• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden

Blockchain-Technologie und die DSGVO

31. Dezember 2022
Legal Wiki statt blindem RAG

Legal Wiki statt blindem RAG

8. April 2026
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Blockchain-Technologie und die DSGVO

31. Dezember 2022
in Blockchain und Web 3 Recht, Datenschutzrecht
Lesezeit: 9 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0

Blockchain und die DSGVO – was ist der Zusammenhang?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Blockchain und die DSGVO – was ist der Zusammenhang?
2. Löschung von Daten in einer Blockchain
3. Wie können Unternehmen Blockchain und die DSGVO vereinbaren?
4. Kann ein Nutzer auf seinen Löschanspruch verzichten?
5. Fazit: Blockchain-Technologie und die DSGVO – ein unauflösbares Problem?
5.1. Author: Marian Härtel

Eine Blockchain ist eine dezentrale Datenbank, die es ermöglicht, Transaktionen sicher und transparent zu verfolgen. Die Technologie wird bereits in vielen Bereichen erfolgreich eingesetzt und hat auch das Potenzial, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu unterstützen. Allerdings gibt es auch einige Herausforderungen, die mit der Blockchain in Bezug auf die DSGVO verbunden sind. Eine dieser Herausforderungen ist das Löschen von Daten. In einer Blockchain werden alle Transaktionen persistent gespeichert und können nicht einfach gelöscht werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die die DSGVO einhalten wollen bzw. müssen, besondere Sorgfalt walten lassen müssen, um sicherzustellen, dass alle Daten, die gelöscht werden sollen (bzw. müssen), tatsächlich gelöscht werden. Eine weitere Herausforderung besteht darin, sicherzustellen, dass alle Nutzer des Unternehmensihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten mit Hilfe einer Blockchain erteilt haben. Dies ist besonders wichtig, da in einer Blockchain alle Transaktionen transparent sind und jeder Nutzer die Möglichkeit hat, alle Daten einzusehen. Um sicherzustellen, dass alle Nutzer der Blockchain ihre Zustimmung erteilt haben, müssen Unternehmen entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass jeder Nutzer seine Zustimmung bei der Registrierung oder Nutzung erteilt hat. Insgesamt kann die Blockchain ein nützliches Werkzeug sein, um die DSGVO zu unterstützen. Allerdings gibt es auch einige Herausforderungen, die es zu beachten gilt. Unternehmen müssen sorgfältig planen und prüfen, ob die Blockchain für ihren Zweck geeignet ist und ob sie in der Lage ist, alle Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.

Wichtigste Punkte
  • Blockchain ist eine dezentrale Datenbank, die sichere und transparente Transaktionen ermöglicht.
  • Die DSGVO fordert spezielle Sorgfalt beim löschen von Daten in der Blockchain.
  • In der Blockchain sind Daten permanent, aber Maskierung und Anonymisierung sind mögliche Lösungen.
  • Die Hash-Funktion schützt personenbezogene Informationen vor unbefugtem Zugriff.
  • Unternehmen müssen Schulungsprogramme durchführen, um das Wissen über Blockchain-Technologie zu erweitern.
  • Regelmäßige Audits helfen, Sicherheitslücken zu identifizieren und DSGVO-Compliance zu gewährleisten.
  • Die Verwendung von Technologien zur Anonymisierung ermöglicht die Einhaltung der DSGVO bei Blockchain-Nutzung.

Löschung von Daten in einer Blockchain

In einer Blockchain sind alle Daten permanent und nicht löschbar gespeichert. Einige Plattformen ermöglichen es jedoch, Daten zu maskieren oder zu anonymisieren, sodass sie nicht mehr zu identifizieren sind. Dieser Prozess wird als „Datenschutz durch Technologie“ (DPT) bezeichnet. Dadurch können Unternehmen die DSGVO einhalten, ohne dass die Daten ihrer Kunden vollständig gelöscht werden müssen. Das bedeutet aber auch, dass es schwierig ist, eine Blockchain-basierte Lösung für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu entwickeln, die den Anforderungen der DSGVO entspricht. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ein effektives System entwickeln, um ihre Nutzerdaten in Einklang mit der DSGVO und anderen Datenschutzgesetzen zu schützen und zu verwalten. Ansonsten muss sichergestellt werden, dass überhaupt keine personenbezogenen Daten auf der Blockchain gespeichert werden..

Eines der am häufigsten verwendeten Werkzeuge für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Blockchain ist die „Hash-Funktion“. Dieses Werkzeug kann genutzt werden, um personenbezogene Informationen zu verschlüsseln und so für unauthorisierte Personen unlesbar zu machen. Es stellt sicher, dass sensible oder private Informationen in der Blockchain gespeichert werden können und gleichzeitig eine höhere Sicherheit gewährleistet wird. Unternehmen können auch entsprechende Protokolle implementieren, damit sie bestimmte Regeln befolgen müssen, bevor sie irgendwelche personengebundene Datensätze löschen oder ändern können – beispielsweise das Nachvollziehen des Ursprungs des Datensatzes sowie eventuelle Genehmigungsprozesse für Veränderungsanträge von Dritten. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass alle Verarbeitungsvorgänge rechtlich konform sind und die Privatsphäre des Nutzers geschützt bleibt. Darüber hinaus muss auch beachtet werden, dass im Fall einer Löschung von Datensätzen die Transaktionshistorie noch für diejenigen vorhanden sein muss, die an dieser Transaktion teilgenommen haben – was bedeutet, dass manche Teile der Blockchain-Datensets eventuell weiterhin existent sein müssen, um den Nachweis über frühere Transaktionenerbringen zu können. Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Eine Blockchain bietet starke Vorteile für Unternehmen im Hinblick auf den Schutz von personengebundenen Datensätzen – aber es gibt diverse technische Herausforderungen bei der Umsetzung eines effektiven Datenschutzes in diesem Bereich mit entsprechende Rechtsvorgaben der DSGVO, insbesondere eine effizientes Löschsystem für personengebundene Daten.

Wie können Unternehmen Blockchain und die DSGVO vereinbaren?

Die Blockchain ist ein wertvolles Werkzeug, das Unternehmen bei der Kontrolle und Verfolgung von Daten unterstützen kann. Zusammen mit der DSGVO können Unternehmen die Sicherheit ihrer Systeme und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sicherstellen. Wie können Unternehmen dieses Potenzial jedoch nutzen, ohne die Datenschutzbestimmungen zu verletzen? Glücklicherweise gibt es einige sinnvolle Lösungen, um die Blockchain und die DSGVO miteinander in Einklang zu bringen. Zunächst sollten Unternehmen die Richtlinien der DSGVO befolgen und sicherstellen, dass alle personenbezogenen Daten nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften gespeichert werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen auch beim Einsatz der Blockchain bestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten Unternehmen überprüfen, ob die von ihnen verwendete Blockchain-Plattform über eine Funktion zur Löschung von Datensätzen verfügt oder ob es notwendig ist, spezielle Tools für diese Aufgabe bereitzustellen. Unternehmen sollten außerdem beachten, dass es für den Erfolg des Datenschutzes entscheidend ist, dass alle Mitarbeiter auf dem neuesten Stand sind und richtig informiert werden. Daher sollten Unternehmen regelmäßige Schulungsprogramme anbieten, um ihr Wissen über den Umgang mit Blockchain-Technologie zu erweitern und zu aktualisieren. Dadurch ist es möglich, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die neuesten Best Practices im Umgang mit personengebundener Datenspeicherung kennen und befolgen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Unternehmen regelmäßige Audits ihrer Blockchain-Infrastruktur vornehmen. Dies kann helfen zu identifizieren ob bestimmte Komponente nicht mehr benötigt werden oder ob Datensätze aus Gründen des DSGVO-Compliance gelöscht werden müssen. Diese Audits ermöglichen es Unternehmen auch potenziell unsichere Komponente rechtzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Kann ein Nutzer auf seinen Löschanspruch verzichten?

Das ist durchaus umstritten. Gesetzlich regelt ist dies nicht, daher es wohl mindestens eine klares Einverständnis des Nutzers möglich, weswegen es wohl nur schwer innerhalb von AGB umsetzbar ist, denen nach deutschem Recht ja nicht zugestimmt werden muss, sondern die Geltung erlangen, indem ein Nutzer sie zumutbar wahrnehmen hätte können. Zwar sind durchaus auch Unternehmensprozesse denkbar, die den Verzicht auf einen Löschanspruch des Nutzers möglich machen. Verzichtet man als Unternehmen dadurch aber auf die Entwicklung von Technologie zur Löschung, bedeutet dies eine dauerhafte Verpflichtung zum Schutz dieser Daten und ein durchaus nicht zu unterschätzendes unternehmerisches Risiko.

Fazit: Blockchain-Technologie und die DSGVO – ein unauflösbares Problem?

Blockchain-Technologie und die DSGVO stehen in einem besonders schwierigen Spannungsfeld. Einerseits ist es wichtig, dass Unternehmen die Grundsätze der DSGVO einhalten und sicherstellen, dass sensible Daten nicht missbraucht werden. Andererseits müssen Unternehmen in der Lage sein, die Vorteile einer Blockchain zu nutzen, um die Sicherheit ihrer Daten und Transaktionen zu erhöhen. Die gute Nachricht ist, dass Technologien entwickelt wurden, um die beiden grundlegenden Prinzipien in Einklang zu bringen. Durch den Einsatz von Anonymisierungstechniken können Unternehmen personenbezogene Daten auf eine Weise verarbeiten, die es ihnen ermöglicht, die Sicherheit einer Blockchain zu nutzen, ohne dabei gegen die DSGVO zu verstoßen.

Für Unternehmen ist es daher wichtig, sich mit den neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Blockchain-Technologie vertraut zu machen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sie bestimmte Anforderungen des Datenschutzes erfüllt. 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBlockchainComplianceDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungEntwicklungGesetzeInformationKIPersonenbezogene DatenRegistrierungSicherheitVerordnung

Weitere spannende Blogposts

NFT und Prospektpflichtigkeit

7. Juni 2022

Das Thema, ob und wann der Verkauf oder der Handel mit NFT der Prospektpflicht unterliegt, ist brandneu und im Detail...

Mehr lesenDetails

EuGH-Urteile zu Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
25. Juni 2024

Analyse der EuGH-Entscheidungen Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen jüngsten Entscheidungen C-687/21 und C-340/21 wichtige Klarstellungen zum Schadensersatzanspruch nach...

Mehr lesenDetails

Amazon darf nicht einfach Verkäufer-Gelder einfrieren

Gekaufte Bewertungen bei Amazon
4. Juli 2019

Das Landgericht Hildesheim hat Amazon, mittels einer einstweiligen Verfügung, untersagt seinem bekannten Vorgehen, einfach einmal Gelder einzufrieren, einen Riegel vorgeschoben....

Mehr lesenDetails

Wie man die AGB eines Esports Events aufsetzt und gestaltet

Wie man die AGB eines Esports Events aufsetzt und gestaltet
28. Dezember 2022

Wenn Sie ein Esports-Event organisieren, ist es wichtig, klare und detaillierte AGB aufzusetzen, weil es sonst zu Konflikten und Unklarheiten...

Mehr lesenDetails

Stolpersteine, die Sie beim Lesen eines Vertrags kennen sollten

Stolpersteine, die Sie beim Lesen eines Vertrags kennen sollten
4. Januar 2023

Warum ist es wichtig, Verträge zu lesen und zu verstehen? Verträge sind ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Lebens. Sie helfen...

Mehr lesenDetails

OLG Köln: Jameda teilweise unzulässig

OLG Köln: Jameda teilweise unzulässig
15. November 2019

Zur Übersicht Das OLG Köln hat gestern ein spannendes Urteil gefällt, das auf Basis der dazu gehörigen BGH-Rechtsprechung auch Informationen...

Mehr lesenDetails

Veraltetes CMS führt nicht zu einer Störerhaftung

Urheberrecht
20. Februar 2019

Das Thema Störerhaftung lässt Rechtsanwälte oft genug aufschrecken, ist es doch ein sehr deutsches Rechtskonstrukt, das lange Zeit extrem unberechenbar...

Mehr lesenDetails

Landgericht München lehnt Medienprivileg bei Jameda ab

Landgericht München lehnt Medienprivileg bei Jameda ab
9. Dezember 2019

Die Ärzte-Plattform Jameda ist gerade juristisch sehr unter Beschuss, liefert daher aber für Plattformbetreiber juristisch wertvolle Informationen, was unzulässig ist...

Mehr lesenDetails

Gerichtsprozess via Internet-Chat

Gerichtsprozess via Internet-Chat
4. Januar 2019

Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit der Führung von Gerichtsprozessen via Internet-Chat eingeschränkt. Was zunächst abwegig klingt, kommt nicht so selten...

Mehr lesenDetails
Legal Wiki statt blindem RAG
Sonstiges

Legal Wiki statt blindem RAG

8. April 2026

Die aktuelle Diskussion rund um Legal AI, Akten-Wikis und wissensbasierte Systeme zeigt sehr deutlich: Es geht längst nicht mehr nur...

Mehr lesenDetails
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026

Produkte

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

In dieser faszinierenden Podcastfolge tauchen wir tief in die Welt der künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf unser Rechtssystem...

Mehr lesenDetails

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung