• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Vertragsgestaltung für SaaS-Unternehmen: Tipps vom IT-Rechtsexperten

8. Oktober 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Vertragsgestaltung für SaaS-Unternehmen: Tipps vom IT-Rechtsexperten
Wichtigste Punkte
  • SaaS hat sich als dominantes Geschäftsmodell in der IT-Branche etabliert, erfordert jedoch sorgfältige Vertragsgestaltung.
  • Rechtliche Einordnung von SaaS-Verträgen kann variieren, häufig als Mietverträge im Sinne der BGB eingestuft.
  • Wichtige Kernelemente sind Leistungsbeschreibung, Nutzungsrechte und Vergütung, die klar definiert sein müssen.
  • Regelungen zu Datenschutz und Datensicherheit sind unerlässlich, insbesondere gemäß DSGVO.
  • Herausforderungen wie SLAs und Compliance fordern detaillierte vertragliche Regelungen.
  • Praxistipps umfassen Modularisierung, klare Sprache und regelmäßige Überprüfung der Verträge.
  • Rechtliche Expertise ist entscheidend, um maßgeschneiderte und sichere SaaS-Verträge zu entwickeln.

Software as a Service (SaaS) hat sich als dominantes Geschäftsmodell in der IT-Branche etabliert. Für SaaS-Unternehmen ist eine sorgfältige und rechtssichere Vertragsgestaltung von entscheidender Bedeutung, um Risiken zu minimieren und eine solide Grundlage für die Geschäftsbeziehungen zu schaffen. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Vertragsgestaltung für SaaS-Unternehmen und gibt praxisnahe Tipps aus der Perspektive eines IT-Rechtsexperten.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Rechtliche Einordnung von SaaS-Verträgen
2. Kernelemente eines SaaS-Vertrags
3. Besondere Herausforderungen und Lösungsansätze
4. Praxistipps für die Vertragsgestaltung
4.1. Author: Marian Härtel

Rechtliche Einordnung von SaaS-Verträgen

Die rechtliche Einordnung von SaaS-Verträgen ist nicht immer eindeutig und kann je nach Ausgestaltung variieren. In der Regel werden SaaS-Verträge als Mietverträge im Sinne der §§ 535 ff. BGB eingestuft, da dem Kunden die Software zur Nutzung überlassen wird, ohne dass er Eigentum daran erwirbt. Allerdings können auch Elemente des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB) oder des Werkvertrags (§§ 631 ff. BGB) vorliegen, insbesondere wenn zusätzliche Leistungen wie Implementierung oder Customizing vereinbart werden.

Diese rechtliche Einordnung hat wichtige Konsequenzen für die Vertragsgestaltung, insbesondere hinsichtlich der Gewährleistungsrechte und der Kündigungsmöglichkeiten. SaaS-Anbieter sollten daher die vertragliche Ausgestaltung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls klarstellende Regelungen treffen.

Kernelemente eines SaaS-Vertrags

Ein gut strukturierter SaaS-Vertrag sollte folgende Kernelemente enthalten:

1. Leistungsbeschreibung: Eine präzise Definition des Leistungsumfangs ist essentiell. Dies umfasst die Funktionalitäten der Software, vereinbarte Service Levels (SLAs), Supportleistungen und etwaige Beschränkungen der Nutzung.

2. Nutzungsrechte: Die Einräumung der Nutzungsrechte sollte klar geregelt sein, einschließlich etwaiger Beschränkungen hinsichtlich Nutzeranzahl, Nutzungszweck oder geografischer Grenzen.

3. Vergütung: Die Vergütungsstruktur, einschließlich etwaiger Staffelungen oder Zusatzkosten, sollte transparent dargestellt werden.

4. Laufzeit und Kündigung: Klare Regelungen zu Vertragslaufzeit, Verlängerungsoptionen und Kündigungsfristen sind wichtig, um Planungssicherheit für beide Seiten zu schaffen.

5. Datenschutz und Datensicherheit: Angesichts der DSGVO sind detaillierte Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten unerlässlich. Dies umfasst auch Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

6. Gewährleistung und Haftung: Die Regelungen zu Gewährleistung und Haftung sollten an das SaaS-Modell angepasst sein und eine faire Risikoverteilung zwischen Anbieter und Kunde vorsehen.

7. Änderungsvorbehalte: SaaS-Anbieter sollten sich das Recht vorbehalten, die Software weiterzuentwickeln und zu aktualisieren, ohne dabei die Kernfunktionalitäten zu beeinträchtigen.

Besondere Herausforderungen und Lösungsansätze

Bei der Vertragsgestaltung für SaaS-Unternehmen ergeben sich einige spezifische Herausforderungen:

1. Service Level Agreements (SLAs): Die Definition und Messung von Verfügbarkeit und Performance sind kritische Punkte. Es empfiehlt sich, realistische und messbare SLAs zu definieren und klare Konsequenzen für Nichteinhaltung festzulegen.

2. Datensicherheit und Compliance: Angesichts zunehmender regulatorischer Anforderungen müssen SaaS-Verträge detaillierte Regelungen zur Datensicherheit, Backup-Strategien und Compliance-Maßnahmen enthalten.

3. Exit-Strategien: Der Vertrag sollte klare Regelungen für das Vertragsende vorsehen, insbesondere hinsichtlich der Rückgabe oder Löschung von Kundendaten und der Unterstützung bei der Migration zu anderen Systemen.

4. Internationale Aspekte: Für global agierende SaaS-Unternehmen sind Regelungen zu anwendbarem Recht und Gerichtsstand sowie die Berücksichtigung internationaler Datentransferregelungen wichtig.

5. Subunternehmer: Wenn der SaaS-Anbieter Subunternehmer einsetzt, sollten hierzu klare vertragliche Regelungen getroffen werden, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Haftung.

Praxistipps für die Vertragsgestaltung

Basierend auf der Erfahrung als IT-Rechtsexperte lassen sich folgende Praxistipps für SaaS-Unternehmen ableiten:

1. Modularisierung: Eine modulare Vertragsstruktur mit Rahmenvertrag und spezifischen Leistungsscheinen ermöglicht Flexibilität und erleichtert Anpassungen.

2. Klare Sprache: Vertragsklauseln sollten klar und verständlich formuliert sein, um Interpretationsspielräume zu minimieren und die Akzeptanz bei Kunden zu erhöhen.

3. Regelmäßige Überprüfung: SaaS-Verträge sollten regelmäßig auf Aktualität und Compliance überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

4. Transparenz bei Änderungen: Änderungen der Vertragsbedingungen oder der Software sollten transparent kommuniziert werden, um Vertrauen zu schaffen und rechtliche Risiken zu minimieren.

5. Eskalationsmechanismen: Die Implementierung klarer Eskalationsmechanismen für Streitfälle kann helfen, Konflikte frühzeitig zu lösen und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

6. Dokumentation: Eine sorgfältige Dokumentation aller Vertragsänderungen und Kommunikation mit dem Kunden ist essentiell für die Rechtssicherheit.

Die Vertragsgestaltung für SaaS-Unternehmen erfordert eine sorgfältige Abwägung rechtlicher und kommerzieller Aspekte. Ein gut strukturierter und ausgewogener Vertrag bildet nicht nur die rechtliche Grundlage für die Geschäftsbeziehung, sondern kann auch als Marketinginstrument dienen, indem er Transparenz und Fairness demonstriert.

Angesichts der Komplexität und der stetigen rechtlichen Entwicklungen im IT-Bereich ist es für SaaS-Unternehmen ratsam, bei der Vertragsgestaltung rechtliche Expertise hinzuzuziehen. Ein spezialisierter IT-Rechtsanwalt kann dabei helfen, maßgeschneiderte Vertragslösungen zu entwickeln, die sowohl den Interessen des Unternehmens als auch den Anforderungen des Marktes und der Rechtsprechung gerecht werden.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComplianceDatenschutzDSGVOHaftungKündigungRechtRechtsanwaltRechtsprechungRechtssicherheitSaasserviceSoftwareTransparenzVerträgeVertragsgestaltung

Weitere spannende Blogposts

Fehlende/Falsche Datenschutzerklärung abmahnfähig?

Eine Computertastatur mit Datenschutzaufdruck.
23. Oktober 2018

Diese Frage ist aktuell gar nicht so einfach zu beantworten, denn die Rechtsprechung dazu geht aktuell wild durcheinander. Schon zu...

Mehr lesenDetails

Doxing: Ein juristischer Blick und die Konfliktpotenziale mit Blockchain

Doxing: Ein juristischer Blick und die Konfliktpotenziale mit Blockchain
26. Juli 2023

Einführung Die fortschreitende Digitalisierung unserer Welt hat nicht nur unseren Alltag und unsere Arbeitswelt revolutioniert, sondern auch die Art und...

Mehr lesenDetails

Q&A für Spieelentwickler: Publishingverträge

Q&A für Spieelentwickler: Publishingverträge
19. Februar 2020

Ende letzten Jahres habe ich einen kurzen Vortrag im Rahmen des Open Stage Games BW für MFG in Stuttgart gehalten...

Mehr lesenDetails

Missbrauch von sensiblen Kundendaten? Kündigung!

Missbrauch von sensiblen Kundendaten? Kündigung!
28. Januar 2020

Ein IT-Mitarbeiter ist verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen und darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese...

Mehr lesenDetails

Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste

Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste
6. Dezember 2023

In einem spanenden Urteil hat das Landgericht Lübeck entschieden, dass deutsche Gerichte nicht zuständig sind, wenn es um vertragliche Streitigkeiten...

Mehr lesenDetails

Abmahnung wegen Double Optin E-Mail

Abmahnung wegen Double Optin E-Mail
15. Juni 2021

Heute ist mir ein Beschluss des Landgerichts Berlin bekannt geworden, dass einen Versender einen Bestätigungsmail zur Unterlassung verpflichtet hat. Die...

Mehr lesenDetails

Kostenlose Ersteinschätzung, via Chat oder Audio

Kostenlose Ersteinschätzung, via Chat oder Audio
3. September 2020

Wie man sehen kann habe ich mit über 1000 Artikeln in den letzten knapp 3 Jahren durchaus eine große Menge...

Mehr lesenDetails

Influencer: LG Frankfurt zur Frage der geschäftlichen Handlung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
30. April 2019

Der Reigen der Entscheidungen zum Influencer-Marketing reist nicht ab und nach dem Landgericht München gestern, wurde nun eine Entscheidung des...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet in Sachen Botsoftware/Bossland

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
18. Januar 2017

Der Bundesgerichtshof hat in der von mir vertretenen Sache zur Zulässigkeit von Botsoftware für das Spiel World of Warcraft entschieden...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht
Gesellschaftsrecht

EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht

22. Juli 2025

Bürokratie-Frust: Ein Praxisbeispiel aus Deutschland Stellen Sie sich vor, Sie schließen eine Series-A-Finanzierungsrunde für Ihr Startup in Deutschland ab –...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH erschüttert Coachingbranche – Was gilt nun?

21. Juli 2025
Growth Hacking und virales Marketing – Juristische Anforderungen

Games-Förderung 2025 – endlich zurück!

20. Juli 2025
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025
Startup ohne Entwickler?

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025

Produkte

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

Podcastfolge

Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025

In dieser kurzen Episode diskutieren Anna und Max die Bedeutung der Rechtekette im Game Development – ein zentraler Aspekt für...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung