• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
DPMA

Von Pixel zu Pappe: Rechtliche Aspekte bei der Umsetzung von Computerspielen als Brettspiele

14. Januar 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

17. September 2025
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Von Pixel zu Pappe: Rechtliche Aspekte bei der Umsetzung von Computerspielen als Brettspiele

14. Januar 2025
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
copyright 5267127 1280 1

 

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Publisher will ein Brettspiel erstellen
2. Der Entwickler will ohne Publisher ein Brettspiel veröffentlichen
3. Der Entwickler ist Selbstverleger ohne Publisher
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Umwandlung eines Computerspiels in ein Brettspiel kann neue Zielgruppen erschließen.
  • Die rechtliche Situation hängt von vertraglichen Vereinbarungen zwischen Publisher und Entwickler ab.
  • Wichtige Punkte im Publishingvertrag: Rechte, Gewinnbeteiligung, und kreative Kontrolle müssen klar geregelt sein.
  • Entwickler sollten eigene Rechte für Adaptionen frühzeitig im Vertrag sichern.
  • Zusammenarbeit zwischen Publisher und Entwickler erhöht die Qualität des Brettspiels und vermeidet rechtliche Konflikte.
  • Urheberrecht und Markenrecht sind entscheidend, insbesondere bei der Nutzung externer Assets.
  • Fachkundige juristische Beratung ist unerlässlich für eine solide rechtliche Basis.

Die Umwandlung eines erfolgreichen Computerspiels in ein Brettspiel kann eine faszinierende Möglichkeit sein, eine beliebte Marke zu erweitern und neue Zielgruppen zu erschließen. Allerdings ist dieser Prozess mit komplexen rechtlichen Fragen verbunden, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen. In diesem Blogpost betrachten wir die verschiedenen Szenarien und rechtlichen Implikationen für Publisher, Entwickler und Selbstverleger.

Der Publisher will ein Brettspiel erstellen

Wenn ein Publisher ein Brettspiel basierend auf einem Computerspiel entwickeln möchte, hängt die rechtliche Situation stark von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem ursprünglichen Entwickler ab. In vielen Fällen sichern sich Publisher umfangreiche Rechte an der Marke und dem geistigen Eigentum des Spiels. Dies kann auch die Rechte zur Erstellung von Adaptionen und Merchandising-Produkten einschließen. Die genaue Ausgestaltung dieser Rechte ist eine Frage der präzisen Formulierung von IP-Rechten im Publishingvertrag. Dabei ist zu beachten, dass die Übertragung von Rechten im deutschen Urheberrecht dem Zweckübertragungsgrundsatz unterliegt, wonach der Urheber im Zweifel keine weitergehenden Rechte überträgt, als es der Zweck der Rechteeinräumung erfordert.

Entscheidend ist hier die detaillierte Ausgestaltung des Publishingvertrags. Hat sich der Publisher die notwendigen Rechte gesichert, kann er relativ frei über die Erstellung eines Brettspiels entscheiden. Dabei muss er jedoch beachten, dass bestimmte Elemente des Computerspiels, wie Charakterdesigns, Logos oder spezifische Spielmechaniken, urheberrechtlich geschützt sein können. Es ist daher wichtig, dass der Publishingvertrag explizit die Rechte zur Adaption in andere Medienformate, insbesondere Brettspiele, regelt. Zudem sollte der Vertrag klare Bestimmungen zur Gewinnbeteiligung des Entwicklers bei solchen Adaptionen enthalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Publisher, die die Möglichkeit zur Entwicklung von Brettspielen offen halten wollen, sollten im Vertrag folgende Punkte berücksichtigen:

1. Klare Definition der übertragenen Rechte, einschließlich der Rechte zur Adaption in andere Medienformate
2. Spezifische Erwähnung von Brettspielen als mögliche Adaptionsform
3. Regelungen zur Gewinnbeteiligung des Entwicklers bei Adaptionen
4. Vereinbarungen über die kreative Kontrolle und Mitspracherechte des Entwicklers bei Adaptionen
5. Festlegung von Qualitätsstandards für Adaptionen, um den Wert der Marke zu schützen
6. Klauseln zur Nutzung von Artwork, Soundtracks und anderen spezifischen Elementen des Computerspiels im Brettspiel

Entwickler hingegen, die die Erstellung von Brettspielen verhindern oder einschränken wollen, sollten auf folgende Aspekte achten:

1. Explizite Ausschlussklauseln für bestimmte Adaptionsformen, insbesondere Brettspiele
2. Vorbehalt der Zustimmung des Entwicklers für jegliche Adaptionen
3. Detaillierte Regelungen zur kreativen Kontrolle und Qualitätssicherung bei Adaptionen
4. Festlegung von Mindeststandards oder Qualitätskriterien für potenzielle Adaptionen
5. Klare Abgrenzung zwischen den Rechten am Computerspiel und möglichen Spin-off-Produkten
6. Vereinbarungen über die Nutzung des Entwicklernamens oder -logos bei Adaptionen

Es ist ratsam, dass der Publisher eng mit dem ursprünglichen Entwickler zusammenarbeitet, um sicherzustellen, dass die Umsetzung als Brettspiel dem Geist des Originals treu bleibt. Dies kann nicht nur rechtliche Konflikte vermeiden, sondern auch die Qualität und Authentizität des Brettspiels sicherstellen. Eine solche Zusammenarbeit sollte idealerweise bereits im Publishingvertrag vorgesehen und geregelt sein. Dabei können auch Bestimmungen zur gemeinsamen Entwicklung von Konzepten für das Brettspiel oder zur Einbeziehung des ursprünglichen Entwicklerteams in den Adaptionsprozess getroffen werden.

Die Frage, ob und in welchem Umfang Adaptionen wie Brettspiele möglich sind, ist letztlich eine Frage der präzisen Formulierung von IP-Rechten im Vertrag. Es empfiehlt sich daher für beide Parteien, bei der Vertragsgestaltung besonderes Augenmerk auf die Formulierung der Rechteübertragung und möglicher Einschränkungen zu legen. Dabei sollten sowohl aktuelle als auch potenzielle zukünftige Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Zusätzlich sollten die Parteien auch die internationale Dimension bedenken, insbesondere wenn das Computerspiel global vertrieben wird. Die Rechte für Adaptionen können in verschiedenen Territorien unterschiedlich geregelt werden, was eine sorgfältige Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung internationaler Aspekte erfordert. Auch steuerliche Implikationen bei der Lizenzierung von Rechten für Brettspieladaptionen sollten nicht außer Acht gelassen werden.

Schließlich ist es ratsam, im Vertrag Mechanismen für die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Vereinbarungen vorzusehen. Die schnelle Entwicklung der Gaming-Industrie und neue Technologien können unvorhergesehene Möglichkeiten für Adaptionen eröffnen, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses noch nicht absehbar waren. Eine flexible Vertragsgestaltung kann hier helfen, auf neue Entwicklungen angemessen zu reagieren und das volle Potenzial der IP auszuschöpfen.

Der Entwickler will ohne Publisher ein Brettspiel veröffentlichen

Komplizierter wird es, wenn der ursprüngliche Entwickler ohne Beteiligung des Publishers ein Brettspiel veröffentlichen möchte. Die rechtliche Situation hängt hier maßgeblich von den im ursprünglichen Publishingvertrag vereinbarten Rechteübertragungen ab. Eine sorgfältige Analyse der vertraglichen Bestimmungen ist unerlässlich, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.

Aus Sicht des Entwicklers ist eine vorausschauende IP-Planung bereits bei der Vertragsgestaltung mit dem Publisher von entscheidender Bedeutung. Idealerweise sollte der Publishingvertrag von Anfang an Klauseln enthalten, die dem Entwickler bestimmte Rechte für zukünftige Adaptionen, einschließlich Brettspiele, vorbehalten. Dies könnte beispielsweise durch die Einräumung nicht-exklusiver Rechte für bestimmte Verwertungsformen oder durch zeitliche oder räumliche Begrenzungen der Rechteübertragung erreicht werden.

Entwickler sollten bei der Vertragsgestaltung besonders auf folgende Punkte achten:

1. Klare Definition der übertragenen Rechte und explizite Nennung vorbehaltener Rechte
2. Regelungen zur Erstellung von Adaptionen und Merchandising-Produkten
3. Vereinbarungen über die Nutzung von Marken und visuellen Elementen
4. Bestimmungen zur Gewinnbeteiligung bei Adaptionen
5. Klauseln zur kreativen Kontrolle und Mitspracherechte bei der Entwicklung von Spin-off-Produkten

Gleichzeitig ist es wichtig anzuerkennen, dass der Aufbau einer starken Marke oft erst durch die Zusammenarbeit mit einem Publisher möglich wird. Nur eine etablierte und bekannte Marke bietet in der Regel die notwendige Zugkraft für eine erfolgreiche Umsetzung als Brettspiel. Der Publisher investiert häufig erhebliche Ressourcen in Marketing und Vertrieb, was für den Erfolg und die Bekanntheit des Spiels entscheidend sein kann.

Vor diesem Hintergrund kann es für Entwickler sinnvoll sein, eine faire und ausgewogene Vereinbarung mit dem Publisher anzustreben, die beiden Parteien Vorteile bei der Entwicklung von Adaptionen wie Brettspielen bietet. Ein solcher Ansatz könnte beinhalten:

1. Gemeinsame Entwicklung von Konzepten für Brettspiele
2. Faire Aufteilung von Gewinnen aus Adaptionen
3. Gegenseitige Konsultation und Zustimmungsrechte bei der Umsetzung
4. Nutzung der Vertriebskanäle und des Marketingnetzwerks des Publishers
5. Vereinbarungen zur gemeinsamen Weiterentwicklung der Marke

Sollte der bestehende Publishingvertrag die Entwicklung eines Brettspiels durch den Entwickler nicht explizit erlauben, ist es ratsam, das Gespräch mit dem Publisher zu suchen. Möglicherweise lässt sich eine Zusatzvereinbarung treffen, die dem Entwickler die Rechte zur Erstellung eines Brettspiels einräumt, gleichzeitig aber auch die Interessen des Publishers berücksichtigt.

In jedem Fall ist es für Entwickler in dieser Situation dringend zu empfehlen, den ursprünglichen Publishingvertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann nicht nur bei der Interpretation des bestehenden Vertrags unterstützen, sondern auch bei der Aushandlung neuer Vereinbarungen beraten. Dies kann entscheidend dazu beitragen, rechtliche Risiken zu minimieren und eine solide Basis für die erfolgreiche Umsetzung des Brettspiel-Projekts zu schaffen, die sowohl die Interessen des Entwicklers als auch die des Publishers berücksichtigt.

Der Entwickler ist Selbstverleger ohne Publisher

Die rechtlich unkomplizierteste Situation ergibt sich, wenn der Entwickler als Selbstverleger agiert und kein Publisher involviert ist. In diesem Fall hält der Entwickler in der Regel alle Rechte an seinem Werk und kann frei über Adaptionen, einschließlich der Erstellung eines Brettspiels, entscheiden.

Dennoch gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten:

1. Urheberrecht: Der Entwickler muss sicherstellen, dass alle Elemente des Brettspiels, die aus dem Computerspiel übernommen werden, tatsächlich von ihm selbst geschaffen wurden. Wurden externe Assets oder Musik verwendet, müssen die entsprechenden Lizenzen auch die Nutzung in einem Brettspiel abdecken.

2. Markenrecht: Wenn der Entwickler den Titel oder bestimmte Elemente des Spiels als Marke schützen lassen möchte, sollte dies idealerweise vor der Veröffentlichung des Brettspiels geschehen.

3. Spielmechaniken: Obwohl Spielmechaniken generell schwer urheberrechtlich zu schützen sind, sollte der Entwickler darauf achten, dass das Brettspiel keine geschützten Mechaniken anderer Spiele kopiert.

4. Vertragsgestaltung: Wenn der Entwickler mit einem spezialisierten Brettspielverlag zusammenarbeiten möchte, ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung wichtig, um die Rechte am geistigen Eigentum zu wahren.

Fazit

Die Umsetzung eines Computerspiels als Brettspiel bietet spannende Möglichkeiten, birgt aber auch rechtliche Herausforderungen. Unabhängig davon, ob Sie Publisher, Entwickler oder Selbstverleger sind, ist eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Situation unerlässlich.

Entscheidend sind dabei die bestehenden Verträge, die genaue Ausgestaltung der Rechte am geistigen Eigentum und die Berücksichtigung von Urheber- und Markenrecht. In vielen Fällen kann eine enge Zusammenarbeit zwischen Publishern und Entwicklern der Schlüssel zum Erfolg sein.

Angesichts der Komplexität der rechtlichen Fragen empfiehlt es sich in jedem Fall, fachkundige juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Brettspiel-Projekt auf einer soliden rechtlichen Grundlage steht und Sie die Früchte Ihrer kreativen Arbeit voll ausschöpfen können.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Neuer Sachmangelbegriff und Computerspiele – was muss man ab 2022 beachten?

24. Februar 2021

In einem etwas längeren Blogartikel habe ich gerade erst Informationen zum neuen Sachmangelbegriff für digitale Inhalte berichtet, der wohl ab...

Mehr lesenDetails

Urheberrecht und Vereinslogos – Ein Urteil mit Implikationen z.B Esport-Vereine

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
14. Juli 2023

Worum geht es? Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) könnte weitreichende Auswirkungen auf Vereine und Organisationen...

Mehr lesenDetails

Messe- und Eventzeit: Treffen Sie mich auf der Gamescom und Bits & Pretzels!

Messe- und Eventzeit: Treffen Sie mich auf der Gamescom und Bits & Pretzels!
22. August 2023

Die Messe- und Eventzeit ist in vollem Gange, und die Technologie- und Gaming-Industrie ist lebendiger denn je. In den nächsten...

Mehr lesenDetails

Rundfunkstaatsvertrag und Esport-Streams?

Rundfunkstaatsvertrag und Esport-Streams?
20. November 2018

Im Laufe des letzten Jahres gab es in der Gamesbranche rege Diskussionen rund um die Frage, ob professionelle YouTuber oder...

Mehr lesenDetails

Kostenpflichtige Nummer in Widerrufserklärung unzulässig

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
28. Mai 2019

Nach der EuGH-Entscheidung zur Verwendung von kostenpflichtigen Rufnummern für die Kontaktaufnahme zu einem Online-Händler (EuGH, Urteil vom 02.03.2017 – Rs....

Mehr lesenDetails

BGH zu Fristen und Kosten und Abschlussschreiben bei einstweiligen Verfügungen.

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
26. Mai 2023

Einleitung Die Landschaft des deutschen Rechts ist konstant in Bewegung, geprägt durch fortlaufende Anpassungen und Präzisierungen. Eine zentrale Rolle in...

Mehr lesenDetails

Risiko einer GbR, die zu einer OHG wird

Risiko einer GbR, die zu einer OHG wird
24. April 2019

Wie man beim regelmäßigen Lesen meiner Posts mitbekommt, gibt es mehr als genug Stolperfallen, in die man juristisch stürzen kann....

Mehr lesenDetails

BGH legt „Cheat-Software“ für Spielekonsolen dem EuGH vor

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
23. Februar 2023

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat, nach den Rechtsfragen rund um Bossland (bei dem...

Mehr lesenDetails

Q&A: Rechtsfragen für Spieleentwickler

Q&A: Rechtsfragen für Spieleentwickler
11. Februar 2020

Neben E-Sport-Teams/Spielern, Streamer und Influencer betreue ich auch weiter Spieleentwickler bei der Prüfung und Erstellung von Publishingverträgen aber auch bzgl....

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

Podcastfolge

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024

Welcome to the third episode of our podcast "IT Media Law"! In this episode, we delve into the fascinating world...

Mehr lesenDetails
Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung