• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Vermittlerprovisionen im Esport – Achtung!

13. Februar 2019
in Recht und Esport
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
clause 2220818 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Provisionen von Spielervermittlern im Esport unterliegen strengen rechtlichen Regelungen in Deutschland.
  • Verträge müssen schriftlich sein, nicht in Textform oder elektronisch geschlossen werden.
  • Die Vergütung des Vermittlers muss im Vertrag klar angegeben werden.
  • Provisionen sind auf 2.000,00 Euro begrenzt; prozentuale Beteiligungen sind nicht zulässig.
  • Berufssportler sind im Esport NICHT als solche anerkannt, was ihre Vermittlung erschwert.
  • Agenturen sollten sich rechtlich absichern, um durchsetzbare Verträge zu gewährleisten.
  • Vermittlung von gesamten Teams erfordert genaue Prüfung der rechtlichen Struktur und Verträge.

Als Ergänzung zu meinem Artikel von gestern hier möchte ich auch einen kleinen Abriss zu Provisionen von Spielervermittlern hinzufügen. Inzwischen haben sich auch im Esport einige Agenturen etabliert, die beispielsweise FIFA Spieler versuchen an Teams/Vereine zu vermitteln, diese als Manager betreuen und dergleichen. Diese Agenturen sollten sich mitunter aber rechtlich absichern, ob die Verträge mit den Spielern wirklich gerichtlich durchsetzbar sind. Die fehlende Anerkennung des Esport als „Sport“ spielt hier – leider – mitunter eine große Rolle.

Die Vermittlung von Esportler und Teams, zum Zwecke des Abschlusses eines Arbeitsvertrages, ist in Deutschland im Recht der Arbeitsvermittlung reguliert und daher streng begrenzt und reguliert. Hier gilt insbesondere § 296 III SGB III.

So muss ein solcher Vertrag nach Absatz 1 bereits schriftlich sein. Es reicht daher NICHT die Textform nach § 126b BGB, ein Vertrag über Messenger, Skype, E-Mail oder sonstige elektronische Medien wäre daher nicht wirksam geschlossen und ein Provisionsanspruch NICHT durchsetzbar. Ebenso muss die genaue Höhe der Vergütung des Vermittlers bereits im Vertrag angegeben werden. Fehlt diese, sind Ansprüche nicht durchsetzbar. Ebenfalls nicht zulässig ist, dass der Vermittler Vorschlüsse oder sonstige Vergütungen für die Vermittlung entgegennimmt. Schließlich ist die Vergütung (inklusive der Umsatzsteuer) auf 2.000,00 Euro begrenzt. Eine prozentuale Beteiligung ist NICHT zulässig.

Die Ausnahme hiervor sind nur die nach § 301 besonders bestimmten Berufe oder Personengruppen. Dies wird in der Vermittlervergütungsverordnung geregelt und ist begrenzt auf Künstler, Artisten, Fotomodells, Werbetypen, Mannequins und Dressman, Doppelgänger, Stuntmans, Discjockeys und Berufssportler. Berufssportler sind Esportler gerade NICHT. Nur mit diesen Berufsgruppen können prozentuale Beteiligungen vereinbart werden.

Diese Rechtslage ist der Grund, warum Headhunter, für hoch dotierte Jobs, in aller Regel von den Arbeitgebern beauftragt und bezahlt werden.  § 296 III SGB III gilt nur für die Vertragsverhältnisse zwischen Vermittlern und Arbeitnehmern.

Das Geschäftsmodell von Agenturen/Manager und dergleichen ist damit arg begrenzt aber nicht unmöglich. Es gibt durchaus Mittel und Wege Verträge und Geschäftsabläufe zu konstruieren. Man sollte nur wirklich darauf achten, nicht gute Provisionen zu erwarten und plötzlich von einem, eventuell rechtskundigen, Kunden mit der vielleicht unbekannten Rechtslage konfrontiert zu werden.

Auch kann durchaus, je nach Konstellation, etwas anderes gelten, wenn ganze Teams, an Organisationen vermittelt werden. Hier kommt es aber auf die genaue rechtliche Struktur des Teams und der zugrundeliegenden Verträge an.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AgenturenArbeitnehmerE-MailEsportMailModelProvisionSkypeUmsatzsteuerVerordnungVerträge

Weitere spannende Blogposts

OLG Frankfurt zu Rabattaktion und Buchpreisbindung bei eBay

Ebay Kauf wegen Fehlfunktion am Handy?
16. März 2023

eBay unterfällt selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes. Ihre einmalige Adventsrabattaktion, bei der u.a. beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer...

Mehr lesenDetails

Rechtsberatung mit KI-Unterstützung: Anwaltsblog jetzt mit ChatGPT-4

Rechtsberatung mit KI-Unterstützung: Anwaltsblog jetzt mit ChatGPT-4
31. März 2023

Liebe Leserinnen und Leser, als Anwalt ist es meine Aufgabe, Sie bei rechtlichen Fragen und Problemen zu beraten und zu...

Mehr lesenDetails

Esport Visum kommt im nächsten Jahr

Bundesregierung, Strafrecht und der Versuch des Cybergrooming!
20. Dezember 2019

Das deutsche Esport-Visum kommt: Für berufsmäßige Esportler aus Drittstaaten gelten ab Frühjahr 2020 vereinfachte Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthalt in...

Mehr lesenDetails

Terminologie in Verträgen – Warum die korrekte Verwendung von Fachbegriffen wichtig ist

Terminologie in Verträgen – Warum die korrekte Verwendung von Fachbegriffen wichtig ist
22. März 2023

Verträge sind ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftswelt. Sie regeln die Beziehungen zwischen verschiedenen Parteien und sind oft komplex und schwer...

Mehr lesenDetails

Influencer: Auch das LG Itzehoe untersagt Schleichwerbung

#ad als Hashtag für Werbung nicht ausreichend!
30. Januar 2019

So langsam wird das Thema Influencer und Werbung in Stream, Twitter und auf Instagram von immer mehr Landgerichten in Deutschland...

Mehr lesenDetails

Email in Spam-Order: Zugestellt!

Unerwünschte Emailwerbung durch Werbepartner
20. Mai 2019

Gestern bin ich auf ein interessantes Urteil des Obersten Gerichtshof in Wien gestolpert. Dieser hat - für Österreich - abschließend...

Mehr lesenDetails

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
10. Januar 2019

Das Landgericht Koblenz hat ein Urteil zu der Vermittlung von Lotto und ähnlichen Diensten in Deutschland gefällt. Wenn für eine...

Mehr lesenDetails

Handelsvertreter sind Beauftragte im Sinne des UWG

Ablösesummen im Esport?
13. März 2019

Viele Unternehmen bedienen sich Handelsvertreter, in der ein oder anderen Form, manchmal offensichtlich (siehe den bekannten Staubsaugervertreter), manchmal weniger offensichtlich....

Mehr lesenDetails

LG Köln bestätigt bisherige Influencer-Rechtsprechung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
17. Oktober 2019

Das Landgericht Köln hat sich in einem aktuellen Urteil der bisher sehr kritischen Influencer-Rechtsprechung angeschlossen und erneut dem VSW mit...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht
Gesellschaftsrecht

EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht

22. Juli 2025

Bürokratie-Frust: Ein Praxisbeispiel aus Deutschland Stellen Sie sich vor, Sie schließen eine Series-A-Finanzierungsrunde für Ihr Startup in Deutschland ab –...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH erschüttert Coachingbranche – Was gilt nun?

21. Juli 2025
Growth Hacking und virales Marketing – Juristische Anforderungen

Games-Förderung 2025 – endlich zurück!

20. Juli 2025
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025
Startup ohne Entwickler?

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 327,25 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025

In dieser Episode beleuchten wir die rechtlichen Entwicklungen, die das Startup-Umfeld 2025 prägen werden. Von der KI-Regulierung über neue Kryptowährungsrichtlinien...

Mehr lesenDetails
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung