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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Achtung vor Missbrauch der Umsatzsteuer-ID

25. Februar 2019
in Steuerrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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electronic commerce 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Händler auf Ebay sollten aufpassen, dass ihre Umsatzsteuer-ID nicht missbraucht wird.
  • Der Grund des Verhaltens sind Gesetzesänderungen für asiatische Händler auf Ebay und Amazon.
  • Händler müssen eine Umsatzsteuer-ID beantragen, um auf den Plattformen agieren zu können.
  • Viele Plattformen können derzeit nicht überprüfen, ob die Daten korrekt sind.
  • Nach einer Meldung wird Ebay die betrügerischen Händler sperren.
  • Regelmäßige Suche nach der eigenen Umsatzsteuer-ID ist dringend anzuraten.
  • Einrichten eines Google-Alerts kann ebenfalls hilfreich sein, um Betrug zu vermeiden.

Händler auf Ebay sollten aktuell aufpassen, dass nicht deutsche Händler die eigene Umsatzsteuer-ID missbrauchen.

Grund für das Verhalten wohl sind wohl Gesetzesänderungen, die ich hier beschrieben habe. Vor allem asiatische Händler auf Ebay und Amazon sind gezwungen eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen, um weiterhin auf den Plattformen agieren zu können. Damit soll der ausufernde Umsatzsteuerbetrug eingedämmt und Handelsplattformen verpflichtet werden.

Allerdings sind wohl viele Plattformen, allen voran Ebay, bislang noch nicht fähig, zu überprüfen, ob die Daten, die man eingibt stimmen, sondern prüfen, wenn überhaupt, nur ob die Umsatzsteuer-ID an sich korrekt und vergeben ist.

Ebay wird die entsprechenden Händler natürlich nach einer Meldung sperren. Und das sollte man auch, um nicht irgendwann mit Überraschen konfrontiert zu werden. Betriebsprüfer, die ebenfalls wissen, wie man Internetsuchen bedient, könnten u.U. auf die Idee kommen, dass bestimmte Accounts bei den Plattformen dem echten Inhaber einer Umsatzsteuer-ID zuzurechnen sind und dieser versucht Umsätze zu verbergen.

Anzuraten ist daher regelmäßig nach der eigenen Umsatzsteuer-ID zu suchen oder am besten ein Google-Alert einzurichten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AmazonEBayGesetzeGoogleinternetUmsatzsteuer

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