Ich hatte es bereits in meinem Artikel zum DOSB angesprochen, aber ich möchte noch einmal einen kurzen Extrapost dazu machen.
In der 68. Auflage des Visumshandbuchs des Auswärtigen Amts gibt es inzwischen einige Erleichterungen für Esportler von außerhalb der Europäischen Union. Danach ist es Esportler aus Drittstaaten nun möglich, in einem vereinfachten Verfahren, kurzzeitig für die Teilnahme an Turnieren, aber auch für Test- und Auswahlspiele, nach Deutschland einzureisen. Der Aufenthalt darf dabei 90 Tage im Jahr nicht überschreiten.
Die von mir noch hier angesprochene Genehmigung der Agentur für Arbeit benötigt ist es nun nicht mehr.
In der Vorauflage des Handbuches fiel Esport noch nicht unter den Sportbegriff. Die Neuregelung lautet nun
„Vor dem Hintergrund des sich wandelnden Sportbegriffs und der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag können E-Sportveranstaltungen […] jedoch nunmehr in Abgrenzung zu internationalen Sportveranstaltungen […] als „Veranstaltung mit sportlichem Charakter“ subsumiert werden.“
Aber Achtung: Diese Regelung gilt nicht, wenn ein Esport Team einen ausländischen Spieler dauerhaft einreisen lassen will. Hierfür ist weiterhin das volle Prozedere sowie eine Arbeitserlaubnis notwendig.