• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Verkannte Haftungsrisiken: Was GmbH Geschäftsführer wissen müssen

10. Oktober 2023
in Gesellschaftsrecht
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
banner 1165973 1920

Einleitung:

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung:
2. Persönliche Haftung bei finanziellen Engpässen
3. Compliance-Verstöße
4. Fehleinschätzung von Vertragsrisiken
5. Unterdeckung durch D&O-Versicherung
6. Risiken im Zusammenhang mit Insolvenzantragspflicht
7. Pflicht zur Anzeige bei fehlerhafter Zahlungsfähigkeit
8. Persönliche Haftung für Steuerschulden und Sozialversicherungsabgaben
8.1. Author: Marian Härtel

In einem jüngsten Gespräch mit einem Mandanten kam das Thema der Haftungsrisiken für Geschäftsführer einer GmbH zur Sprache. Dieses Gespräch hat mich inspiriert, das Thema umfassend zu betrachten und einige der weniger offensichtlichen Risiken, denen Geschäftsführer gegenüberstehen, zu beleuchten. Als IT-Rechtsanwalt mit einem starken Fokus auf Gesellschaftsrecht und Unternehmensberatung habe ich eine tiefe Einsicht in die verschiedenen Facetten der Haftung, die mit der Rolle des Geschäftsführers verbunden sind. In der heutigen Ausgabe werde ich dieses wichtige Thema erörtern, um Sie über die verkannten Risiken und praxisnahe Lösungen zu informieren.

Wichtigste Punkte
  • Persönliche Haftung steigt bei finanziellen Engpässen; klare Trennung von Unternehmens- und Privatvermögen ist entscheidend.
  • Compliance-Verstöße können ernste Folgen für Geschäftsführer haben; fortlaufende Schulung und Kontrolle sind notwendig.
  • Fehleinschätzung von Vertragsrisiken kann zu persönlichen Haftungen führen; sorgfältige Risikoanalyse vor Vertragsabschlüssen ist unerlässlich.
  • D&O-Versicherung schützt vor Haftungsansprüchen, jedoch oft teuer und möglicherweise unterdeckt.
  • Insolvenzantragspflicht erfordert schnelles Handeln; Versäumnisse führen zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen für Geschäftsführer.
  • Fehlerhafte Beurteilung der Zahlungsfähigkeit kann zu persönlicher Haftung führen; regelmäßige Finanzberichte sind essenziell.
  • Persönliche Haftung für Steuerschulden; exakte Buchführung und Konsultation von Steuerexperten sind unerlässlich.

Persönliche Haftung bei finanziellen Engpässen

Insbesondere in jungen Unternehmen oder Start-ups ist die finanzielle Lage oft angespannt. Diese Unternehmen befinden sich in einer Phase des Wachstums, die mit erheblichen Ausgaben verbunden ist. Geschäftsführer, die oft eng mit der Gründung ihres Unternehmens verbunden sind, neigen dazu, finanzielle Engpässe mit privatem Kapital zu überbrücken oder Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich zu garantieren. Dies ist ein Ausdruck ihres Engagements und ihres Wunsches, das Unternehmen voranzubringen. Dabei übersehen sie jedoch häufig, dass sie in solchen Fällen eine persönliche Haftung übernehmen, die weit über das Unternehmensvermögen hinausgehen kann. Die Folgen können gravierende finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die im schlimmsten Fall bis zum privaten Ruin reichen können. Eine klare Trennung von Unternehmens- und Privatvermögen ist daher unerlässlich, um die persönliche Haftung zu begrenzen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann hierbei von entscheidender Bedeutung sein und helfen, sowohl das persönliche Vermögen des Geschäftsführers als auch das Vermögen des Unternehmens zu schützen.

Compliance-Verstöße

Ein weiterer verkannter Risikofaktor in der Geschäftsführung einer GmbH ist die Vernachlässigung von Compliance-Richtlinien. Im hektischen Alltag des Tagesgeschäfts können gesetzliche Vorgaben oder unternehmensinterne Compliance-Richtlinien leicht in den Hintergrund rücken. Die Priorisierung unmittelbarer Geschäftsanforderungen erscheint oft dringender als die Befolgung von Compliance-Richtlinien. Doch das Unterlassen der Einhaltung dieser Vorschriften kann ernste Folgen haben. Bei Verstößen drohen nicht nur empfindliche Bußgelder, die das Unternehmen finanziell belasten können, sondern auch eine persönliche Haftung des Geschäftsführers. Die Tragweite der persönlichen Haftung kann je nach Schwere des Verstoßes und der Unternehmensgröße beträchtlich sein. Daher ist es unerlässlich, sich eine solide Kenntnis der relevanten Compliance-Anforderungen anzueignen und sicherzustellen, dass diese im Unternehmen umgesetzt und eingehalten werden. Eine fortlaufende Schulung und Sensibilisierung in Bezug auf Compliance-Themen ist von entscheidender Bedeutung, um das Bewusstsein und die Einhaltung zu fördern. Durch die Einrichtung geeigneter Kontrollmechanismen und die regelmäßige Überprüfung der Compliance können rechtliche Fallstricke vermieden und ein verantwortungsvolles Geschäftsführungsverhalten gefördert werden.

Fehleinschätzung von Vertragsrisiken

Die Fehleinschätzung von Vertragsrisiken stellt ein weiteres Haftungsrisiko dar, das nicht zu unterschätzen ist. Geschäftsführer sind oftmals optimistisch, was die Leistungsfähigkeit ihres Unternehmens angeht, und gehen dabei vertragliche Bindungen ein, die das Unternehmen später möglicherweise nicht erfüllen kann. Diese optimistische Haltung kann zwar zu positiven Geschäftsabschlüssen führen, birgt jedoch auch das Risiko von möglichen rechtlichen Konsequenzen. Sollte das Unternehmen aufgrund einer solchen Fehleinschätzung Vertragsstrafen zahlen müssen oder in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden, haftet der Geschäftsführer persönlich. Das kann zu erheblichen finanziellen Belastungen und Reputationsschäden führen, die weit über den ursprünglichen Vertragswert hinausgehen können. Eine sorgfältige Risikoanalyse vor dem Abschluss bedeutender Verträge ist daher unerlässlich, um die Auswirkungen möglicher Vertragsverletzungen vollständig zu verstehen. Durch eine umsichtige Vertragsprüfung und -gestaltung können Geschäftsführer einen rechtlich sicheren Rahmen schaffen, der dem Unternehmen ermöglicht, Verpflichtungen eingehen zu können, ohne unverhältnismäßige Risiken einzugehen.

Unterdeckung durch D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) ist eine Versicherung, die Geschäftsführer vor persönlichen Haftungsansprüchen schützen kann, die aus ihrer Tätigkeit resultieren. Allerdings ist diese Versicherung oft sehr teuer und wird von Versicherungsunternehmen nicht immer angeboten, insbesondere nicht für Startups oder kleinere Unternehmen mit begrenzten finanziellen Ressourcen. Selbst wenn eine D&O-Versicherung abgeschlossen wird, wird die Deckungssumme oft nicht an das tatsächliche Risiko angepasst, was zu einer Unterdeckung führen kann. Die Kosten-Nutzen-Abwägung und die sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen sind daher von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Versicherung einen ausreichenden Schutz bietet.

Risiken im Zusammenhang mit Insolvenzantragspflicht

Ein weiteres bedeutendes Haftungsrisiko für Geschäftsführer ergibt sich aus der Insolvenzantragspflicht, welche eine zentrale Pflicht im Rahmen der Geschäftsführertätigkeit darstellt. Gemäß § 15a InsO sind Geschäftsführer verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Wochen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Vorschrift soll Gläubiger vor weiteren finanziellen Verlusten schützen und die Integrität des Wirtschaftssystems gewährleisten. Die Versäumnis, diese gesetzliche Pflicht rechtzeitig zu erfüllen, kann zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers nach sich ziehen. Dies ist in § 823 BGB festgelegt, der besagt, dass jemand, der vorsätzlich oder fahrlässig die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags verletzt, für den daraus entstehenden Schaden haftbar gemacht werden kann. Darüber hinaus können strafrechtliche Konsequenzen nach § 15a Abs. 4 InsO und § 84 GmbHG drohen, die im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe führen können. Die strafrechtlichen Konsequenzen betonen die ernsthafte Natur der Insolvenzantragspflicht und die Notwendigkeit für Geschäftsführer, sich der finanziellen Lage ihres Unternehmens stets bewusst zu sein. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann Geschäftsführern helfen, ihre Pflichten und die möglichen Konsequenzen ihrer Handlungen besser zu verstehen. Des Weiteren ist die sorgfältige Überwachung der finanziellen Lage des Unternehmens von entscheidender Bedeutung, um Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung frühzeitig zu erkennen. Die Zusammenarbeit mit Finanzexperten und die Implementierung robuster Finanzkontrollsysteme können dabei unterstützend wirken. Durch ein umsichtiges Finanzmanagement und eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Verpflichtungen können Geschäftsführer ihre Haftungsrisiken erheblich reduzieren und rechtliche Fallstricke vermeiden. So wird nicht nur die persönliche Haftung minimiert, sondern auch die langfristige Stabilität und der Erfolg des Unternehmens gefördert.

Pflicht zur Anzeige bei fehlerhafter Zahlungsfähigkeit

Ebenso kann eine fehlerhafte Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens erhebliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer mit sich bringen. Geschäftsführer sind gemäß § 64 Satz 1 GmbHG verpflichtet, die finanzielle Situation des Unternehmens genau zu beobachten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn Zahlungsunfähigkeit droht. Zahlungsunfähigkeit liegt nach § 17 InsO vor, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Dies stellt eine ernste Situation dar, die unverzügliches Handeln erfordert.

Die Überschuldung ist eine weitere kritische finanzielle Situation, die in § 19 InsO definiert ist. Sie liegt vor, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Beide Situationen, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, können die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO auslösen.

Die Nichtbeachtung dieser Pflicht kann zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers führen. Diese Haftung ist in § 823 BGB geregelt, der eine Haftung für Schäden aus Pflichtverletzung vorsieht. Zudem können strafrechtliche Konsequenzen nach § 15a Abs. 4 InsO und § 84 GmbHG drohen, die im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe führen können.

Um solche Haftungsrisiken zu vermeiden, ist eine akkurate und zeitnahe Bewertung der finanziellen Situation des Unternehmens von essenzieller Bedeutung. Geschäftsführer sollten sich der Unterschiede zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung bewusst sein, und bei Bedarf rechtliche Beratung einholen.

Des Weiteren ist es ratsam, regelmäßige Finanzberichte zu erstellen und diese durch externe Experten prüfen zu lassen. Dies kann helfen, finanzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um eine mögliche Insolvenz abzuwenden.

Durch proaktives Handeln, fundierte Kenntnisse der relevanten rechtlichen Vorschriften und die Bereitschaft, externe Expertise in Anspruch zu nehmen, können Geschäftsführer die finanzielle Stabilität des Unternehmens sichern und Haftungsrisiken minimieren.

Persönliche Haftung für Steuerschulden und Sozialversicherungsabgaben

Ein besonders kritischer Aspekt der Geschäftsführerhaftung betrifft die persönliche Haftung für Steuerschulden und Sozialversicherungsabgaben des Unternehmens. Geschäftsführer sind persönlich dafür verantwortlich, dass alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge korrekt und fristgerecht abgeführt werden. Sollten diese Zahlungen nicht oder nur unvollständig geleistet werden, können die zuständigen Behörden den Geschäftsführer persönlich in Haftung nehmen. Dies kann weitreichende finanzielle Konsequenzen haben und das persönliche Vermögen des Geschäftsführers erheblich gefährden. Um dieses Risiko zu minimieren, ist eine genaue Buchführung und die regelmäßige Konsultation von Steuerexperten unerlässlich.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBewertungComplianceGesellschaftsrechtGläubigerHaftungInsolvenzRechtsanwaltRisikoSchulungStartupsVerträge

Weitere spannende Blogposts

Einzelbuchstaben als Marken

Check24 darf HUK Coburg nicht mehr ohne Preise auflisten
8. Juli 2024

Einzelbuchstaben als Marken - Schutz mit Einschränkungen Einzelne Buchstaben können grundsätzlich als Marken eingetragen und geschützt werden. Allerdings ist der...

Mehr lesenDetails

Lizenzverträge für Software-Startups

Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Worauf Startups achten sollten
13. Oktober 2024

Für Software-Startups ist das geistige Eigentum oft der wertvollste Vermögenswert. Die richtige Gestaltung von Lizenzverträgen ist daher entscheidend, um dieses...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Implikationen und Risiken für Spieleentwickler

Esport. Was ist das?
8. Juni 2023

Die rechtlichen Herausforderungen und Chancen, die sich aus der Nutzung von KI in der Spieleentwicklung ergeben In der heutigen digitalen...

Mehr lesenDetails

Co-Produktionsverträge in der Gamesbranche: Ein Leitfaden für Entwickler

Co-Produktionsverträge in der Gamesbranche: Ein Leitfaden für Entwickler
7. Juni 2023

Einleitung Die Gamesbranche ist ein dynamisches und komplexes Feld, das ständig neue Herausforderungen und Möglichkeiten bietet. Eine dieser Möglichkeiten ist...

Mehr lesenDetails

Influencer-Agenturen: Vertragskonstellationen und ihre Auswirkungen

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
8. August 2024

Als Influencer-Agentur gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man Verträge mit Kunden und Influencern gestalten kann. Jede dieser Konstellationen hat ihre...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt und urheberrechtlicher Logoschutz

Urheberrecht
15. Juli 2019

Das Thema eines urheberrechtlichen Schutzes von Logos sind immer wieder Grundlage von Rechtsstreitigkeiten. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn Logo...

Mehr lesenDetails

Esport Teams & Streamer: Was gehört in einen Sponsoringvertrag?

AGB und verbotene Klauseln
10. Dezember 2019

Regelmäßig bekomme ich von Mandanten Sponsoringverträge vorgelegt, mit denen sich Unternehmen oder Werbetreibende bei Esport-Steams engagieren oder Kooperationen mit Streamern...

Mehr lesenDetails

Der rechtliche Schutz eines Businessplans

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen
5. Juli 2024

Ein Businessplan ist ein unverzichtbares strategisches Dokument für Startups und Unternehmensgründer. Er dient als Fahrplan für die Geschäftsentwicklung und als...

Mehr lesenDetails

Bots in Telegram, Twitch oder Discord: Verantwortung und Rechtsprobleme

Bots in Telegram, Twitch oder Discord: Verantwortung und Rechtsprobleme
8. September 2023

Einleitung Bots sind in der heutigen Zeit genauso allgegenwärtig wie Smartphones und soziale Medien. Sie nehmen verschiedene Rollen ein und...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

Podcastfolge

238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024

This informative podcast offers a comprehensive insight into the legal challenges faced by start-ups when expanding internationally. The experienced lawyer...

Mehr lesenDetails
9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024
052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024
092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024
c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung