• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Website-Entwicklungsvertrag & AGB für Webdesigner

Anwaltliche Beratung im IT-Recht

13. November 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
contract 1332817 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Abnahme ist der kritischste Moment im Webdesign-Projekt; klare Kriterien sind unerlässlich.
  • Definiert eindeutige Vertragspunkte für Responsive Design und Browser-Kompatibilität.
  • Trennt Webdesign- und Hosting-Verträge zur Vermeidung von Haftungsfragen.
  • Regelt den Umfang und die Frequenz von Wartungsleistungen und Updates.
  • Berücksichtigt rechtliche Aspekte bei der Wahl des Content-Management-Systems.
  • Setzt Änderungsmanagement mit klaren Prozessen und Preisregelungen um.
  • Ein durchdachter Website-Entwicklungsvertrag ist die Basis für den Erfolg von Webdesign-Projekten.

Als ich letztens mit einem langjährigen Mandanten über seine Webdesign-Projekte sprach, mussten wir beide schmunzeln: Vor 25 Jahren, als ich mit JustGamers meine erste Gaming-Website gründete, bestand Webdesign noch aus statischen HTML-Seiten und blinkenden GIFs. Von Spieletests auf simplen Websites bis hin zu modernen, komplexen Webanwendungen – ich habe die gesamte Entwicklung des Webs hautnah miterlebt. Heute entwickeln Webdesigner komplexe digitale Ökosysteme, und die rechtlichen Herausforderungen sind entsprechend gewachsen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die häufigsten Fallstricke bei Webdesign-Verträgen
1.1. Die Abnahme-Falle
1.2. Responsive Design und Browser-Kompatibilität
2. Hosting und Wartung rechtlich absichern
2.1. Die Hosting-Falle
2.2. Wartung und Updates
3. Rechtliche Besonderheiten bei Content-Management-Systemen
4. Open Source vs. Proprietäre Systeme
5. Schulung und Einweisung
6. Praxistipps für Webdesigner
7. 3. Rechtliche Absicherung der Inhalte – Regelungen zur Content-Beschaffung – Verantwortlichkeiten für Texte und Bilder – Datenschutzrechtliche Aspekte – SEO-Vereinbarungen
8. Fazit
8.1. Author: Marian Härtel

Die häufigsten Fallstricke bei Webdesign-Verträgen

Ein Beispiel aus meiner Kanzlei verdeutlicht die Problematik besonders gut: Ein Webdesigner hatte einen „wasserdichten“ Vertrag aus dem Internet verwendet. Als der Kunde nach Fertigstellung der Website plötzlich ein komplettes Redesign forderte, weil ihm das Design „nicht mehr gefiel“, fehlten klare Regelungen zur Abnahme und zu Änderungswünschen. Was als kleines Projekt begann, entwickelte sich zu einem kostspieligen Rechtsstreit.

Die Abnahme-Falle

Nach fast 20 Jahren Rechtsberatung im Digitalbereich und 25 Jahren Erfahrung als Unternehmer weiß ich: Die Abnahme ist der kritischste Moment im Webdesign-Projekt. Hier meine wichtigsten Empfehlungen:

– Definiert klare Abnahmekriterien
– Legt einen strukturierten Abnahmeprozess fest
– Plant Testphasen ein
– Regelt den Umgang mit Mängeln und Nachbesserungen

Responsive Design und Browser-Kompatibilität

Als jemand, der selbst eine Gaming-Website von Grund auf aufgebaut hat, weiß ich: Die technischen Spezifikationen sind entscheidend. Heute reicht es nicht mehr, dass eine Website „funktioniert“ – sie muss auf allen Geräten und in allen gängigen Browsern optimal dargestellt werden.

Wichtige vertragliche Regelungen hierzu:
– Konkrete Definition der unterstützten Geräte und Browser
– Klare Festlegung der Bildschirmauflösungen
– Vereinbarung über Performance-Standards
– Regelungen zur künftigen Browser-Kompatibilität

Hosting und Wartung rechtlich absichern

Die Hosting-Falle

Ein häufiges Szenario aus meiner Praxis: Der Webdesigner hostet „nebenbei“ die Websites seiner Kunden. Wenn dann technische Probleme auftreten oder der Server ausfällt, stellt sich die Haftungsfrage. Meine Empfehlungen:

– Trennt Webdesign- und Hosting-Verträge
– Definiert klare Service Level Agreements (SLAs)
– Regelt Backup und Datensicherung
– Legt Reaktionszeiten bei Störungen fest

Wartung und Updates

Als ehemaliger Betreiber einer Gaming-Website weiß ich, wie wichtig regelmäßige Updates sind. Im Vertrag sollten geregelt sein:
– Umfang der Wartungsleistungen
– Update-Zyklen für CMS und Plugins
– Regelungen zur Sicherheit
– Kostentransparenz bei außerplanmäßigen Updates

Rechtliche Besonderheiten bei Content-Management-Systemen

Open Source vs. Proprietäre Systeme

Die Wahl des CMS hat weitreichende rechtliche Implikationen:
– Lizenzrechtliche Aspekte bei Open-Source-Systemen
– Regelungen zu Custom-Entwicklungen
– Vereinbarungen zur Weiterentwicklung
– Dokumentationspflichten

Schulung und Einweisung

Ein oft übersehener Aspekt:
– Umfang der Schulungsleistungen
– Dokumentationspflichten
– Support-Vereinbarungen
– Regelungen zur Nutzer-Administration

Praxistipps für Webdesigner

Nach zwei Jahrzehnten Rechtsberatung und eigener Erfahrung als Website-Betreiber hier meine wichtigsten Tipps:

1. Projektphasen klar definieren
– Konzeption und Design
– Entwicklung und Programmierung
– Testing und Qualitätssicherung
– Launch und Nachbetreuung

2. Änderungsmanagement etablieren
– Strukturierte Change-Request-Prozesse
– Klare Preisregelungen für Änderungen
– Dokumentation von Änderungswünschen
– Zeitliche Auswirkungen berücksichtigen

3. Rechtliche Absicherung der Inhalte
– Regelungen zur Content-Beschaffung
– Verantwortlichkeiten für Texte und Bilder
– Datenschutzrechtliche Aspekte
– SEO-Vereinbarungen

Fazit

Als Rechtsanwalt, der selbst den Weg vom einfachen Webmaster zum Unternehmer gegangen ist, kann ich nur betonen: Ein durchdachter Website-Entwicklungsvertrag ist keine Bürokratie, sondern die Basis für erfolgreiche Projekte. Er gibt beiden Seiten die Sicherheit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Entwicklung großartiger Websites.

Braucht ihr Unterstützung bei der Gestaltung eurer Webdesign-Verträge? Als Rechtsanwalt mit eigener Erfahrung in der Digitalbranche verstehe ich nicht nur die rechtliche Seite, sondern auch eure praktischen Herausforderungen. Lasst uns gemeinsam Vertragsstrukturen entwickeln, die zu euren Projekten passen und euch rechtlich absichern.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Endlich ein Ende für „Bekannt aus“ Fakewerbung bei gekauften Artikeln!

Endlich ein Ende für „Bekannt aus“ Fakewerbung bei gekauften Artikeln!
30. Oktober 2023

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat in einem richtungsweisenden Urteil vom 21. September 2023 (Aktenzeichen: 15 U 108/22) klargestellt, dass die...

Mehr lesenDetails

Affiliate/CPA Werbung: Achtung bei Cookies durch Banner und Links

Achtung: Affiliates bei YouTube, Gamingwebseiten und anderen Networks
28. Oktober 2019

Cookies gehen um In der letzten Zeit habe ich schon Einiges zur Cookie-Entscheidung des EuGH geschrieben. Viele Mandanten oder potenzielle...

Mehr lesenDetails

Bundesregierung und Esport: Kein eigene Gutachten zur Anerkennung als Sport

pexels photo 896851 1
25. August 2020

Die Bundesregierung hat laut eigener Aussage keine gesonderten Gutachten zur Frage der Anerkennung von  Esport in Auftrag gegeben. Hinsichtlich der...

Mehr lesenDetails

Urheberrecht: Zitierfreiheit ist kein Persilschein

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
2. Januar 2019

Da ich Ende letzten Monats ein entsprechendes Mandat bearbeitet habe, möchte ich heute kurz auf einen großen Irrtum vieler Blogbetreiber...

Mehr lesenDetails

Legal Due Diligence: Ihr Wegweiser für eine erfolgreiche Startup-Finanzierung oder -Veräußerung

Legal Due Diligence: Ihr Wegweiser für eine erfolgreiche Startup-Finanzierung oder -Veräußerung
22. Juni 2023

Einführung Als Rechtsanwalt, der sich unter anderem auf die Finanzierung von Startups spezialisiert hat, habe ich die Möglichkeit, meine Mandanten...

Mehr lesenDetails

Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?
8. Juli 2019

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem EuGH mit Beschluss vom heutigen Tage Fragen zur Auslegung von Art. 23 Abs. 1...

Mehr lesenDetails

Schadensersatz bei fehlender/falscher Urhebernennung von Fotos?

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
7. Februar 2019

Bereits eine Weile, aktuell aber wieder gehäuft, gibt es ein durchaus "Trick" zu nennendes Verhalten einiger Hobbyfotografen, um durch teils...

Mehr lesenDetails

Gründung eines Spieleentwicklungsstudios: Was Sie beachten sollten

Wie man die AGB eines Esports Events aufsetzt und gestaltet
5. Januar 2025

Die Gründung eines Spieleentwicklungsstudios ist eine spannende Herausforderung, die Kreativität, technisches Know-how und unternehmerisches Geschick erfordert. Mit der neuen Games-Förderung des...

Mehr lesenDetails

Die Macht der Schiedsgerichtsbarkeit: Schlüsselvorteile und mögliche Fallstricke für Verträge

Die Macht der Schiedsgerichtsbarkeit: Schlüsselvorteile und mögliche Fallstricke für Verträge
26. Juni 2023

Die Schiedsgerichtsbarkeit spielt eine wesentliche Rolle in der modernen Geschäftswelt. Durch Schiedsgerichtsbarkeit können Streitigkeiten zwischen Parteien außerhalb des staatlichen Gerichtssystems...

Mehr lesenDetails
Legal framework for crowd-sensing projects: Data protection and remuneration models for participatory sensor networks

Schadensersatz

23. Mai 2025

Wichtigste Punkte Schadensersatz bedeutet, dass jemand, der einem anderen einen Schaden zugefügt hat, diesen ersetzen muss. Im deutschen Zivilrecht greift...

Mehr lesenDetails
Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer

16. Oktober 2024
Digital Service Act

Digital Service Act

27. Juni 2023
Online Flugbuchung und Gepäckkosten

Freistellungsklausel (Indemnity)

11. April 2025
Social Media Accounts und Impressum

Impressumspflicht

11. April 2025

Podcast Folgen

86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024

In this personal and engaging episode, the experienced IT and media lawyer delves deep into the gray area of his...

247f58c28882e230e982fa3a32d34dea

Digital sovereignty: Europe’s path to a self-determined digital future

8. Dezember 2024

In this exciting episode of the itmedialaw.com podcast, we take a deep dive into the highly topical subject of digital...

d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024

In this episode of the Itmedialaw podcast, lawyer and entrepreneur Marian Härtel takes you on a journey through the legal...

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung