Am 09.01.2019 wurde an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg die erste universitäre Forschungsstelle für Esport-Recht (FeSR) in Deutschland gegründet. Diese ist eine unabhängige Einrichtung der Juristischen Fakultät und befasst sich mit den zahlreichen juristischen Fragen, die sich – bedingt durch das rasante Wachstum des eSports – bereits seit einigen Jahren stellen.
Einer Forschung bedarf es aufgrund der Besonderheiten, die die Branche mit sich bringt. So treffen dort neue Akteure (bspw. internationale Publisher) auf bekannte Gegebenheiten (bspw. klassisches Sportrecht) und künftige Herausforderungen (bspw. Digitalisierung und Industrie 4.0). Das Forschungsinteresse wird ferner durch ökonomische Gesichtspunkte bestärkt; so handelt es sich beim Esport um einen sehr schnell wachsenden Wirtschaftszweig. Dies erklärt zum einen die Aufnahme in den Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode (Rn. 2167-2171) und zum anderen die Einrichtung des „Deutschen Games-Fonds“ (50 Millionen Euro) im Bundeshaushalt 2019.
Ziel der Einrichtung ist es, juristische Forschung im Bereich Esport zu betreiben, um die Entwicklung der Branche zu unterstützen. Darüber hinaus versteht sich die FeSR als Ansprechpartnerin für Politik, Ministerien, Verbände und Unternehmen.
Die Forschungsstelle steht unter der Leitung von Prof. Dr. Martin Maties und wurde von diesem gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Nepomuk Nothelfer, Dipl.-Jur. (Univ.) und Philipp Schlotthauer, Dipl.-Jur. (Univ.) gegründet. Alle Beteiligten sehen den Herausforderungen einer juristisch bisher nur spärlich untersuchten Materie mit Freude entgegen.
Die Forschungsstelle stößt seit ihrer Gründung auf großen Zuspruch. Dies gilt für die Kolleginnen und Kollegen der Juristischen Forschung ebenso wie für die Vertreter aus Politik und Praxis.
Ich selber bin sehr auf die Ergebnisse gespannt! Auch wenn ich als Rechtsanwalt, mit einem Schwerpunkt u.a. im Esport, Mandate natürlich eher praktisch bearbeite, kann eine Forschung in diesem Bereich natürlich nicht schaden, und eventuell auch die Akzeptanz bei Gerichten fördern.