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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Esport Teams, „Freelancer“ und das Bundesarbeitsgericht

16. Juli 2020
in Arbeitsrecht, Recht und Esport
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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question 2736480 1280
Wichtigste Punkte
  • Die Prüfung könnte ergeben, dass der Selbstständige als Arbeitnehmer eingestuft wird, nicht als Entrepreneur.
  • Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zeigt Haftungsfragen für Esport-Spieler durch Vertragsgestaltung auf.
  • Esport-Teams können Rückforderungsansprüche gegen Spieler geltend machen, wenn diese als Freelancer arbeiten aber teamuntergeordnet sind.
  • Die konkreten Verträge und Umstände sind entscheidend für die rechtliche Bewertung der Selbstständigkeit.
  • Spieler könnten in finanzielle Probleme geraten, wenn sie Rückzahlungen auf unübliche Gehälter leisten müssen.
  • Es besteht die Gefahr des „Verpetzens“ zwischen Team und Spielern, besonders bei Prüfungen.
  • Professionelle Beratung ist unerlässlich, bevor Vereinbarungen unterzeichnet werden; über 100 Artikel sind verfügbar.

Passend zu meinem Artikel von gestern bzgl. möglichen Rückforderungsansprüchen von Auftraggeber gegenüber Auftragnehmern bekomme ich ich euch eine Anfrage von einem „Selbstständigen“, einem „Entrepreneur“ ;),  aus dem europäischen Ausland, der für ein deutsches Team „Esport spielt“ und mich fragt, ob ich Ihn dabei beraten kann, ob er in Deutschland steuerpflichtig ist. Das kann ich natürlich.

Wahrscheinlich müsste ich ihm aber sagen, dass es eine sehr große Wahrscheinlichkeit gibt, dass er, bei einer Prüfung der Sozialversicherungsträger, gar kein „Entrepreneur“ sondern einfach nur Arbeitnehmer ist. Und die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, von der ich gestern berichtet habe, zeigt einmal mehr, dass viele Haftungsfragen, die bei dem Unsinn, den 90+% aller Esport-Teams gestalten, drohen, auch für den Esport-Spieler gegeben sein könnten.

Ganz im Gegenteil: Ich sehe keinen Grund, warum ein Esport Team, im Lichte eben dieser BAG-Rechtsprechung, nicht Rückforderungsansprüche gegenüber einem Spieler geltend machen könnte, wenn dieser längere Zeit „exklusiv“ für ein Team spielt, den Anweisungen des Teams vollständig untergeordnet ist, aber trotzdem, vertraglich, nur Freelancer ist. Natürlich lässt sich diese Frage nicht verallgemeinern, denn es kommt auf die konkreten Verträge, aber auch noch viel mehr auf die genauen Umstände an. Spätestens aber mit dem Bekanntwerden des Urteils von gestern, kann man mit Sicherheit sagen, dass die allgemeine Gefahr droht. Ein Esport-Spieler dürfte sodann schnell in finanzielle Problem kommen, wenn er für mehre Monate oder Jahre die Differenz aus wie auch immer berechneten Entgelten für seinen „Vermarktungsvertrag“ und einem üblichen Gehalt zurückzahlen müsste.

Dass sich auch das Esport-Team im Falle einer Rückforderung diverser Ansprüche von Finanzämtern und Sozialversicherungsträger gegenüber angreifbar macht, mag ein Grund sein, den man sich einreden könnte, um sich sicher zu fühlen. Nur besteht für alle Beteiligten die Gefahr, dass ein „Verpetzen“ schnell ins Rollen kommt. Gerade wenn man sich irgendwann nicht mehr „grün“ ist, was ja im Esport tendenziell schnell passiert, als in vielen anderen Branchen. Kommt es dann zu Prüfungen beim Team durch Betriebsprüfer oder Sozialversicherungsträger, dürfte es klar sein, dass auch das Team jede Möglichkeit suchen wird, den finanziellen Schaden gering zu halten und andere Beteiligte mit in die Haftung zu nehmen.

Ich kann daher nur raten, sich in diesen Fragen vollständig, gewissenhaft und professionell beraten zu lassen. Und zwar bevor man irgendwelche Vereinbarungen unterschreibt! Studiert wenigsten meinen Blog zu diesen Fragen. Insgesamt gibt es zu dem Problemkreis Arbeitsvertrag im Esport, Vermarktung, Steuer und Sozialversicherungsrecht im Esport über 100 Artikel zu finden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ArbeitnehmerArbeitsgerichtBlogBundesarbeitsgerichtEsportFreelancerHaftungRechtsprechungSicherheitSozialversicherungTestVerträge

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