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Blockchain-Technologie und die DSGVO

31. Dezember 2022
in Blockchain und Web 3 Recht, Datenschutzrecht
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Blockchain und die DSGVO – was ist der Zusammenhang?

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1. Blockchain und die DSGVO – was ist der Zusammenhang?
2. Löschung von Daten in einer Blockchain
3. Wie können Unternehmen Blockchain und die DSGVO vereinbaren?
4. Kann ein Nutzer auf seinen Löschanspruch verzichten?
5. Fazit: Blockchain-Technologie und die DSGVO – ein unauflösbares Problem?
5.1. Author: Marian Härtel

Eine Blockchain ist eine dezentrale Datenbank, die es ermöglicht, Transaktionen sicher und transparent zu verfolgen. Die Technologie wird bereits in vielen Bereichen erfolgreich eingesetzt und hat auch das Potenzial, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu unterstützen. Allerdings gibt es auch einige Herausforderungen, die mit der Blockchain in Bezug auf die DSGVO verbunden sind. Eine dieser Herausforderungen ist das Löschen von Daten. In einer Blockchain werden alle Transaktionen persistent gespeichert und können nicht einfach gelöscht werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die die DSGVO einhalten wollen bzw. müssen, besondere Sorgfalt walten lassen müssen, um sicherzustellen, dass alle Daten, die gelöscht werden sollen (bzw. müssen), tatsächlich gelöscht werden. Eine weitere Herausforderung besteht darin, sicherzustellen, dass alle Nutzer des Unternehmensihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten mit Hilfe einer Blockchain erteilt haben. Dies ist besonders wichtig, da in einer Blockchain alle Transaktionen transparent sind und jeder Nutzer die Möglichkeit hat, alle Daten einzusehen. Um sicherzustellen, dass alle Nutzer der Blockchain ihre Zustimmung erteilt haben, müssen Unternehmen entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass jeder Nutzer seine Zustimmung bei der Registrierung oder Nutzung erteilt hat. Insgesamt kann die Blockchain ein nützliches Werkzeug sein, um die DSGVO zu unterstützen. Allerdings gibt es auch einige Herausforderungen, die es zu beachten gilt. Unternehmen müssen sorgfältig planen und prüfen, ob die Blockchain für ihren Zweck geeignet ist und ob sie in der Lage ist, alle Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.

Wichtigste Punkte
  • Blockchain ist eine dezentrale Datenbank, die sichere und transparente Transaktionen ermöglicht.
  • Die DSGVO fordert spezielle Sorgfalt beim löschen von Daten in der Blockchain.
  • In der Blockchain sind Daten permanent, aber Maskierung und Anonymisierung sind mögliche Lösungen.
  • Die Hash-Funktion schützt personenbezogene Informationen vor unbefugtem Zugriff.
  • Unternehmen müssen Schulungsprogramme durchführen, um das Wissen über Blockchain-Technologie zu erweitern.
  • Regelmäßige Audits helfen, Sicherheitslücken zu identifizieren und DSGVO-Compliance zu gewährleisten.
  • Die Verwendung von Technologien zur Anonymisierung ermöglicht die Einhaltung der DSGVO bei Blockchain-Nutzung.

Löschung von Daten in einer Blockchain

In einer Blockchain sind alle Daten permanent und nicht löschbar gespeichert. Einige Plattformen ermöglichen es jedoch, Daten zu maskieren oder zu anonymisieren, sodass sie nicht mehr zu identifizieren sind. Dieser Prozess wird als „Datenschutz durch Technologie“ (DPT) bezeichnet. Dadurch können Unternehmen die DSGVO einhalten, ohne dass die Daten ihrer Kunden vollständig gelöscht werden müssen. Das bedeutet aber auch, dass es schwierig ist, eine Blockchain-basierte Lösung für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu entwickeln, die den Anforderungen der DSGVO entspricht. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ein effektives System entwickeln, um ihre Nutzerdaten in Einklang mit der DSGVO und anderen Datenschutzgesetzen zu schützen und zu verwalten. Ansonsten muss sichergestellt werden, dass überhaupt keine personenbezogenen Daten auf der Blockchain gespeichert werden..

Eines der am häufigsten verwendeten Werkzeuge für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Blockchain ist die „Hash-Funktion“. Dieses Werkzeug kann genutzt werden, um personenbezogene Informationen zu verschlüsseln und so für unauthorisierte Personen unlesbar zu machen. Es stellt sicher, dass sensible oder private Informationen in der Blockchain gespeichert werden können und gleichzeitig eine höhere Sicherheit gewährleistet wird. Unternehmen können auch entsprechende Protokolle implementieren, damit sie bestimmte Regeln befolgen müssen, bevor sie irgendwelche personengebundene Datensätze löschen oder ändern können – beispielsweise das Nachvollziehen des Ursprungs des Datensatzes sowie eventuelle Genehmigungsprozesse für Veränderungsanträge von Dritten. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass alle Verarbeitungsvorgänge rechtlich konform sind und die Privatsphäre des Nutzers geschützt bleibt. Darüber hinaus muss auch beachtet werden, dass im Fall einer Löschung von Datensätzen die Transaktionshistorie noch für diejenigen vorhanden sein muss, die an dieser Transaktion teilgenommen haben – was bedeutet, dass manche Teile der Blockchain-Datensets eventuell weiterhin existent sein müssen, um den Nachweis über frühere Transaktionenerbringen zu können. Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Eine Blockchain bietet starke Vorteile für Unternehmen im Hinblick auf den Schutz von personengebundenen Datensätzen – aber es gibt diverse technische Herausforderungen bei der Umsetzung eines effektiven Datenschutzes in diesem Bereich mit entsprechende Rechtsvorgaben der DSGVO, insbesondere eine effizientes Löschsystem für personengebundene Daten.

Wie können Unternehmen Blockchain und die DSGVO vereinbaren?

Die Blockchain ist ein wertvolles Werkzeug, das Unternehmen bei der Kontrolle und Verfolgung von Daten unterstützen kann. Zusammen mit der DSGVO können Unternehmen die Sicherheit ihrer Systeme und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sicherstellen. Wie können Unternehmen dieses Potenzial jedoch nutzen, ohne die Datenschutzbestimmungen zu verletzen? Glücklicherweise gibt es einige sinnvolle Lösungen, um die Blockchain und die DSGVO miteinander in Einklang zu bringen. Zunächst sollten Unternehmen die Richtlinien der DSGVO befolgen und sicherstellen, dass alle personenbezogenen Daten nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften gespeichert werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen auch beim Einsatz der Blockchain bestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten Unternehmen überprüfen, ob die von ihnen verwendete Blockchain-Plattform über eine Funktion zur Löschung von Datensätzen verfügt oder ob es notwendig ist, spezielle Tools für diese Aufgabe bereitzustellen. Unternehmen sollten außerdem beachten, dass es für den Erfolg des Datenschutzes entscheidend ist, dass alle Mitarbeiter auf dem neuesten Stand sind und richtig informiert werden. Daher sollten Unternehmen regelmäßige Schulungsprogramme anbieten, um ihr Wissen über den Umgang mit Blockchain-Technologie zu erweitern und zu aktualisieren. Dadurch ist es möglich, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die neuesten Best Practices im Umgang mit personengebundener Datenspeicherung kennen und befolgen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Unternehmen regelmäßige Audits ihrer Blockchain-Infrastruktur vornehmen. Dies kann helfen zu identifizieren ob bestimmte Komponente nicht mehr benötigt werden oder ob Datensätze aus Gründen des DSGVO-Compliance gelöscht werden müssen. Diese Audits ermöglichen es Unternehmen auch potenziell unsichere Komponente rechtzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Kann ein Nutzer auf seinen Löschanspruch verzichten?

Das ist durchaus umstritten. Gesetzlich regelt ist dies nicht, daher es wohl mindestens eine klares Einverständnis des Nutzers möglich, weswegen es wohl nur schwer innerhalb von AGB umsetzbar ist, denen nach deutschem Recht ja nicht zugestimmt werden muss, sondern die Geltung erlangen, indem ein Nutzer sie zumutbar wahrnehmen hätte können. Zwar sind durchaus auch Unternehmensprozesse denkbar, die den Verzicht auf einen Löschanspruch des Nutzers möglich machen. Verzichtet man als Unternehmen dadurch aber auf die Entwicklung von Technologie zur Löschung, bedeutet dies eine dauerhafte Verpflichtung zum Schutz dieser Daten und ein durchaus nicht zu unterschätzendes unternehmerisches Risiko.

Fazit: Blockchain-Technologie und die DSGVO – ein unauflösbares Problem?

Blockchain-Technologie und die DSGVO stehen in einem besonders schwierigen Spannungsfeld. Einerseits ist es wichtig, dass Unternehmen die Grundsätze der DSGVO einhalten und sicherstellen, dass sensible Daten nicht missbraucht werden. Andererseits müssen Unternehmen in der Lage sein, die Vorteile einer Blockchain zu nutzen, um die Sicherheit ihrer Daten und Transaktionen zu erhöhen. Die gute Nachricht ist, dass Technologien entwickelt wurden, um die beiden grundlegenden Prinzipien in Einklang zu bringen. Durch den Einsatz von Anonymisierungstechniken können Unternehmen personenbezogene Daten auf eine Weise verarbeiten, die es ihnen ermöglicht, die Sicherheit einer Blockchain zu nutzen, ohne dabei gegen die DSGVO zu verstoßen.

Für Unternehmen ist es daher wichtig, sich mit den neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Blockchain-Technologie vertraut zu machen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sie bestimmte Anforderungen des Datenschutzes erfüllt. 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBlockchainComplianceDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungEntwicklungGesetzeInformationKIPersonenbezogene DatenRegistrierungSicherheitVerordnung

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