• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Blockchain-Technologie und die DSGVO

31. Dezember 2022
in Blockchain und Web 3 Recht, Datenschutzrecht
Lesezeit: 9 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
dsgvo 3589608 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Blockchain ist eine dezentrale Datenbank, die sichere und transparente Transaktionen ermöglicht.
  • Die DSGVO fordert spezielle Sorgfalt beim löschen von Daten in der Blockchain.
  • In der Blockchain sind Daten permanent, aber Maskierung und Anonymisierung sind mögliche Lösungen.
  • Die Hash-Funktion schützt personenbezogene Informationen vor unbefugtem Zugriff.
  • Unternehmen müssen Schulungsprogramme durchführen, um das Wissen über Blockchain-Technologie zu erweitern.
  • Regelmäßige Audits helfen, Sicherheitslücken zu identifizieren und DSGVO-Compliance zu gewährleisten.
  • Die Verwendung von Technologien zur Anonymisierung ermöglicht die Einhaltung der DSGVO bei Blockchain-Nutzung.

Blockchain und die DSGVO – was ist der Zusammenhang?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Blockchain und die DSGVO – was ist der Zusammenhang?
2. Löschung von Daten in einer Blockchain
3. Wie können Unternehmen Blockchain und die DSGVO vereinbaren?
4. Kann ein Nutzer auf seinen Löschanspruch verzichten?
5. Fazit: Blockchain-Technologie und die DSGVO – ein unauflösbares Problem?
5.1. Author: Marian Härtel

Eine Blockchain ist eine dezentrale Datenbank, die es ermöglicht, Transaktionen sicher und transparent zu verfolgen. Die Technologie wird bereits in vielen Bereichen erfolgreich eingesetzt und hat auch das Potenzial, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu unterstützen. Allerdings gibt es auch einige Herausforderungen, die mit der Blockchain in Bezug auf die DSGVO verbunden sind. Eine dieser Herausforderungen ist das Löschen von Daten. In einer Blockchain werden alle Transaktionen persistent gespeichert und können nicht einfach gelöscht werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die die DSGVO einhalten wollen bzw. müssen, besondere Sorgfalt walten lassen müssen, um sicherzustellen, dass alle Daten, die gelöscht werden sollen (bzw. müssen), tatsächlich gelöscht werden. Eine weitere Herausforderung besteht darin, sicherzustellen, dass alle Nutzer des Unternehmensihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten mit Hilfe einer Blockchain erteilt haben. Dies ist besonders wichtig, da in einer Blockchain alle Transaktionen transparent sind und jeder Nutzer die Möglichkeit hat, alle Daten einzusehen. Um sicherzustellen, dass alle Nutzer der Blockchain ihre Zustimmung erteilt haben, müssen Unternehmen entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass jeder Nutzer seine Zustimmung bei der Registrierung oder Nutzung erteilt hat. Insgesamt kann die Blockchain ein nützliches Werkzeug sein, um die DSGVO zu unterstützen. Allerdings gibt es auch einige Herausforderungen, die es zu beachten gilt. Unternehmen müssen sorgfältig planen und prüfen, ob die Blockchain für ihren Zweck geeignet ist und ob sie in der Lage ist, alle Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.

Löschung von Daten in einer Blockchain

In einer Blockchain sind alle Daten permanent und nicht löschbar gespeichert. Einige Plattformen ermöglichen es jedoch, Daten zu maskieren oder zu anonymisieren, sodass sie nicht mehr zu identifizieren sind. Dieser Prozess wird als „Datenschutz durch Technologie“ (DPT) bezeichnet. Dadurch können Unternehmen die DSGVO einhalten, ohne dass die Daten ihrer Kunden vollständig gelöscht werden müssen. Das bedeutet aber auch, dass es schwierig ist, eine Blockchain-basierte Lösung für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu entwickeln, die den Anforderungen der DSGVO entspricht. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ein effektives System entwickeln, um ihre Nutzerdaten in Einklang mit der DSGVO und anderen Datenschutzgesetzen zu schützen und zu verwalten. Ansonsten muss sichergestellt werden, dass überhaupt keine personenbezogenen Daten auf der Blockchain gespeichert werden..

Eines der am häufigsten verwendeten Werkzeuge für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Blockchain ist die „Hash-Funktion“. Dieses Werkzeug kann genutzt werden, um personenbezogene Informationen zu verschlüsseln und so für unauthorisierte Personen unlesbar zu machen. Es stellt sicher, dass sensible oder private Informationen in der Blockchain gespeichert werden können und gleichzeitig eine höhere Sicherheit gewährleistet wird. Unternehmen können auch entsprechende Protokolle implementieren, damit sie bestimmte Regeln befolgen müssen, bevor sie irgendwelche personengebundene Datensätze löschen oder ändern können – beispielsweise das Nachvollziehen des Ursprungs des Datensatzes sowie eventuelle Genehmigungsprozesse für Veränderungsanträge von Dritten. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass alle Verarbeitungsvorgänge rechtlich konform sind und die Privatsphäre des Nutzers geschützt bleibt. Darüber hinaus muss auch beachtet werden, dass im Fall einer Löschung von Datensätzen die Transaktionshistorie noch für diejenigen vorhanden sein muss, die an dieser Transaktion teilgenommen haben – was bedeutet, dass manche Teile der Blockchain-Datensets eventuell weiterhin existent sein müssen, um den Nachweis über frühere Transaktionenerbringen zu können. Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Eine Blockchain bietet starke Vorteile für Unternehmen im Hinblick auf den Schutz von personengebundenen Datensätzen – aber es gibt diverse technische Herausforderungen bei der Umsetzung eines effektiven Datenschutzes in diesem Bereich mit entsprechende Rechtsvorgaben der DSGVO, insbesondere eine effizientes Löschsystem für personengebundene Daten.

Wie können Unternehmen Blockchain und die DSGVO vereinbaren?

Die Blockchain ist ein wertvolles Werkzeug, das Unternehmen bei der Kontrolle und Verfolgung von Daten unterstützen kann. Zusammen mit der DSGVO können Unternehmen die Sicherheit ihrer Systeme und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sicherstellen. Wie können Unternehmen dieses Potenzial jedoch nutzen, ohne die Datenschutzbestimmungen zu verletzen? Glücklicherweise gibt es einige sinnvolle Lösungen, um die Blockchain und die DSGVO miteinander in Einklang zu bringen. Zunächst sollten Unternehmen die Richtlinien der DSGVO befolgen und sicherstellen, dass alle personenbezogenen Daten nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften gespeichert werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen auch beim Einsatz der Blockchain bestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten Unternehmen überprüfen, ob die von ihnen verwendete Blockchain-Plattform über eine Funktion zur Löschung von Datensätzen verfügt oder ob es notwendig ist, spezielle Tools für diese Aufgabe bereitzustellen. Unternehmen sollten außerdem beachten, dass es für den Erfolg des Datenschutzes entscheidend ist, dass alle Mitarbeiter auf dem neuesten Stand sind und richtig informiert werden. Daher sollten Unternehmen regelmäßige Schulungsprogramme anbieten, um ihr Wissen über den Umgang mit Blockchain-Technologie zu erweitern und zu aktualisieren. Dadurch ist es möglich, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die neuesten Best Practices im Umgang mit personengebundener Datenspeicherung kennen und befolgen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Unternehmen regelmäßige Audits ihrer Blockchain-Infrastruktur vornehmen. Dies kann helfen zu identifizieren ob bestimmte Komponente nicht mehr benötigt werden oder ob Datensätze aus Gründen des DSGVO-Compliance gelöscht werden müssen. Diese Audits ermöglichen es Unternehmen auch potenziell unsichere Komponente rechtzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Kann ein Nutzer auf seinen Löschanspruch verzichten?

Das ist durchaus umstritten. Gesetzlich regelt ist dies nicht, daher es wohl mindestens eine klares Einverständnis des Nutzers möglich, weswegen es wohl nur schwer innerhalb von AGB umsetzbar ist, denen nach deutschem Recht ja nicht zugestimmt werden muss, sondern die Geltung erlangen, indem ein Nutzer sie zumutbar wahrnehmen hätte können. Zwar sind durchaus auch Unternehmensprozesse denkbar, die den Verzicht auf einen Löschanspruch des Nutzers möglich machen. Verzichtet man als Unternehmen dadurch aber auf die Entwicklung von Technologie zur Löschung, bedeutet dies eine dauerhafte Verpflichtung zum Schutz dieser Daten und ein durchaus nicht zu unterschätzendes unternehmerisches Risiko.

Fazit: Blockchain-Technologie und die DSGVO – ein unauflösbares Problem?

Blockchain-Technologie und die DSGVO stehen in einem besonders schwierigen Spannungsfeld. Einerseits ist es wichtig, dass Unternehmen die Grundsätze der DSGVO einhalten und sicherstellen, dass sensible Daten nicht missbraucht werden. Andererseits müssen Unternehmen in der Lage sein, die Vorteile einer Blockchain zu nutzen, um die Sicherheit ihrer Daten und Transaktionen zu erhöhen. Die gute Nachricht ist, dass Technologien entwickelt wurden, um die beiden grundlegenden Prinzipien in Einklang zu bringen. Durch den Einsatz von Anonymisierungstechniken können Unternehmen personenbezogene Daten auf eine Weise verarbeiten, die es ihnen ermöglicht, die Sicherheit einer Blockchain zu nutzen, ohne dabei gegen die DSGVO zu verstoßen.

Für Unternehmen ist es daher wichtig, sich mit den neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Blockchain-Technologie vertraut zu machen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sie bestimmte Anforderungen des Datenschutzes erfüllt. 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBlockchainComplianceDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungEntwicklungGesetzeInformationKIPersonenbezogene DatenRegistrierungSicherheitVerordnung

Weitere spannende Blogposts

Künstliche Intelligenz in der Software- und Spieleentwicklung: Chancen, Risiken und rechtliche Herausforderungen

Künstliche Intelligenz in der Software- und Spieleentwicklung: Chancen, Risiken und rechtliche Herausforderungen
12. Mai 2023

KI in der Software- und Spieleentwicklung: Potenzial und Fallstricke Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Software- und Spieleentwicklung...

Mehr lesenDetails

OLG Köln: Sperrung/Löschung eines Social Media Accounts

OLG Köln: Sperrung/Löschung eines Social Media Accounts
13. Juni 2019

Noch im letzten Jahr hat das OLG Köln entschieden, dass jemand, der sich gegen die Sperrung des eigenen Facebook-Accounts wegen...

Mehr lesenDetails

BGH: Amazon haftet nicht für Fehler von Affiliates

Gekaufte Bewertungen bei Amazon
26. Januar 2023

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber eines Affiliate-Programms nicht für die irreführende Werbung eines Affiliate-Partners haftet, wenn dieser im...

Mehr lesenDetails

Bundestag beschäftigt sich mit Missbrauch von Abmahnungen

22. Oktober 2019

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (siehe meinen Artikel hier) beschäftigt den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz...

Mehr lesenDetails

Dark Patterns im Gamedesign – juristisch zulässig?

Dark Patterns im Gamedesign – juristisch zulässig?
17. Mai 2024

Einleitung In meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich zahlreiche Publishingverträge erstellt und berate unter anderem Mobilegamesentwickler. Die Entwicklung von...

Mehr lesenDetails

Bundesregierung, Strafrecht und der Versuch des Cybergrooming!

Bundesregierung, Strafrecht und der Versuch des Cybergrooming!
15. Oktober 2019

Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Das Cybergrooming...

Mehr lesenDetails

Achtung beim Downloaden und Nutzen von Fotos

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
10. April 2019

Aus gegebenen Anlass möchte ich auch hier im Blog einen kurzen Hinweis auf die sogenannte Cordoba-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom...

Mehr lesenDetails

Telefonwerbung ohne valide Rückrufnummer ist unlauter

Telefonwerbung ohne valide Rückrufnummer ist unlauter
19. März 2019

Das Oberlandesgericht München hat Ende letzten Monats entschieden, dass im Rahmen einer Telefonwerbung, die Angabe einer Rückrufnummer, die letzten Endes...

Mehr lesenDetails

VG Media verliert am EuGH über Leistungsschutzrecht

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
12. September 2019

VG Media erhob vor dem Landgericht Berlin Schadensersatzklage gegen Google, weil Google angeblich Urheberrechte Ihrer Mitglieder verletzt haben solle. VG...

Mehr lesenDetails
Contractual regulations for no-code/low-code software development
Sonstiges

Contractual regulations for no-code/low-code software development

21. Mai 2025

No-code and low-code platforms enable rapid software development without extensive manual programming. Applications are increasingly being developed on the basis...

Mehr lesenDetails
Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

20. Mai 2025
Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

19. Mai 2025
Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

18. Mai 2025
From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

17. Mai 2025

Produkte

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

Podcastfolge

Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025

In the final episode of the first season of the ITmedialaw.com podcast, we take a look at the future of...

Mehr lesenDetails
092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024
da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024
legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025
d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung