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Ändern einer fremden Amazon-Beschreibung kann wettbewerbswidrig sein

7. März 2019
in Onlinehandel
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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amazon logo 500500 384x192 1

Das Ändern einer, durch einen Wettbewerber angelegten, Beschreibung für ein Amazon Produkt, kann wettbewerbswidrig sein.  Im Fall, den das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden hatte, änderte jemand die Beschreibung derart ab, dass diese statt des fremden Markenzeichens, das eigene Markenzeichen enthalten war.

Wichtigste Punkte
  • Änderungen an Wettbewerber Produktbeschreibungen können wettbewerbswidrig sein.
  • Das Landgericht Düsseldorf entschied über eine solche wettbewerbswidrige Änderung.
  • Gericht billigte dem ursprünglichen Verkäufer die Einwendung bezüglich unlauterer Behinderung.
  • Änderungen können die wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten beeinträchtigen.
  • Vorsicht vor Stolperfallen für Amazon Händler, insbesondere neue oder unerfahrene.
  • Wichtige Aspekte: unzulässige ASIN-Nutzung, falsche Informationen und doppelte Produktanlagen.
  • Händler sollten sich fachlich beraten lassen, insbesondere bei Dropshipping.

Das Gericht stimmt dem Anliegen des ursprünglichen Verkäufers zu, dass es sich bei dieser Handlung um eine unlautere Behinderung im Sinne des UWG handelt und dieses somit wettbewerbswidrig ist.

In der Abänderung des fremden Angebots hinsichtlich des Produktkennzeichens oder Markenzeichens „von xy“ bzw. in der Angebotsüberschrift liegt eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten des jeweiligen Angebotsbesitzers, die über die mit jedem Wettbewerb verbundene Beeinträchtigung hinausgeht.

 

Den Volltext der Entscheidung gibt es hier.

Inzwischen gibt es zahlreiche Stolperfallen, die Händlern bei Amazon drohen können, angefangen vom Anhängen an einer fremde ASIN und das Haften für fehlende Informationen in dem Produkt über das unzulässige, doppelte Anlegen gleicher Produkte, bis hin zu zahlreichen möglichen eigenen Verstößen beim Verkauf und in der nachträglichen Kommunikation. Gerade kleinere, unerfahrenere Händler, die unter Umständen auch noch mit Dropshipping arbeiten, sollten sich unbedingt fachlich beraten lassen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AmazonInformationLandgericht Düsseldorf

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