• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!

Warum Anbieter von SaaS oder Onlineshops ihre Nutzer nicht zur Zustimmung zu AGB oder Datenschutzerklärungen auffordern sollten

4. Januar 2025
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Warum Anbieter von SaaS oder Onlineshops ihre Nutzer nicht zur Zustimmung zu AGB oder Datenschutzerklärungen auffordern sollten

4. Januar 2025
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Alena Piatrova | Shutterstock

Alena Piatrova | Shutterstock

In meiner Beratungspraxis begegnet mir immer wieder die Frage, ob Anbieter von SaaS-Lösungen oder Onlineshops ihre Nutzer zur aktiven Zustimmung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Datenschutzerklärungen auffordern sollten. Oft geschieht dies aus Unsicherheit oder dem Wunsch, juristisch abgesichert zu sein. Doch genau das Gegenteil kann der Fall sein: Eine solche Aufforderung ist in vielen Fällen nicht notwendig und kann sogar rechtliche Probleme verursachen. In diesem Beitrag erkläre ich, warum eine Zustimmung zu AGB überflüssig ist, warum die Aufforderung zur Zustimmung bei Datenschutzerklärungen problematisch sein kann und wie Sie als Anbieter juristisch korrekt vorgehen können.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Warum die Zustimmung zu AGB nicht notwendig ist
1.1. Was bedeutet „zumutbare Wahrnehmbarkeit“?
1.2. Warum eine Zustimmungspflicht problematisch sein kann
1.3. Praxis-Tipp:
2. Warum eine Zustimmung zur Datenschutzerklärung problematisch sein kann
2.1. Warum keine Zustimmung nötig ist
2.2. Probleme bei der Aufforderung zur Zustimmung
2.3. Praxis-Tipp:
3. Wie können Anbieter juristisch korrekt vorgehen?
4. Fazit: Weniger Hürden schaffen mehr Vertrauen
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • AGB müssen lediglich „wirksam einbezogen“ sein; aktive Zustimmung der Nutzer ist nicht erforderlich.
  • AGB sollen deutlich sichtbar vor Vertragsabschluss bereitgestellt werden, z.B. durch Links.
  • Eine Zustimmungspflicht kann rechtliche Unsicherheiten und Benutzerunfreundlichkeit verursachen.
  • Datenschutz-Grundverordnung schreibt *keine* aktive Zustimmung zur Datenschutzerklärung vor, sondern nur Informationspflicht.
  • Falsche Hinweise zur Zustimmung können fälschlicherweise die Notwendigkeit von Einwilligungen suggerieren.
  • Die Trennung von Informationen und Einwilligungen ist entscheidend, damit Dokumente rechtskonform sind.
  • Weniger Hürden schaffen mehr Vertrauen; setzten Sie auf Transparenz und klare Informationen.

Warum die Zustimmung zu AGB nicht notwendig ist

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen Ihnen als Anbieter und Ihren Nutzern. Nach deutschem Recht (§ 305 Abs. 2 BGB) müssen AGB lediglich „wirksam einbezogen“ werden, damit sie Vertragsbestandteil werden. Eine aktive Zustimmung der Nutzer ist dafür nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass die AGB für den Nutzer zumutbar wahrgenommen werden können, also leicht zugänglich sind, bevor der Vertrag geschlossen wird.

Was bedeutet „zumutbare Wahrnehmbarkeit“?

  • Die AGB müssen vor Abschluss des Vertrags deutlich sichtbar gemacht werden – etwa durch einen Link im Bestellprozess oder bei der Registrierung.
  • Der Nutzer muss die Möglichkeit haben, die AGB in Ruhe zu lesen, bevor er den Vertrag abschließt.
  • Ein Hinweis wie „Mit der Nutzung unserer Dienste akzeptieren Sie unsere AGB“ reicht aus, um die Einbeziehung sicherzustellen.

Warum eine Zustimmungspflicht problematisch sein kann

  • Rechtliche Unsicherheit: Wenn Sie eine aktive Zustimmung verlangen und ein Nutzer diese verweigert, könnte dies als Ablehnung des Vertrags gewertet werden. Der Vertrag käme dann möglicherweise nicht zustande.
  • Benutzerfreundlichkeit: Eine Zustimmungspflicht stellt eine unnötige Hürde für Ihre Nutzer dar und könnte potenzielle Kunden abschrecken.
  • Missverständnisse: Die Aufforderung zur Zustimmung suggeriert fälschlicherweise, dass ohne diese keine Bindung an die AGB besteht – was juristisch nicht korrekt ist.

Praxis-Tipp:

Stellen Sie sicher, dass Ihre AGB gut sichtbar und leicht zugänglich sind – etwa durch einen Link im Footer Ihrer Website oder während des Bestellprozesses. Vermeiden Sie Checkboxen zur Zustimmung und setzen Sie stattdessen auf klare Hinweise wie „Mit Nutzung unserer Dienste akzeptieren Sie unsere AGB.“

Warum eine Zustimmung zur Datenschutzerklärung problematisch sein kann

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass Nutzer über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden müssen. Diese Informationspflicht wird durch die Datenschutzerklärung erfüllt. Anders als oft angenommen ist jedoch keine aktive Zustimmung des Nutzers zur Datenschutzerklärung erforderlich – und in vielen Fällen wäre dies sogar juristisch falsch.

Warum keine Zustimmung nötig ist

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten basiert in der Regel auf einer der Rechtsgrundlagen des Art. 6 DSGVO (z. B. Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse). Eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ist nur in Ausnahmefällen erforderlich (z. B. bei Marketingmaßnahmen).
  • Die Datenschutzerklärung dient lediglich der Information des Nutzers über die Datenverarbeitung – sie stellt keine Einwilligung dar.

Probleme bei der Aufforderung zur Zustimmung

  • Falsche Signalwirkung: Die Aufforderung zur Zustimmung könnte fälschlicherweise suggerieren, dass alle Datenverarbeitungen auf einer Einwilligung beruhen müssen – was nicht korrekt ist.
  • Ungültige Einwilligungen: Wenn Sie eine Zustimmung verlangen, obwohl keine Einwilligung erforderlich ist, könnte dies als unzulässige Verarbeitung ausgelegt werden.
  • Erhöhte Haftungsrisiken: Eine unklare Trennung zwischen Informationspflichten und Einwilligungen kann dazu führen, dass Ihre gesamte Datenschutzerklärung als unwirksam angesehen wird.

Praxis-Tipp:

Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung leicht zugänglich ist – etwa durch einen Link im Footer Ihrer Website oder während des Registrierungsprozesses. Verlangen Sie keine aktive Zustimmung zur Datenschutzerklärung, sondern informieren Sie Ihre Nutzer klar und transparent über die Datenverarbeitung gemäß Art. 12 DSGVO.

Wie können Anbieter juristisch korrekt vorgehen?

Anstatt Ihre Nutzer aktiv zur Zustimmung aufzufordern, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Zumutbare Wahrnehmbarkeit sicherstellen:
    Platzieren Sie Links zu Ihren AGB und Ihrer Datenschutzerklärung an gut sichtbaren Stellen – etwa im Bestellprozess oder bei der Registrierung eines Nutzers.
  2. Hinweise statt Checkboxen verwenden:
    Formulierungen wie „Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit unseren AGB einverstanden“ reichen aus, um die Einbeziehung sicherzustellen.
  3. Einwilligungen nur bei Bedarf einholen:
    Fordern Sie nur dann eine aktive Einwilligung ein, wenn dies wirklich erforderlich ist – etwa für Marketingzwecke oder den Einsatz von Cookies (außer technisch notwendige Cookies).
  4. Klare Trennung von Informationen und Einwilligungen:
    Sorgen Sie dafür, dass Ihre Datenschutzerklärung ausschließlich informativen Charakter hat und nicht mit Einwilligungsmechanismen vermischt wird.
  5. Rechtskonforme Gestaltung Ihrer Dokumente:
    Lassen Sie Ihre AGB und Datenschutzerklärungen regelmäßig prüfen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Fazit: Weniger Hürden schaffen mehr Vertrauen

Die Aufforderung zur aktiven Zustimmung zu AGB oder einer Datenschutzerklärung mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen – tatsächlich birgt sie jedoch unnötige Risiken und Hürden für Ihre Nutzer. Stattdessen sollten Sie auf klare Informationen, Transparenz und einfache Prozesse setzen. So erfüllen Sie nicht nur alle juristischen Anforderungen, sondern schaffen auch Vertrauen bei Ihren Kunden.Wenn Sie Unterstützung bei der Gestaltung Ihrer AGB oder Datenschutzerklärung benötigen oder Fragen zum Thema haben, stehe ich Ihnen gerne als Berater zur Seite!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Achtung: Jeder Handwerker/Dienstleister sollte dieses EuGH-Urteil kennen!

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
22. Mai 2023

Wichtige Neuerungen im Verbraucherrecht: EuGH-Urteil zum Widerrufsrecht Erinnerung an alle: Letzten Samstag habe ich einen bedeutenden Artikel (Link: hier) veröffentlicht,...

Mehr lesenDetails

Bundesverfassungsgericht zur prozessualen Waffengleichheit im Wettbewerbsrecht

Bundesverfassungsgericht: Recht auf Vergessen I
4. August 2020

Mit  Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde und einen gleichzeitig gestellten Antrag auf Erlass...

Mehr lesenDetails

BayLDA: 100 FAQ zu Datenschutz Und Webseiten

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
9. September 2019

Die Datenschützer aus Bayern haben eine Sammlung von Fragen und Antworten zum Datenschutz auf Webseiten veröffentlicht. Mit dabei sind so...

Mehr lesenDetails

Haftungsfalle BFH-Urteile zur Umsatzsteuer bei Abmahnungen

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?
16. Mai 2019

Bevor es heute für mich zur Uni-Augsburg zum Esport-Recht Institut geht, um Morgen an der ersten Tagung mit anderen Experten...

Mehr lesenDetails

Schadenersatzanspruch für Online-Stadtplan-Urheberrechtsverletzung

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
23. April 2019

Eigentlich hätte ich schwören können, dass Thema von Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen für die rechtswidrige Nutzung von Stadtplänen seit vielen Jahren...

Mehr lesenDetails

Aktualisierung des KI Bots: Integration von Pinecone und Content-Awareness

Schlüsselüberlegungen beim Anbieten eines KI-basierten Chatbots
24. Juli 2023

KI und Technik entwickelt sich stetig weiter und in diesem Sinne habe ich auch meinem KI-Bot hier auf der Seite...

Mehr lesenDetails

Onlinehandel: Rabatt auf in Deutschland kaum bekannte Zahlungsmittel unzulässig

Onlinehandel: Rabatt auf in Deutschland kaum bekannte Zahlungsmittel unzulässig
25. April 2019

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Unternehmen für die Zahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung kein Entgelt verlangen darf, wenn...

Mehr lesenDetails

Das Risiko einer Unterlassungserklärung

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
9. April 2019

Immer wieder muss man von Mandanten hören, dass man bei einer Abmahnung, die berechtigt scheint, doch einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt: Keine Haftung für entgangene Gewinne beim Kauf von Kryptowährungen als Gefälligkeit

Ein gelber Kreis mit dem Wort Bitcoin darauf, der seinen rechtlichen Status als „Bitcoinhandel nicht erlaubnispflichtig“ hervorhebt.
15. Mai 2023

Investiert ein Freund Geld eines Freundes mit dessen Zustimmung in verschiedene Krypto-Währungen und kommt es bei Umwechslungen zwischen den Währungen...

Mehr lesenDetails
marianregel
Intern

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026

Auf itmedialaw.com geht es regelmäßig um die rechtliche und praktische Realität digitaler Kommunikation: Reichweite, Plattformlogik, Streit um Aussagen, Screenshots, Kontexte...

Mehr lesenDetails
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026

Produkte

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

In dieser spannenden Episode des itmedialaw-Podcasts tauchen wir tief in die rechtlichen Entwicklungen ein, die die Startup-Welt im Jahr 2025...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung