• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Was ist der  European Accessibility Act?

Was ist der European Accessibility Act?

7. November 2023
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Was ist der European Accessibility Act?

7. November 2023
in EU-Recht
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
b0d2d1a6 1009 4bb3 be93 f05cafceea7c

Der European Accessibility Act (EAA) repräsentiert eine transformative legislative Initiative der Europäischen Union, die mit dem ambitionierten Ziel ins Leben gerufen wurde, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen signifikant zu verbessern. Dieses Gesetz, das als ein Meilenstein in der Entwicklung eines inklusiveren Europas gilt, zielt darauf ab, die Gleichstellung und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am sozialen und wirtschaftlichen Leben zu fördern. Es ist ein Bekenntnis zu einem Europa, in dem die Vielfalt der Bedürfnisse und Fähigkeiten seiner Menschen anerkannt und wertgeschätzt wird und in dem der gleichberechtigte Zugang zu wesentlichen Angeboten und Services nicht nur eine Vision, sondern eine gelebte Realität ist.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist der European Accessibility Act?
2. Ab wann gilt der European Accessibility Act?
3. Was regelt der European Accessibility Act?
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Der European Accessibility Act (EAA) verbessert die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen.
  • Das Gesetz fördert die Gleichstellung und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am sozialen und wirtschaftlichen Leben.
  • Der EAA zielt darauf ab, Barrieren in der digitalen Welt und im Alltag zu beseitigen.
  • Die Richtlinie schreibt klare Mindeststandards für die Zugänglichkeit in verschiedenen Bereichen vor.
  • Bis 2025 müssen Webseiten und Apps für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sein.
  • Der EAA ermutigt Unternehmen, Feedback-Mechanismen zur Verbesserung der Zugänglichkeit einzurichten.
  • Frühzeitige Planung ist entscheidend, um den Anforderungen des EAA gerecht zu werden und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Mit dem EAA setzt die Europäische Union ein klares Zeichen, dass Barrierefreiheit ein grundlegendes Menschenrecht ist. Die Richtlinie geht über die bloße Bereitstellung von Dienstleistungen hinaus und adressiert die Notwendigkeit, Produkte und digitale Umgebungen so zu gestalten, dass sie von Anfang an inklusiv sind. Dieser Ansatz spiegelt ein tiefgreifendes Verständnis dafür wider, dass Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit Hand in Hand gehen und dass die Schaffung von barrierefreien Umgebungen nicht nur ethisch geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist. In diesem Sinne ist der EAA nicht nur ein legislativer Akt, sondern auch ein Leitfaden für Innovation und Fortschritt, der die Weichen für eine Zukunft stellt, in der niemand zurückgelassen wird.

Was ist der European Accessibility Act?

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine umfassende Richtlinie, die das Ziel verfolgt, die vielfältigen Barrieren zu beseitigen, die Menschen mit Behinderungen im Alltag begegnen können. Diese Barrieren reichen von physischen Hürden bis hin zu solchen in der digitalen Welt und können die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben erheblich erschweren. Die Richtlinie erstreckt sich auf eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen, darunter nicht nur elektronische Geräte und E-Commerce, sondern auch Bankdienstleistungen und das gesamte Spektrum des Transports – von der Buchung bis zur Reise selbst.

Der Kerngedanke des EAA ist die nahtlose Integration von Zugänglichkeit in den gesamten Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen. Dies beginnt bei der Konzeption und reicht über die Entwicklung bis hin zur endgültigen Bereitstellung. Es geht darum, ein Design für alle zu schaffen, das die Vielfalt der Nutzer und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse berücksichtigt. Zugänglichkeit soll kein nachträglicher Zusatz sein, sondern ein zentraler Bestandteil des Designprozesses. Dieser Ansatz fördert nicht nur die Inklusion, sondern trägt auch zur Innovation bei, indem er die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen anregt, die für einen breiteren Markt attraktiv sind und die Benutzererfahrung für alle verbessern.

Ab wann gilt der European Accessibility Act?

Die Richtlinie, die im Juni 2019 verabschiedet wurde, legt den Grundstein für eine umfassende Transformation im Bereich der digitalen Zugänglichkeit innerhalb der Europäischen Union. Mit der festgelegten Frist bis zum 28. Juni 2025 für die Umsetzung in nationales Recht stehen Webseitenbetreiber, App-Entwickler und Schöpfer von Computerspielen vor der Aufgabe, ihre Angebote entsprechend den neuen Anforderungen zu gestalten. Diese Akteure müssen nun sicherstellen, dass ihre digitalen Inhalte und Funktionen für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen zugänglich sind. Dies beinhaltet die Implementierung von barrierefreien Funktionen, wie beispielsweise Screenreader-Kompatibilität, Untertitel für Videos, alternative Texte für Bilder und die Gewährleistung der Bedienbarkeit durch Tastatur.

Für Webseitenanbieter bedeutet dies, dass sie die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) einhalten müssen, die als internationaler Standard für Webzugänglichkeit gelten. Die Richtlinien decken eine Vielzahl von Empfehlungen ab, um Webinhalte für alle Nutzer zugänglicher zu machen, einschließlich derjenigen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen und kognitiven Einschränkungen.

App-Entwickler stehen vor der Herausforderung, ihre Anwendungen so zu gestalten, dass sie auf verschiedenen Geräten und Betriebssystemen barrierefrei funktionieren. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Gestaltung der Benutzeroberfläche sowie die Berücksichtigung der Zugänglichkeit bei der Auswahl von Farben, Schriftgrößen und Interaktionselementen.

Entwickler von Computerspielen müssen ebenfalls innovative Lösungen finden, um die Spielbarkeit für alle Nutzer zu gewährleisten. Dazu gehört die Anpassung von Steuerungsoptionen, die Bereitstellung von Einstellungen für Farbblindheit und die Integration von Hilfsfunktionen, die es Spielern mit unterschiedlichen Fähigkeiten ermöglichen, vollständig in das Spielerlebnis einzutauchen.

Es ist entscheidend, dass sich alle Beteiligten frühzeitig mit den Anforderungen des EAA auseinandersetzen, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. Die Übergangszeit bis 2025 sollte genutzt werden, um bestehende Angebote zu überprüfen, Zugänglichkeitsaudits durchzuführen und die notwendigen technischen sowie gestalterischen Anpassungen vorzunehmen. Durch die frühzeitige Anpassung an die Vorgaben des EAA können Webseitenanbieter, App- und Spielentwickler nicht nur rechtliche Konformität sicherstellen, sondern auch ihre Marktposition stärken, indem sie ein inklusives Nutzererlebnis bieten, das alle Menschen willkommen heißt.

Was regelt der European Accessibility Act?

Der European Accessibility Act (EAA) definiert klare Mindeststandards für die Zugänglichkeit, die eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen abdecken, um sicherzustellen, dass diese für alle Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Zu den betroffenen Bereichen zählen elektronische Kommunikationsdienste, die nun so gestaltet sein müssen, dass sie auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen nutzbar sind. Dies umfasst die Bereitstellung von Diensten, die mit assistiven Technologien kompatibel sind, sowie die Sicherstellung, dass alle Informationen und Funktionen für Nutzer mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich sind.

Bei Computern und Betriebssystemen geht es darum, die Interoperabilität mit Hilfstechnologien wie Bildschirmleseprogrammen und Spracheingabesystemen zu gewährleisten. Die Benutzeroberflächen müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen bedient werden können, was eine Anpassung der Hardware, Software und aller zugehörigen Dokumentationen einschließt.

Selbstbedienungsterminals, wie Geldautomaten und Check-in-Kioske, müssen so konzipiert sein, dass sie von jedem ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Dies beinhaltet die Implementierung von Sprachausgaben, taktilen Tasten und anderen assistiven Technologien, die Menschen mit Seh- oder motorischen Einschränkungen die selbstständige Nutzung ermöglichen.

Im Bereich der digitalen Medien, wie E-Books und E-Commerce-Plattformen, müssen Anbieter sicherstellen, dass ihre Inhalte und Transaktionsprozesse für alle Nutzer zugänglich sind, was die Verwendung von alternativen Texten für Bilder, die Bereitstellung von Untertiteln und Audiodeskriptionen für multimediale Inhalte sowie die Gewährleistung der Kompatibilität mit verschiedenen Formen der Navigation und Steuerung einschließt.

Bankdienstleistungen müssen ebenfalls für alle Kunden zugänglich sein, was bedeutet, dass sowohl physische Geräte wie Geldautomaten als auch digitale Dienste wie Online-Banking-Plattformen entsprechend angepasst werden müssen, um eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.

Im Transportsektor sind Anbieter aufgefordert, ihre Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie von allen Personen genutzt werden können, was die Zugänglichkeit von Buchungssystemen, Informationsanzeigen und den Fahrzeugen selbst einschließt.

Darüber hinaus verlangt der EAA von Unternehmen und Organisationen, Feedback-Mechanismen einzurichten, die es Nutzern ermöglichen, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen zu bewerten und Vorschläge für Verbesserungen zu machen. Dies fördert einen kontinuierlichen Dialog zwischen Nutzern und Anbietern und trägt dazu bei, dass Produkte und Dienstleistungen stetig in Richtung größerer Inklusivität weiterentwickelt werden. Durch diese Feedbackschleifen können Unternehmen direkt von den Erfahrungen und Bedürfnissen der Nutzer lernen und so ihre Angebote verbessern, was letztlich zu einer höheren Kundenzufriedenheit und -bindung führt.

Fazit

Der European Accessibility Act weist euch den Weg zu einem Markt, der niemanden zurücklässt. Diese Richtlinie verdeutlicht, dass Barrierefreiheit und Inklusion in der heutigen digitalen Welt nicht nur erstrebenswert, sondern essentiell sind. Für euch als Unternehmen und Entwickler eröffnet der EAA die Möglichkeit, eure Produkte und Dienstleistungen für ein breiteres Publikum zu öffnen. Das ist nicht nur ein Bekenntnis zu sozialer Verantwortung, sondern erschließt auch neue Kundengruppen.

Auch wenn 2025 noch etwas entfernt scheint, bedenkt, dass insbesondere in der dynamischen Branche der Computerspiele, wo Entwicklungszyklen oft zwei Jahre oder länger dauern, frühzeitige Planung entscheidend ist. Beginnt jetzt mit der Vorbereitung, damit eure Spiele von Beginn an den Anforderungen entsprechen und ihr nicht in letzter Minute unter Druck geratet. Nutzt die Zeit bis dahin klug, um eure Angebote nicht nur konform, sondern auch wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert zu gestalten.

Bleibt auf dem Laufenden mit unseren neuesten Artikeln und Ressourcen, die euch mit wertvollen Informationen und detaillierter Beratung zur Umsetzung des European Accessibility Act versorgen. So könnt ihr die kommenden Veränderungen mit Zuversicht und strategischem Weitblick angehen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnpassungBeratungComputerspieleEntwicklerEntwicklungInnovationRechtSoftware

Weitere spannende Blogposts

OLG Braunschweig: Online-Glücksspiel gibt Geld zurück!

Glücksspiel vs. Skillgaming, ein kleiner Abriss
7. März 2023

Nun dreht sich wohl wieder die Rechtsprechung dahingehend, dass deutsche Gerichte auf der Seite von Online-Glücksspielern stehen. Nachdem vor ein...

Mehr lesenDetails

Esport und Preisgelder

Esport und Preisgelder
1. Oktober 2024

Die E-Sport-Branche erlebt zwar einen beispiellosen Aufschwung, doch mit dem rasanten Wachstum gehen auch zahlreiche Herausforderungen und Probleme einher. Ein...

Mehr lesenDetails

Als Freelancer die eigene Arbeit professionalisieren?

Als Freelancer die eigene Arbeit professionalisieren?
6. März 2020

In Deutschland gibt es immer mehr Freelancer und da die allgemeine Corona-Hysterie das Remote-Arbeiten weiter befördert, könnten immer mehr Menschen...

Mehr lesenDetails

Vertriebsverbot? Onlinehändler und Verpackungsgesetz!

Vertriebsverbot? Onlinehändler und Verpackungsgesetz!
29. Dezember 2018

Achtung! Ab Dienstag gibt es, beispielsweise für Onlinehändler, eine neue gesetzliche Hürde, nämlich das neue Verpackungsgesetz. Laut unverifizierten Zahlen sollen...

Mehr lesenDetails

Vertragsmuster: Chancen und Gefahren bei der Verwendung in der Geschäftswelt

Vertragsmuster: Chancen und Gefahren bei der Verwendung in der Geschäftswelt
4. April 2023

Einleitung: Vertragsmuster sind insbesondere für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer von Vorteil, die sich keine teure Rechtsberatung leisten können. Die Verwendung...

Mehr lesenDetails

Alterskennzeichnung für Apps im neuen Jugendmedienschutzgesetz

Alterskennzeichnung für Apps im neuen Jugendmedienschutzgesetz
23. April 2019

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat für das Jahr 2020 ein neues Jugendmedienschutzgesetz angekündigt, um die Regelungen aus der Zeit der...

Mehr lesenDetails

Onlineshops und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Onlineshops und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
18. März 2019

Einige Onlinedienste bieten für Ihr Geschäftsmodell ein Treuhandverfahren an, wenn Kunden miteinander interagieren. Dies ist per se auch sinnvoll, da...

Mehr lesenDetails

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!
28. Juli 2023

In der heutigen digitalen Welt stolpern wir oft über den Begriff "IT/IP" (Informationstechnologie/Intellectual Property). Dieser Begriff bezieht sich auf das...

Mehr lesenDetails

NFT und Esport: Eine zusätzliche Einkommensmöglichkeit oder hohe juristische Hürden?

Was ist „Digitales Eigentum“ und wie kann ich davon profitieren?
16. Mai 2023

Einführung in NFTs und Digitale Assets Nicht-fungible Token (NFTs) sind ein aufstrebender Bereich digitaler Assets, die auf Blockchain-Technologie basieren. Im...

Mehr lesenDetails
Kryptowert
Sonstiges

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025

Kryptobetrug wirkt oft wie ein finaler Zustand: Ein Klick zu viel, eine Wallet verknüpft, eine Signatur bestätigt – und Vermögenswerte...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025

Produkte

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

In dieser aufschlussreichen Podcast-Episode wird ein tiefgreifender Blick auf die Startup- und Innovationslandschaft in Deutschland und Europa geworfen. Die Diskussion...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung