• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Fortnite, Tänze und das deutsche Recht?

19. Dezember 2018
in Recht und Computerspiele, Urheberrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
urheberrecht 384x192 1

Gestern wurde bekannt, dass Alfonso Ribeiro, den meisten wohl besser bekannt als der Charakter Carlton Banks aus der Serien „Der Prinz von Bel Air“ den Anbieter Epic Games verklagt.

Wichtigste Punkte
  • Alfonso Ribeiro verklagt Epic Games wegen des Tanzes „Fresh“, der dem berühmten Carlton-Dance ähnelt.
  • Der Tanz muss eine persönlich geistige Schöpfung darstellen, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.
  • Im deutschen Urheberrecht ist eine Wiedererkennbarkeit des Tanzes wichtig für die Schöpfungshöhe.
  • Der Carlton-Dance könnte durch seine einprägsame Bewegung urheberrechtlich geschützt sein.
  • Auch wenn Wettbewerbsrecht möglich wäre, könnte es an Ribeiro's Status als Konkurrenz fehlen.
  • In den USA hat Ribeiro gute Chancen, besonders da Urheberrechte auch ohne Eintragung schutzfähig sind.
  • Vergleichsverhandlungen in den USA unterliegen oft Verschwiegenheitserklärungen, was Epic Games teuer zu stehen kommen könnte.

Grund dafür ist der Tanz „Fresh“ aus Fortnite, der eine frappierende Ähnlichkeit au dem sogenannten Carlton-Dance hat, den er erfunden hat.

Die Ähnlichkeit ist schon sehr frappierend.

YouTube video

US Recht, gerade auch Urheberrecht in den USA, unterscheidet sich in wesentlichen Teilen von deutschem Recht. Wäre eine ähnliche Klage also auch in Deutschland möglich?

Als Fazit würde ich sagen: Die Möglichkeit besteht, aber eine Klage würde Probleme mit sich bringen.

Urheberrecht

Grundsätzlich ist ein Tanz im deutschen Urheberrecht geschützt. Im Urhebergesetz ist klar geregelt, dass auch Werke der Tanzkunst vom Urheberrecht mit umfasst sind, § 2 Nr. 3 UrhG. Die Menge von Rechtsstreitigkeiten, die bezüglich der Tanzkunst geführt werden, ist jedoch sehr überschaubar. Höchstrichterlich gibt es lediglich ein BGH Urteil aus den sechziger Jahren, das sich mit der Frage beschäftigt, ob Eislaufdarbietungen, in denen einzelne Szenen bzw. Ausschnitte aus Operetten durch Eiskunstläufer zu der entsprechenden Originalmusik vorgeführt werden, eine Verletzung der Aufführungsrechte an den Operetten darstellt.

Der Grund dafür ist eine weitere Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz. Um als Werk im Sinne des Urhebergesetzes geschützt zu sein, muss stets eine persönlich geistige Schöpfung voraus. Dazu ist eine menschlich gestalterische Schöpfungstätigkeit, die einen geistigen Inhalt sinnlich wahrnehmbar macht und in welcher sich die Individualität des Schöpfers hinreichend manifestiert, erforderlich.

Entscheidend ist dabei die sogenannte Schöpfungshöhe. Geschützt sein kann also z. B. nicht, dass ich besonders schön einen Walzer tanzen kann. Es muss eine besondere Leistung vorliegen, man muss also einen neuen Tanz erfinden und somit besonders kreativ sein. Während also eine einfache Drehung, eine Rolle über den Boden oder eine bloße Handstellung keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, können z. B. Choreografien, die eine eigene Handschrift zu erkennen lassen, auch für kurze Sequenzen eine geistige Schöpfung anzunehmen.

An dieser Voraussetzung würde sich in Deutschland der Streit um den Carlton-Dance entzünden. Im Wesentlichen persifliert der Tanz nur diverse typische 80er-Jahre-Tanzschritte. Trotzdem kann man eine besondere Eigenart durchaus erkennen. Das gilt insbesondere, weil die Bewegung so markant war, dass diese aktuelle, mehr als 25 Jahre nach dem Erfolg der Serie, weiterhin bekannt ist. Nicht ohne Grund hat Epic den das Emote benutzt und es auch noch „Fresh“ genannt. Solch Dinge sind für deutsche Gerichte oft ein starkes Indiz für das Vorliegen einer gewissen schöpferischen Höhe, denn hätte der Tanz keinen Wiedererkennungswert hätte Epic diesen nicht zu Monetarisierung eines F2P Spieles benutzt und viele Millionen Euro damit verdient.

Unter dem Aspekt der sogenannten „urheberrechtlich kleinen Münze“ wäre ein Schutz also möglich. Es ist jedoch kein Selbstläufer.

WETTBEWERBSRECHT

Denkbar wäre auch ein sogenanntes Ausnutzen fremder Leistungen, dass das UWG kennt. Hier dürfte man bei einer Klage gegen Epic aber wohl auf das Problem stoßen, ob Alfonso Ribeiro Wettbewerber von Epic Games und dies mit guten Argumenten, auch im Lichte von weitgehenden Entscheidungen wie „Statt Blumen ONKO-Kaffee“, durchaus verneinen. Es würde also bei den urheberrechtlichen Ansprüchen bleiben.

In den USA ist ein Anspruch von Alfonso Ribeiro auch sehr wahrscheinlich, insbesondere da in zahlreichen Fällen in den USA inzwischen ein Urheberrecht auch ohne Eintragung schutzfähig ist. Es ist wohl sehr wahrscheinlich, dass in den USA Vergleichsverhandlungen erfolgen würden, die sodann unter dem Deckmantel einer Verschwiegenheitserklärung abgeschlossen werden würden. Epic Games dürfte teure Gerichtsverfahren in den USA scheuen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BankBGHEntscheidungenFeeFortniteGesetzeKlageSchöpfungshöheUrheberrechtWettbewerbsrechtYouTube

Weitere spannende Blogposts

Kammergericht: Marke Black Friday erloschen

Kammergericht: Marke Black Friday erloschen
10. November 2022

Die Inhaberin der Marke „Black Friday“ ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Löschung der umstrittenen Wortmarke zu verhindern. Die Marke...

Mehr lesenDetails

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
2. April 2019

Immer wieder sieht man Seiten oder Unternehmen, die bestimmte Goodies, wie ein Download von irgendwas, davon abhängig machen, dass sich...

Mehr lesenDetails

Fehlende/Falsche Datenschutzerklärung abmahnfähig?

Eine Computertastatur mit Datenschutzaufdruck.
23. Oktober 2018

Diese Frage ist aktuell gar nicht so einfach zu beantworten, denn die Rechtsprechung dazu geht aktuell wild durcheinander. Schon zu...

Mehr lesenDetails

Externe Datenschutzbeauftragte handeln gewerblich

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.
24. März 2020

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist gewerblicher Unternehmer, auch wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil...

Mehr lesenDetails

Welche Rechtsform als Esport Team?

Welche Rechtsform als Esport Team?
12. Juni 2020

Welche Rechtsform sollte man anstreben, wenn man ein Esport-Team gründen oder professionalisieren möchte? Die Antwort darauf ist eigentlich ein klassisches...

Mehr lesenDetails

Facebook/Instagram: Gerichtliche Zustellungen auch in Deutsch zulässig!

Facebook/Instagram: Gerichtliche Zustellungen auch in Deutsch zulässig!
28. Januar 2020

Facebook kann in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem deutschen Nutzer nicht auf einer Übersetzung deutschsprachiger Schriftstücke in das Englische bestehen....

Mehr lesenDetails

Streamer/YouTuber/Influencer und die Impressumspflicht

Keine Telefonnummer mehr im Impressum notwendig!
23. August 2019

Letzten Endes gibt es keine Frage, dass man als Streamer, YouTuber oder sonstiger Influencer der Impressumspflicht nachkommen muss. In paar...

Mehr lesenDetails

News zu Esport, Streamer und Influencer

News zu Esport, Streamer und Influencer
9. Juli 2019

Inzwischen sind bei mir auf dem Blog eine große Anzahl an Informationen rundum rechtliche Fragen für Esport-Teams, Esportler, Streamer und...

Mehr lesenDetails

Pornodreh oder gefilmte Prostitution?

Pornodreh oder gefilmte Prostitution?
23. Januar 2020

Immer wieder spannend, womit sich deutsche Gerichte beschäftigen müssen. Aber es ist super. Es folgt mein erster Pornobeitrag hier auf...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

First test episodeDear readers, I am delighted to present the first test run of our brand new IT Media Law...

Mehr lesenDetails
052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024
238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024
legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung