- Publishingverträge für Spieleentwickler erfordern oft viel Aufwand und sollten sorgfältig erstellt werden.
- Regelungen zu Haftung, Fehlern und Bugs sind essenziell in jedem Vertrag.
- Der Vertrag von Scott Miller für Wolfenstein 3D und Goodbye, Galaxy ist bemerkenswert kurz.
- Es handelt sich um eine Publishingvereinbarung auf nur einer DINA4-Seite.
- Verträge sind nicht nur rechtlich, sondern auch eine Sache des Vertrauens.
- Ein Anwaltsbewusstsein über die tatsächlichen Bedürfnisse der Mandanten ist unerlässlich.
- Diese Vereinbarungen spiegeln die Erinnerungen und die Geschichte in der Games-Industrie wider.
In meiner beruflichen Laufbahn habe ich schon viele Publishingverträge für Spieleentwickler erstellt, korrigiert, erweitert oder dazu beraten. Leider muss ich immer wieder sagen, dass diese durchaus einiges an Aufwand bedeuten, da gerade auch die Regelungen zu Haftung, zu Fehlern, zu Klassifizierung von Bugs aber auch die Regelungen zu den urheberrechtlichen Verwertungsrechten einiges an „Text“ benötigen. Natürlich ist ein Vertrag aber auch immer eine Sache des Vertrauens und es geht auch kürzer.
Der folgende Vertrag stammt von Scott Miller, Gründer von Apogee & 3D Realms und betrifft sowohl das Spiel Wolfenstein 3D (übrigens ein Spiel mit viel Erinnerungen aus meiner LAN-Party Zeit 🙂 ) als auch Goodbye, Galaxy. Er hat mir übrigens erlaubt, diesen hier zu posten. Eine Publishingvereinbarung für 2! Computerspiele auf einer DINA4-Seite. Das dürfte wohl sicherlich Rekord sein. Ich denke nicht, dass ich in den nächsten 25 Jahren beruflicher Laufbahn in der Games-Industrie es kürzer hinbekomme.
Bekanntermaßen war das Spiel nicht unerfolgreich, daher sollte man auch als Rechtsanwalt für den Bereich Games-Recht, auch wenn ich an der Erstellung von Verträgen verdiene, ein gewisses Bewusstsein aufweisen, was denn ein Mandant wirklich benötigt!