• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Facebook und das NetzDG

3. April 2023
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
facebook 2661207 1280 384x192 1 384x192 2

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat vor kurzem in einem Eilbeschluss festgestellt, dass die in § 3 b des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) vorgesehene Pflicht, ein Gegenvorstellungsverfahren vorzuhalten, auf in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Anbieter sozialer Netzwerke teilweise nicht anwendbar ist. Die Entscheidung des Gerichts wurde in Bezug auf die Pflicht zur Vorhaltung eines Gegenvorstellungsverfahrens hinsichtlich der Löschung oder Sperrung strafrechtlich relevanter Inhalte bei NetzDG-Beschwerden teilweise geändert.

Wichtigste Punkte
  • Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, dass die Pflicht zum Gegenvorstellungsverfahren für Anbieter in anderen EU-Mitgliedstaaten teilweise nicht gilt.
  • Die Antragstellerin, ein Unternehmen des Meta-Konzerns, wollte feststellen, dass sie nicht unter § 3 a und § 3 b NetzDG fällt.
  • Das Gericht betonte, dass die Pflicht zur Vorhaltung eines Gegenvorstellungsverfahrens gegen das Herkunftsländerprinzip der E-Commerce-Richtlinie verstoßen könnte.
  • Eine Abweichung vom Herkunftslandprinzip ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, die im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.
  • Die Entscheidung hat große Bedeutung für die Durchsetzung des NetzDG und die Regulierung sozialer Netzwerke in Deutschland.
  • Es bleibt ungewiss, ob die Entscheidung Auswirkungen auf andere EU-Mitgliedstaaten haben wird und ob Anpassungen des NetzDG notwendig sind.
  • Die Entscheidung könnte die Regulierung sozialer Netzwerke auf europäischer Ebene harmonisieren und erfordert eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Schutz vor Hassrede.

Die Antragstellerin, ein Unternehmen des Meta-Konzerns, hatte im Wege des Eilrechtsschutzes gegenüber der Bundesrepublik Deutschland die vorläufige Feststellung begehrt, dass sie den Pflichten nach § 3 a und § 3 b NetzDG nicht unterliegt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte dem Eilantrag hinsichtlich der Verpflichtungen nach § 3 a NetzDG stattgegeben, den Eilantrag in Bezug auf das Gegenvorstellungsverfahren jedoch abgelehnt. Die Antragstellerin hatte daraufhin Beschwerde eingelegt.

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Anwendung der Pflicht zur Vorhaltung eines wirksamen und transparenten Gegenvorstellungsverfahrens auf Anbieter sozialer Netzwerke, die wie die Antragstellerin in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind, gegen das in der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie) verankerte Herkunftslandprinzip verstoßen dürfte. Das Herkunftslandprinzip bestimmt, dass Dienste der Informationsgesellschaft, zu denen auch soziale Netzwerke gehören, grundsätzlich nur dem Recht des Mitgliedstaats unterliegen, in dem der Anbieter niedergelassen ist (hier also Irland). Eine Abweichung vom Herkunftslandprinzip wäre nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, die hier jedoch nicht erfüllt seien.

Das Gericht hat außerdem entschieden, dass der Eilantrag in Bezug auf die Pflicht zur Vorhaltung eines Gegenvorstellungsverfahrens hinsichtlich der Löschung oder Sperrung sonstiger Inhalte (§ 3 b Abs. 3 NetzDG) unzulässig ist, da diese Pflicht nicht bußgeldbewehrt ist. Die Antragstellerin kann sich gegen etwaige Maßnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörde im Wege des nachträglichen Rechtsschutzes zur Wehr setzen.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat große Bedeutung für die Durchsetzung des NetzDG in Deutschland und die Regulierung sozialer Netzwerke. Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung des Gerichts Auswirkungen auf andere EU-Mitgliedstaaten hat und ob das NetzDG möglicherweise angepasst werden muss, um mit dem Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie in Einklang zu stehen. Die Entscheidung des Gerichts zeigt auch, dass die Regulierung sozialer Netzwerke im internationalen Kontext komplex ist und dass eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und dem Schutz vor Hassrede und anderen rechtswidrigen Inhalten erforderlich ist.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtslage in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Regulierung sozialer Netzwerke weiterentwickeln wird. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts könnte ein erster Schritt in Richtung einer Harmonisierung der Regulierung von sozialen Netzwerken auf europäischer Ebene sein.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: FacebookGesetzeHassredeInformationMeinungsfreiheitNetzwerkdurchsetzungsgesetzRegulierung

Weitere spannende Blogposts

Wichtige Entscheidung des OLG Dresden zur Kündigung von Nutzerkonten in sozialen Netzwerken

Wichtige Entscheidung des OLG Dresden zur Kündigung von Nutzerkonten in sozialen Netzwerken
12. Februar 2024

Einleitung: Die Herausforderung unrechtmäßiger Account-Sperrungen In meiner anwaltlichen Praxis begegne ich regelmäßig Fällen, in denen Mandanten von der unrechtmäßigen Sperrung...

Mehr lesenDetails

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.
29. Dezember 2022

Welche Gesetze sollte man beachten, um gegen keine Urheberrechte zu verstoßen? In Deutschland ist das Urheberrecht durch ein komplexes Thema....

Mehr lesenDetails

Mehr Verbraucherschutz beim Kauf von Apps und Software

Mehr Verbraucherschutz beim Kauf von Apps und Software
4. November 2020

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat für einen verbesserten Verbraucherschutz beim Kauf von Software und Apps sowie auf...

Mehr lesenDetails

Angebot: Referendar für die Rechtsanwalts- oder Wahlstation gesucht

Angebot: Referendar für die Rechtsanwalts- oder Wahlstation gesucht
17. Juni 2019

Aktuell biete ich wieder eine Position für einen Rechtsreferendar in Berlin, der Interesse hat, seine Rechtsanwaltsstation oder - alternativ -...

Mehr lesenDetails

Fortnite, Tänze und das deutsche Recht?

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
19. Dezember 2018

Gestern wurde bekannt, dass Alfonso Ribeiro, den meisten wohl besser bekannt als der Charakter Carlton Banks aus der Serien "Der...

Mehr lesenDetails

Tipps für erfolgreiche Vertragsverhandlungen!

Tipps für erfolgreiche Vertragsverhandlungen!
26. Dezember 2022

Als Vertragsjurist bin ich täglich mit Vertragsverhandlungen beschäftigt und habe in den letzten 15 Jahren dabei viel gelernt. Hier ein...

Mehr lesenDetails

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
15. Mai 2019

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf zur Stärkung eines faires Wettbewerbs eingebracht, der gerade kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch...

Mehr lesenDetails

Likes dürfen nach Unternehmensänderung nicht weitergenutzt werden

Kundenbewertungen durch Gewinnspiel? Abmahnung!
6. September 2019

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile, die sich im Rahmen der Rechtsfragen zur Verbrauchertäuschung auch damit beschäftigen, wann und unter...

Mehr lesenDetails

Accountsperrungen von Online und Mobilespielen

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
30. März 2016

Das Spielen von Onlinespielen oder von Mobilespielen kommt immer mehr in Mode und bereits die überwiegende Mehrheit der Deutschen spielt...

Mehr lesenDetails
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder
Sonstiges

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025

Deepfakes sind längst kein theoretisches Phänomen mehr, sondern fester Bestandteil eines globalen Marktes für digitale Identität und monetarisierbaren Content. Die...

Mehr lesenDetails
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024

In dieser aufschlussreichen knapp 20-minütigen Podcast-Episode von und mit mir wird das komplexe Thema des Urheberrechts im digitalen Zeitalter beleuchtet....

Mehr lesenDetails
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung