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Geoblocking-Verordnung: Bundesnetzagentur nimmt Beschwerden an!

25. Juli 2019
in Onlinehandel, Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Geoblocking Verordnung trat im letzten Jahr in Kraft, mit möglichen Bußgeldern bei Verstößen.
  • Die Bundesnetzagentur ist verantwortlich für die Durchsetzung dieser Verordnung.
  • Verbraucher können Beschwerden über Geoblocking-Praktiken einreichen, dank eines neuen Onlineformulars.
  • Viele Beschwerden beziehen sich auf Bestellungen von Bekleidung, Elektrogeräten und E-Books.
  • Die Bundesnetzagentur fördert den Austausch zwischen Händlern und Verbrauchern, um den grenzüberschreitenden Handel zu verbessern.
  • Ein Workshop mit Händlerverbänden hat zu einem besseren Verständnis der Verordnung beigetragen.
  • Wettbewerbsabmahnungen bleiben ein häufiges Problem im Markt.

Letztes Jahr ging die Geoblocking Verordnung an den Start (siehe diesen Beitrag) und bei einem Verstoß können durchaus empfindliche Bußgelder drohen (siehe diesen Beitrag). Jetzt macht die Bundesnetzagentur Druck und nimmt Beschwerden entgegen.

Die Bundesnetzagentur ist nämlich für die Durchsetzung der Geoblocking-Verordnung zuständig. Sie hat zügig die Voraussetzungen geschaffen, dass Verbraucher sich über Geoblocking-Praktiken beschweren können. Mit der Einführung eines Onlineformulars wird der Beschwerdeprozess im Interesse der Verbraucher weiter vereinfacht.

Ihr wurden bereits zahlreiche Fälle gemeldet: Ein Großteil der Beschwerden betrifft dabei Bestellungen von Bekleidung, Elektrogeräten und E-Books.

Die Bundesnetzagentur setzt neben der Unterstützung von Verbrauchern aber ausdrücklich auf einen aktiven Austausch mit der Händlerseite, damit der grenzüberschreitende Handel verbessert wird. So hat sie im Juni einen Workshop mit Händlerverbänden durchgeführt, um die ersten Erfahrungen mit der Geoblocking-Verordnung zu diskutieren. Die Diskussion und die Hinweise zur Verringerung der Hürden für Verbraucher wurde von den Teilnehmern sehr positiv aufgenommen. So konnte effizient zu einem besseren Verständnis der Anforderungen der Geoblocking-Verordnung und deren Umsetzung beigetragen werden.

Abmahnungen von Wettbewerbern sind jedoch weiterhin an der Tagesordnung!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungKIVerbraucherVerordnung

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