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ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Datenschutzrecht

Achtung bei Alexa im Unternehmen

9. Juli 2019
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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amazon echo dot 3597986 960 720
Wichtigste Punkte
  • Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags warnt vor Gefahren von Alexa und ähnlichen Geräten für Kinder und Besucher.
  • Benutzer akzeptieren oft die Datenschutzerklärung ohne vollständiges Verständnis, was besonders bei Kindern problematisch ist.
  • Daten können ohne Wissen der Besucher an Amazon und Google übertragen werden.
  • Unklarheit über zukünftige Datenverwendungen von Amazon bleibt bestehen, laut Gutachten.
  • Im geschäftlichen Bereich können fehlende Informationen über Datenübertragungen rechtliche Konsequenzen haben.
  • Unzureichende Aufklärung könnte Datenschutzbehörden oder Wettbewerber auf den Plan rufen.
  • Das Thema hat auch arbeitsrechtliche Implikationen in Büros mit Sprachassistenzsystemen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat eine Gutachten erstellt, in dem er vor den Gefahren von Alexa (und andere ähnliche Gadgets sind davon nicht ausgenommen) für Kinder und Besucher warnt.

Während man selber, als Eigentümer eines derartigen Gerätes, von den Datenübertragungen weiß und mit in aller Regel auch die entsprechende Datenschutzerklärung (natürlich meist ohne diese zu lesen) akzeptiert hat, ist dies bei Kindern und vor allem Gästen in aller Regel nicht der Fall. Sage diese nicht einmal das Keyword, werden im Zweifel sogar ohne deren Wissen Daten an Amazon, an Google oder die anderen Betreiber übertragen. Zudem bleibt zumindest bei Amazon unklar, „zu welchen weiteren Zwecken Amazon seine Daten zukünftig nutzen könnte“, heißt es in dem Gutachten.

Auch wenn die Regierung selber nicht zuständig ist, eventuellen Missbrauch der Anbieter einzuschränken und das Datenschutzproblem in Familien und dergleichen daher wohl nur als Warnung an eine durchdachte Nutzung dienen soll, so kann dies im geschäftlichen Bereich durchaus anders aussehen. Gibt es einen Sprachassistenten im geschäftlichen Bereich und sind von den Datenübertragungen, in welcher Art und Weise auch immer diese passieren, eventuell Kunden oder gar Geschäftspartner betroffen, könnte eine fehlende Aufklärung von Kunden in Zukunft auch zum Einschreiten von Datenschutzbehörden oder im schlimmsten Fall eine Abmahnung von Wettbewerbern drohen.

Zwar sind mir aktuell keine Rechtsstreitigkeiten dazu bekannt. Man sollte sich als Ladenanbieter oder Kleinunternehmer aber über die Probleme bewusst sein. Passend dazu dürfte dieser Artikel interessant sein. Auch arbeitsrechtlich, beispielsweise in einem Büro, sollte gut überlegt sein, ob der Datenschutz bezüglich der Unternehmer eingehalten ist, wenn dort Sprachassistenzsysteme installiert sind.

Tags: AbmahnungAmazonArbeitsrechtBundestagDatenschutzGoogleKI

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