Marian Härtel
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"Spenden" bei YouTube oder sonstigen Webseiten

Der Irrtum, was genau “Spenden” sind

Immer wieder muss man mitbekommen, dass es große Irrtümer zu rechtlichen Fragen gibt. Wenn man durch meine Blogeinträge und News surft, findet man wahrhaftig genug davon. Letzt muss ich mit einem Mandanten wieder über so einen klassischen Fall diskutieren und will daher noch einmal darauf hinweisen.

Der ominöse Spendenbutton oder Spendenaufruf!

In einfach viel zu vielen Fällen, geht es dabei, rein juristisch, nämlich nicht um eine Spende.

Definition

Vom reinen Begriff her ist dies vielleicht noch einfach. Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck und kann aus Sach- oder Geldleistungen bestehen. Zudem ist per se an einem Spendenaufrufe erst einmal nichts Verwerfliches. Die Grenze ist wohl erst erreicht, wenn damit Dinge wie Eintrittgelder, Gebühren oder sonstigen Kosten für Gegenleistungen kaschiert werden sollen. Wenn die Zuwendung also nicht mehr freiwillig ist, auch wenn es zunächst den Eindruck vermittelt. Natürlich auch, wenn die bei Spendenzweck und ähnliches Druck, Gewalt oder Unwahrheiten eingesetzt werden. Strafrechtliche Themen lasse ich jetzt aber beiseite.

Was folgt aus einer Spende?

Mindestens ebenso interessant sind jedoch die Auswirkungen einer solchen Spende, denn allzu viele Spendeneinsammler sind nämlich immer wieder Meinung, dass du nur, weil jemand eine Zahlung als Spende deklariert, oder gar weil eine Zahlung eventuell tatsächlich freiwillig erfolgte, diese Zahlung beispielsweise nicht versteuert werden müsse. Das ist, natürlich von echten Spenden an gemeinnützige Organisationen abgesehen, in 99,ß% der Fälle absoluter Blödsinn. Vielmehr handelt es sich zivilrechtlich bei einer Spende meist schlicht um eine Schenkung, die beim Beschenkten aber natürlich voll beispielsweise in das Betriebsvermögen übergeht und auch dementsprechend als Umsatz zu behandeln ist. Das ist relevant für alle, die ein Gewerbe nachgehen, sei es, in den meisten Fällen, als YouTuber, Twitch-Streamer oder sonstiger Influencer. Gleiches gilt für Esport Teams, Community-Webseiten und was man sich alles ausdenken kann. Nur Spenden für steuerbegünstigte Zwecke (u. a. an gemeinnützige Organisationen), politische Parteien oder ähnliche Organisationen sind steuerlich abzugsfähig, können also für den Spender bei der eigenen Steuererklärung geltend gemacht werden und müssen beim Empfänger unter Umständen nicht versteuert werden.

Was sind keine Spenden?

Keine Spenden sind meistens

  • freiwillige Zahlungen für Freeware oder sonstige Software
  • freiwillige Beiträge für das eigene Esport Team, die eigene Gamingcommunnity oder sonstige Gemeinschaften
  • freiwillige Zahlungen z.b. für einen YouTuber/Streamer, eine Webseite, ein Unternehmen oder sonst eine Einzelperson, die beispielsweise einen Rechtsstreit finanzieren möchte
  • freiwillige Zuwendungen im Rahmen von Fundraisingwebseiten wie Kickstarter, Startnext, Gofundme und wie sie alle heißen

In diesen Fällen wird es in aller Regel keine sogenannte Spendenquittung geben (Achtung vor Fälschungen!) und die Einnahmen müssen die jeweiligen Einzelpersonen, Unternehmen oder Personengesellschaft bei der eigenen Steuererklärung angeben. Natürlich können, soweit zulässig, andere Kosten wieder dagegen gerechnet werden. Es handelt sich aber meist um Umsätze.

Daher ist zu bedenken

Dies sollte immer beachtet werden, gerade bei kleineren Esport-Teams, Streamer und dergleichen. Die fehlende Erklärung führt natürlich im besten Fall nur zu Nachzahlungen, im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen. Da solche Zahlungen bzw. die Aufforderungen öffentlich sind, ist die Tatsache auch meist leicht nachzuweisen. Die genaue Höhe der eingegangenen “Spenden” muss dann der Empfänger nachweisen, da ein Finanzamt ansonsten rigoros Schätzungen durchführt.

P.S. Durchaus nicht unproblematisch sind übrigens auch Gewinne in Spiel und/oder Rateshow, die sodann – offiziell – von Fernsehsender gespendet werden. Das würde aber den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Marian Härtel

Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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