• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen

2. Juni 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
law and order 6311493 1280
Wichtigste Punkte
  • Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) schützt Verbraucher und jetzt auch Unternehmer im Fernunterricht.
  • Urteile des OLG Celle und LG Hannover erweitern den Schutz des FernUSG auf Selbstständige und Kleinunternehmer.
  • Unternehmer haben das Recht auf vollständige Informationen über Kurse, Kosten und Teilnahmebedingungen.
  • Anbieter müssen ihre Geschäftsmodelle an das FernUSG anpassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Die rechtlichen Unsicherheiten bergen sowohl Herausforderungen als auch Chancen zur Qualitätsverbesserung im Online-Coaching.
  • Seriöse Anbieter mit FernUSG-Zulassung sind weniger betroffen, sollten aber ihre Praktiken überdenken.
  • Die Urteile könnten die Online-Coaching-Branche in Deutschland professionalisieren und Transparenz fördern.

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und seine Anwendung auf Unternehmer

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und seine Anwendung auf Unternehmer
2. Die Urteile des OLG Celle und des LG Hannover und ihre Auswirkungen auf Online-Coaching-Dienstleistungen
3. Die Zukunft des Online-Coachings in Deutschland
3.1. Author: Marian Härtel

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wurde ursprünglich zum Schutz von Verbrauchern im Fernunterricht eingeführt. Es stellt sicher, dass die Verbraucher alle notwendigen Informationen erhalten, um eine fundierte Entscheidung über ihre Teilnahme an einem Fernunterrichtskurs zu treffen. Das OLG Celle und das Landgericht Hannover haben jedoch kürzlich entschieden, dass das FernUSG auch auf Unternehmer Anwendung findet. Dies stellt eine bedeutende Erweiterung der Reichweite des Gesetzes dar und hat potenzielle Auswirkungen auf verschiedene Geschäftsmodelle, insbesondere im Bereich des Online-Coachings.

Die Entscheidungen des OLG Celle und des Landgerichts Hannover erweitern den Schutz des FernUSG auf Unternehmer, einschließlich Selbstständige und Kleinunternehmer, die Fernunterrichts- oder Online-Coaching-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass diese Unternehmer nun die gleichen Rechte und Schutzmaßnahmen genießen wie Verbraucher. Sie haben das Recht, vollständige und genaue Informationen über den Kurs, die Kosten und die Bedingungen für die Teilnahme zu erhalten. Wenn diese Informationen nicht bereitgestellt werden, könnten Unternehmer die Zahlung für diese Dienstleistungen verweigern.

Für Anbieter von Fernunterrichts- und Online-Coaching-Dienstleistungen bedeutet dies, dass sie ihre Geschäftsmodelle, Inhalte und Verträge anpassen müssen, um die Vorschriften des FernUSG einzuhalten. Sie müssen sicherstellen, dass sie die notwendigen Informationen bereitstellen und die Rechte ihrer Kunden, ob Verbraucher oder Unternehmer, respektieren. Andernfalls könnten sie mit erheblichen finanziellen Risiken konfrontiert sein, wenn Kunden die Zahlung verweigern.

Darüber hinaus müssen Anbieter von Fernunterrichts- und Online-Coaching-Dienstleistungen möglicherweise eine Zulassung nach dem FernUSG beantragen, um ihre Dienstleistungen legal anbieten zu können. Ohne eine solche Zulassung könnten sie mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert sein.

Diese Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle von Anbietern von Fernunterrichts- und Online-Coaching-Dienstleistungen. Es ist daher wichtig, dass sie sich über die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf ihr Geschäft im Klaren sind und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten.

Die Urteile des OLG Celle und des LG Hannover und ihre Auswirkungen auf Online-Coaching-Dienstleistungen

Die Urteile des OLG Celle und des LG Hannover haben weitreichende Auswirkungen auf die Online-Coaching-Branche. Sie stellen die Geschäftsmodelle vieler Online-Coaches in Frage und könnten dazu führen, dass Anbieter von Online-Coaching-Dienstleistungen ihre Leistungen und vertraglichen Grundlagen anpassen müssen, um den Anforderungen des FernUSG zu entsprechen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Urteil des Landgerichts Hannover nicht rechtskräftig ist und dass die Anwendung des FernUSG auf Unternehmer durchaus unterschiedlich interpretiert werden kann. Einige Rechtsexperten argumentieren, dass das FernUSG speziell zum Schutz von Verbrauchern und nicht von Unternehmern konzipiert wurde. Daher könnte es sein, dass das Gesetz in Zukunft anders ausgelegt wird, abhängig von weiteren Gerichtsentscheidungen und möglichen Gesetzesänderungen.

Darüber hinaus könnte die Anwendung des FernUSG auf Unternehmer auch von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängen. Zum Beispiel könnte es darauf ankommen, welche spezifischen Dienstleistungen im Rahmen des Online-Coachings angeboten werden und ob die Gegenleistung des Coaching in einem angemessenen Verhältnis zur gebotenen Leistung steht.

In Anbetracht dieser Unsicherheiten könnten Anbieter von Online-Coaching-Dienstleistungen gezwungen sein, ihre Verträge und Aufklärungen anzupassen, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen des FernUSG erfüllen und gleichzeitig die Rechte ihrer Kunden, ob Verbraucher oder Unternehmer, respektieren. Dies könnte eine Herausforderung darstellen, aber es ist auch eine Gelegenheit, die Qualität und Transparenz der angebotenen Dienstleistungen zu verbessern und das Vertrauen der Kunden in die Branche zu stärken.

Die Zukunft des Online-Coachings in Deutschland

Die Urteile des OLG Celle und des LG Hannover könnten einen Wendepunkt für die Online-Coaching-Branche in Deutschland darstellen. Sie könnten dazu führen, dass Anbieter von Online-Coaching-Dienstleistungen ihre Geschäftsmodelle überdenken und anpassen müssen. Dies könnte zu einer Verbesserung der Qualität und Transparenz der angebotenen Dienstleistungen führen und letztendlich das Vertrauen der Verbraucher in die Branche stärken.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die genauen Auswirkungen dieser Urteile noch abzuwarten sind. Erste Rückmeldungen zu den Urteilen deuten darauf hin, dass sie vor allem bekannte angebliche Erfolgscoaches und andere „Unternehmensberater“ betreffen könnten, die oft aus vielfältigen YouTube-Werbekampagnen bekannt sind. Diese Anbieter haben oft keine Zulassung nach dem FernUSG und könnten daher besonders von den Urteilen betroffen sein.

Auf der anderen Seite sollten seriöse Anbieter von Online-Coaching-Dienstleistungen, die bereits eine Zulassung nach dem FernUSG haben, weniger von den Urteilen betroffen sein. Sie erfüllen bereits die Anforderungen des Gesetzes und bieten ihren Kunden die notwendigen Informationen und Schutzmaßnahmen.

Trotzdem könnten auch diese Anbieter von den Urteilen betroffen sein, insbesondere wenn sie ihre Dienstleistungen auch an Unternehmer anbieten. Sie könnten gezwungen sein, ihre Geschäftspraktiken und Verträge zu überdenken und anzupassen, um sicherzustellen, dass sie die Rechte und Interessen ihrer Kunden, ob Verbraucher oder Unternehmer, vollständig respektieren.

Letztendlich könnten diese Urteile dazu beitragen, die Online-Coaching-Branche in Deutschland zu professionalisieren und zu standardisieren. Sie könnten dazu führen, dass Anbieter von Online-Coaching-Dienstleistungen ihre Geschäftspraktiken verbessern und ihre Kunden besser bedienen. Dies könnte dazu beitragen, das Vertrauen der Kunden in die Branche zu stärken und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu verbessern.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: CelleEntscheidungenGesetzeSicherheitUrteileVerbraucherVerträgeYouTube

Weitere spannende Blogposts

Videos von Youtube herunterladen = Urheberrechtsverletzung?

YouTuber/Influencer: Achtung bei Prank-Videos
27. Juni 2023

Einleitung In der schier unendlichen Weite der digitalen Welt sind wir ständig von einer Fülle an Inhalten umgeben. Eine der...

Mehr lesenDetails

EuGH kippt Privacy Shield: Verträge überprüfen!

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
16. Juli 2020

Die Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO) bestimmt, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nur dann in ein Drittland übermittelt werden dürfen, wenn das betreffende Land für...

Mehr lesenDetails

Affiliate-Links müssen gekennzeichnet werden – sonst Schleichwerbung!

Affiliate-Links müssen gekennzeichnet werden – sonst Schleichwerbung!
16. Juli 2019

Wenn ich über Influencer und Streamer berichtete, dann höre ich immer wieder, dass Gerichte angeblich neue Medien unfair behandeln würden...

Mehr lesenDetails

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz und seine Bedeutung für Kryptoaktien

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz und seine Bedeutung für Kryptoaktien
14. Dezember 2023

Mit der heutigen Veröffentlichung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes im Bundesgesetzblatt tritt Deutschland in eine neue Ära der Unternehmensfinanzierung ein. Dieses Gesetz, das...

Mehr lesenDetails

Lassen sich Esport Teams bootstrappen?

Lassen sich Esport Teams bootstrappen?
21. Januar 2019

Aufgrund einer Twitter-Diskussion möchte ich in den nächsten Tagen ein paar Artikel zum Thema Aufbau und Management von Esport-Teams veröffentlichen. ...

Mehr lesenDetails

DLT und die Juristerei

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
6. Dezember 2022

Einleitung Die Digitalisierung größerer Sektoren stößt auf organisatorische, technische und juristische Probleme. Die Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie bieten in nahezu allen...

Mehr lesenDetails

Wie das Schreiben von Blogartikel bei meiner Weiterbildung hilft

Wie das Schreiben von Blogartikel bei meiner Weiterbildung hilft
14. Februar 2023

Mittlerweile habe ich hier auf dem Blog fast 1000 Blogartikel zu den Themen IT-Recht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Blockchain, Games & Esport...

Mehr lesenDetails

BVerwG bzgl einer Pfändungsverfügung gegenüber der DENIC

BVerwG bzgl einer Pfändungsverfügung gegenüber der DENIC
8. Oktober 2019

Für viele Unternehmen ist die Domain inzwischen ein großer immaterieller Wert. Besonders relevante Domains werden auf Marktplätzen wie Sedo für...

Mehr lesenDetails

BGH erweitert Zivilsenate

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
2. September 2019

Zum 1. September 2019 hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beim Bundesgerichtshof einen weiteren Zivilsenat eingerichtet, der in...

Mehr lesenDetails
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?
Urheberrecht

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025

Während ich an meinem eigenen WordPress-Plugin code, taucht immer wieder eine Frage auf: Gehört mir diese Software wirklich? Im Alltagsverständnis...

Mehr lesenDetails
Startup ohne Entwickler?

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025
Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

7. Juli 2025
So langsam nimmt der Shop Form an

So langsam nimmt der Shop Form an

3. Juli 2025
Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

2. Juli 2025

Produkte

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

Podcastfolge

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

In dieser spannenden Folge unseres Podcasts tauchen wir tief in die Welt der innovativen Geschäftsmodelle ein. Unser Host Marian Härtel,...

Mehr lesenDetails
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung