- Das Bundesfinanzministerium erstellt einen Leitfaden zur Besteuerung von Social-Media-Akteuren.
- Der Leitfaden wird bald auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht.
- Die Bundesregierung informiert über die steuerlichen Pflichten von Influencern und Bloggern.
- Die steuerliche Erfassung von Bloggern und Influencern liegt in der Zuständigkeit der Länder.
Im Bundesfinanzministerium wird aktuell ein “Leitfaden zur Besteuerung von ‘Social-Media-Akteuren'” erarbeitet, damit Influencer und Blogger gezielt über ihre Steuerpflichten aufgeklärt werden.
Der Leitfaden soll in Kürze auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
Den Ausführungen der Bundesregierung zufolge sind die zuständigen Behörden für das Thema der Besteuerung von Social-Media-Akteuren entsprechend sensibilisiert. Da der Vollzug des Gewerberechts sowie die Erhebung der Umsatzsteuer und der Vollzug des Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuergesetzes in der Zuständigkeit der Länder liege, lägen der Bundesregierung keine Details zu steuerlich erfassten Bloggern und Influencern vor, heißt es weiter in der Antwort.
Natürlich kann man bei mir auch diesen oder diesen Artikel durchlesen 😉