• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen

2. Juni 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
law and order 6311493 1280
Wichtigste Punkte
  • Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) schützt Verbraucher und jetzt auch Unternehmer im Fernunterricht.
  • Urteile des OLG Celle und LG Hannover erweitern den Schutz des FernUSG auf Selbstständige und Kleinunternehmer.
  • Unternehmer haben das Recht auf vollständige Informationen über Kurse, Kosten und Teilnahmebedingungen.
  • Anbieter müssen ihre Geschäftsmodelle an das FernUSG anpassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Die rechtlichen Unsicherheiten bergen sowohl Herausforderungen als auch Chancen zur Qualitätsverbesserung im Online-Coaching.
  • Seriöse Anbieter mit FernUSG-Zulassung sind weniger betroffen, sollten aber ihre Praktiken überdenken.
  • Die Urteile könnten die Online-Coaching-Branche in Deutschland professionalisieren und Transparenz fördern.

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und seine Anwendung auf Unternehmer

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und seine Anwendung auf Unternehmer
2. Die Urteile des OLG Celle und des LG Hannover und ihre Auswirkungen auf Online-Coaching-Dienstleistungen
3. Die Zukunft des Online-Coachings in Deutschland
3.1. Author: Marian Härtel

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wurde ursprünglich zum Schutz von Verbrauchern im Fernunterricht eingeführt. Es stellt sicher, dass die Verbraucher alle notwendigen Informationen erhalten, um eine fundierte Entscheidung über ihre Teilnahme an einem Fernunterrichtskurs zu treffen. Das OLG Celle und das Landgericht Hannover haben jedoch kürzlich entschieden, dass das FernUSG auch auf Unternehmer Anwendung findet. Dies stellt eine bedeutende Erweiterung der Reichweite des Gesetzes dar und hat potenzielle Auswirkungen auf verschiedene Geschäftsmodelle, insbesondere im Bereich des Online-Coachings.

Die Entscheidungen des OLG Celle und des Landgerichts Hannover erweitern den Schutz des FernUSG auf Unternehmer, einschließlich Selbstständige und Kleinunternehmer, die Fernunterrichts- oder Online-Coaching-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass diese Unternehmer nun die gleichen Rechte und Schutzmaßnahmen genießen wie Verbraucher. Sie haben das Recht, vollständige und genaue Informationen über den Kurs, die Kosten und die Bedingungen für die Teilnahme zu erhalten. Wenn diese Informationen nicht bereitgestellt werden, könnten Unternehmer die Zahlung für diese Dienstleistungen verweigern.

Für Anbieter von Fernunterrichts- und Online-Coaching-Dienstleistungen bedeutet dies, dass sie ihre Geschäftsmodelle, Inhalte und Verträge anpassen müssen, um die Vorschriften des FernUSG einzuhalten. Sie müssen sicherstellen, dass sie die notwendigen Informationen bereitstellen und die Rechte ihrer Kunden, ob Verbraucher oder Unternehmer, respektieren. Andernfalls könnten sie mit erheblichen finanziellen Risiken konfrontiert sein, wenn Kunden die Zahlung verweigern.

Darüber hinaus müssen Anbieter von Fernunterrichts- und Online-Coaching-Dienstleistungen möglicherweise eine Zulassung nach dem FernUSG beantragen, um ihre Dienstleistungen legal anbieten zu können. Ohne eine solche Zulassung könnten sie mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert sein.

Diese Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle von Anbietern von Fernunterrichts- und Online-Coaching-Dienstleistungen. Es ist daher wichtig, dass sie sich über die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf ihr Geschäft im Klaren sind und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten.

Die Urteile des OLG Celle und des LG Hannover und ihre Auswirkungen auf Online-Coaching-Dienstleistungen

Die Urteile des OLG Celle und des LG Hannover haben weitreichende Auswirkungen auf die Online-Coaching-Branche. Sie stellen die Geschäftsmodelle vieler Online-Coaches in Frage und könnten dazu führen, dass Anbieter von Online-Coaching-Dienstleistungen ihre Leistungen und vertraglichen Grundlagen anpassen müssen, um den Anforderungen des FernUSG zu entsprechen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Urteil des Landgerichts Hannover nicht rechtskräftig ist und dass die Anwendung des FernUSG auf Unternehmer durchaus unterschiedlich interpretiert werden kann. Einige Rechtsexperten argumentieren, dass das FernUSG speziell zum Schutz von Verbrauchern und nicht von Unternehmern konzipiert wurde. Daher könnte es sein, dass das Gesetz in Zukunft anders ausgelegt wird, abhängig von weiteren Gerichtsentscheidungen und möglichen Gesetzesänderungen.

Darüber hinaus könnte die Anwendung des FernUSG auf Unternehmer auch von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängen. Zum Beispiel könnte es darauf ankommen, welche spezifischen Dienstleistungen im Rahmen des Online-Coachings angeboten werden und ob die Gegenleistung des Coaching in einem angemessenen Verhältnis zur gebotenen Leistung steht.

In Anbetracht dieser Unsicherheiten könnten Anbieter von Online-Coaching-Dienstleistungen gezwungen sein, ihre Verträge und Aufklärungen anzupassen, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen des FernUSG erfüllen und gleichzeitig die Rechte ihrer Kunden, ob Verbraucher oder Unternehmer, respektieren. Dies könnte eine Herausforderung darstellen, aber es ist auch eine Gelegenheit, die Qualität und Transparenz der angebotenen Dienstleistungen zu verbessern und das Vertrauen der Kunden in die Branche zu stärken.

Die Zukunft des Online-Coachings in Deutschland

Die Urteile des OLG Celle und des LG Hannover könnten einen Wendepunkt für die Online-Coaching-Branche in Deutschland darstellen. Sie könnten dazu führen, dass Anbieter von Online-Coaching-Dienstleistungen ihre Geschäftsmodelle überdenken und anpassen müssen. Dies könnte zu einer Verbesserung der Qualität und Transparenz der angebotenen Dienstleistungen führen und letztendlich das Vertrauen der Verbraucher in die Branche stärken.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die genauen Auswirkungen dieser Urteile noch abzuwarten sind. Erste Rückmeldungen zu den Urteilen deuten darauf hin, dass sie vor allem bekannte angebliche Erfolgscoaches und andere „Unternehmensberater“ betreffen könnten, die oft aus vielfältigen YouTube-Werbekampagnen bekannt sind. Diese Anbieter haben oft keine Zulassung nach dem FernUSG und könnten daher besonders von den Urteilen betroffen sein.

Auf der anderen Seite sollten seriöse Anbieter von Online-Coaching-Dienstleistungen, die bereits eine Zulassung nach dem FernUSG haben, weniger von den Urteilen betroffen sein. Sie erfüllen bereits die Anforderungen des Gesetzes und bieten ihren Kunden die notwendigen Informationen und Schutzmaßnahmen.

Trotzdem könnten auch diese Anbieter von den Urteilen betroffen sein, insbesondere wenn sie ihre Dienstleistungen auch an Unternehmer anbieten. Sie könnten gezwungen sein, ihre Geschäftspraktiken und Verträge zu überdenken und anzupassen, um sicherzustellen, dass sie die Rechte und Interessen ihrer Kunden, ob Verbraucher oder Unternehmer, vollständig respektieren.

Letztendlich könnten diese Urteile dazu beitragen, die Online-Coaching-Branche in Deutschland zu professionalisieren und zu standardisieren. Sie könnten dazu führen, dass Anbieter von Online-Coaching-Dienstleistungen ihre Geschäftspraktiken verbessern und ihre Kunden besser bedienen. Dies könnte dazu beitragen, das Vertrauen der Kunden in die Branche zu stärken und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu verbessern.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: CelleEntscheidungenGesetzeSicherheitUrteileVerbraucherVerträgeYouTube

Weitere spannende Blogposts

Wann darf man das Ökotest-Siegel nutzen?

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
9. Juli 2019

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Revisionsverfahren zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen...

Mehr lesenDetails

Voreingestelltes „Ja“ zu Cookies unzulässig!

Voreingestelltes „Ja“ zu Cookies unzulässig!
22. März 2019

Demnächst könnte es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs geben, dass deutsche Webseitenanbieter, die sich bislang an § 15 III TMG...

Mehr lesenDetails

BVerwG: Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
21. November 2022

Der Betreiber einer bei Facebook unterhaltenen Fanpage kann verpflichtet werden, seine Fanpage abzuschalten, falls die von Facebook zur Verfügung gestellte...

Mehr lesenDetails

Vertragsmuster: Chancen und Gefahren bei der Verwendung in der Geschäftswelt

Vertragsmuster: Chancen und Gefahren bei der Verwendung in der Geschäftswelt
4. April 2023

Einleitung: Vertragsmuster sind insbesondere für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer von Vorteil, die sich keine teure Rechtsberatung leisten können. Die Verwendung...

Mehr lesenDetails

Unterlassungsschuldner haftet für Google Cache!

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
1. Oktober 2019

Wer in den letzten Monaten hier im Blog mitgelesen hat, wird mitbekommen haben, dass ich inzwischen dem Konzept einer Unterlassungserklärung...

Mehr lesenDetails

Datenschutzprobleme bei einem Assetdeal?

Datenschutzprobleme bei einem Assetdeal?
4. Juli 2019

Des Öfteren begleite ich Startups bei sogenannten Assetdeals. So nennen sich im Grundsatz Verträge bei denen beispielsweise ein Onlineprojekt, ein...

Mehr lesenDetails

LG Berlin: Mehrere Verträge erfordern getrennte Bestellbuttons

LG Berlin: Mehrere Verträge erfordern getrennte Bestellbuttons
3. Juni 2023

Einleitung und Erklärung der Button-Lösung Die Bequemlichkeit des Online-Shoppings hat zweifellos unsere Kaufgewohnheiten revolutioniert. Mit nur wenigen Klicks können wir...

Mehr lesenDetails

Esport-Verträge: Professionelle Spieler

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
21. Dezember 2016

Kurz vor Weihnachten hier Teil 2 meiner Ausführungen zum Esport und die damit in Zusammenhang stehenden Verträge. Wie angekündigt soll...

Mehr lesenDetails

Routerzwang bei Internetanbieter = rechtswidrig

Routerzwang bei Internetanbieter = rechtswidrig
29. Juni 2019

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Internetanbieter bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet nicht mehr den Eindruck erwecken...

Mehr lesenDetails
Memorandum of Understanding (MoU)

Memorandum of Understanding (MoU)

26. Juni 2023

Einleitung In der Geschäftswelt ist es üblich, dass Parteien, bevor sie sich auf eine formelle Vereinbarung einigen, eine vorläufige Absichtserklärung...

Mehr lesenDetails
Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung

16. Oktober 2024
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

24. Juni 2023
Löschkonzept

Abnahme

10. November 2024
nda vorschau

NDA – Verschwiegenheitserklärung

25. Juni 2023

Podcast Folgen

fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

In this captivating episode of the podcast "The Unconventional Lawyer", we delve into the world of a lawyer who is...

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024

This insightful podcast episode takes an in-depth look at the startup and innovation landscape in Germany and Europe. The discussion...

d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024

In this episode of the Itmedialaw podcast, lawyer and entrepreneur Marian Härtel takes you on a journey through the legal...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung