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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Hört endlich auf dem DOSB hinterherzugeiern!

29. Januar 2019
in Esport und Politik
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wie viele schon mitbekommen haben, bin ich ja meist durchaus neutral und berichte über die neusten Urteile und Entwicklungen im IT- und Medienrecht. Nicht oft lasse ich mich zu Kommentaren hinreißen.

Wichtigste Punkte
  • eSport ist von DOSB nicht als Sport anerkannt, was zu Protesten aus Politik und Verbänden führte.
  • Die Argumentation des DOSB über eSport zeigt deren klare politischen und finanziellen Interessen.
  • Esport-Verbände sollten Selbstbewusstsein zeigen und sich nicht um Anerkennung beim DOSB anbeten.
  • Kein Fortschritt kann erzielt werden, solange Gleichberechtigung vor Gericht und Politik fehlt.
  • Historische Beispiele verdeutlichen, dass alte Strukturen nicht überzeugt werden können, wenn diese ihre Pfründe verlieren.
  • Esport muss seine Eigenständigkeit verteidigen und aus dem Schatten des traditionellen Sports treten.
  • Der eSport sollte für seine verfassungsmäßigen Rechte kämpfen und nicht um den Begriff "Sport".

Heute aber trotzdem einmal ein kurzer Kommentar von mir (der sich einreiht in meine Artikel hier und hier.)

Mein Kommentar basiert auf den Äußerung des DOSB auf seinem Neujahrsempfang, auf dem zum Ausdruck kam: „Die Digitalisierungsbeauftragte mag noch mehrere Male festhalten: ‚eSport ist Sport. Punkt‘. Und wir formulieren: ‚eSport existiert in dieser Form nicht – Ausrufezeichen‘. Und es wird auch nicht ins olympische Programm kommen!“

Daraufhin gab es Proteste von der Poltik aber auch von Esport-Verbänden, die aber vor allem Entrüstung zeigten. Ich finde, das ist falsch:

Esport-Verbände und Funktionäre sollten meiner Meinung nach endlich aufhören, dem DOSB als Sportverband sich anzubiedern. Das faktische Anbetteln um Anerkennung und Gleichberechtigung schwächt meiner Meinung nach den Esport mehr, als es ihm hilft. Der DOSB hat eigene Interessen (politische und finanzielle) und hat dies auch klar zum Ausdruck gebracht. Man wird beim DOSB keine Freunde finden. Man wird aber auf ewig politischen Entscheidern zeigen, dass man zu schwach ist, selbstbewusst seine eigene Position zu vertreten und für Gleichberechtigung in Gesetzgebung, Verwaltung und steuerrechtlicher Behandlung einzutreten.  Solange man keine Gleichberechtigung vor Gerichten oder der Politik hat, und es wird sich mit jedem Monat der gesellschaftlichen Entwicklung im Medienkonsum verbessern, muss man juristisch und politisch das Beste aus der Situation machen. 

Als Fernsehen sich durchsetzte, hat man Radiomacher nicht überzeugt und als YouTube sich durchsetzte, hat man lineares Fernsehen nicht überzeugt. Warum? Weil die alten gesellschaftlichen Entwicklungen natürlich Pfründe zu verlieren hatten und haben, sowie wie eigenen politischen Einfluss, finanzielle Unterstützung und dergleichen. Deswegen, und nur deswegen, wird man zum einen den DOSB nicht vom Esport überzeugen können. Zum anderen wird man aber sich selber auch nicht emanzipieren und der Politik zeigen können, welches Gewicht Esport, und das damit eng zusammenhängende Social Media und Streaming, bereits haben, wenn man sich immer wieder versucht, den alten Verbänden anzubiedern.

Der Esport sollte selbstbewusst und erwachsen agieren, seine Selbstständigkeit aufzeigen, für seine – gegebenenfalls – verfassungsgemäßen Rechte kämpfen und aus dem Schatten des klassischen Sport heraustreten, anstatt um Worthülsen wie „Sport“ zu kämpfen. Nur so kann man seine Eigenständigkeit und Bedeutung, aber auch seine Abgrenzung zum regulären Sport (den viele Esportler durchaus nebenher nachgehen sollten) klarmachen. 

Lasst uns das gerne diskutieren!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ChatDigitalEntwicklungEsportGesetzgebungMedienrechtTestUrteileYouTube

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