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Welche Portale, Änderungen und Förderungen werden 2025 eingeführt? Teil 1

27. Dezember 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 14 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Die Bundesregierung führt 2025 einen Digitalbonus zur Unterstützung von Startups bei der Digitalisierung ein.
  • Größere Unternehmen müssen 2025 einen NNachhaltigkeitsbericht erstellen, der Transparenz zu ökologischen und sozialen Aspekten bietet.
  • Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird 2025 auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet.
  • Ab 2025 tritt der EU AI Act in Kraft, der Künstliche Intelligenz reguliert und Risiken minimiert.
  • 2025 wird ein digitales Meldesystem für Umweltauflagen eingeführt, um die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften zu gewährleisten.
  • Ein neues Förderprogramm für grüne Startups bietet bis zu 500.000 Euro für nachhaltige Projekte an.
  • Das digitale Identitätssystem ab 2025 hilft Unternehmen, sich online sicher auszuweisen und Prozesse zu vereinfachen.

Allgemeine Gesetzesänderungen für Startups in 2025 findet man zusätzlich in diesem Post.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einführung eines Digitalbonus für Startups
2. Einführung eines Nachhaltigkeitsberichts für größere Unternehmen
3. Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes für kleinere Unternehmen
4. Einführung des EU-Produktpass-Systems
5. Einführung von KI-Regulierungen durch den EU AI Act
6. Einführung eines digitalen Meldesystems für Arbeitszeiten
7. Einführung des EU-Mehrwertsteuerpakets 2025
8. Einführung eines digitalen Unternehmensregisters
9. Einführung eines Nachhaltigkeitslabels für KMU
10. Einführung eines EU-weiten digitalen Identitätssystems
11. Einführung eines neuen Förderprogramms für grüne Startups
12. Erweiterung der steuerlichen Förderung für Weiterbildung
13. Einführung eines digitalen Meldesystems für Umweltauflagen
14. Einführung eines neuen Gründungszuschusses für digitale Startups
15. Einführung eines digitalen Meldesystems für Sozialversicherungsbeiträge
16. Einführung eines neuen Förderprogramms für nachhaltige Mobilität
17. Einführung eines digitalen Meldesystems für Lieferketten
18. Einführung eines EU-weiten CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM)
19. Einführung eines digitalen Nachhaltigkeitsberichts für KMU
20. Einführung eines neuen Förderprogramms für Kreislaufwirtschaft

Den zweiten Teil dieses Posts findet man hier. Den dritten Teil des Posts findet man hier. Den letzten Teil findet man hier.  Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Übersicht ist. Was am Ende wirklich alles eingeführt wird, ist schwer zu sagen. Die Posts soll daher als Anregung für eigene Recherche dienen.

Einführung eines Digitalbonus für Startups

Die Bundesregierung führt ab 2025 einen sogenannten „Digitalbonus“ ein, um Startups bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse zu unterstützen. Förderfähig sind Investitionen in digitale Technologien wie Cloud-Lösungen, KI-Software oder IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Wie funktioniert der Digitalbonus?

Startups können Zuschüsse von bis zu 50 % ihrer Investitionskosten beantragen – maximal jedoch 50.000 Euro pro Projekt. Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro.

Praxis-Tipp:

Nutzen Sie den Digitalbonus gezielt für Projekte wie die Einführung einer neuen Buchhaltungssoftware oder den Ausbau Ihrer IT-Infrastruktur. Informieren Sie sich frühzeitig über die Förderbedingungen und reichen Sie Ihren Antrag vollständig ein – Fördermittel sind oft begrenzt.

Einführung eines Nachhaltigkeitsberichts für größere Unternehmen

Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind größere Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und offenzulegen. Diese Regelung betrifft zunächst nur kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sowie einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro.

Welche Inhalte muss der Bericht enthalten?

Der Bericht muss Informationen zu ökologischen, sozialen und governancebezogenen (ESG) Themen enthalten – etwa zum CO₂-Ausstoß des Unternehmens oder zur Diversität im Managementteam. Ziel ist es, Transparenz über nachhaltige Geschäftspraktiken zu schaffen und Investoren sowie Kunden fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Praxis-Tipp:

Auch wenn Ihr Startup nicht direkt betroffen ist: Nachhaltigkeit wird zunehmend zum Wettbewerbsfaktor. Überlegen Sie daher frühzeitig, wie Sie Ihre Geschäftsprozesse nachhaltiger gestalten können – dies kann Ihnen langfristig Vorteile bei Kunden und Investoren verschaffen.

Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes für kleinere Unternehmen

Ab 2025 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das bisher nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern galt, auf kleinere Unternehmen ausgeweitet. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern müssen dann sicherstellen, dass ihre Lieferketten internationalen Menschenrechts- und Umweltstandards entsprechen. Diese Regelung betrifft vor allem produzierende Unternehmen, aber auch Dienstleister, die auf internationale Zulieferer angewiesen sind.

Was bedeutet das konkret?

Betroffene Unternehmen müssen Risikoanalysen durchführen, um potenzielle Verstöße in ihrer Lieferkette zu identifizieren. Dazu gehört auch die Verpflichtung, Maßnahmenpläne zu entwickeln und regelmäßig über die Einhaltung der Standards zu berichten. Verstöße können mit hohen Bußgeldern belegt werden, und es drohen Reputationsschäden.

Auch kleinere Unternehmen, die nicht direkt unter das Gesetz fallen, können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferkette eines größeren Unternehmens sind. Diese könnten von ihren Geschäftspartnern dazu verpflichtet werden, Nachweise über die Einhaltung von Standards zu erbringen.

Praxis-Tipp:

Selbst wenn Ihr Startup nicht direkt betroffen ist, sollten Sie Ihre Lieferketten analysieren und sicherstellen, dass Ihre Zulieferer menschenrechtliche und ökologische Standards einhalten. Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen sorgfältig und prüfen Sie mögliche Zertifizierungen für Nachhaltigkeit und Compliance.

Einführung des EU-Produktpass-Systems

Ab 2025 wird schrittweise das EU-Produktpass-System eingeführt. Ziel dieses Systems ist es, Transparenz über die Herkunft, Zusammensetzung und Recyclingfähigkeit von Produkten zu schaffen. Der Produktpass wird digital bereitgestellt und enthält detaillierte Informationen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts.

Welche Branchen sind betroffen?

Das System betrifft zunächst Branchen mit hoher Umweltbelastung wie Elektronik, Textilien und Bauprodukte. Der Produktpass soll dazu beitragen, nachhaltigen Konsum zu fördern und Unternehmen bei der Einhaltung von EU-Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.

Welche Vorteile bietet das System?

Unternehmen können durch den Produktpass ihre Nachhaltigkeitsbemühungen dokumentieren und sich gegenüber Kunden und Geschäftspartnern als verantwortungsbewusst positionieren. Gleichzeitig erleichtert der Pass den Zugang zu Förderprogrammen oder öffentlichen Ausschreibungen, bei denen Nachhaltigkeitskriterien eine Rolle spielen.

Praxis-Tipp:

Wenn Ihr Startup in einer betroffenen Branche tätig ist, sollten Sie frühzeitig prüfen, welche Daten für den Produktpass erforderlich sind und wie diese erfasst werden können. Nutzen Sie digitale Tools zur Dokumentation Ihrer Produktionsprozesse und informieren Sie sich über mögliche Förderungen für nachhaltige Innovationen.

Einführung von KI-Regulierungen durch den EU AI Act

Ab dem 2. Februar 2025 tritt die erste Stufe des EU AI Acts (Artificial Intelligence Act) in Kraft. Ziel dieser Regelung ist es, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der EU zu regulieren und Risiken für Verbraucher sowie Unternehmen zu minimieren. Betroffen sind insbesondere KI-Systeme mit hohem Risiko – etwa solche zur biometrischen Identifikation oder automatisierten Entscheidungsfindung in sensiblen Bereichen wie Gesundheit oder Finanzen.

Welche Anforderungen gibt es?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme transparent sind und keine diskriminierenden Ergebnisse liefern. Zudem müssen sie regelmäßige Risikoanalysen durchführen und ihre Systeme zertifizieren lassen. Verstöße gegen die Vorgaben können mit hohen Geldstrafen geahndet werden – bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Praxis-Tipp:

Wenn Ihr Startup KI-Technologien einsetzt oder entwickelt, sollten Sie frühzeitig eine Risikoanalyse durchführen lassen und prüfen, ob Ihre Systeme den neuen Vorgaben entsprechen. Ziehen Sie externe Experten hinzu, um Ihre Prozesse zu zertifizieren und rechtliche Risiken zu minimieren.

Einführung eines digitalen Meldesystems für Arbeitszeiten

Ab 2025 wird ein digitales Meldesystem für Arbeitszeiten eingeführt, das alle Arbeitgeber verpflichten soll, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter elektronisch zu erfassen. Diese Regelung folgt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit fordert.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Arbeitgeber müssen künftig sicherstellen, dass alle Arbeitszeiten – einschließlich Überstunden – digital erfasst werden. Dies gilt auch für flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder Remote Work. Die neue Regelung soll dazu beitragen, Verstöße gegen Arbeitszeitgesetze zu verhindern und Arbeitnehmer besser vor Überlastung zu schützen.

Praxis-Tipp:

Implementieren Sie rechtzeitig ein digitales Zeiterfassungssystem und schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang damit. Prüfen Sie bestehende Arbeitszeitregelungen auf Konformität mit den neuen Vorgaben und passen Sie diese gegebenenfalls an.

Einführung des EU-Mehrwertsteuerpakets 2025

Ab 2025 tritt das neue EU-Mehrwertsteuerpaket in Kraft, das den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU vereinfachen und gleichzeitig Betrug im Mehrwertsteuersystem reduzieren soll. Die Änderungen betreffen vor allem den B2B-Handel sowie den E-Commerce. Ein zentraler Bestandteil ist die Einführung eines neuen Systems zur Meldung von Umsatzsteuerdaten in Echtzeit.

Was ändert sich konkret?

Unternehmen, die grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU tätigen, müssen künftig ihre Umsätze in einem einheitlichen digitalen Portal melden. Dieses System ersetzt die bisherige Zusammenfassende Meldung (ZM) und ermöglicht eine direkte Überprüfung durch die Steuerbehörden der beteiligten Länder. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Transparenz im EU-weiten Handel zu erhöhen.Zusätzlich wird das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) erweitert, sodass Unternehmen mehr Steuerpflichten zentral über eine einzige Plattform abwickeln können. Dies gilt insbesondere für Dienstleistungen und digitale Produkte, die an Kunden in anderen EU-Ländern verkauft werden.

Praxis-Tipp:

Wenn Ihr Startup grenzüberschreitend tätig ist, sollten Sie Ihre Buchhaltungs- und Steuersysteme rechtzeitig an die neuen Anforderungen anpassen. Nutzen Sie die erweiterten Möglichkeiten des OSS-Verfahrens, um Ihre Steuerpflichten effizient zu verwalten. Lassen Sie sich von einem Steuerberater unterstützen, um sicherzustellen, dass alle Meldungen korrekt und fristgerecht erfolgen.

Einführung eines digitalen Unternehmensregisters

Ab Mitte 2025 wird ein zentrales digitales Unternehmensregister eingeführt, das alle relevanten Informationen über Unternehmen in Deutschland bündelt. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und den Zugang zu Unternehmensdaten für Behörden, Investoren und Geschäftspartner zu erleichtern.

Welche Informationen werden erfasst?

Das Register enthält Angaben wie den Firmennamen, die Rechtsform, den Sitz des Unternehmens sowie Informationen über Geschäftsführer oder Vorstände. Zusätzlich werden Angaben zur wirtschaftlichen Berechtigung (Beneficial Ownership) integriert, um Geldwäsche und Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen.

Welche Vorteile bietet das Register?

Unternehmen müssen ihre Daten nur einmal eintragen lassen, was den bürokratischen Aufwand reduziert. Gleichzeitig können Investoren oder Geschäftspartner schneller auf relevante Informationen zugreifen, was die Geschäftsbeziehungen erleichtert.

Praxis-Tipp:

Stellen Sie sicher, dass alle Unternehmensdaten korrekt und vollständig sind. Nutzen Sie das Register auch strategisch, um Ihre Sichtbarkeit bei potenziellen Investoren oder Partnern zu erhöhen.

Einführung eines Nachhaltigkeitslabels für KMU

Ab 2025 wird ein freiwilliges Nachhaltigkeitslabel für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingeführt. Dieses Label soll Unternehmen auszeichnen, die besondere Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz ergreifen oder soziale Verantwortung übernehmen.

Wie funktioniert das Label?

Unternehmen können sich für das Label bewerben, indem sie ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen dokumentieren und von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen. Zu den Kriterien gehören unter anderem CO₂-Reduktion, faire Arbeitsbedingungen oder der Einsatz nachhaltiger Materialien.

Welche Vorteile bietet das Label?

Das Nachhaltigkeitslabel stärkt die Reputation eines Unternehmens und kann als Wettbewerbsvorteil genutzt werden – etwa bei öffentlichen Ausschreibungen oder im Marketing gegenüber umweltbewussten Kunden. Zudem profitieren Unternehmen mit dem Label oft von Förderprogrammen oder steuerlichen Erleichterungen.

Praxis-Tipp:

Prüfen Sie Ihre Geschäftsprozesse auf Nachhaltigkeitspotenziale und dokumentieren Sie entsprechende Maßnahmen sorgfältig. Ziehen Sie externe Berater hinzu, um Ihre Bewerbung für das Label optimal vorzubereiten.

Einführung eines EU-weiten digitalen Identitätssystems

Ab 2025 wird ein EU-weites digitales Identitätssystem eingeführt, das es Bürgern und Unternehmen ermöglicht, sich sicher und unkompliziert online auszuweisen. Dieses System basiert auf der sogenannten „European Digital Identity Wallet“ und soll grenzüberschreitende Transaktionen sowie den Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen erleichtern.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen können die digitale Identität nutzen, um ihre Prozesse zu vereinfachen – etwa bei der Identitätsprüfung von Kunden oder Geschäftspartnern. Auch Vertragsabschlüsse, die bisher eine physische Unterschrift erforderten, können durch die digitale Identität beschleunigt werden. Für Startups im Bereich Fintech, E-Commerce oder digitale Dienstleistungen bietet das System erhebliche Vorteile, da es den Zugang zu internationalen Märkten erleichtert.

Welche Vorteile bringt das System?

Das digitale Identitätssystem schafft mehr Sicherheit bei Online-Transaktionen und reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen. Gleichzeitig stärkt es das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern in digitale Geschäftsmodelle.

Praxis-Tipp:

Prüfen Sie, wie Sie die European Digital Identity Wallet in Ihre Geschäftsprozesse integrieren können. Informieren Sie sich über die technischen Anforderungen und mögliche Förderprogramme zur Implementierung des Systems.

Einführung eines neuen Förderprogramms für grüne Startups

Ab 2025 startet ein neues Förderprogramm der Bundesregierung, das speziell auf grüne Startups ausgerichtet ist. Ziel ist es, innovative Geschäftsmodelle im Bereich Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Das Programm bietet Zuschüsse von bis zu 500.000 Euro pro Projekt sowie günstige Kredite für Investitionen in nachhaltige Technologien.

Welche Startups sind förderfähig?

Gefördert werden Startups aus allen Branchen, die einen messbaren Beitrag zum Umwelt- oder Klimaschutz leisten – etwa durch CO₂-Reduktion, Ressourcenschonung oder die Entwicklung nachhaltiger Produkte. Voraussetzung ist ein überzeugender Businessplan sowie der Nachweis über die Umsetzbarkeit des Projekts.

Welche Vorteile bietet das Programm?

Neben der finanziellen Unterstützung profitieren geförderte Startups von einem umfangreichen Netzwerk aus Mentoren, Investoren und potenziellen Geschäftspartnern. Zudem erhalten sie Zugang zu exklusiven Veranstaltungen und Schulungen im Bereich Nachhaltigkeit und Unternehmensführung.

Praxis-Tipp:

Wenn Ihr Startup im Bereich Nachhaltigkeit tätig ist, bereiten Sie Ihren Businessplan sorgfältig vor und dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen zur Erreichung von Umweltzielen. Reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig ein, da Fördermittel oft begrenzt sind.

Erweiterung der steuerlichen Förderung für Weiterbildung

Die steuerliche Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen wird ab 2025 deutlich ausgeweitet: Unternehmen können künftig bis zu 50 % der Kosten für berufliche Fortbildungen ihrer Mitarbeiter steuerlich geltend machen (bisher: 30 %). Zudem werden auch digitale Weiterbildungsangebote wie Online-Kurse oder E-Learning-Plattformen stärker berücksichtigt.

Welche Vorteile bringt das?

Die neue Regelung erleichtert es Unternehmen, in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu investieren und gleichzeitig ihre Steuerlast zu senken. Für Startups mit begrenztem Budget bietet dies eine Möglichkeit, Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden und ihre Kompetenzen gezielt auszubauen.

Praxis-Tipp:

Nutzen Sie die erweiterten Fördermöglichkeiten gezielt für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter – etwa im Bereich Digitalisierung oder Projektmanagement. Dokumentieren Sie alle Kosten sorgfältig, um diese bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Einführung eines digitalen Meldesystems für Umweltauflagen

Ab 2025 wird ein digitales Meldesystem für Umweltauflagen eingeführt, das Unternehmen verpflichtet, ihre Einhaltung von Umweltvorschriften elektronisch nachzuweisen. Dieses System betrifft vor allem Unternehmen aus den Bereichen Produktion, Logistik und Bauwesen sowie Startups mit umweltrelevanten Geschäftsmodellen.

Welche Anforderungen gibt es?

Unternehmen müssen regelmäßig Berichte über ihren Energieverbrauch, CO₂-Ausstoß oder den Einsatz gefährlicher Stoffe erstellen und diese digital an die zuständigen Behörden übermitteln. Ziel ist es, die Überwachung von Umweltauflagen zu verbessern und Verstöße schneller zu erkennen.

Praxis-Tipp:

Prüfen Sie Ihre bestehenden Prozesse zur Einhaltung von Umweltauflagen und implementieren Sie ein digitales System zur Erfassung relevanter Daten. Ziehen Sie externe Berater hinzu, um sicherzustellen, dass Ihre Berichte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Einführung eines neuen Gründungszuschusses für digitale Startups

Ab 2025 wird ein spezieller Gründungszuschuss für digitale Startups eingeführt, der auf die Förderung von innovativen Geschäftsmodellen im Bereich Technologie und Digitalisierung abzielt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Standort für digitale Innovationen zu stärken und Gründern den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Was umfasst der Zuschuss?

Der neue Gründungszuschuss bietet eine finanzielle Unterstützung von bis zu 50.000 Euro für die ersten zwei Jahre nach der Gründung. Neben der finanziellen Förderung profitieren Startups von einem begleitenden Mentoring-Programm sowie Zugang zu Netzwerken und Investoren. Förderfähig sind unter anderem Projekte in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Blockchain, IT-Sicherheit und Plattformökonomie.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Der Zuschuss richtet sich an Gründer, die innerhalb der letzten zwölf Monate ein digitales Startup gegründet haben oder kurz vor der Gründung stehen. Voraussetzung ist ein überzeugender Businessplan sowie ein klarer Fokus auf innovative Technologien.

Praxis-Tipp:

Wenn Sie planen, ein digitales Startup zu gründen, bereiten Sie Ihren Businessplan sorgfältig vor und legen Sie besonderen Wert auf die Darstellung des Innovationspotenzials Ihres Projekts. Informieren Sie sich frühzeitig über die Antragsfristen und Förderbedingungen, um keine Chancen zu verpassen.

Einführung eines digitalen Meldesystems für Sozialversicherungsbeiträge

Ab 2025 wird ein neues digitales Meldesystem für Sozialversicherungsbeiträge eingeführt. Ziel ist es, die Abwicklung von Beitragszahlungen an Krankenkassen, Rentenversicherungen und Arbeitslosenversicherungen zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.

Was ändert sich konkret?

Unternehmen müssen künftig alle relevanten Daten zu Sozialversicherungsbeiträgen digital an eine zentrale Plattform übermitteln. Dies betrifft sowohl regelmäßige Zahlungen als auch Sondermeldungen wie Nachzahlungen oder Korrekturen. Das System soll Fehler bei der Abrechnung minimieren und den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Welche Vorteile bietet das System?

Das digitale Meldesystem erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Sozialversicherungsträgern und sorgt für eine schnellere Bearbeitung von Beitragsmeldungen. Gleichzeitig erhöht es die Rechtssicherheit für Arbeitgeber, da alle Daten zentral erfasst und geprüft werden.

Praxis-Tipp:

Überprüfen Sie Ihre Lohnabrechnungsprozesse und stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware mit dem neuen Meldesystem kompatibel ist. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem System, um Fehler bei der Datenübermittlung zu vermeiden.

Einführung eines neuen Förderprogramms für nachhaltige Mobilität

Die Bundesregierung startet ab 2025 ein Förderprogramm zur Unterstützung nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Unternehmen. Ziel ist es, den Einsatz von Elektrofahrzeugen, Fahrrädern oder anderen umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu fördern.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Das Programm umfasst Zuschüsse für den Kauf von Elektrofahrzeugen oder Lastenrädern sowie für den Ausbau betrieblicher Ladeinfrastruktur. Auch Investitionen in Mobilitätsmanagement-Software oder Anreize für Mitarbeiter, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, sind förderfähig.

Welche Vorteile bietet das Programm?

Unternehmen können durch nachhaltige Mobilitätskonzepte nicht nur ihre CO₂-Bilanz verbessern, sondern auch Kosten sparen – etwa durch geringere Betriebskosten von Elektrofahrzeugen oder steuerliche Vorteile bei der Nutzung von Fahrrädern durch Mitarbeiter.

Praxis-Tipp:

Prüfen Sie Ihre bestehenden Mobilitätskonzepte und entwickeln Sie Strategien zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel in Ihrem Unternehmen. Informieren Sie sich über mögliche Förderprogramme auf Bundes- oder Landesebene und nutzen Sie diese gezielt zur Finanzierung Ihrer Maßnahmen.

Einführung eines digitalen Meldesystems für Lieferketten

Ab 2025 wird ein digitales Meldesystem für Lieferketten eingeführt, das Unternehmen verpflichtet, ihre Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards elektronisch nachzuweisen. Dieses System ergänzt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und soll die Transparenz in globalen Lieferketten erhöhen.

Welche Anforderungen gibt es?

Unternehmen müssen regelmäßig Berichte über ihre Lieferketten erstellen und diese digital an eine zentrale Plattform übermitteln. Dazu gehören Angaben über Zulieferer, Produktionsbedingungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltbelastungen.

Welche Vorteile bietet das System?

Das digitale Meldesystem erleichtert die Überwachung von Lieferkettenstandards und reduziert den bürokratischen Aufwand bei der Berichterstattung. Gleichzeitig stärkt es das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern in nachhaltige Geschäftsmodelle.

Praxis-Tipp:

Prüfen Sie Ihre bestehenden Prozesse zur Einhaltung von Lieferkettenstandards und implementieren Sie ein digitales System zur Erfassung relevanter Daten. Ziehen Sie externe Berater hinzu, um sicherzustellen, dass Ihre Berichte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Einführung eines EU-weiten CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM)

Ab 2025 wird das EU-weite CO₂-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) vollständig eingeführt. Dieses System betrifft Unternehmen, die bestimmte Waren wie Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel aus Nicht-EU-Ländern importieren. Ziel des CBAM ist es, Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen zu vermeiden, die bereits strengeren Klimaschutzauflagen unterliegen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Importeure müssen künftig den CO₂-Ausstoß der importierten Produkte nachweisen und entsprechende Zertifikate erwerben. Diese Zertifikate spiegeln die Kosten wider, die europäische Unternehmen im Rahmen des Emissionshandels tragen müssen. Unternehmen ohne Nachweis über die CO₂-Emissionen ihrer Lieferanten zahlen automatisch höhere Gebühren.Das CBAM betrifft nicht nur große Industriekonzerne, sondern auch kleinere Unternehmen, die Vorprodukte aus betroffenen Branchen importieren. Daher ist es essenziell, die Lieferketten genau zu analysieren und mögliche Mehrkosten frühzeitig einzuplanen.

Praxis-Tipp:

Wenn Ihr Startup oder Unternehmen importierte Waren aus den betroffenen Sektoren nutzt, prüfen Sie Ihre Lieferketten auf CO₂-Emissionen und mögliche Mehrkosten. Arbeiten Sie eng mit Ihren Lieferanten zusammen, um Transparenz über deren Produktionsprozesse zu schaffen. Ziehen Sie Förderprogramme zur Reduzierung der eigenen CO₂-Bilanz in Betracht.

Einführung eines digitalen Nachhaltigkeitsberichts für KMU

Ab 2025 wird ein digitaler Nachhaltigkeitsbericht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingeführt. Ziel ist es, die Transparenz über ökologische und soziale Maßnahmen zu erhöhen und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand durch digitale Prozesse zu reduzieren.

Welche Inhalte muss der Bericht enthalten?

Der Bericht umfasst Angaben zu Umweltschutzmaßnahmen, Energieverbrauch, sozialen Standards sowie Diversität im Unternehmen. Die Berichterstattung erfolgt über ein zentrales digitales Portal, das von den zuständigen Behörden bereitgestellt wird. Unternehmen können freiwillig zusätzliche Angaben machen, um ihre Nachhaltigkeitsbemühungen hervorzuheben.

Welche Vorteile bietet der Bericht?

Ein digitaler Nachhaltigkeitsbericht ermöglicht es KMU, ihre Bemühungen im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar zu machen und sich gegenüber Kunden und Geschäftspartnern als verantwortungsbewusstes Unternehmen zu positionieren. Gleichzeitig erleichtert er den Zugang zu Förderprogrammen oder öffentlichen Ausschreibungen mit Nachhaltigkeitskriterien.

Praxis-Tipp:

Bereiten Sie sich frühzeitig auf die Erstellung eines digitalen Nachhaltigkeitsberichts vor, indem Sie Ihre ökologischen und sozialen Maßnahmen dokumentieren. Nutzen Sie den Bericht gezielt als Marketinginstrument, um Ihre Marke als nachhaltig und innovativ zu positionieren.

Einführung eines neuen Förderprogramms für Kreislaufwirtschaft

Die Bundesregierung startet ab 2025 ein Förderprogramm zur Unterstützung von Projekten im Bereich Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, innovative Geschäftsmodelle zu fördern, die auf Ressourcenschonung und Recycling setzen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Das Programm umfasst Zuschüsse für die Entwicklung neuer Recyclingtechnologien, die Optimierung von Produktionsprozessen sowie die Einführung von Rücknahmesystemen für Produkte. Auch Investitionen in Forschung und Entwicklung im Bereich Materialeffizienz sind förderfähig.

Welche Vorteile bietet das Programm?

Unternehmen können durch die Förderung ihre Produktionskosten senken und gleichzeitig ihre Umweltbilanz verbessern. Zudem stärkt die Kreislaufwirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten, da immer mehr Kunden nachhaltige Produkte bevorzugen.

Praxis-Tipp:

Wenn Ihr Startup im Bereich Kreislaufwirtschaft tätig ist oder entsprechende Projekte plant, bereiten Sie einen detaillierten Förderantrag vor. Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen zur Ressourcenschonung und prüfen Sie mögliche Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Forschungsinstituten.

 

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Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

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28. Juli 2023

In der heutigen digitalen Welt stolpern wir oft über den Begriff "IT/IP" (Informationstechnologie/Intellectual Property). Dieser Begriff bezieht sich auf das...

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5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
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  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
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Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

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