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Website-Entwicklungsvertrag & AGB für Webdesigner

Anwaltliche Beratung im IT-Recht

13. November 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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Als ich letztens mit einem langjährigen Mandanten über seine Webdesign-Projekte sprach, mussten wir beide schmunzeln: Vor 25 Jahren, als ich mit JustGamers meine erste Gaming-Website gründete, bestand Webdesign noch aus statischen HTML-Seiten und blinkenden GIFs. Von Spieletests auf simplen Websites bis hin zu modernen, komplexen Webanwendungen – ich habe die gesamte Entwicklung des Webs hautnah miterlebt. Heute entwickeln Webdesigner komplexe digitale Ökosysteme, und die rechtlichen Herausforderungen sind entsprechend gewachsen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die häufigsten Fallstricke bei Webdesign-Verträgen
1.1. Die Abnahme-Falle
1.2. Responsive Design und Browser-Kompatibilität
2. Hosting und Wartung rechtlich absichern
2.1. Die Hosting-Falle
2.2. Wartung und Updates
3. Rechtliche Besonderheiten bei Content-Management-Systemen
4. Open Source vs. Proprietäre Systeme
5. Schulung und Einweisung
6. Praxistipps für Webdesigner
7. 3. Rechtliche Absicherung der Inhalte – Regelungen zur Content-Beschaffung – Verantwortlichkeiten für Texte und Bilder – Datenschutzrechtliche Aspekte – SEO-Vereinbarungen
8. Fazit
8.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Abnahme ist der kritischste Moment im Webdesign-Projekt; klare Kriterien sind unerlässlich.
  • Definiert eindeutige Vertragspunkte für Responsive Design und Browser-Kompatibilität.
  • Trennt Webdesign- und Hosting-Verträge zur Vermeidung von Haftungsfragen.
  • Regelt den Umfang und die Frequenz von Wartungsleistungen und Updates.
  • Berücksichtigt rechtliche Aspekte bei der Wahl des Content-Management-Systems.
  • Setzt Änderungsmanagement mit klaren Prozessen und Preisregelungen um.
  • Ein durchdachter Website-Entwicklungsvertrag ist die Basis für den Erfolg von Webdesign-Projekten.

Die häufigsten Fallstricke bei Webdesign-Verträgen

Ein Beispiel aus meiner Kanzlei verdeutlicht die Problematik besonders gut: Ein Webdesigner hatte einen „wasserdichten“ Vertrag aus dem Internet verwendet. Als der Kunde nach Fertigstellung der Website plötzlich ein komplettes Redesign forderte, weil ihm das Design „nicht mehr gefiel“, fehlten klare Regelungen zur Abnahme und zu Änderungswünschen. Was als kleines Projekt begann, entwickelte sich zu einem kostspieligen Rechtsstreit.

Die Abnahme-Falle

Nach fast 20 Jahren Rechtsberatung im Digitalbereich und 25 Jahren Erfahrung als Unternehmer weiß ich: Die Abnahme ist der kritischste Moment im Webdesign-Projekt. Hier meine wichtigsten Empfehlungen:

– Definiert klare Abnahmekriterien
– Legt einen strukturierten Abnahmeprozess fest
– Plant Testphasen ein
– Regelt den Umgang mit Mängeln und Nachbesserungen

Responsive Design und Browser-Kompatibilität

Als jemand, der selbst eine Gaming-Website von Grund auf aufgebaut hat, weiß ich: Die technischen Spezifikationen sind entscheidend. Heute reicht es nicht mehr, dass eine Website „funktioniert“ – sie muss auf allen Geräten und in allen gängigen Browsern optimal dargestellt werden.

Wichtige vertragliche Regelungen hierzu:
– Konkrete Definition der unterstützten Geräte und Browser
– Klare Festlegung der Bildschirmauflösungen
– Vereinbarung über Performance-Standards
– Regelungen zur künftigen Browser-Kompatibilität

Hosting und Wartung rechtlich absichern

Die Hosting-Falle

Ein häufiges Szenario aus meiner Praxis: Der Webdesigner hostet „nebenbei“ die Websites seiner Kunden. Wenn dann technische Probleme auftreten oder der Server ausfällt, stellt sich die Haftungsfrage. Meine Empfehlungen:

– Trennt Webdesign- und Hosting-Verträge
– Definiert klare Service Level Agreements (SLAs)
– Regelt Backup und Datensicherung
– Legt Reaktionszeiten bei Störungen fest

Wartung und Updates

Als ehemaliger Betreiber einer Gaming-Website weiß ich, wie wichtig regelmäßige Updates sind. Im Vertrag sollten geregelt sein:
– Umfang der Wartungsleistungen
– Update-Zyklen für CMS und Plugins
– Regelungen zur Sicherheit
– Kostentransparenz bei außerplanmäßigen Updates

Rechtliche Besonderheiten bei Content-Management-Systemen

Open Source vs. Proprietäre Systeme

Die Wahl des CMS hat weitreichende rechtliche Implikationen:
– Lizenzrechtliche Aspekte bei Open-Source-Systemen
– Regelungen zu Custom-Entwicklungen
– Vereinbarungen zur Weiterentwicklung
– Dokumentationspflichten

Schulung und Einweisung

Ein oft übersehener Aspekt:
– Umfang der Schulungsleistungen
– Dokumentationspflichten
– Support-Vereinbarungen
– Regelungen zur Nutzer-Administration

Praxistipps für Webdesigner

Nach zwei Jahrzehnten Rechtsberatung und eigener Erfahrung als Website-Betreiber hier meine wichtigsten Tipps:

1. Projektphasen klar definieren
– Konzeption und Design
– Entwicklung und Programmierung
– Testing und Qualitätssicherung
– Launch und Nachbetreuung

2. Änderungsmanagement etablieren
– Strukturierte Change-Request-Prozesse
– Klare Preisregelungen für Änderungen
– Dokumentation von Änderungswünschen
– Zeitliche Auswirkungen berücksichtigen

3. Rechtliche Absicherung der Inhalte
– Regelungen zur Content-Beschaffung
– Verantwortlichkeiten für Texte und Bilder
– Datenschutzrechtliche Aspekte
– SEO-Vereinbarungen

Fazit

Als Rechtsanwalt, der selbst den Weg vom einfachen Webmaster zum Unternehmer gegangen ist, kann ich nur betonen: Ein durchdachter Website-Entwicklungsvertrag ist keine Bürokratie, sondern die Basis für erfolgreiche Projekte. Er gibt beiden Seiten die Sicherheit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Entwicklung großartiger Websites.

Braucht ihr Unterstützung bei der Gestaltung eurer Webdesign-Verträge? Als Rechtsanwalt mit eigener Erfahrung in der Digitalbranche verstehe ich nicht nur die rechtliche Seite, sondern auch eure praktischen Herausforderungen. Lasst uns gemeinsam Vertragsstrukturen entwickeln, die zu euren Projekten passen und euch rechtlich absichern.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

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