der Europäischen Union einen hohen Stellenwert hat und Unternehmen sich dessen bewusst sein sollten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungDienstleistungFreelancerMarketingSaasVerbraucherVerbraucherschutzVerträgeWiderrufsbelehrung

Weitere spannende Blogposts

BGH wird über Erstattung von Wetteinsetzen entscheiden

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
17. Januar 2024

Es wird wohl Zeit. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten, der im...

Mehr lesenDetails

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand
30. Dezember 2021

Seit einiger Zeit bin ich nicht mehr dazu gekommen, regelmäßig Blogbeiträge zu schreiben. Der Grund dafür ist, dass ich in...

Mehr lesenDetails

LG Berlin zu den wesentlichen Warenmerkmalen beim Online-Verkauf von T-Shirts

Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe
22. Januar 2024

Für Esport-Teams und Influencer, die im Online-Handel aktiv sind und regelmäßig Merchandise wie T-Shirts und Hoodies anbieten, bietet ein kürzlich...

Mehr lesenDetails

Blockchain Gaming und das französische Jonum Law

Blockchain in Computerspielen – ein neues Spielfeld für Rechtsanwälte?
7. August 2024

Blockchain Gaming und das französische Jonum Law im Lichte der EU-Verordnung MiCAR Auf itmedialaw.com berichte ich normalerweise nicht oft über...

Mehr lesenDetails

Feiern wir gemeinsam 1000 Artikel voller Fachwissen: IT-Recht, Blockchain, Datenschutz und mehr!

Über Rechtsanwalt Marian Härtel
7. April 2023

Ein bedeutender Meilenstein: 1000 Artikel Es freut mich, mitteilen zu können, dass dieser Blog nun stolze 1000 Artikel zu verschiedenen...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Gestaltung von API-Nutzungsvereinbarungen

Legal drafting of API usage agreements: Key issues for tech companies
12. Oktober 2024

APIs (Application Programming Interfaces) sind das Rückgrat der modernen digitalen Wirtschaft. Sie ermöglichen die nahtlose Integration von Diensten und Daten...

Mehr lesenDetails

Affiliate/CPA Werbung: Achtung bei Cookies durch Banner und Links

Achtung: Affiliates bei YouTube, Gamingwebseiten und anderen Networks
28. Oktober 2019

Cookies gehen um In der letzten Zeit habe ich schon Einiges zur Cookie-Entscheidung des EuGH geschrieben. Viele Mandanten oder potenzielle...

Mehr lesenDetails

EuGH: Arbeitszeiterfassung für Unternehmen verpflichtend

EuGH: Arbeitszeiterfassung für Unternehmen verpflichtend
14. Mai 2019

Gerade in von mir betreuten Startups oder kleineren Medienunternehmen wird die Sache mit der genauen Arbeitszeiterfassung nicht so ernst genommen....

Mehr lesenDetails

OLG Braunschweig erlaubt fremde Marken bei Google-Ads

OLG Braunschweig erlaubt fremde Marken bei Google-Ads
10. März 2023

Worum geht es? Bei dem „Keyword-Advertising“ buchen Werbende sogenannte Keywords bei einem Suchmaschinenbetreiber, bei deren Eingabe die von ihnen erworbenen...

Mehr lesenDetails
Kryptowert
Sonstiges

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025

Kryptobetrug wirkt oft wie ein finaler Zustand: Ein Klick zu viel, eine Wallet verknüpft, eine Signatur bestätigt – und Vermögenswerte...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

Mehr lesenDetails
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung