• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Asset Deal vs. Share Deal: Datenschutzrechtliche Implikationen beim Unternehmenskauf

Asset Deal vs. Share Deal: Datenschutzrechtliche Implikationen beim Unternehmenskauf

6. Oktober 2024
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Asset Deal vs. Share Deal: Datenschutzrechtliche Implikationen beim Unternehmenskauf

Neuer DSK Beschluss gibt Rechtssicherheit!

6. Oktober 2024
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Asset Deal vs. Share Deal: Datenschutzrechtliche Implikationen beim Unternehmenskauf

Bei Unternehmensübernahmen stehen Käufern grundsätzlich zwei Optionen zur Verfügung: der Asset Deal und der Share Deal. Diese Unterscheidung ist insbesondere für den Erwerb digitaler Unternehmen wie Amazon-Shops oder SaaS-Dienste von erheblicher Bedeutung. Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte und Verpflichtungen des Unternehmens erworben, während beim Share Deal die Unternehmensanteile selbst den Besitzer wechseln. Diese Differenzierung hat weitreichende datenschutzrechtliche Konsequenzen, die sowohl Gründer als auch potenzielle Investoren berücksichtigen müssen. Der Asset Deal erfordert eine sorgfältige Prüfung und Handhabung personenbezogener Daten, da diese einzeln übertragen werden müssen. Beim Share Deal hingegen bleibt die rechtliche Entität unverändert, was die datenschutzrechtliche Situation vereinfacht.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Neuer DSK-Beschluss: Datenschutzrechtliche Leitlinien für Asset Deals
2. Kernaspekte des Beschlusses:
3. Praxisrelevante Neuerungen:
4. Rechtliche Implikationen für Unternehmensgründer und Investoren:
5. Fazit:
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Die Unternehmensübernahme erfolgt entweder durch einen Asset Deal oder einen Share Deal, mit datenschutzrechtlichen Konsequenzen.
  • Der neue DSK-Beschluss vom 11. September 2024 bietet Orientierung zur datenschutzkonformen Durchführung von Asset Deals.
  • Eine frühzeitige Übermittlung personenbezogener Daten vor Vertragsabschluss ist in der Regel unzulässig, außer bei Einwilligung.
  • Bei laufenden Verträgen ist die Datenübermittlung zulässig; beendete Verträge benötigen einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
  • Für besonders sensible Daten wie Gesundheitsinformationen ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
  • Der Veräußerer ist verantwortlich für die Datenübermittlung, der Erwerber für die Verarbeitung – klare Prozesse sind entscheidend.
  • Unternehmen sollten Datenschutz proaktiv in den Akquisitionsprozess integrieren, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Neuer DSK-Beschluss: Datenschutzrechtliche Leitlinien für Asset Deals

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 11. September 2024 einen richtungsweisenden Beschluss zur Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen von Asset Deals gefasst. Dieser Beschluss bietet eine detaillierte Orientierung für die datenschutzkonforme Durchführung von Unternehmensübernahmen und ersetzt die vorherige Fassung vom 24. Mai 2019. Der neue Beschluss reagiert auf die zunehmende Bedeutung digitaler Geschäftsmodelle und die damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Er berücksichtigt insbesondere die Besonderheiten von Online-Diensten, E-Commerce-Plattformen und SaaS-Angeboten. Für Gründer und Investoren in diesen Bereichen ist ein tiefgreifendes Verständnis dieser Regelungen unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Nutzer zu wahren.

Kernaspekte des Beschlusses:

1. Due Diligence Phase: Die Übermittlung personenbezogener Daten vor Vertragsabschluss ist grundsätzlich unzulässig. Diese Regelung soll den Schutz sensibler Informationen in einer frühen Phase des Verkaufsprozesses gewährleisten. Ausnahmen bestehen nur bei freiwilliger Einwilligung oder bei berechtigtem Interesse für Daten besonders hervorgehobener Personen. Für digitale Unternehmen bedeutet dies, dass sie besonders vorsichtig mit Kundendaten umgehen müssen, wenn sie potenzielle Käufer prüfen.

2. Kundendaten: Bei laufenden Verträgen ist die Datenübermittlung in der Regel zulässig. Dies ist besonders relevant für SaaS-Anbieter oder Betreiber von Online-Shops, die oft langfristige Kundenbeziehungen pflegen. Für beendete Verträge ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich. Die Nutzung für Werbezwecke unterliegt strengen Regelungen, insbesondere bei elektronischer Kommunikation. Diese Bestimmungen sollen sicherstellen, dass Kundendaten nicht missbräuchlich verwendet werden und die Privatsphäre der Nutzer geschützt bleibt.

3. Beschäftigtendaten: Bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB ist die Übermittlung grundsätzlich zulässig. Diese Regelung ist besonders wichtig für wachsende Start-ups, die möglicherweise ihr gesamtes Team im Rahmen eines Exits übertragen möchten. In anderen Fällen sind individuelle Vereinbarungen oder Einwilligungen notwendig. Der Schutz der Arbeitnehmerrechte und ihrer persönlichen Daten steht hier im Vordergrund.

4. Besondere Datenkategorien: Für sensible Daten wie Gesundheitsinformationen ist stets eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Diese Bestimmung ist besonders relevant für E-Health-Startups oder andere digitale Unternehmen, die mit sensiblen Gesundheitsdaten arbeiten. Der Schutz dieser besonders sensiblen Informationen genießt höchste Priorität.

5. Verantwortlichkeiten: Der Veräußerer trägt die Verantwortung für die Datenübermittlung, der Erwerber für die anschließende Verarbeitung. Diese klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten soll Rechtssicherheit schaffen und mögliche Konflikte vermeiden. Für digitale Unternehmen bedeutet dies, dass sie sowohl beim Verkauf als auch beim Kauf klare Prozesse und Verantwortlichkeiten definieren müssen.

Praxisrelevante Neuerungen:

Der neue DSK-Beschluss bringt einige wichtige Änderungen gegenüber früheren Auffassungen mit sich. Eine wesentliche Neuerung ist die detailliertere Regelung verschiedener Szenarien, die Unternehmen mehr Klarheit und Handlungssicherheit bietet. Bei der Übermittlung von Daten ehemaliger Kunden zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen wird nun explizit eine strikte Trennung von aktiven Kundendaten gefordert, was als „Zwei-Schrank-Lösung“ bezeichnet wird. Diese Regelung ist besonders relevant für digitale Unternehmen, die oft große Mengen historischer Kundendaten verwalten. Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro wurden spezielle Regelungen eingeführt, die unter bestimmten Umständen eine Übermittlung von Kundendaten als einziges Asset erlauben. Dies kann insbesondere für kleine Online-Shops oder digitale Dienstleister von Bedeutung sein. Die Nutzung übermittelter Daten für Werbezwecke wurde präzisiert, insbesondere im Hinblick auf elektronische Kommunikation und die Beachtung des UWG. Dies ist besonders wichtig für E-Commerce-Unternehmen und digitale Marketingagenturen. Zudem wurden spezifische Regelungen für die Übermittlung von Bankdaten eingeführt, die nun in bestimmten Fällen ohne explizite Einwilligung möglich ist. Der Beschluss enthält nun auch Regelungen zur Übermittlung von Daten von Lieferanten und deren Beschäftigten, was in früheren Fassungen nicht explizit behandelt wurde.

Rechtliche Implikationen für Unternehmensgründer und Investoren:

Für Gründer und potenzielle Käufer von digitalen Unternehmen wie Amazon-Shops oder SaaS-Diensten ergeben sich aus dem DSK-Beschluss erhebliche rechtliche Konsequenzen. Es ist zwingend erforderlich, den Datenschutz von Beginn an in den Akquisitionsprozess zu integrieren. Dies bedeutet, dass bereits in der Planungsphase eines Exits oder einer Übernahme datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Insbesondere bei digitalen Geschäftsmodellen, deren Wert oft maßgeblich auf Kundendaten und -beziehungen basiert, ist die strikte Einhaltung dieser Vorgaben unerlässlich. Eine frühzeitige Einbindung von Datenschutzexperten und spezialisierten Rechtsanwälten ist dringend zu empfehlen, um potenzielle Risiken zu minimieren und einen rechtskonformen Übergang zu gewährleisten. Gründer sollten bereits bei der Entwicklung ihrer Geschäftsmodelle die Möglichkeit eines zukünftigen Exits berücksichtigen und ihre Datenschutzpraktiken entsprechend gestalten. Investoren müssen bei der Due Diligence besonderes Augenmerk auf die Datenschutzpraktiken des Zielunternehmens legen, um mögliche Risiken und Haftungen zu identifizieren.

Fazit:

Der neue DSK-Beschluss schafft mehr Klarheit für Unternehmen bei Asset Deals, stellt aber auch höhere Anforderungen an den Datenschutz. Für Gründer und Investoren im digitalen Sektor ist es unerlässlich, diese neuen Regelungen sorgfältig zu prüfen und ihre Prozesse entsprechend anzupassen. Nur so können sie compliant agieren und potenzielle Sanktionen vermeiden. Die Umsetzung der neuen Vorgaben mag zunächst aufwendig erscheinen, bietet aber langfristig mehr Rechtssicherheit und kann das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärken – ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil in der digitalen Ökonomie. Unternehmen sollten die Implementierung dieser Regelungen als Chance begreifen, ihre Datenschutzpraktiken zu optimieren und sich als vertrauenswürdige Akteure im digitalen Markt zu positionieren. Letztendlich kann ein proaktiver Umgang mit Datenschutz nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch zur Wertschöpfung beitragen, indem er das Vertrauen der Nutzer stärkt und die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle Investoren oder Käufer erhöht.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AmazonDatenschutzEntwicklungRechtssicherheitSaasStartupsUWGVerträgeWettbewerbsvorteil

Weitere spannende Blogposts

Aufklärungspflichten beim Werben mit positiven Klimaeffekten in Deutschland

Aufklärungspflichten beim Werben mit positiven Klimaeffekten in Deutschland
1. August 2023

In der heutigen Zeit, in der das Bewusstsein für Umwelt- und Klimaschutz immer stärker in den Vordergrund rückt, ist es...

Mehr lesenDetails

Datenschutz: UK bald unsicheres Drittland?

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
21. Januar 2019

Der Brexit wird Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte wohl noch lange beschäftigen. Gerade erst habe ich in diesem Artikel auf die...

Mehr lesenDetails

AG Ludwigsburg zu Rechtsmissbrauch bei Google-Fonts Abmahnungen

Wettbewerbsrecht
31. März 2023

Im Bereich des Datenschutzes kommt es immer wieder zu Abmahnungen und rechtlichen Auseinandersetzungen. So hat das Amtsgericht Ludwigsburg kürzlich in...

Mehr lesenDetails

Ich wünsche ein frohes Jahr 2020

Ich wünsche ein frohes Jahr 2020
30. Dezember 2019

Allen Lesern des Blogs und allen Mandanten wünsche ich ein frohes Neues Jahr 2020. Gerade im Bereich Esport und Streamer...

Mehr lesenDetails

Cookie Banner „Bei Weiterbenutzung….“ rechtswidrig

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
1. Juni 2021

Vielen Verbrauchern dürften die Cookie-Banner auf jeglichen Webseiten nerven. Ich kann das auch als Verbraucher gut verstehen und halte, selbst...

Mehr lesenDetails

KI in Webdesign-Verträgen

Verlauf
26. Juni 2024

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Webdesign und in der Programmierung eröffnet viele neue Möglichkeiten. Als Webdesigner oder Programmierer kann man mittels KI...

Mehr lesenDetails

Onlinehändler: Alkoholverkauf auch Online erst ab 18/16!

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
14. März 2019

Das Landgericht Bochum hat Ende Januar diesen Jahres entschieden, dass die Altersbeschränkung für alkoholische Getränke auch beim Onlineverkauf gilt. Dies...

Mehr lesenDetails

Wie man einen SaaS-Service anbietet, der auf ChatGPT aufsetzt: Ein Leitfaden zur Haftung und Verantwortung

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
30. Juni 2023

Wie Sie wissen, habe ich hier schon viel über Künstliche Intelligenz (KI), Software as a Service (SaaS) und über Vertragsklauseln...

Mehr lesenDetails

Warum eine Text-KI bei der Vertragsgestaltung nicht zu 100% zuverlässig ist!

Warum eine Text-KI bei der Vertragsgestaltung nicht zu 100% zuverlässig ist!
2. Februar 2023

Kann man einer Maschine vollstes Vertrauen in rechtlich relevante Fragen schenken? Die Frage stellen sich seit dem "Boom" von ChatGPT...

Mehr lesenDetails
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?
Recht und Computerspiele

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Spielgold ein Urteil gefällt, das weit über den Einzelfall...

Mehr lesenDetails
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024

In dieser aufschlussreichen knapp 20-minütigen Podcast-Episode von und mit mir wird das komplexe Thema des Urheberrechts im digitalen Zeitalter beleuchtet....

Mehr lesenDetails
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung