• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Asset Deal vs. Share Deal: Datenschutzrechtliche Implikationen beim Unternehmenskauf

Neuer DSK Beschluss gibt Rechtssicherheit!

6. Oktober 2024
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Asset Deal vs. Share Deal: Datenschutzrechtliche Implikationen beim Unternehmenskauf

Bei Unternehmensübernahmen stehen Käufern grundsätzlich zwei Optionen zur Verfügung: der Asset Deal und der Share Deal. Diese Unterscheidung ist insbesondere für den Erwerb digitaler Unternehmen wie Amazon-Shops oder SaaS-Dienste von erheblicher Bedeutung. Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte und Verpflichtungen des Unternehmens erworben, während beim Share Deal die Unternehmensanteile selbst den Besitzer wechseln. Diese Differenzierung hat weitreichende datenschutzrechtliche Konsequenzen, die sowohl Gründer als auch potenzielle Investoren berücksichtigen müssen. Der Asset Deal erfordert eine sorgfältige Prüfung und Handhabung personenbezogener Daten, da diese einzeln übertragen werden müssen. Beim Share Deal hingegen bleibt die rechtliche Entität unverändert, was die datenschutzrechtliche Situation vereinfacht.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Neuer DSK-Beschluss: Datenschutzrechtliche Leitlinien für Asset Deals
2. Kernaspekte des Beschlusses:
3. Praxisrelevante Neuerungen:
4. Rechtliche Implikationen für Unternehmensgründer und Investoren:
5. Fazit:
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Die Unternehmensübernahme erfolgt entweder durch einen Asset Deal oder einen Share Deal, mit datenschutzrechtlichen Konsequenzen.
  • Der neue DSK-Beschluss vom 11. September 2024 bietet Orientierung zur datenschutzkonformen Durchführung von Asset Deals.
  • Eine frühzeitige Übermittlung personenbezogener Daten vor Vertragsabschluss ist in der Regel unzulässig, außer bei Einwilligung.
  • Bei laufenden Verträgen ist die Datenübermittlung zulässig; beendete Verträge benötigen einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
  • Für besonders sensible Daten wie Gesundheitsinformationen ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
  • Der Veräußerer ist verantwortlich für die Datenübermittlung, der Erwerber für die Verarbeitung – klare Prozesse sind entscheidend.
  • Unternehmen sollten Datenschutz proaktiv in den Akquisitionsprozess integrieren, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Neuer DSK-Beschluss: Datenschutzrechtliche Leitlinien für Asset Deals

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 11. September 2024 einen richtungsweisenden Beschluss zur Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen von Asset Deals gefasst. Dieser Beschluss bietet eine detaillierte Orientierung für die datenschutzkonforme Durchführung von Unternehmensübernahmen und ersetzt die vorherige Fassung vom 24. Mai 2019. Der neue Beschluss reagiert auf die zunehmende Bedeutung digitaler Geschäftsmodelle und die damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Er berücksichtigt insbesondere die Besonderheiten von Online-Diensten, E-Commerce-Plattformen und SaaS-Angeboten. Für Gründer und Investoren in diesen Bereichen ist ein tiefgreifendes Verständnis dieser Regelungen unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Nutzer zu wahren.

Kernaspekte des Beschlusses:

1. Due Diligence Phase: Die Übermittlung personenbezogener Daten vor Vertragsabschluss ist grundsätzlich unzulässig. Diese Regelung soll den Schutz sensibler Informationen in einer frühen Phase des Verkaufsprozesses gewährleisten. Ausnahmen bestehen nur bei freiwilliger Einwilligung oder bei berechtigtem Interesse für Daten besonders hervorgehobener Personen. Für digitale Unternehmen bedeutet dies, dass sie besonders vorsichtig mit Kundendaten umgehen müssen, wenn sie potenzielle Käufer prüfen.

2. Kundendaten: Bei laufenden Verträgen ist die Datenübermittlung in der Regel zulässig. Dies ist besonders relevant für SaaS-Anbieter oder Betreiber von Online-Shops, die oft langfristige Kundenbeziehungen pflegen. Für beendete Verträge ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich. Die Nutzung für Werbezwecke unterliegt strengen Regelungen, insbesondere bei elektronischer Kommunikation. Diese Bestimmungen sollen sicherstellen, dass Kundendaten nicht missbräuchlich verwendet werden und die Privatsphäre der Nutzer geschützt bleibt.

3. Beschäftigtendaten: Bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB ist die Übermittlung grundsätzlich zulässig. Diese Regelung ist besonders wichtig für wachsende Start-ups, die möglicherweise ihr gesamtes Team im Rahmen eines Exits übertragen möchten. In anderen Fällen sind individuelle Vereinbarungen oder Einwilligungen notwendig. Der Schutz der Arbeitnehmerrechte und ihrer persönlichen Daten steht hier im Vordergrund.

4. Besondere Datenkategorien: Für sensible Daten wie Gesundheitsinformationen ist stets eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Diese Bestimmung ist besonders relevant für E-Health-Startups oder andere digitale Unternehmen, die mit sensiblen Gesundheitsdaten arbeiten. Der Schutz dieser besonders sensiblen Informationen genießt höchste Priorität.

5. Verantwortlichkeiten: Der Veräußerer trägt die Verantwortung für die Datenübermittlung, der Erwerber für die anschließende Verarbeitung. Diese klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten soll Rechtssicherheit schaffen und mögliche Konflikte vermeiden. Für digitale Unternehmen bedeutet dies, dass sie sowohl beim Verkauf als auch beim Kauf klare Prozesse und Verantwortlichkeiten definieren müssen.

Praxisrelevante Neuerungen:

Der neue DSK-Beschluss bringt einige wichtige Änderungen gegenüber früheren Auffassungen mit sich. Eine wesentliche Neuerung ist die detailliertere Regelung verschiedener Szenarien, die Unternehmen mehr Klarheit und Handlungssicherheit bietet. Bei der Übermittlung von Daten ehemaliger Kunden zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen wird nun explizit eine strikte Trennung von aktiven Kundendaten gefordert, was als „Zwei-Schrank-Lösung“ bezeichnet wird. Diese Regelung ist besonders relevant für digitale Unternehmen, die oft große Mengen historischer Kundendaten verwalten. Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro wurden spezielle Regelungen eingeführt, die unter bestimmten Umständen eine Übermittlung von Kundendaten als einziges Asset erlauben. Dies kann insbesondere für kleine Online-Shops oder digitale Dienstleister von Bedeutung sein. Die Nutzung übermittelter Daten für Werbezwecke wurde präzisiert, insbesondere im Hinblick auf elektronische Kommunikation und die Beachtung des UWG. Dies ist besonders wichtig für E-Commerce-Unternehmen und digitale Marketingagenturen. Zudem wurden spezifische Regelungen für die Übermittlung von Bankdaten eingeführt, die nun in bestimmten Fällen ohne explizite Einwilligung möglich ist. Der Beschluss enthält nun auch Regelungen zur Übermittlung von Daten von Lieferanten und deren Beschäftigten, was in früheren Fassungen nicht explizit behandelt wurde.

Rechtliche Implikationen für Unternehmensgründer und Investoren:

Für Gründer und potenzielle Käufer von digitalen Unternehmen wie Amazon-Shops oder SaaS-Diensten ergeben sich aus dem DSK-Beschluss erhebliche rechtliche Konsequenzen. Es ist zwingend erforderlich, den Datenschutz von Beginn an in den Akquisitionsprozess zu integrieren. Dies bedeutet, dass bereits in der Planungsphase eines Exits oder einer Übernahme datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Insbesondere bei digitalen Geschäftsmodellen, deren Wert oft maßgeblich auf Kundendaten und -beziehungen basiert, ist die strikte Einhaltung dieser Vorgaben unerlässlich. Eine frühzeitige Einbindung von Datenschutzexperten und spezialisierten Rechtsanwälten ist dringend zu empfehlen, um potenzielle Risiken zu minimieren und einen rechtskonformen Übergang zu gewährleisten. Gründer sollten bereits bei der Entwicklung ihrer Geschäftsmodelle die Möglichkeit eines zukünftigen Exits berücksichtigen und ihre Datenschutzpraktiken entsprechend gestalten. Investoren müssen bei der Due Diligence besonderes Augenmerk auf die Datenschutzpraktiken des Zielunternehmens legen, um mögliche Risiken und Haftungen zu identifizieren.

Fazit:

Der neue DSK-Beschluss schafft mehr Klarheit für Unternehmen bei Asset Deals, stellt aber auch höhere Anforderungen an den Datenschutz. Für Gründer und Investoren im digitalen Sektor ist es unerlässlich, diese neuen Regelungen sorgfältig zu prüfen und ihre Prozesse entsprechend anzupassen. Nur so können sie compliant agieren und potenzielle Sanktionen vermeiden. Die Umsetzung der neuen Vorgaben mag zunächst aufwendig erscheinen, bietet aber langfristig mehr Rechtssicherheit und kann das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärken – ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil in der digitalen Ökonomie. Unternehmen sollten die Implementierung dieser Regelungen als Chance begreifen, ihre Datenschutzpraktiken zu optimieren und sich als vertrauenswürdige Akteure im digitalen Markt zu positionieren. Letztendlich kann ein proaktiver Umgang mit Datenschutz nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch zur Wertschöpfung beitragen, indem er das Vertrauen der Nutzer stärkt und die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle Investoren oder Käufer erhöht.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AmazonDatenschutzEntwicklungRechtssicherheitSaasStartupsUWGVerträgeWettbewerbsvorteil

Weitere spannende Blogposts

Esport: Was gehört in einen Spielervertrag?

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig
3. September 2020

Zum Thema Spielerverträge habe ich bereits hier auf dem Blog sehr viele geschrieben, z.B. zum Thema Angestellter oder Auftragnehmer. In...

Mehr lesenDetails

Wann kommt der Vertrag im Onlineshop oder bei SaaS-Diensten zustande

Handelsbrauch
25. Juni 2024

Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Onlineshops und bei SaaS-Diensten ist für Anbieter von großer Bedeutung. Denn davon hängt ab, ab wann die AGB wirksam einbezogen...

Mehr lesenDetails

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen
30. Januar 2024

Als Rechtsanwalt, der sich üblicherweise auf konkrete Rechtsfragen in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht konzentriert, widme ich mich in...

Mehr lesenDetails

Widerrufsrecht bei NFT-Käufen?

Was ist „Digitales Eigentum“ und wie kann ich davon profitieren?
23. Januar 2023

Einleitung Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung über NFT kaufen, haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht. Das bedeutet,...

Mehr lesenDetails

Ein Durchbruch in der Datenschutz-Diplomatie: EU und USA nähern sich einem Angemessenheitsbeschluss

hacker 4031973 1280
4. Juli 2023

Einleitung In einer Welt, die zunehmend vernetzt ist, spielt der Schutz persönlicher Daten eine entscheidende Rolle. Jeden Tag werden Unmengen...

Mehr lesenDetails

Markenrecht für Startups

Markenrecht für Startups: So schützen Sie Ihre Marke von Anfang an
4. Oktober 2024

Für Startups ist der Aufbau einer starken Marke von entscheidender Bedeutung für den langfristigen Erfolg. Eine gut geschützte Marke kann...

Mehr lesenDetails

Digitalisierung im Mittelstand: Chancen und rechtliche Hürden

Digitalisierung im Mittelstand: Chancen und rechtliche Hürden
4. September 2023

Einleitung Die Digitalisierung ist in den letzten Jahren zu einem zentralen Thema in der Wirtschaft geworden, was sich auch in...

Mehr lesenDetails

Archivierungspflicht oder DSGVO-Vorschriften?

Archivierungspflicht oder DSGVO-Vorschriften?
12. November 2019

DSGVO vs. Archivierungspflichten In den letzten Wochen hat sich eine neue Diskussion, rund um eine der zahlreichen Rechtsfragen in der...

Mehr lesenDetails

50 Euro Schmerzensgeld pro Spammail?

Unerwünschte Emailwerbung durch Werbepartner
14. Mai 2019

Dass Spammails meist für Unternehmen keine gute Idee sind, sollte sich inzwischen sehr herumgesprochen haben. Dass Spammails grundsätzlich abmahnbar sind,...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

Podcastfolge

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

First test episodeDear readers, I am delighted to present the first test run of our brand new IT Media Law...

Mehr lesenDetails
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025
d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024
9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024
d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung