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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

DDOS-Angriffe: Strafbarkeit, Abmahnung und Schadensersatz?

18. Juli 2023
in Recht im Internet
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In der digitalen Welt sind Distributed Denial of Service (DDoS)-Angriffe eine häufige Form der Cyberkriminalität. Sie zielen darauf ab, Server oder Netzwerke durch eine Überflutung mit Anfragen lahmzulegen, was zu erheblichen Betriebsstörungen führen kann. Doch wie sieht die rechtliche Seite aus? Ist ein DDoS-Angriff strafbar und kann man gegen den Angreifer vorgehen? Dieser Blogpost beleuchtet diese Fragen und bietet einen detaillierten Einblick in die rechtlichen Aspekte von DDoS-Angriffen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist ein DDoS-Angriff?
2. Strafbarkeit von DDoS-Angriffen
3. Abmahnung und Schadensersatz
4. Schlussfolgerung
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • DDoS-Angriffe sind eine häufige Form der Cyberkriminalität, die Server und Netzwerke durch Anfrageüberflutung lahmlegt.
  • In Deutschland sind DDoS-Angriffe gemäß § 303b StGB ausdrücklich strafbar und gelten als Computersabotage.
  • Opfer von DDoS-Angriffen haben das Recht auf Abmahnung und Schadensersatz für entgangene Gewinne und Wiederherstellungskosten.
  • Strafen für DDoS-Angriffe variieren je nach Schwere und können von Geldstrafen bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe reichen.
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann herausfordernd sein, da DDoS-Angreifer oft anonym agieren.
  • Präventive Maßnahmen wie Firewalls und DDoS-Schutzdienste sind entscheidend zur Abwehr solcher Angriffe.
  • Professionelle Hilfe von IT-Sicherheitsexperten und Anwälten ist wichtig, um DDoS-Angriffe effektiv zu bekämpfen.

Was ist ein DDoS-Angriff?

Ein Distributed Denial of Service (DDoS) Angriff ist eine spezifische Art von Cyberangriff, bei dem ein Angreifer das Ziel verfolgt, einen Server, einen Dienst oder ein Netzwerk durch eine Flut von Internetverkehr unzugänglich zu machen. Dieser Angriff zielt darauf ab, die normale Funktionalität und den Zugang zu einem Netzwerk, System oder Dienst zu stören und zu unterbrechen.

Die Methode, die dabei angewendet wird, ist in der Regel der Einsatz eines Botnetzes. Ein Botnetz ist eine Gruppe von gehackten Computern, die unter der Kontrolle des Angreifers stehen. Diese Computer, oft auch als „Zombies“ bezeichnet, werden dazu gebracht, koordiniert Anfragen an das Ziel zu senden. Dabei kann es sich um einfache Anfragen handeln, wie zum Beispiel das Aufrufen einer Webseite, oder um komplexere Aktionen, wie das Senden von großen Datenpaketen, die dazu dienen, die Bandbreite des Ziels zu überlasten.

Das primäre Ziel eines DDoS-Angriffs ist es, die Ressourcen des Servers so stark zu belasten, dass er nicht mehr in der Lage ist, legitime Anfragen zu bearbeiten. Dies kann dazu führen, dass der Server langsam reagiert, unzuverlässig wird oder sogar vollständig ausfällt. Die Folgen können erheblich sein, insbesondere wenn es sich um geschäftskritische Dienste handelt, bei denen Ausfallzeiten zu erheblichen finanziellen Verlusten und Reputationsschäden führen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass DDoS-Angriffe nicht darauf abzielen, Daten zu stehlen oder Systeme zu infizieren. Stattdessen ist ihr Hauptziel die Unterbrechung des normalen Betriebs. Trotz ihrer scheinbaren Einfachheit können DDoS-Angriffe äußerst wirksam sein und erfordern eine sorgfältige Planung und Vorbereitung, um sie erfolgreich abzuwehren.

Strafbarkeit von DDoS-Angriffen

In vielen Ländern weltweit, einschließlich Deutschland, sind DDoS-Angriffe ausdrücklich strafbar. Diese Art von Cyberangriffen verstoßen gegen das Gesetz, da sie gezielt darauf abzielen, die Funktionsfähigkeit von Computern und Netzwerken zu beeinträchtigen. Sie erzeugen einen massiven Datenverkehr, der dazu führt, dass legitime Anfragen nicht mehr bearbeitet werden können, was zu erheblichen Betriebsstörungen führt.

In Deutschland ist die rechtliche Grundlage für die Strafbarkeit von DDoS-Angriffen im § 303b des Strafgesetzbuches (StGB) verankert. Dieser Paragraph stellt explizit die Datenveränderung und die Computersabotage unter Strafe. Unter Datenveränderung versteht man die unerlaubte Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten. Computersabotage hingegen bezeichnet Handlungen, die darauf abzielen, Datenverarbeitungsvorgänge zu stören, die für den Betrieb eines Unternehmens oder einer Behörde von wesentlicher Bedeutung sind.

Ein DDoS-Angriff kann in diesem Kontext als Form der Computersabotage gewertet werden. Durch die Überflutung eines Servers oder Netzwerks mit Anfragen wird der normale Betrieb gestört und in vielen Fällen vollständig lahmgelegt. Dies kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, insbesondere wenn es sich um kommerzielle Websites oder Online-Dienste handelt, die auf den ständigen Zugang ihrer Kunden angewiesen sind.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Strafbarkeit von DDoS-Angriffen nicht nur für die eigentlichen Täter gilt, sondern auch für Personen, die solche Angriffe in Auftrag geben oder unterstützen. Dies kann beispielsweise durch die Bereitstellung von Botnetzen oder die Entwicklung und Verbreitung von spezieller Software zur Durchführung von DDoS-Angriffen geschehen. Auch diese Handlungen können nach § 303b StGB strafrechtlich verfolgt werden.

Die Strafen für DDoS-Angriffe können je nach Schwere des Angriffs und den verursachten Schäden variieren. Sie reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. In besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn der Angriff zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden führt, können Freiheitsstrafen von mehreren Jahren verhängt werden.

Abmahnung und Schadensersatz

Wenn Sie Opfer eines DDoS-Angriffs werden, haben Sie das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies kann die Abmahnung des Angreifers und die Forderung nach Schadensersatz beinhalten. Der Schadensersatz kann die Kosten für die Wiederherstellung des Systems, entgangene Gewinne und andere direkte oder indirekte Schäden umfassen.

Die rechtliche Grundlage für solche Ansprüche kann sich aus verschiedenen Quellen ergeben. Eine davon ist § 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit § 303b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB). Nach diesen Vorschriften ist derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum, das Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. Ein DDoS-Angriff kann als solche widerrechtliche Verletzung angesehen werden, da er die Funktionsfähigkeit eines Computersystems beeinträchtigt, das Eigentum des Opfers ist.

Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Schadensersatz auch aufgrund der Beeinträchtigung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes geltend gemacht werden. Dieser Anspruch ergibt sich aus der Rechtsprechung und ist anerkannt, wenn durch den DDoS-Angriff der Betrieb eines Unternehmens gestört wird. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Angriff dazu führt, dass der Betrieb für eine gewisse Zeit eingestellt werden muss oder wenn Kunden aufgrund des Angriffs abwandern.

Zudem kann ein sogenannter quasinegatorischer Unterlassungsanspruch gemäß §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 303b Abs. 1 Nr. 2 StGB geltend gemacht werden. Dieser Anspruch besteht, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht, also wenn zu befürchten ist, dass der Angreifer erneut einen DDoS-Angriff durchführen wird. Der Anspruch richtet sich auf die Unterlassung solcher Angriffe.

Allerdings kann die Durchsetzung dieser Rechte eine Herausforderung sein. DDoS-Angriffe sind oft schwer zurückzuverfolgen, da die Angreifer ihre Identität durch den Einsatz von Botnetzen und anderen Techniken verschleiern. Daher ist es oft schwierig, den Verursacher zu identifizieren und rechtlich zur Verantwortung zu ziehen. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, einen Experten für IT-Recht oder einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, der Erfahrung mit solchen Fällen hat und bei der Durchsetzung der Ansprüche unterstützen kann.

Schlussfolgerung

DDoS-Angriffe stellen eine ernstzunehmende Bedrohung für die Stabilität von IT-Systemen dar und sind ein klarer Rechtsverstoß. Sie können erhebliche Schäden verursachen, die weit über technische Probleme hinausgehen und erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Opfer solcher Angriffe haben das Recht, den Angreifer abzumahnen und Schadensersatz zu verlangen. Dies kann die Kosten für die Wiederherstellung des Systems, entgangene Gewinne und andere direkte oder indirekte Schäden umfassen.

Allerdings kann die Durchsetzung dieser Rechte eine Herausforderung darstellen. Die Natur von DDoS-Angriffen und die Techniken, die von den Angreifern verwendet werden, können es schwierig machen, die Verantwortlichen zu identifizieren. Dies kann die rechtliche Verfolgung erschweren und es schwierig machen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Daher ist es von entscheidender Bedeutung, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um sich gegen solche Angriffe zu schützen. Dies kann die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls und DDoS-Schutzdiensten, die Überwachung des Netzwerkverkehrs und die Schulung von Mitarbeitern in Bezug auf Cyber-Sicherheitspraktiken umfassen.

Wenn Sie Opfer eines DDoS-Angriffs werden, ist es wichtig, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies kann IT-Sicherheitsexperten, Anwälte und Strafverfolgungsbehörden einschließen. Sie können dabei helfen, den Angriff zu untersuchen, die Verantwortlichen zu identifizieren und rechtliche Schritte einzuleiten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungSchadensersatz

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