• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • in**@********aw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Die rechtliche Einordnung von Smart Contracts

21. Dezember 2022
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 10 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
meet gfc1f827bb 1920
Wichtigste Punkte
  • Smart Contracts sind automatisierte Vereinbarungen zwischen Parteien, die mithilfe von Computern funktionieren.
  • Sie bieten Vorteile wie niedrigere Kosten, höhere Effizienz und größere Sicherheit.
  • Smart Contracts werden als Softwareprogramme betrachtet und unterliegen rechtlichen Vorschriften.
  • Ein Computer kann keine rechtlich bindenden Verträge abschließen, er benötigt menschliche Beteiligung.
  • Smart Contracts können automatische Lizenzverkaufs und Finanztransaktionen ermöglichen.
  • Sie helfen, Datenschutzbestimmungen einzuhalten, indem sie Bedingungen für die Datenfreigabe festlegen.
  • Trotz rechtlicher Herausforderungen bieten Smart Contracts großes Potenzial für Unternehmen in verschiedenen Bereichen.

Einleitung – Definition und Begriffsverständnis

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung – Definition und Begriffsverständnis
2. Rechtliche Rahmenbedingungen von Smart Contracts
3. Automatisierte Vereinbarungen im rechtlichen Umfeld der Blockchain-Technologie
4. Ein Computer kann keine Verträge abschließen
5. Fallbeispiele und praktische Aspekte bei der Anwendung von Smart Contracts
5.1. Author: Marian Härtel

Smart Contracts sind eine Form von automatisierten Vereinbarungen, die immer häufiger in unterschiedlichen Branchen und Bereichen eingesetzt werden. Sie bieten Unternehmen viele Vorteile, darunter niedrigere Kosten, bessere Effizienz und größere Sicherheit. Doch was bedeutet es, wenn ein Vertrag als „smart“ bezeichnet wird? Im Allgemeinen ist ein Smart Contract eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die mithilfe von computergestützten Technologien abgewickelt wird. Ein Smart Contract kann auf der Grundlage digitaler Informationen arbeiten und komplexe Geschäftsprozesse automatisieren. Smart Contracts können auch regeln, wie Geld oder andere Vermögenswerte gehandelt werden sollen. Sie können so programmiert sein, um bestimmte Bedingungen für den Abschluss des Vertrags zu erfüllen oder zu verhindern. Eines der interessantesten Merkmale von Smart Contracts ist ihre Fähigkeit, sich selbstständig auszuführen. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, kann der Vertrag automatisch ausgelöst werden – ohne menschliche Intervention. Dies macht es möglich, Abläufe in Echtzeit auszuführen und den manuellen Aufwand bei der Abwicklung von Transaktionen zu minimieren. Eines der Hauptziele des Einsatzes von Smart Contracts besteht darin, die Kosteneinsparung durch die Automatisierung von Prozessen zu nutzen. Darüber hinaus können Unternehmen dadurch mehr Sicherheit und Transparenz schaffen und potenziell höhere Gewinnmargen erwirtschaften. Dies liegt daran, dass die korrekte Ausführung des Vertrags garantiert ist und nicht an menschliche Fehler gebunden ist. Um dieses Potenzial vollständig nutzen zu können, muss jedoch sichergestellt werden, dass alle Aspekte des Smart Contracts legal sind und mit geltendem Recht übereinstimmen – insbesondere im Hinblick auf Datenschutzbestimmungen. I

Rechtliche Rahmenbedingungen von Smart Contracts

Die rechtliche Einordnung von Smart Contracts ist ein aktuelles und umfangreiches Thema, welches noch nicht abschließend geklärt ist. Dennoch gibt es bereits jetzt eine Reihe von Ansätzen und Entwicklungen, die für eine rechtliche Einordnung von Smart Contracts hilfreich sein können. Zunächst ist festzuhalten, dass Smart Contracts im Wesentlichen als Softwareprogramme betrachtet werden können. Daher unterliegen sie grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften wie andere Software auch. Allerdings stellen Smart Contracts insofern eine besondere Herausforderung dar, als sie automatisiert ablaufen und demnach keinerlei menschliches Eingreifen erfordern. Eine weitere relevante Herausforderung besteht darin, dass Smart Contracts im Gegensatz zu herkömmlichen Vertragsabschlüssen nicht ad hoc entworfen werden können, sondern vorab festgelegt sein müssen. Hierdurch entsteht allerdings auch die Möglichkeit, bereits vor Vertragsschluss die Rechtsbindung zu prüfen und gegebenenfalls Fehler zu vermeiden.

Automatisierte Vereinbarungen im rechtlichen Umfeld der Blockchain-Technologie

Der Einsatz von Smart Contracts in der Blockchain-Technologie ist ein neues und sehr interessantes Konzept. Es ermöglicht es, rechtliche Vereinbarungen automatisch auszuführen, ohne dass dazu menschliche Interaktion erforderlich ist. Allerdings gibt es einige Herausforderungen, die beim Einsatz solcher Vereinbarungen beachtet werden müssen. Erstens sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Smart Contracts eben noch nicht vollständig geklärt. Daher ist es schwierig, die Konsequenzen bestimmter Klauseln (oder als Computerprogramm betrachtet – „der Funktionen“) zu verstehen und zu bestimmen. Zweitens kann die Einhaltung der Vereinbarung schwer zu überprüfen sein, da die Prozesse, die hinter den Smart Contracts stecken, oft komplex sind und schwer zu interpretieren sind. Drittens können Smart Contracts auch durch Fehler im Code oder durch einen Angriff auf die Blockchain-Plattform unbrauchbar werden. Daher ist es wichtig, beim Design und der Implementierung von Smart Contracts besonders sorgfältig vorzugehen. Es sollte eine detaillierte Prüfung des Codes vorgenommen werden und alle relevanten Regeln sollten festgelegt werden. Es muss auch sichergestellt werden, dass alle Vertragsparteien an den vereinbarten Bedingungen festhalten und diese einhalten. Aufgrund der Komplexität der Blockchain-Technologie ist es nicht leicht, eine allgemeingültige Lösung für Rechtsfragen rund um Smart Contracts zu finden.

Ein Computer kann keine Verträge abschließen

Ein Computer kann zwar mithilfe eines Smart Contracts eine Vielzahl von Aufgaben automatisieren, aber er kann keine rechtsverbindlichen Verträge abschließen. Dies liegt daran, dass ein Computer nicht in der Lage ist, die notwendigen menschlichen Fähigkeiten aufzubringen, um einen Vertrag abzuschließen. Ein Vertrag ist ein rechtlich bindender, privater Absprache zwischen zwei oder mehr Parteien, in der sich die Parteien zu bestimmten Pflichten und Rechten verpflichten.  Dies kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen. Ein Computer ist jedoch nicht in der Lage, diese Art der Zustimmung zu erklären. Stattdessen können Smart Contracts nur dann als rechtlich bindend gelten, wenn sie von den Parteien akzeptiert werden bzw. sich die Parteien an die Funktion des Computerprogramms gebunden fühlen. 

Fallbeispiele und praktische Aspekte bei der Anwendung von Smart Contracts

Der Einsatz von Smart Contracts ermöglicht es Unternehmen, verschiedene Arten von Vereinbarungen und Abkommen automatisch durchzuführen und auch zu überwachen. Der Einsatz dieser Technologie bietet eine Reihe von Vorteilen für Unternehmen, darunter die Reduzierung der Kosten, die Erhöhung der Effizienz und die Steigerung der Transparenz bei Geschäftsprozessen. Smart Contracts haben jedoch auch einige rechtliche Herausforderungen. Um diese Aspekte zu verstehen, betrachten wir nun vier Fallbeispiele, die uns helfen zu verstehen, wie sich Smart Contracts in verschiedenen Szenarien rechtlich auswirken können.

1. Lizenzvereinbarung: Wenn ein Unternehmen Softwarelizenzen an andere Unternehmen oder Personen verkauft, kann es über den Einsatz von Smart Contracts seinen Kunden ermöglichen, ihre Lizenz automatisch zu erwerben und zu verwalten. Smart Contracts ermöglichen es dem Verkäufer, Rechte an Lizenznutzer zu gewähren und diese Rechte auch nach dem Kauf durch eine automatisierte Rechtsdurchsetzung weiterhin aufrechtzuerhalten.

2. Finanztransaktion: Mit Smart Contracts können Unternehmen ihren Kunden auch den Service anbieten, ihnen automatisch Zahlungsvereinbarungen zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht es den Parteien, finanzielle Transaktionen sicher und effizient durchzuführen, indem sie Sicherheitsmaßnahmen wie die Verschlüsselung der Bankdaten implementieren.

3. Datenschutz: Smart Contracts können auch als Mittel dienen, um personenbezogene Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Dies kann beispielsweise durch die Implementierung von Richtlinien geschehen, um sicherzustellen, dass personengebundene Datensätze nur unter bestimmten Bedingungen geteilt werden können.

4. Vertragsautomatisierung: Schließlich kann die Automatisierung von Verträgen mit Hilfe von Smart Contracts den Prozess des Vertragsschließens vereinfachen und beschleunigen. Durch den Einsatz solcher Technologien können Unternehmen sicherstellen, dass alle notwendigen Schritte im Rahmen des Vertragsschließens befolgt werden und somit eine effizientere Abwicklung gewährleistet ist.

Diese Beispiele zeigen deutlich die vielfältigen Möglichkeiten des Einsatzes von Smart Contracts in verschiedene Bereiche der Wirtschaft und des Handels sowohl für private als auch für öffentliche Organisationen. Obwohl es noch einige rechtliche Hürden gibt, um Smart Contracts vollständig in den regulierteren Bereichen des Handels zu integrieren, bietet diese Technologie Unternehmen großes Potenzial für Kostensenkung und Effizienzsteigerung im Alltag.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlockchainComputerComputerprogrammContractDatenschutzDigitalEntwicklungInformationLizenzPersonenbezogene DatenRechtsfrageRechtsfragenSicherheitSmart contractSoftwareTestVerträge

Weitere spannende Blogposts

Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?
12. Dezember 2023

Oh wow: Epic Games, der Entwickler hinter dem weltweit bekannten Spiel Fortnite, hat in einem beispiellosen Kartellrechtsprozess gegen Google einen...

Mehr lesenDetails

Vesting bei Startups für Esport, Social Media, Games?

Vesting bei Startups für Esport, Social Media, Games?
20. April 2020

Ich versuche hier auf dem Blog regelmäßig jungen Startups aus dem Esport, Social-Media oder Gamesbereich juristische Begriffe und Prozesse bei...

Mehr lesenDetails

Esport: Toxic Behaviour und Zivilrecht

Esport: Toxic Behaviour und Zivilrecht
28. November 2019

Das Problem Sogenanntes Toxic Behaviour ist natürlich auch im Esport ein großes Problem. Aber wie ist das ganze zivilrechtlich zu...

Mehr lesenDetails

Achtung: Jeder Handwerker/Dienstleister sollte dieses EuGH-Urteil kennen!

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
22. Mai 2023

Wichtige Neuerungen im Verbraucherrecht: EuGH-Urteil zum Widerrufsrecht Erinnerung an alle: Letzten Samstag habe ich einen bedeutenden Artikel (Link: hier) veröffentlicht,...

Mehr lesenDetails

Bundeskartellamt zwingt Amazon zu Änderungen von AGB für Verkäufer

Gekaufte Bewertungen bei Amazon
24. Juli 2019

Aufgrund von kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes ändert Amazon seine Geschäftsbedingungen für Händler auf den Amazon Online-Marktplätzen. Die Änderungen betreffen den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von...

Mehr lesenDetails

Blockchain-Technologie und die DSGVO

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
31. Dezember 2022

Blockchain und die DSGVO - was ist der Zusammenhang? Eine Blockchain ist eine dezentrale Datenbank, die es ermöglicht, Transaktionen sicher...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zu Auslistungsbegehren gegenüber Google

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
11. April 2023

Der u.a. für Ansprüche nach der EU-Datenschutzgrundverordnung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat über die Frage zu entscheiden, unter welchen...

Mehr lesenDetails

Widerrufsrecht eines Verbrauchers über Teakbäume in Costa Rica mit einem in der Schweizer Unternehmen

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
15. Mai 2024

Zum Widerrufsrecht eines in Deutschland wohnhaften Verbrauchers bei Abschluss von "Kauf- und Dienstleistungsverträgen" über Teakbäume in Costa Rica mit einem...

Mehr lesenDetails

Cathy Hummels, Schleichwerbung als Influencer?

#ad als Hashtag für Werbung nicht ausreichend!
11. Februar 2019

Heute sollte es eigentlich eine interessante Entscheidung am Landgericht München geben, die die Rechtsprechung rund um Influencer-Marketing und die Pflicht...

Mehr lesenDetails
Mezzanine-Finanzierung

Mezzanine-Finanzierung

15. Oktober 2024

Mezzanine-Finanzierung ist eine hybride Finanzierungsform, die Elemente von Fremd- und Eigenkapital kombiniert. Sie positioniert sich in der Kapitalstruktur eines Unternehmens...

Mehr lesenDetails
LG München: Focus-Ärzte Siegel ist irreführend

Bundesverfassungsgericht

25. Juni 2023
Medienstaatsvertrag

Medienstaatsvertrag

26. Juni 2023
Compliance strategies for RegTech start-ups: developing legally compliant solutions for the financial sector

Legal Tech

29. März 2025
Haftungsprivilegierung

Haftungsprivilegierung

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025

In dieser Episode beleuchten wir die rechtlichen Entwicklungen, die das Startup-Umfeld 2025 prägen werden. Von der KI-Regulierung über neue Kryptowährungsrichtlinien...

Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauch ich tief in die Welt der Blockchain-Technologie und Smart Contracts ein. Die 25-minütige Folge beleuchtet,...

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024

Willkommen zur dritten Episode unseres Podcasts "IT Media Law"! In dieser Folge tauchen wir ein in die faszinierende Welt der...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung