• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

15 häufige Irrtümer bei Begrifflichkeiten im Startup-Bereich

12. August 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 11 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
information 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Firma ist nur der offizielle Namen, während das Unternehmen die wirtschaftliche Einheit ist.
  • Geschäftsführer und Vorstand haben unterschiedliche Rechte und Pflichten in einer GmbH und AG.
  • Prokura verleiht umfassende Vertretungsmacht, während Handlungsvollmacht meist eingeschränkt ist.
  • Stammkapital ist der gesetzlich vorgeschriebene Betrag für GmbHs, während Eigenkapital die wirtschaftliche Stärke zeigt.
  • Umsatz ist nicht gleich Gewinn; beide Begriffe sind entscheidend für nachhaltiges Wachstum.
  • Beteiligung bedeutet Anteile an einem Unternehmen, während Partnerschaft eine vertragliche Zusammenarbeit bezeichnet.
  • Bootstrapping nutzt eigene Mittel zur Finanzierung, während Fundraising auf externe Investoren abzielt.

Als Rechtsanwalt, der viele Startups und junge Unternehmer berät, fallen immer wieder Irrtümer bei der Verwendung von Fachbegriffen auf. Hier sind 15 typische Beispiele, die oft falsch verstanden oder verwendet werden:

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Firma vs. Unternehmen
2. Geschäftsführer vs. Vorstand
3. Prokura vs. Handlungsvollmacht
4. Stammkapital vs. Eigenkapital
5. Umsatz vs. Gewinn
6. Beteiligung vs. Partnerschaft
7. Gründer vs. Gesellschafter
8. Pitch Deck vs. Business Plan
9. Vesting vs. Cliff
10. Skalierung vs. Wachstum
11. Venture Capital vs. Private Equity
12. Burn Rate vs. Runway
13. Bootstrapping vs. Fundraising
14. MVP vs. PoC
15. Pivot vs. Persevere
15.1. Author: Marian Härtel

Firma vs. Unternehmen

Häufig wird der Begriff „Firma“ synonym für „Unternehmen“ verwendet. Tatsächlich ist die Firma aber nur der offizielle Name, unter dem ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und auftritt. Das Unternehmen selbst ist die wirtschaftliche und organisatorische Einheit, die unternehmerisch tätig ist. Die Firma ist sozusagen das Aushängeschild des Unternehmens, während das Unternehmen die dahinterstehende Organisation mit all ihren Ressourcen und Aktivitäten umfasst. Jedes Unternehmen braucht eine Firma, aber nicht jede Firma muss zwangsläufig einem Unternehmen entsprechen. So kann ein Unternehmer auch mehrere Firmen haben, unter denen er am Markt auftritt. Umgekehrt kann eine Firma aber nicht ohne zugehöriges Unternehmen existieren. Interessant ist auch, dass viele Selbstständige oder Gesellschafter einer GbR oft von ihrer „Firma“ sprechen, obwohl sie streng genommen gar keine Firma haben können. Denn eine Firma setzt die Eintragung ins Handelsregister voraus, was nur bei Kaufleuten bzw. bestimmten Gesellschaftsformen wie der GmbH oder AG der Fall ist. Freiberufler oder GbRs können zwar einen Unternehmensnamen haben, aber keine Firma im rechtlichen Sinne.

https://itmedialaw.com/wp-content/uploads/2024/08/15-Fehler-bei-Fachbegriffen-erklaert.mp4

Geschäftsführer vs. Vorstand

In einer GmbH gibt es Geschäftsführer, in einer AG einen Vorstand. Beide sind zwar gesetzliche Vertreter der Gesellschaft, haben aber unterschiedliche Rechte und Pflichten. So ist der Vorstand weisungsunabhängig, während Geschäftsführer an Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden sein können. Auch die Haftungsregeln unterscheiden sich: Vorstände haften persönlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Geschäftsführer können dagegen auch für einfache Fahrlässigkeit in die Verantwortung genommen werden. Dafür ist die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern einfacher als bei Vorständen. Während Geschäftsführer jederzeit und ohne Angabe von Gründen abberufen werden können, ist dies bei Vorständen nur aus wichtigem Grund möglich. Ein weiterer Unterschied besteht in der Vergütung: Vorstände haben Anspruch auf eine „angemessene“ Vergütung, während die Bezüge von Geschäftsführern frei verhandelbar sind. Auch die Altersversorgung ist bei Vorständen oft großzügiger geregelt. Anders als Geschäftsführer können Vorstände zwar Aktionäre der Gesellschaft sein, müssen dabei aber besondere Regeln wie Meldepflichten und Handelsverbote beachten.

Prokura vs. Handlungsvollmacht

Mit einer Prokura erhält eine Person umfassende Vertretungsmacht für alle gewöhnlichen Geschäfte des Unternehmens. Eine Handlungsvollmacht ist dagegen meist beschränkt auf bestimmte Geschäftsbereiche oder Filialen. Außerdem muss die Prokura im Handelsregister eingetragen werden, eine Handlungsvollmacht nicht. Der Prokurist kann das Unternehmen also nach außen fast wie ein Geschäftsführer vertreten, während ein Handlungsbevollmächtigter nur in seinem festgelegten Bereich tätig werden darf. Allerdings kann auch die Prokura bestimmte Einschränkungen enthalten, z.B. ein Verbot von Grundstücksgeschäften. Zudem kann die Prokura jederzeit widerrufen werden. Sie erlischt automatisch, wenn der Prokurist aus dem Unternehmen ausscheidet. Die Handlungsvollmacht kann dagegen auch befristet erteilt werden und muss nicht unbedingt an ein Anstellungsverhältnis gekoppelt sein. Eine Sonderform der Prokura ist die Gesamtprokura, bei der zwei oder mehr Personen nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Dies soll zusätzliche Kontrolle und Sicherheit bieten, schränkt aber auch die Flexibilität ein.

Stammkapital vs. Eigenkapital

Das Stammkapital ist der Betrag, den die Gesellschafter bei Gründung einer GmbH einzahlen müssen. Es ist Teil des Eigenkapitals, welches aber auch andere Posten wie Gewinnrücklagen umfasst. Das Stammkapital dient als Haftungsmasse für Gläubiger, während das gesamte Eigenkapital die wirtschaftliche Stärke des Unternehmens zeigt. Die Höhe des Stammkapitals ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt mindestens 25.000 Euro. Es kann aber auch höher festgelegt werden. Das Eigenkapital dagegen verändert sich laufend durch Gewinne, Verluste und Entnahmen. Es ist ein wichtiger Indikator für die Bonität und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Je höher der Eigenkapitalanteil, desto besser ist meist die Finanzierungsstruktur. Allerdings ist zu beachten, dass das bilanzielle Eigenkapital nicht immer dem tatsächlich verfügbaren Kapital entspricht. Stille Reserven oder immaterielle Werte werden oft nicht vollständig abgebildet. Umgekehrt kann ein Unternehmen trotz hohem Eigenkapital in eine Schieflage geraten, wenn es nicht ausreichend liquide Mittel hat. Für Startups ist es daher wichtig, neben dem Stammkapital auch ausreichend Liquidität sicherzustellen, z.B. durch Investoren oder Bankkredite.

Umsatz vs. Gewinn

Der Umsatz ist die Summe aller Einnahmen aus Verkäufen und Dienstleistungen. Er sagt aber nichts darüber aus, ob das Unternehmen profitabel ist. Dafür muss man Aufwendungen und Steuern abziehen, um den Gewinn zu ermitteln. Hohe Umsätze sind zwar beeindruckend, aber ohne ausreichende Gewinne auf Dauer wertlos. Viele Startups machen den Fehler, sich zu sehr auf Umsatzwachstum zu fokussieren und dabei die Kosten aus dem Blick zu verlieren. Doch nur wenn die Gewinnmargen stimmen, kann ein Unternehmen nachhaltig wachsen. Dabei ist zu beachten, dass es verschiedene Gewinnbegriffe gibt: Vom Bruttogewinn über den Betriebsgewinn bis zum Jahresüberschuss. Entscheidend ist letztlich, was unter dem Strich übrig bleibt. Auch der Cashflow ist wichtig, also der Zufluss liquider Mittel. Denn Gewinne auf dem Papier nützen wenig, wenn das Geld nicht tatsächlich verfügbar ist, z.B. weil Kunden spät zahlen. Startups sollten daher nicht nur die Umsatz- und Gewinnentwicklung im Blick haben, sondern auch die Liquiditätsplanung. Nur so lässt sich die Zahlungsfähigkeit sicherstellen und eine Insolvenz vermeiden.

Beteiligung vs. Partnerschaft

Oft werden die Begriffe Beteiligung und Partnerschaft synonym verwendet, doch es gibt wichtige Unterschiede. Eine Beteiligung bedeutet, dass man Anteile an einer Gesellschaft hält und damit Mitgesellschafter ist. Je nach Höhe der Beteiligung hat man bestimmte Stimm- und Kontrollrechte. Eine Partnerschaft ist dagegen eine vertragliche Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Parteien, ohne dass eine gemeinsame Gesellschaft gegründet wird. Das können z.B. strategische Allianzen, Joint Ventures oder Vertriebspartnerschaften sein. Hier bleiben die Partner rechtlich und wirtschaftlich selbstständig, arbeiten aber in bestimmten Bereichen eng zusammen. Partnerschaften sind flexibler als Beteiligungen, aber auch weniger verbindlich. Sie eignen sich vor allem für zeitlich oder inhaltlich begrenzte Projekte, während Beteiligungen auf eine langfristige Zusammenarbeit ausgelegt sind. Allerdings gibt es auch Mischformen wie stille Beteiligungen oder partiarische Darlehen. Hier erhält der Kapitalgeber zwar eine Gewinnbeteiligung, ist aber nicht am Unternehmen selbst beteiligt. Für Startups können sowohl Beteiligungen als auch Partnerschaften interessant sein, je nach Zielsetzung und Finanzierungsbedarf. Wichtig ist eine klare vertragliche Regelung der Rechte und Pflichten.

Gründer vs. Gesellschafter

Häufig werden die Begriffe Gründer und Gesellschafter gleichgesetzt, doch auch hier gibt es Unterschiede. Gründer sind diejenigen Personen, die ein Unternehmen ins Leben rufen und aufbauen. Sie entwickeln die Geschäftsidee, erstellen den Business Plan und treiben die Umsetzung voran. Gesellschafter sind dagegen die Eigentümer des Unternehmens, die Anteile halten und damit Kapital bereitstellen. In der Startphase sind Gründer oft auch gleichzeitig Gesellschafter, doch das muss nicht immer so bleiben. Zum einen können Gründer ihre Anteile ganz oder teilweise verkaufen, z.B. an Investoren. Zum anderen können neue Gesellschafter aufgenommen werden, die nicht an der Gründung beteiligt waren. Umgekehrt können Gründer auch aus dem operativen Geschäft ausscheiden, aber weiterhin Anteile halten. Ein Beispiel sind die sogenannten „Schattengründer“, die zwar maßgeblich an der Entwicklung des Unternehmens beteiligt sind, aber nicht öffentlich in Erscheinung treten. Auch bei Nachfolgeregelungen oder Übernahmen kann es zu einer Entkopplung von Gründern und Gesellschaftern kommen. Für die Außenwirkung eines Startups kann es durchaus wichtig sein, dass die Gründer an Bord bleiben, auch wenn sie nicht mehr die Mehrheit der Anteile halten. Denn sie stehen für die Identität und die Werte des Unternehmens.

Pitch Deck vs. Business Plan

Das Pitch Deck und der Business Plan sind beides wichtige Dokumente für Startups, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke. Das Pitch Deck ist eine kurze Präsentation, meist in Form von Slides, die die Kernpunkte des Geschäftsmodells zusammenfasst. Es dient dazu, potenzielle Investoren oder Partner schnell zu überzeugen und ihr Interesse zu wecken. Daher ist es sehr visuell und fokussiert auf die Alleinstellungsmerkmale und das Marktpotenzial. Der Business Plan dagegen ist ein ausführliches Dokument, das alle Aspekte des Unternehmens detailliert beschreibt: Von der Geschäftsidee über die Markt- und Wettbewerbsanalyse bis zum Finanzplan und den Risikofaktoren. Er dient als Fahrplan für die Umsetzung und ist wichtig für die Kapitalbeschaffung und die Steuerung des Unternehmens. Während das Pitch Deck eher werblichen Charakter hat, ist der Business Plan eine nüchterne Analyse des Geschäftsmodells. Idealerweise ergänzen sich beide Dokumente: Das Pitch Deck weckt das Interesse, der Business Plan liefert die Details. Allerdings ist es nicht immer sinnvoll, den kompletten Business Plan offenzulegen, z.B. gegenüber Wettbewerbern. Hier kann eine Light-Version oder ein Executive Summary ausreichen. Auch die Zielgruppe ist unterschiedlich: Das Pitch Deck richtet sich an ein breiteres Publikum, der Business Plan eher an Fachleute wie Investoren oder Banken.

Vesting vs. Cliff

Vesting und Cliff sind Begriffe, die bei der Beteiligung von Mitarbeitern und Gründern an Startups eine wichtige Rolle spielen. Vesting bedeutet, dass die Anteile nicht sofort vollständig übertragen werden, sondern über einen bestimmten Zeitraum hinweg. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Beteiligten langfristig an das Unternehmen gebunden bleiben und sich engagieren. Ein typischer Vesting-Zeitraum sind vier Jahre, wobei die Anteile jährlich in gleichen Schritten übertragen werden. Der Cliff ist eine Sperrfrist zu Beginn des Vesting-Zeitraums, in der noch keine Anteile übertragen werden. Erst wenn der Cliff überschritten ist, beginnt die eigentliche Übertragung. Ein typischer Cliff sind zwölf Monate. Dadurch soll verhindert werden, dass Beteiligte das Unternehmen frühzeitig verlassen und trotzdem Anteile mitnehmen. Vesting und Cliff sorgen also für eine faire Verteilung der Anteile und eine Interessengleichheit zwischen Unternehmen und Beteiligten. Allerdings können die Regelungen im Einzelfall sehr komplex sein, z.B. wenn es um die Bewertung der Anteile oder die steuerliche Behandlung geht. Auch die Frage, was bei einem vorzeitigen Ausscheiden oder einer Kündigung passiert, muss geklärt werden. Hier gibt es verschiedene Modelle wie den Rückkauf der Anteile oder die Verwirkung der noch nicht übertragenen Anteile (Reverse Vesting). In jedem Fall sollten die Vesting-Bedingungen schriftlich fixiert und von allen Beteiligten verstanden und akzeptiert werden.

Skalierung vs. Wachstum

Skalierung und Wachstum werden oft synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Konzepte. Wachstum bedeutet, dass ein Unternehmen seine Umsätze und Gewinne steigert, indem es mehr Ressourcen einsetzt und seine Aktivitäten ausweitet. Das kann z.B. durch die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter, die Erschließung neuer Märkte oder die Erweiterung des Produktportfolios geschehen. Skalierung dagegen bedeutet, dass ein Unternehmen seine Umsätze überproportional zu den eingesetzten Ressourcen steigert. Das heißt, es erzielt Wachstum, ohne dass

die Kosten im gleichen Maße mitwachsen. Skalierung erfordert ein skalierbares Geschäftsmodell, bei dem die variablen Kosten gering sind und die Grenzkosten mit steigender Ausbringungsmenge sinken. Beispiele sind Software-as-a-Service oder Plattform-Modelle. Während Wachstum also eher quantitativ ausgerichtet ist, zielt Skalierung auf eine qualitative Verbesserung des Geschäftsmodells ab. Wachstum kann auch durch Skalierung erreicht werden, aber nicht jedes Wachstum ist automatisch skalierbar. Entscheidend sind die Hebel im Geschäftsmodell, die eine überproportionale Steigerung von Umsatz und Gewinn ermöglichen. Dazu gehören z.B. Netzwerkeffekte, Automatisierung oder Self-Service-Komponenten. Startups sollten daher von Anfang an auf Skalierbarkeit achten und ihr Geschäftsmodell entsprechend ausrichten. Denn nur so lassen sich hohe Bewertungen und ein erfolgreicher Exit erreichen.

Venture Capital vs. Private Equity

Venture Capital und Private Equity sind beides Formen der Beteiligungsfinanzierung, unterscheiden sich aber in ihrer Ausrichtung und Zielgruppe. Venture Capital bezeichnet die Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial, aber auch hohem Risiko. Die Investoren stellen Eigenkapital zur Verfügung und erhalten dafür Anteile am Unternehmen. Sie unterstützen das Startup nicht nur finanziell, sondern auch mit Know-how und Netzwerken. Das Ziel ist ein erfolgreicher Exit, z.B. durch einen Börsengang oder eine Übernahme. Private Equity dagegen bezeichnet die Beteiligung an etablierten, oft mittelständischen Unternehmen. Hier geht es weniger um Wachstum als um Wertsteigerung, z.B. durch Restrukturierung oder Expansion. Die Investoren haben meist einen längeren Anlagehorizont und streben eine Rendite durch den Verkauf ihrer Anteile an. Anders als beim Venture Capital erfolgt die Finanzierung oft durch Fremdkapital, z.B. in Form von Leveraged Buyouts. Für Startups ist Venture Capital die passendere Finanzierungsform, da sie in der Regel noch keine Sicherheiten oder stabilen Cashflows vorweisen können. Allerdings ist die Konkurrenz um Venture Capital groß und die Anforderungen an das Geschäftsmodell und das Wachstumspotenzial sind hoch.

Burn Rate vs. Runway

Die Burn Rate und die Runway sind wichtige Kennzahlen für Startups, um ihre Liquidität und Überlebensfähigkeit zu beurteilen. Die Burn Rate bezeichnet die Geschwindigkeit, mit der ein Startup seine finanziellen Mittel verbraucht. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen den monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Eine hohe Burn Rate bedeutet, dass das Unternehmen schnell Geld verliert und bald neues Kapital benötigt. Die Runway dagegen bezeichnet den Zeitraum, für den die vorhandenen Mittel noch ausreichen, um die Burn Rate zu decken. Sie ergibt sich aus dem Verhältnis von verfügbarem Kapital und Burn Rate. Eine lange Runway bedeutet, dass das Startup noch eine gute finanzielle Reichweite hat und sich auf sein Geschäft konzentrieren kann. Beide Kennzahlen hängen eng zusammen: Je höher die Burn Rate, desto kürzer die Runway. Startups sollten daher ihre Burn Rate genau im Blick haben und durch Kostenkontrolle und Umsatzsteigerung optimieren. Gleichzeitig gilt es, die Runway durch vorausschauende Finanzierungsrunden zu verlängern. Denn läuft das Geld aus, droht die Insolvenz oder eine Notfinanzierung zu schlechten Konditionen. Eine gesunde Burn Rate und eine ausreichende Runway sind auch wichtige Signale für Investoren, dass das Startup seine Finanzen im Griff hat.

Bootstrapping vs. Fundraising

Bootstrapping und Fundraising sind zwei gegensätzliche Ansätze zur Finanzierung von Startups. Beim Bootstrapping verzichten die Gründer weitgehend auf externe Geldgeber und finanzieren sich aus eigenen Mitteln oder laufenden Einnahmen. Das kann durch Einsparungen, Nebenjobs oder erste Umsätze geschehen. Der Vorteil ist, dass die Gründer die volle Kontrolle über ihr Unternehmen behalten und keine Anteile abgeben müssen. Der Nachteil ist, dass das Wachstum meist langsamer verläuft und große Investitionen schwierig sind. Das Fundraising dagegen bezeichnet die aktive Suche nach externen Investoren, sei es durch Venture Capital, Business Angels oder Crowdfunding. Hier können schnell große Summen eingesammelt werden, um das Wachstum zu beschleunigen oder neue Märkte zu erschließen. Allerdings müssen dafür Anteile abgegeben und Mitspracherechte eingeräumt werden. Auch die Erwartungen an die Rendite und den Exit-Zeitpunkt sind oft hoch. Welcher Ansatz der richtige ist, hängt vom Geschäftsmodell, der Marktdynamik und den Zielen der Gründer ab. Manche Startups setzen auf eine Mischung aus Bootstrapping und Fundraising, indem sie zunächst selbst finanziert starten und später gezielt Investoren an Bord holen. In jedem Fall ist eine sorgfältige Finanzplanung und -kontrolle unerlässlich.

MVP vs. PoC

MVP und PoC sind beides Konzepte aus der Lean-Startup-Methodik, um Geschäftsideen schnell und kostengünstig zu testen. MVP steht für „Minimum Viable Product“ und bezeichnet die erste, noch unvollständige Version eines Produkts, die gerade ausreicht, um die wesentlichen Funktionen zu demonstrieren und Kundenfeedback einzuholen. Ziel ist es, mit minimalem Aufwand herauszufinden, ob das Produkt einen Markt hat und welche Features wirklich gebraucht werden. Dadurch lassen sich teure Fehlentwicklungen vermeiden und das Produkt iterativ verbessern. PoC dagegen steht für „Proof of Concept“ und bezeichnet einen noch früheren Schritt im Entwicklungsprozess. Hier geht es darum, die grundsätzliche Machbarkeit einer Idee oder Technologie zu beweisen, ohne schon ein konkretes Produkt zu haben. Das kann durch Prototypen, Simulationen oder theoretische Überlegungen geschehen. Ein PoC ist sozusagen die Vorstufe zum MVP und dient dazu, das technische und wirtschaftliche Risiko zu minimieren, bevor größere Investitionen getätigt werden. Beide Konzepte sind wichtig für Startups, um ihre Ideen zu validieren und ihre Ressourcen effizient einzusetzen. Allerdings erfordern sie auch eine gewisse Disziplin und Fokussierung, um nicht im Detail zu versinken oder sich zu verzetteln.

Pivot vs. Persevere

Pivot und Persevere sind zwei Handlungsoptionen für Startups, wenn sie feststellen, dass ihr ursprüngliches Geschäftsmodell nicht funktioniert oder der erhoffte Erfolg ausbleibt. Pivot bedeutet, dass das Startup seine Strategie grundlegend ändert und sich neu ausrichtet. Das kann bedeuten, dass ein neuer Markt anvisiert, ein anderes Problem gelöst oder ein völlig neues Produkt entwickelt wird. Der Pivot erfordert oft eine radikale Umstellung des Geschäftsmodells und der internen Prozesse, kann aber auch neue Chancen eröffnen. Persevere dagegen bedeutet, dass das Startup an seiner ursprünglichen Strategie festhält und versucht, durch Anpassungen und Optimierungen doch noch zum Erfolg zu kommen. Das kann sinnvoll sein, wenn das Grundproblem erkannt und die Lösung grundsätzlich richtig ist, aber noch nicht perfekt umgesetzt wurde. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass man zu lange an einer verlorenen Sache festhält und wertvolle Zeit und Ressourcen verschwendet. Die Entscheidung zwischen Pivot und Persevere ist oft eine der schwierigsten für Startups und erfordert eine ehrliche Analyse der Situation und der Erfolgschancen. Dabei helfen Kennzahlen wie Kundenzufriedenheit, Retention Rate oder Conversion Rate, aber auch das Feedback von Mentoren und Investoren. Letztlich muss jedes Startup seinen eigenen Weg finden und die richtige Balance zwischen Beharrlichkeit und Anpassungsfähigkeit.

Natürlich gibt es noch viele weitere Begriffe, die im Startup-Kontext oft falsch verwendet oder missverstanden werden. Die hier vorgestellten 15 Beispiele sollen jedoch einen guten Überblick über die wichtigsten Konzepte und Fallstricke geben. Als Startup sollte man sich frühzeitig mit der korrekten Terminologie vertraut machen, um professionell aufzutreten und Missverständnisse zu vermeiden. Gleichzeitig gilt es aber auch, sich nicht in Begrifflichkeiten zu verlieren, sondern den Fokus auf das Wesentliche zu behalten: Die Entwicklung eines überzeugenden Produkts, die Gewinnung von Kunden und den Aufbau eines tragfähigen Geschäftsmodells. Denn letztlich entscheidet nicht die Theorie, sondern die Praxis über den Erfolg eines Startups.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnalyseAutomatisierungBewertungBusinessEigenkapitalEntwicklungFinanzierungGläubigerHandelsregisterInsolvenzInvestitionenKündigungMitarbeiterRechtsanwaltRisikoserviceSicherheitSoftwareStartupsTechnologieWachstum

Weitere spannende Blogposts

GAME gründet Verwertungsgesellschaft!

GAME gründet Verwertungsgesellschaft!
31. Mai 2023

In einer spannenden, aber sicherlich richtungweisenden Entwicklung hat der GAME Bundesverband, die führende Vereinigung der deutschen Computerspielindustrie, eine Verwertungsgesellschaft für...

Mehr lesenDetails

BGH schafft Klarheit: Fototapeten in Hotels sind keine Urheberrechtsverletzung

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
11. September 2024

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10.09.2024 (Az. I ZR 99/23) entschieden, dass das Anbringen einer Fototapete in einem...

Mehr lesenDetails

Lassen sich Esport Teams bootstrappen?

Lassen sich Esport Teams bootstrappen?
21. Januar 2019

Aufgrund einer Twitter-Diskussion möchte ich in den nächsten Tagen ein paar Artikel zum Thema Aufbau und Management von Esport-Teams veröffentlichen. ...

Mehr lesenDetails

Wie man die AGB eines Esports Events aufsetzt und gestaltet

Wie man die AGB eines Esports Events aufsetzt und gestaltet
28. Dezember 2022

Wenn Sie ein Esports-Event organisieren, ist es wichtig, klare und detaillierte AGB aufzusetzen, weil es sonst zu Konflikten und Unklarheiten...

Mehr lesenDetails

Warum Startups vorsichtig mit hohen Investments umgehen sollten: 5 Gründe pro und contra

Warum Startups vorsichtig mit hohen Investments umgehen sollten: 5 Gründe pro und contra
10. Mai 2023

Fünf Gründe gegen voreilige, hohe Investments Als Rechtsanwalt und Berater möchte ich junge Startups zunächst auf die möglichen Risiken hinweisen,...

Mehr lesenDetails

Die Zukunft im Blick: KI und Blockchain als Wegbereiter für 2024

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft
22. Dezember 2023

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu, und es war ein Jahr voller spannender Entwicklungen und Herausforderungen, insbesondere in...

Mehr lesenDetails

Valve + 5 Spielepublisher und Verstoß gegen Geoblocking/Kartellrecht

Valve + 5 Spielepublisher und Verstoß gegen Geoblocking/Kartellrecht
12. April 2019

In diesem Post zur Geoblocking Verordnung habe ich es noch angedeutet.  Nun hat die Europäische Kommission Valve, als Eigentümerin der...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Gestaltung von API-Nutzungsvereinbarungen

Legal drafting of API usage agreements: Key issues for tech companies
12. Oktober 2024

APIs (Application Programming Interfaces) sind das Rückgrat der modernen digitalen Wirtschaft. Sie ermöglichen die nahtlose Integration von Diensten und Daten...

Mehr lesenDetails

OLG Hamburg: Klärende Positionierung im Bereich Online-Coaching und FernUSG

OLG Hamburg: Klärende Positionierung im Bereich Online-Coaching und FernUSG
27. Februar 2024

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit seinem Urteil vom 20. Februar 2024 (Az.: 10 U 44/23) eine klärende Stellungnahme im Bereich...

Mehr lesenDetails

Obligation to file for insolvency

11. April 2025

Most important points The obligation to file for insolvency is the legal obligation of the company management (managing director, board...

Mehr lesenDetails
Gerichtsstandsvereinbarung

Gerichtsstandsvereinbarung

15. Oktober 2024
law 447487 1280

Kunsturhebergesetz

25. Juni 2023
Europäisches Parlament

Europäisches Parlament

30. Juni 2023

IT Law

25. Juni 2023

Podcast Folgen

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung