Marian Härtel
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Garantie und Hinweis auf Mängelhaftung

Wie ich schon oft schreibe, ist die Etablierung eines Onlinedienstes oder eines Onlineshops aktuell mit derart vielen Fallen und Abmahnrisiken gespickt, dass man diese selbst als Rechtsanwalt kaum überblicken kann. So habe ich bereits darüber berichtet, dass man Verbraucher über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren muss. Ebenso, dass man bei Produkten mit Garantiebedingungen der Hersteller aufpassen muss, dass aber wiederum das Werben mit Selbstverständlichkeiten ebenso abmahnbar ist.

Leider sind die jeweiligen Fallen auch gut miteinander verstrickt. Klärt man beispielsweise über Garantiebedingungen auf oder optimiert ein eBay-Händler seine Widerrufsbedingungen bzgl. der Frist und der Zielgruppe um der eBay-Garantie zu entsprechen, so ist man keinesfalls auf der sicheren Seite. Denn bietet man eine Garantie irgend einer Art selber, oder verkauft man ein Produkt, welches mit einer Garantie des Herstellers “gesegnet” ist, so wird dadurch das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht natürlich nicht ausgeschlossen. Eine Garantie ist schließlich immer eine freiwillige Leistungen, die unterschiedlichen Bedingungen beispielsweise bezüglich Datum oder Ort des Kaufes unterliegen kann. Auf genau diesen Umstand muss man den Verbraucher aber ebenso aufmerksam machen, um nicht wiederum von Verbänden wie dem IDO abgemahnt werden zu können.

Auch wenn dieser Umstand durchaus seine Berechtigung hat, denn nicht selten wird Garantie mit der Gewährleistung verwechselt, so birgt dies ein weiteres Risiko für Onlinehändler bzw. Anbieter von Dienstleistungen und sollte beim Aufsetzen einer Onlinepräsenz beachtet werden.

Zusammenfassend gilt also, dass immer auf die gesetzliche Rechte des Verbrauchers nach den §§ 437 ff. BGB sowie darauf hingewiesen wird, dass durch die Garantie die Rechte  nicht eingeschränkt werden. Es muss über den Namen und die Anschrift des Garantiegebers und über die Dauer der Garantie informiert werden, den räumlichen Geltungsbereich und den Inhalt und die Bedingungen der Garantie sowie alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind. Das kann schnell ein großer Passus werden und juristisch unbedarfte Anbieter überfordern.

Grundsätzlich gilt aber wohl sowie, dass ein seriöser Unternehmer mit Abmahnungen und Rechtsverfolgungskosten rechnen muss. Ohne geht es kaum noch 😉

Marian Härtel

Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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