• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht im Internet

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen

17. Juni 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 7 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
social media 7366102 1920
Wichtigste Punkte
  • Reaction-Videos sind ein beliebtes Format auf YouTube und Twitch, das Millionen von Zuschauern anzieht.
  • Die Authentizität und Interaktivität schaffen eine persönliche Verbindung zwischen Zuschauern und Influencern.
  • Es gibt komplexe rechtliche Risiken, insbesondere im Bereich des Urheberrechts und der Persönlichkeitsrechte.
  • Das Zitatrecht ermöglicht die Nutzung von geschützten Inhalten unter bestimmten Bedingungen.
  • Agenturen tragen oft das rechtliche Risiko, da sie für die Inhalte ihrer Influencer verantwortlich sind.
  • Eine sorgfältige Überprüfung des Originalvideos auf rechtliche Probleme ist für Influencer unerlässlich.
  • Rechtliche Beratung ist entscheidend, um Risiken im Zusammenhang mit Reaction-Videos zu minimieren.

Einführung: Reaction-Videos und ihre Beliebtheit

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einführung: Reaction-Videos und ihre Beliebtheit
2. Urheberrechtliche Herausforderungen bei Reaction-Videos
3. Persönlichkeitsrechte und Kunsturhebergesetz: Verborgene Fallstricke bei Reaction-Videos
4. Die Rolle der Agenturen und ihre potenziellen Risiken
5. Abschließende Gedanken: Navigieren durch die rechtlichen Herausforderungen von Reaction-Videos

Reaction-Videos sind ein beliebtes Format in der Online-Welt, insbesondere auf Plattformen wie YouTube und Twitch. Sie zeigen Personen, die auf ein bestimmtes Video, einen Song, einen Filmtrailer oder ähnliches reagieren und ihre Gedanken und Gefühle dazu teilen. Dieses Format hat sich zu einem festen Bestandteil der Online-Kultur entwickelt und zieht Millionen von Zuschauern weltweit an.

Der Grund für die Beliebtheit von Reaction-Videos liegt in ihrer Authentizität und Interaktivität. Sie ermöglichen es den Zuschauern, die unmittelbaren Reaktionen und Emotionen ihrer Lieblings-Influencer zu erleben, was eine persönliche und intime Verbindung schafft. Die Zuschauer schätzen die Ehrlichkeit und Offenheit, die in diesen Videos zum Ausdruck kommt, und fühlen sich dadurch stärker mit den Influencern verbunden.

Darüber hinaus bieten Reaction-Videos den Influencern die Möglichkeit, ihre Persönlichkeit und ihren einzigartigen Stil zu zeigen. Sie können ihre Gedanken und Meinungen zu verschiedenen Themen teilen und so ihre persönliche Marke stärken. Dies kann dazu beitragen, eine loyale und engagierte Community aufzubauen und die Reichweite und Sichtbarkeit des Influencers zu erhöhen.

Trotz ihrer Beliebtheit und der vielen Vorteile, die sie bieten, können Reaction-Videos jedoch auch rechtliche Probleme mit sich bringen. Diese werden oft unterschätzt, da die rechtlichen Aspekte von Online-Inhalten komplex und für viele Menschen schwer zu verstehen sind. Es ist daher wichtig, sich der potenziellen rechtlichen Risiken bewusst zu sein und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren. Nach meinem Artikel zu dem Thema vom Februar, möchte ich die Informationen noch einmal ein wenig erweitern, da das Verfahren weiter ging.

Urheberrechtliche Herausforderungen bei Reaction-Videos

Die urheberrechtlichen Herausforderungen bei Reaction-Videos sind vielfältig und komplex. Gemäß dem Urheberrecht sind Bild und Ton als „Laufbilder“ fast immer geschützt, was bedeutet, dass die Ersteller von Videos sich gegen eine Übernahme ihres Materials wehren können. Daher ist für die Einbettung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in einem Reaction-Video eine Erlaubnis erforderlich. Wenn eine solche Erlaubnis nicht vorliegt, können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht stellt das sogenannte „Zitatrecht“ dar. Dieses erlaubt die Nutzung eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Allerdings hat das Zitatrecht einige Voraussetzungen. So muss sich das Reaction-Video mit dem Original inhaltlich auseinandersetzen. Es reicht nicht aus, dass die „Zitate“ eingefügt und angehängt werden. Die reagierende Person muss eine innere Verbindung mit den eigenen Gedanken herstellen und den Inhalt des Videos aufnehmen und inhaltlich kommentieren.

Die Konsequenzen einer Urheberrechtsverletzung können gravierend sein. Sie reichen von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Darüber hinaus können Urheber gegenüber YouTube auf eine Entfernung des Materials hinwirken. Im Wiederholungsfall droht eine Sperrung oder Löschung des eigenen Kanals.

In Bezug auf die Framing-Rechtsprechung, die eine Methode beschreibt, um durch eine Verlinkung einen fremden Beitrag auf der eigenen Homepage nutzbar zu machen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland entschieden, dass Framing unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Laut einem Urteil des BGH und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt Framing keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts dar, wenn dadurch kein neues Publikum erschlossen wird. Das bedeutet, wenn der Urheber keine Zugangsbeschränkungen vorsieht und seine Werke allen Internetnutzern zugänglich macht, liegt keine Urheberrechtsverletzung vor. Allerdings können Verwertungsgesellschaften die Einräumung von Lizenzen vertraglich unter die Bedingung stellen, dass Nutzer den Schutz vor Framing gewährleisten.

Diese komplexe Rechtslage zeigt, dass Reaction-Videos trotz ihrer Beliebtheit und Reichweite auch rechtliche Risiken bergen, die von den Erstellern berücksichtigt werden müssen.

Persönlichkeitsrechte und Kunsturhebergesetz: Verborgene Fallstricke bei Reaction-Videos

Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Reaction-Videos ist eine komplexe und oft übersehene rechtliche Herausforderung. Das Persönlichkeitsrecht schützt die individuelle Persönlichkeit einer Person und ihr Recht, über die Darstellung ihrer Person zu bestimmen. Wenn ein Reaction-Video auf ein Originalvideo reagiert, das bereits Persönlichkeitsrechte verletzt, kann dies zu erheblichen rechtlichen Problemen führen.

Ein Beispiel hierfür könnte sein, dass das Originalvideo eine Person in einer Weise darstellt, die ihre Privatsphäre verletzt oder sie in einem falschen Licht zeigt. Wenn ein Influencer dann auf dieses Video reagiert und es in seinem eigenen Video einbettet, könnte er sich ebenfalls der Verletzung von Persönlichkeitsrechten schuldig machen. Dies könnte zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen, und in einigen Fällen könnten sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass es für Influencer oft schwierig ist, zu beurteilen, ob das Originalvideo Persönlichkeitsrechte verletzt. In vielen Fällen ist es nicht offensichtlich, ob eine solche Verletzung vorliegt, und es kann eine rechtliche Analyse erfordern, um dies zu bestimmen. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass das Originalvideo von Plattformen wie YouTube entfernt wird, weil es Persönlichkeitsrechte verletzt. In solchen Fällen könnte der Influencer möglicherweise nicht einmal wissen, dass das Video entfernt wurde, und dennoch weiterhin das Reaction-Video online haben, das nun auf ein rechtswidriges Originalvideo reagiert.

Ein weiteres relevantes Gesetz in diesem Kontext ist daher das Kunsturhebergesetz (KUG). Das KUG regelt das Recht am eigenen Bild und schützt die abgebildeten Personen. Wenn das Originalvideo eine Person zeigt, die nicht ihre Zustimmung zur Veröffentlichung ihres Bildes gegeben hat, kann dies eine Verletzung des KUG darstellen. Wenn ein Influencer dann ein Reaction-Video zu diesem rechtswidrigen Originalvideo erstellt, könnte er sich ebenfalls einer Verletzung des KUG schuldig machen.

Angesichts dieser komplexen rechtlichen Landschaft ist es für Influencer und Agenturen unerlässlich, sich der potenziellen Risiken bewusst zu sein und proaktive Schritte zu unternehmen, um diese zu minimieren. Dies könnte eine gründliche Überprüfung des Originalvideos auf mögliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten und des KUG vor der Erstellung des Reaction-Videos umfassen. Es könnte auch ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.

Die Rolle der Agenturen und ihre potenziellen Risiken

Die Rolle der Agenturen in der Welt der Reaction-Videos und die damit verbundenen rechtlichen Risiken sind oft unterschätzt und übersehen. Während die Aufmerksamkeit meist auf den Streamern und Influencern liegt, die die Videos erstellen und veröffentlichen, sind es oft die Agenturen, die im Hintergrund arbeiten und eine entscheidende Rolle spielen. Sie sind es, die oft im Impressum von YouTube oder Twitch aufgeführt sind und die Verantwortung für die Inhalte tragen, die ihre Influencer produzieren.

Agenturen, die oft von den einzelnen Inhalten ihrer Influencer keine Ahnung haben, könnten sich unerwartet mit rechtlichen Problemen konfrontiert sehen. Dies liegt daran, dass sie in der Regel die rechtlichen Vertreter der Influencer sind und daher für deren Handlungen haftbar gemacht werden können. Dies kann zu einer Vielzahl von rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen und sogar strafrechtlichen Konsequenzen.

Ein besonderes Problem besteht darin, dass Agenturen oft ins Visier von Abmahnern geraten können. Da sie im Impressum stehen und die Namen und Adressen der Influencer oft nicht bekannt sind, können sie leicht zum Ziel von rechtlichen Aktionen werden. Es gibt einige Urteile, die die Agenturen in Fällen von Reaction-Videos verantwortlich machen und die Erlassung einstweiliger Verfügungen gegen sie als gerechtfertigt erachten. Diese Urteile können für die Agenturen unerwartete Kosten und Aufwand bedeuten und stellen eine erhebliche Belastung dar.

Darüber hinaus könnten neben den Unterlassungsansprüchen, die durch die Entfernung des Videos erfüllt werden könnten, auch erhebliche Schadensersatzforderungen drohen. Diese könnten sich aus der Verletzung von Urheberrechten oder Persönlichkeitsrechten ergeben und könnten erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Agenturen sich dieser Risiken bewusst sind und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren.

Aus meiner Sicht sind einige dieser Urteile falsch und berücksichtigen nicht die tatsächliche Rolle und Verantwortung der Agenturen. Dennoch unterstreichen sie die Notwendigkeit für Agenturen, sich der rechtlichen Risiken bewusst zu sein und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren. Dies könnte beispielsweise die Anpassung ihrer Verträge mit den Influencern beinhalten, um sicherzustellen, dass sie angemessen vor rechtlichen Konsequenzen geschützt sind.

Abschließende Gedanken: Navigieren durch die rechtlichen Herausforderungen von Reaction-Videos

Die rechtlichen Risiken, die mit der Erstellung und Veröffentlichung von Reaction-Videos einhergehen, sind komplex und oft umstritten. Sie erfordern ein tiefes Verständnis der relevanten Gesetze und Gerichtsentscheidungen sowie ein Bewusstsein für die sich ständig ändernde digitale Landschaft. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor man sich entscheidet, solche Videos zu erstellen oder zu veröffentlichen.

Als Anwalt, der Erfahrung mit der Anpassung solcher Verträge und der Beratung von Streamern, Influencern und Agenturen hat, kann ich Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Fallstricke zu vermeiden und Ihre Interessen zu schützen. Ich kenne die Branche und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen sehr gut und kann Ihnen dabei helfen, sich in diesem komplexen und oft umstrittenen Rechtsgebiet zurechtzufinden.

Reaction-Videos bieten eine einzigartige Möglichkeit, Ihre Online-Präsenz zu erweitern, mit Ihrem Publikum zu interagieren und Ihre Marke zu stärken. Sie sind ein lebendiger Teil der digitalen Kultur und können, wenn sie richtig gemacht werden, zu erheblichem Wachstum und Erfolg führen. Aber es ist wichtig, sich der rechtlichen Risiken bewusst zu sein und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren.

Ein besonderer Fokus sollte dabei auf den Agenturen liegen, die oft im Hintergrund arbeiten, aber eine entscheidende Rolle spielen. Sie sollten darauf achten, dass ihre Verträge mit den Influencern so gestaltet sind, dass eventuelle Schäden durch Abmahnungen von den Influencern selbst getragen werden können, zumindest im Innenverhältnis. Denn ansonsten können derartige Verfahren, neben dem Kostenrisiko, auch schnell Streit zwischen den Parteien auslösen, was die Geschäftsbeziehung belasten und sogar zerstören kann.

Ob Sie ein Streamer, ein Influencer oder eine Agentur sind, ich kann Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Risiken zu verstehen und Strategien zu entwickeln, um diese zu minimieren. Mit meiner Erfahrung und meinem Wissen über die Branche kann ich Ihnen dabei helfen, sich sicher in der Welt der Reaction-Videos zu bewegen.

In der heutigen digitalen Welt ist es wichtiger denn je, sich der rechtlichen Risiken bewusst zu sein und sich entsprechend zu schützen. Mit der richtigen Beratung und Vorbereitung können Sie jedoch sicherstellen, dass Sie die Vorteile von Reaction-Videos nutzen können, ohne sich unnötigen Risiken auszusetzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Risiko von Reaction-Videos und die Möglichkeit, dafür in Anspruch genommen zu werden, oft unterschätzt wird. Es ist wichtig, sich dieser Risiken bewusst zu sein und Maßnahmen zu ergreifen, um sich zu schützen. Mit der richtigen rechtlichen Beratung und Vorbereitung können Sie jedoch sicherstellen, dass Sie die Vorteile von Reaction-Videos nutzen können, ohne sich unnötigen Risiken auszusetzen. Es ist meine Aufgabe und mein Ziel, Ihnen dabei zu helfen, diese Risiken zu navigieren und Ihre Ziele sicher und erfolgreich zu erreichen.

Tags: AgenturenInfluencerPersönlichkeitsrechtRechtsberatungTwitchUrheberrechtYouTube

Beliebte Beträge

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
26. Dezember 2022

Für viele Menschen ist Discord ein unverzichtbares Werkzeug, um online zu kommunizieren und Inhalte auszutauschen. Aber wer ist für die...

Mehr lesenDetails

Kommerzielle Nutzung von Discord: Ein juristischer Leitfaden

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
18. Oktober 2023

Einleitung Discord hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2015 zu einer beliebten Plattform für Gamer, Communities und zuletzt auch...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Schritte bei gesperrten Instagram-Accounts: Deine Optionen und Präzedenzfälle

Instagram-Sperrung? Angemessene Wartefrist beachten!
20. Juli 2023

Wenn dein Instagram-Account gesperrt wird, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um deine Rechte zu wahren...

Mehr lesenDetails

Podcasts und Recht: Was du beachten musst!

Podcasts und Recht: Was du beachten musst!
7. Februar 2023

In diesem Blogpost geht es um den richtigen Umgang mit Podcasts aus rechtlicher Sicht. Ich versuche zu erklären, was du...

Mehr lesenDetails

Management für OnlyFans-Künstler: Was zu beachten ist und wie es sich von traditionellem Influencer-Management unterscheidet

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
24. Oktober 2023

Das Management im Influencer-Bereich ist längst kein Neuland mehr. Mit Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok wurden bereits zahlreiche Erfolgsgeschichten...

Mehr lesenDetails

Impressumspflicht: Kann auf eine externe Webseite verlinkt werden?

Social Media Accounts und Impressum
3. Dezember 2019

Rund um die Impressumspflicht von Social Media Profilen, aber auch von Profilen auf Twitch oder von YouTube-Kanälen gibt es immer...

Mehr lesenDetails

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
13. September 2024

OnlyFans hat sich in den letzten Jahren zu einer der führenden Plattformen für Content Creator entwickelt. Immer mehr Künstler nutzen...

Mehr lesenDetails

Impressum auf Twitch/YouTube: Bußgeld nach § 11, 5 TMG?

Social Media Accounts und Impressum
20. Juli 2023

Einleitung zur Pflicht eines Impressums Die Impressumspflicht ist ein zentrales Element des deutschen Rechts, das zur Gewährleistung der Transparenz und...

Mehr lesenDetails

Virtuelle Avatare und Influencer: Rechtliche Aspekte in der Marketing-Welt

Virtuelle Avatare und Influencer: Rechtliche Aspekte in der Marketing-Welt
5. Juli 2023

In der sich ständig wandelnden digitalen Landschaft sind virtuelle Avatare und Influencer zu einem bedeutenden Trend geworden, der das Potenzial...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

KI in der Rechtsberatung: Revolution oder Risiko?
KI in der Rechtsberatung: Revolution oder Risiko?
IT Nerd und Rechtsanwalt. Passt das zusammen?
IT Nerd und Rechtsanwalt. Passt das zusammen?
Lizenzverträge für Software-Startups: Optimaler Schutz Ihres geistigen Eigentums
Lizenzverträge für Software-Startups: Optimaler Schutz Ihres geistigen Eigentums
file sharing warning how to react correctly 2

Nichzulassungsbeschwerde

25. Juni 2023

In diesem Artikel werden wir uns ausführlich mit dem Konzept der Nichtzulassungsbeschwerde im Zivilprozessverfahren befassen. Es ist wichtig zu beachten,...

Mehr lesenDetails
Verwertungsgesellschaft

Verwertungsgesellschaft

15. Oktober 2024
Legal framework for crowd-sensing projects: Data protection and remuneration models for participatory sensor networks

Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

9. November 2024
Altersverifikationssysteme (AVS)

Altersverifikationssysteme (AVS)

15. Oktober 2024
Markenrecht

Markenrecht

24. Juni 2023

Podcast Folgen

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung