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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Bundesregierung plant Steuerleitfaden für Influencer und Blogger

18. August 2020
in Steuerrecht, Recht im Internet
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Das Bundesfinanzministerium erstellt einen Leitfaden zur Besteuerung von Social-Media-Akteuren.
  • Der Leitfaden wird bald auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht.
  • Die Bundesregierung reagierte auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
  • Behörden sind für die Besteuerung von Social-Media-Akteuren sensibilisiert.
  • Vollzug des Gewerberechts und Erhebung von Umsatzsteuer liegt in der Zuständigkeit der Länder.
  • Die Bundesregierung hat keine Details zu erfassten Bloggern und Influencern.
  • Leser können auch andere Artikel auf der Seite durchlesen.

 

Im Bundesfinanzministerium wird aktuell ein „Leitfaden zur Besteuerung von ‚Social-Media-Akteuren'“ erarbeitet, damit Influencer und Blogger gezielt über ihre Steuerpflichten aufgeklärt werden.

Der Leitfaden soll in Kürze auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion  hervor.

Den Ausführungen der Bundesregierung zufolge sind die zuständigen Behörden für das Thema der Besteuerung von Social-Media-Akteuren entsprechend sensibilisiert. Da der Vollzug des Gewerberechts sowie die Erhebung der Umsatzsteuer und der Vollzug des Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuergesetzes in der Zuständigkeit der Länder liege, lägen der Bundesregierung keine Details zu steuerlich erfassten Bloggern und Influencern vor, heißt es weiter in der Antwort.

Natürlich kann man bei mir auch diesen oder diesen Artikel durchlesen 😉

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlogGesetzeInfluencerUmsatzsteuer

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Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

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