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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Datenschutz ist Compliance – Bußgeldkatalog kommt?

19. September 2019
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Datenschutz wird oft als lästige Pflicht wahrgenommen, aber die Umsetzung ist entscheidend für Unternehmen.
  • Beginnend bei Arbeitsverträgen, sind Rollen, Zugangsrechte und IT-Sicherheit ebenfalls wichtig.
  • Die Risiken von Fehlern im Datenschutzmanagement sind gestiegen; Bußgelder werden immer häufiger verhängt.
  • Beispielsweise hat der Berliner Beauftragte für Datenschutz 27 Bußgelder nach der DSGVO verhängt.
  • Hohe Bußgelder in der EU unterstreichen die Ernsthaftigkeit des Themas, wie ca. 660.000 Euro in Polen.
  • Ein neues Konzept zur Bußgeldzuweisung wird derzeit entwickelt, um die Zielgenauigkeit zu verbessern.
  • Unternehmen sollten Datenschutz als Compliance-Thema verstehen und entsprechend handeln.

Aktuell sehen viele, gerade auch Startups, wenn diese „Datenschutz“ hören, nur den Umstand „Oh, ich muss noch auf den Generator für Datenschutzerklärungen surfen“. Dabei ist dieses Thema ein fast vernachlässigbares Problem und im Alltag von Profi-Datenschutzjuristen sicher gähnend langweilig.

Viel relevanter ist die Frage, wie man im eigenen Unternehmen Datenschutz umsetzen kann bzw. muss. Dies beginnt bei Arbeitsverträgen, geht über Aufgabenverteilungen, Zugangsrechten und Verantwortungen von Mitarbeitern und endet natürlich beim Thema IT-Sicherheit.

Und das Risiko hierbei Fehler zu machen, ist inzwischen enorm. Die meisten Datenschutzbehörden scheinen nämlich langsam „warmzulaufen“. So hat z.B. alleine der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seit der neuen Rechtslage 27 Bußgelder nach der DSGVO sowie zwei Bußgelder nach dem neuen Berliner
Datenschutzgesetz erlassen. Gerade erst hat es „Lieferheld“ mit fast 200.000 Euro Bußgeld getroffen, weil diese vor allem Betroffenenrechte nicht ordnungsgemäß beachteten und Werbung trotz Widerspruch in mehreren Fällen per E-Mail versendeten.

In zahlreichen EU-Ländern wurden bereits noch deutlich höhere Bußgelder verhängt, z.B. heute ca. 660.000 Euro in Polen.

Zudem hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des
Bundes und der Länder gegenwärtig ein Konzept zur Zumessung von Geldbußen bei Verstößen erarbeitet, wenn auch noch nicht verabschiedet. Dieser soll bei konkreten Bußgeldverfahren begleitend herangezogen werden, um ihn auf seine Praxistauglichkeit und Zielgenauigkeit zu testen. Die konkreten Entscheidungen in laufenden Bußgeldverfahren werden aber auf der Grundlage des Art. 83 DSGVO getroffen. Der Entwurf soll mit Konzepten zur Bußgeldzuweisung von anderen EU-Mitgliedsstaaten harmonisiert werden.

Das wirtschaftliche Risiko einer Datenschutzverletzung ist überschaubar, wenn man die Datenschutzerklärung auf der Webseite vergisst oder falsch einbindet. Das wirtschaftliche Risiko kann jedoch enorm sein, wenn ein Unternehmen mit Nutzerdaten fahrlässig umgeht und Sicherheitsaspekte außer Acht lässt bzw. gewisse Standards nicht einhält.

Auch, wenn aktuell im Datenschutz wohl so ziemlich alles umstritten zu sein scheint und z.B. viele Datenschutzjuristen auf die im Oktober erwartete Planet49 Entscheidung des EuGH warten, so ist klar, dass die meisten Unternehmen Datenschutz auch als Compliance-Thema verstehen und dementsprechend angehen sollten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComplianceDatenschutzE-MailEntscheidungenInformationMailSicherheitStartupsTestVerträge

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