• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Asset Deal vs. Share Deal: Datenschutzrechtliche Implikationen beim Unternehmenskauf

Neuer DSK Beschluss gibt Rechtssicherheit!

6. Oktober 2024
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Asset Deal vs. Share Deal: Datenschutzrechtliche Implikationen beim Unternehmenskauf
Wichtigste Punkte
  • Die Unternehmensübernahme erfolgt entweder durch einen Asset Deal oder einen Share Deal, mit datenschutzrechtlichen Konsequenzen.
  • Der neue DSK-Beschluss vom 11. September 2024 bietet Orientierung zur datenschutzkonformen Durchführung von Asset Deals.
  • Eine frühzeitige Übermittlung personenbezogener Daten vor Vertragsabschluss ist in der Regel unzulässig, außer bei Einwilligung.
  • Bei laufenden Verträgen ist die Datenübermittlung zulässig; beendete Verträge benötigen einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
  • Für besonders sensible Daten wie Gesundheitsinformationen ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
  • Der Veräußerer ist verantwortlich für die Datenübermittlung, der Erwerber für die Verarbeitung – klare Prozesse sind entscheidend.
  • Unternehmen sollten Datenschutz proaktiv in den Akquisitionsprozess integrieren, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Bei Unternehmensübernahmen stehen Käufern grundsätzlich zwei Optionen zur Verfügung: der Asset Deal und der Share Deal. Diese Unterscheidung ist insbesondere für den Erwerb digitaler Unternehmen wie Amazon-Shops oder SaaS-Dienste von erheblicher Bedeutung. Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte und Verpflichtungen des Unternehmens erworben, während beim Share Deal die Unternehmensanteile selbst den Besitzer wechseln. Diese Differenzierung hat weitreichende datenschutzrechtliche Konsequenzen, die sowohl Gründer als auch potenzielle Investoren berücksichtigen müssen. Der Asset Deal erfordert eine sorgfältige Prüfung und Handhabung personenbezogener Daten, da diese einzeln übertragen werden müssen. Beim Share Deal hingegen bleibt die rechtliche Entität unverändert, was die datenschutzrechtliche Situation vereinfacht.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Neuer DSK-Beschluss: Datenschutzrechtliche Leitlinien für Asset Deals
2. Kernaspekte des Beschlusses:
3. Praxisrelevante Neuerungen:
4. Rechtliche Implikationen für Unternehmensgründer und Investoren:
5. Fazit:
5.1. Author: Marian Härtel

Neuer DSK-Beschluss: Datenschutzrechtliche Leitlinien für Asset Deals

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 11. September 2024 einen richtungsweisenden Beschluss zur Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen von Asset Deals gefasst. Dieser Beschluss bietet eine detaillierte Orientierung für die datenschutzkonforme Durchführung von Unternehmensübernahmen und ersetzt die vorherige Fassung vom 24. Mai 2019. Der neue Beschluss reagiert auf die zunehmende Bedeutung digitaler Geschäftsmodelle und die damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Er berücksichtigt insbesondere die Besonderheiten von Online-Diensten, E-Commerce-Plattformen und SaaS-Angeboten. Für Gründer und Investoren in diesen Bereichen ist ein tiefgreifendes Verständnis dieser Regelungen unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Nutzer zu wahren.

Kernaspekte des Beschlusses:

1. Due Diligence Phase: Die Übermittlung personenbezogener Daten vor Vertragsabschluss ist grundsätzlich unzulässig. Diese Regelung soll den Schutz sensibler Informationen in einer frühen Phase des Verkaufsprozesses gewährleisten. Ausnahmen bestehen nur bei freiwilliger Einwilligung oder bei berechtigtem Interesse für Daten besonders hervorgehobener Personen. Für digitale Unternehmen bedeutet dies, dass sie besonders vorsichtig mit Kundendaten umgehen müssen, wenn sie potenzielle Käufer prüfen.

2. Kundendaten: Bei laufenden Verträgen ist die Datenübermittlung in der Regel zulässig. Dies ist besonders relevant für SaaS-Anbieter oder Betreiber von Online-Shops, die oft langfristige Kundenbeziehungen pflegen. Für beendete Verträge ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich. Die Nutzung für Werbezwecke unterliegt strengen Regelungen, insbesondere bei elektronischer Kommunikation. Diese Bestimmungen sollen sicherstellen, dass Kundendaten nicht missbräuchlich verwendet werden und die Privatsphäre der Nutzer geschützt bleibt.

3. Beschäftigtendaten: Bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB ist die Übermittlung grundsätzlich zulässig. Diese Regelung ist besonders wichtig für wachsende Start-ups, die möglicherweise ihr gesamtes Team im Rahmen eines Exits übertragen möchten. In anderen Fällen sind individuelle Vereinbarungen oder Einwilligungen notwendig. Der Schutz der Arbeitnehmerrechte und ihrer persönlichen Daten steht hier im Vordergrund.

4. Besondere Datenkategorien: Für sensible Daten wie Gesundheitsinformationen ist stets eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Diese Bestimmung ist besonders relevant für E-Health-Startups oder andere digitale Unternehmen, die mit sensiblen Gesundheitsdaten arbeiten. Der Schutz dieser besonders sensiblen Informationen genießt höchste Priorität.

5. Verantwortlichkeiten: Der Veräußerer trägt die Verantwortung für die Datenübermittlung, der Erwerber für die anschließende Verarbeitung. Diese klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten soll Rechtssicherheit schaffen und mögliche Konflikte vermeiden. Für digitale Unternehmen bedeutet dies, dass sie sowohl beim Verkauf als auch beim Kauf klare Prozesse und Verantwortlichkeiten definieren müssen.

Praxisrelevante Neuerungen:

Der neue DSK-Beschluss bringt einige wichtige Änderungen gegenüber früheren Auffassungen mit sich. Eine wesentliche Neuerung ist die detailliertere Regelung verschiedener Szenarien, die Unternehmen mehr Klarheit und Handlungssicherheit bietet. Bei der Übermittlung von Daten ehemaliger Kunden zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen wird nun explizit eine strikte Trennung von aktiven Kundendaten gefordert, was als „Zwei-Schrank-Lösung“ bezeichnet wird. Diese Regelung ist besonders relevant für digitale Unternehmen, die oft große Mengen historischer Kundendaten verwalten. Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro wurden spezielle Regelungen eingeführt, die unter bestimmten Umständen eine Übermittlung von Kundendaten als einziges Asset erlauben. Dies kann insbesondere für kleine Online-Shops oder digitale Dienstleister von Bedeutung sein. Die Nutzung übermittelter Daten für Werbezwecke wurde präzisiert, insbesondere im Hinblick auf elektronische Kommunikation und die Beachtung des UWG. Dies ist besonders wichtig für E-Commerce-Unternehmen und digitale Marketingagenturen. Zudem wurden spezifische Regelungen für die Übermittlung von Bankdaten eingeführt, die nun in bestimmten Fällen ohne explizite Einwilligung möglich ist. Der Beschluss enthält nun auch Regelungen zur Übermittlung von Daten von Lieferanten und deren Beschäftigten, was in früheren Fassungen nicht explizit behandelt wurde.

Rechtliche Implikationen für Unternehmensgründer und Investoren:

Für Gründer und potenzielle Käufer von digitalen Unternehmen wie Amazon-Shops oder SaaS-Diensten ergeben sich aus dem DSK-Beschluss erhebliche rechtliche Konsequenzen. Es ist zwingend erforderlich, den Datenschutz von Beginn an in den Akquisitionsprozess zu integrieren. Dies bedeutet, dass bereits in der Planungsphase eines Exits oder einer Übernahme datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Insbesondere bei digitalen Geschäftsmodellen, deren Wert oft maßgeblich auf Kundendaten und -beziehungen basiert, ist die strikte Einhaltung dieser Vorgaben unerlässlich. Eine frühzeitige Einbindung von Datenschutzexperten und spezialisierten Rechtsanwälten ist dringend zu empfehlen, um potenzielle Risiken zu minimieren und einen rechtskonformen Übergang zu gewährleisten. Gründer sollten bereits bei der Entwicklung ihrer Geschäftsmodelle die Möglichkeit eines zukünftigen Exits berücksichtigen und ihre Datenschutzpraktiken entsprechend gestalten. Investoren müssen bei der Due Diligence besonderes Augenmerk auf die Datenschutzpraktiken des Zielunternehmens legen, um mögliche Risiken und Haftungen zu identifizieren.

Fazit:

Der neue DSK-Beschluss schafft mehr Klarheit für Unternehmen bei Asset Deals, stellt aber auch höhere Anforderungen an den Datenschutz. Für Gründer und Investoren im digitalen Sektor ist es unerlässlich, diese neuen Regelungen sorgfältig zu prüfen und ihre Prozesse entsprechend anzupassen. Nur so können sie compliant agieren und potenzielle Sanktionen vermeiden. Die Umsetzung der neuen Vorgaben mag zunächst aufwendig erscheinen, bietet aber langfristig mehr Rechtssicherheit und kann das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärken – ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil in der digitalen Ökonomie. Unternehmen sollten die Implementierung dieser Regelungen als Chance begreifen, ihre Datenschutzpraktiken zu optimieren und sich als vertrauenswürdige Akteure im digitalen Markt zu positionieren. Letztendlich kann ein proaktiver Umgang mit Datenschutz nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch zur Wertschöpfung beitragen, indem er das Vertrauen der Nutzer stärkt und die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle Investoren oder Käufer erhöht.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AmazonDatenschutzEntwicklungRechtssicherheitSaasStartupsUWGVerträgeWettbewerbsvorteil

Weitere spannende Blogposts

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen
29. Mai 2020

Der BGH hat aktuell darüber zu entscheiden, ob ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die...

Mehr lesenDetails

Warum die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Influencer-Agenturen ein wichtiger Mehrwert ist

Warum die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Influencer-Agenturen ein wichtiger Mehrwert ist
14. März 2023

Rechtliche Sicherheit für Influencer-Agenturen Influencer-Agenturen müssen sich in der heutigen Zeit mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Dazu gehören...

Mehr lesenDetails

Warum juristische Compliance Ihr Unternehmen zum Erfolg führt: Ein Wettbewerbsvorteil, den Sie nicht ignorieren sollten

Warum juristische Compliance Ihr Unternehmen zum Erfolg führt: Ein Wettbewerbsvorteil, den Sie nicht ignorieren sollten
30. März 2023

Einführung Juristische Compliance ist ein entscheidender Faktor, der Ihr Unternehmen von der Konkurrenz abheben kann. In einer Zeit, in der...

Mehr lesenDetails

Influencer: Bundesregierung will Neuregelung schaffen

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
12. Juni 2019

Die Rechtsprechung rund um Influencer ist zwar aktuell einem klaren Trend unterlegen, was man deutlich an diversen Posts bei mir...

Mehr lesenDetails

Bundestagsrede von Monika Lazar (B90/Grüne) zu eSport am 8./9.11.18

Bundestagsrede von Johannes Steiniger (CDU) zu eSport am 8./9.11.18
9. November 2018

Die Rede der Bundestagsabgeordneten Monika Lazar (Bündnis 90 / Die Grünen) aus Leipzig (Sachsen) zum Antrag “Die Entwicklung des eSports...

Mehr lesenDetails

Management für OnlyFans-Künstler: Was zu beachten ist und wie es sich von traditionellem Influencer-Management unterscheidet

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
24. Oktober 2023

Das Management im Influencer-Bereich ist längst kein Neuland mehr. Mit Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok wurden bereits zahlreiche Erfolgsgeschichten...

Mehr lesenDetails

Warum ich als Rechtsanwalt innovative Geschäftsmodelle liebe

Warum ich als Rechtsanwalt innovative Geschäftsmodelle liebe
29. März 2023

Als Rechtsanwalt habe ich schon viele Verträge und Beratungen zu klassischen Geschäftsmodellen durchgeführt. Doch besonders spannend wird es für mich,...

Mehr lesenDetails

Arbeitgeber darf nicht zu Homeoffice zwingen

Arbeitgeber darf nicht zu Homeoffice zwingen
18. Dezember 2018

Arbeitsrecht ist nicht wirklich mein Stammgebiet, auch wenn das jeder Rechtsanwalt in den Staatsexamen bearbeiten muss. Mir persönlich begegnet es...

Mehr lesenDetails

Teilnahme am Gewinnspiel abhängig machen von Werbung?

Teilnahme am Gewinnspiel abhängig machen von Werbung?
27. August 2019

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat vor kurzem entschieden, dass in einem Fall, in dem die Teilnahme an einem Gewinnspiel...

Mehr lesenDetails
Contractual regulations for no-code/low-code software development
Sonstiges

Contractual regulations for no-code/low-code software development

21. Mai 2025

No-code and low-code platforms enable rapid software development without extensive manual programming. Applications are increasingly being developed on the basis...

Mehr lesenDetails
Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

20. Mai 2025
Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

19. Mai 2025
Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

18. Mai 2025
From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

17. Mai 2025

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

In this fascinating podcast episode, we take a deep dive into the world of artificial intelligence (AI) and its impact...

Mehr lesenDetails
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024
9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung