• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

IT-Vertragsrecht: Worauf Startups bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern achten sollten

8. Oktober 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
IT-Vertragsrecht: Worauf Startups bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern achten sollten
Wichtigste Punkte
  • Externe IT-Dienstleister sind für viele Startups zentral in Software Entwicklung und Cloud-Services.
  • Rechtssichere Vertragsgestaltung schützt die Interessen des Startups und ist entscheidend für den Projekterfolg.
  • Wesentliche Vertragsarten sind Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag und Kaufvertrag, jede mit eigenen rechtlichen Einflussfaktoren.
  • Eindeutige Leistungsbeschreibungen und Vergütungsregelungen reduzieren das Risiko für Missverständnisse und Streitigkeiten.
  • Datenschutz und IT-Sicherheit sind essentielle Vertragsinhalte, besonders im Rahmen der DSGVO.
  • Change Management ist wichtig für dynamische IT-Projekte und erfordert klare Regeln für Änderungen.
  • Frühzeitige rechtliche Beratung und genaue Dokumentation sind entscheidend, um rechtliche Fallstricke zu umgehen.

Für viele Startups ist die Zusammenarbeit mit externen IT-Dienstleistern unerlässlich, sei es für die Entwicklung von Software, die Implementierung von IT-Systemen oder die Bereitstellung von Cloud-Services. Die rechtssichere Gestaltung dieser Zusammenarbeit ist entscheidend für den Erfolg des Projekts und den Schutz der Interessen des Startups. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte des IT-Vertragsrechts, die Startups bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern beachten sollten.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Vertragstypen im IT-Bereich
2. Wesentliche Vertragsbestandteile
3. Besondere Herausforderungen für Startups
4. Praxistipps für Startups
4.1. Author: Marian Härtel

Vertragstypen im IT-Bereich

Im IT-Bereich kommen verschiedene Vertragstypen zum Einsatz, die jeweils unterschiedliche rechtliche Implikationen haben:

  1. Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB): Für die Erstellung eines konkreten Werks, z.B. einer individuellen Software
  2. Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB): Für die Erbringung von Dienstleistungen ohne konkretes Erfolgsversprechen, z.B. Beratungsleistungen
  3. Mietvertrag (§§ 535 ff. BGB): Für die Überlassung von Software oder Hardware zur Nutzung
  4. Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB): Für den Erwerb von Standardsoftware oder Hardware

Oft werden in der Praxis auch Mischformen dieser Vertragstypen verwendet. Die korrekte Einordnung ist wichtig, da sie Auswirkungen auf Gewährleistungsrechte, Kündigungsmöglichkeiten und andere rechtliche Aspekte hat.

Wesentliche Vertragsbestandteile

  1. Leistungsbeschreibung
    Eine präzise und detaillierte Leistungsbeschreibung ist das Herzstück jedes IT-Vertrags. Sie sollte folgende Aspekte umfassen:
    • Genaue Definition des Leistungsumfangs
    • Technische Spezifikationen und Qualitätsanforderungen
    • Meilensteine und Zeitplan
    • Abnahmekriterien (bei Werkverträgen)

Je genauer die Leistungsbeschreibung, desto geringer das Risiko von Missverständnissen und Streitigkeiten.

  1. Vergütung
    Die Vergütungsregelung sollte klar und transparent sein. Mögliche Modelle sind:
    • Festpreis
    • Vergütung nach Aufwand (Time & Material)
    • Mischformen (z.B. Festpreis mit Zusatzleistungen nach Aufwand)

Wichtig sind auch Regelungen zu Zahlungsbedingungen, Mehraufwand und etwaigen Bonuszahlungen.

  1. Nutzungs- und Verwertungsrechte
    Bei der Entwicklung von Software oder anderen geistigen Schöpfungen ist die Regelung der Nutzungs- und Verwertungsrechte von zentraler Bedeutung. Startups sollten darauf achten, dass sie die für ihr Geschäftsmodell erforderlichen Rechte erhalten. Zu klären sind insbesondere:
    • Umfang der Nutzungsrechte (einfach/ausschließlich, zeitlich/räumlich unbeschränkt)
    • Recht zur Bearbeitung und Weiterentwicklung
    • Übertragbarkeit der Rechte
    • Umgang mit Vorbestandteilen und Open-Source-Komponenten
  1. Gewährleistung und Haftung
    Gewährleistungs- und Haftungsregelungen sollten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen des Startups und des Dienstleisters schaffen. Wichtige Aspekte sind:
    • Gewährleistungsfristen und -umfang
    • Regelungen zur Nacherfüllung
    • Haftungsbeschränkungen (unter Beachtung der AGB-rechtlichen Grenzen)
    • Freistellungsvereinbarungen für Rechtsmängel
  1. Datenschutz und IT-Sicherheit
    Angesichts der DSGVO und zunehmender Cybersicherheitsrisiken sind klare Regelungen zu Datenschutz und IT-Sicherheit unerlässlich. Der Vertrag sollte festlegen:
    • Verantwortlichkeiten für Datenschutz und Datensicherheit
    • Technische und organisatorische Maßnahmen
    • Umgang mit Datenschutzvorfällen
    • Regelungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (falls zutreffend)
  1. Laufzeit und Kündigung
    Klare Regelungen zu Laufzeit und Kündigung sind wichtig für die Flexibilität des Startups. Zu beachten sind:
    • Festlegung der Vertragslaufzeit
    • Kündigungsfristen und -gründe
    • Regelungen für die Beendigung des Projekts (z.B. Übergabe von Daten und Dokumentation)
  1. Change Management
    IT-Projekte sind oft dynamisch, daher sollte der Vertrag ein strukturiertes Verfahren für Änderungen vorsehen:
    • Prozess für die Beantragung und Genehmigung von Änderungen
    • Regelungen zur Anpassung von Vergütung und Zeitplan bei Änderungen

Besondere Herausforderungen für Startups

  1. Begrenzte Ressourcen
    Startups verfügen oft über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen für die Vertragsgestaltung und -verhandlung.
  2. Ungleiche Verhandlungspositionen
    Gerade bei der Zusammenarbeit mit großen IT-Dienstleistern kann eine ungleiche Verhandlungsposition bestehen.
  3. Schnelles Wachstum und Veränderung
    Die sich schnell ändernden Bedürfnisse von Startups erfordern flexible Vertragsgestaltungen.
  4. Komplexität der Technologie
    Die technische Komplexität vieler IT-Projekte kann die rechtliche Bewertung erschweren.

Praxistipps für Startups

  1. Frühzeitige rechtliche Beratung: Ziehen Sie frühzeitig einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt hinzu, um Fallstricke zu vermeiden.
  2. Klare Kommunikation: Kommunizieren Sie Ihre Erwartungen und Anforderungen klar und präzise gegenüber dem Dienstleister.
  3. Due Diligence: Prüfen Sie sorgfältig die Reputation und Leistungsfähigkeit potenzieller Dienstleister.
  4. Meilensteine und Teilabnahmen: Vereinbaren Sie bei größeren Projekten Meilensteine und Teilabnahmen, um Risiken zu minimieren.
  5. Eskalationsmechanismen: Implementieren Sie klare Eskalationsmechanismen für den Fall von Konflikten.
  6. Flexibilität bewahren: Achten Sie auf flexible Vertragsgestaltungen, die Anpassungen an veränderte Bedürfnisse ermöglichen.
  7. Dokumentation: Dokumentieren Sie sorgfältig alle Vereinbarungen und Änderungen im Projektverlauf.
  8. Interne Verantwortlichkeiten: Legen Sie intern klare Verantwortlichkeiten für das Vertragsmanagement fest.

Die rechtssichere Gestaltung von IT-Verträgen ist für Startups von entscheidender Bedeutung, um ihre Interessen zu schützen und erfolgreiche Kooperationen mit IT-Dienstleistern zu etablieren. Durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung und -verhandlung können Startups nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch die Grundlage für eine produktive und langfristige Zusammenarbeit schaffen.
Angesichts der Komplexität des IT-Vertragsrechts und der potenziellen Konsequenzen bei Fehlern ist es für Startups ratsam, bei der Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen fachkundige rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein spezialisierter IT-Rechtsanwalt kann dabei helfen, maßgeschneiderte Vertragslösungen zu entwickeln, die sowohl den geschäftlichen Anforderungen als auch den rechtlichen Vorgaben gerecht werden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAnpassungBeratungBewertungDatenschutzDSGVOEntwicklungHaftungIT-RechtIT-SicherheitKündigungManagementRechtRechtsanwaltRisikoSicherheitSoftwareStartupsTechnologieVertragsgestaltungVertragsrechtWachstum

Weitere spannende Blogposts

Telefonica muss Kunden 225.000 Euro Easy Money Guthaben auszahlen

Telefonica muss Kunden 225.000 Euro Easy Money Guthaben auszahlen
20. Januar 2020

Der 8. Senat des Oberlandesgerichts München hat entschieden, dass ein Kunde von Telefonica Deutschland für seine in 508 Mobilfunk-Verträgen angesammelten...

Mehr lesenDetails

Esports Europe: Ein Kommentar

Rückrufoption und weitere Chatmöglichkeiten
24. Februar 2020

Gerade erst wurde ein europäischer Dachverband im Esport gegründet. Dies soll mein Kommentar zu der Gründung und den Umständen sein....

Mehr lesenDetails

Wie man die AGB eines Esports Events aufsetzt und gestaltet

Wie man die AGB eines Esports Events aufsetzt und gestaltet
28. Dezember 2022

Wenn Sie ein Esports-Event organisieren, ist es wichtig, klare und detaillierte AGB aufzusetzen, weil es sonst zu Konflikten und Unklarheiten...

Mehr lesenDetails

OLG Düsseldorf: Im B2C-Bereich keine Einbeziehung von AGB bei Offline-Bestellung und bloßem Verweis auf Website

AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!
2. August 2024

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 25.04.2024 entschieden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmens bei Offline-Bestellungen durch...

Mehr lesenDetails

Urheberrecht in der digitalen Welt: Wie geht es weiter mit KI Bildgeneratoren?

Urheberrecht in der digitalen Welt: Wie geht es weiter mit KI Bildgeneratoren?
17. Januar 2023

Einführung Der Einsatz von KI-Bildgeneratoren ist in den letzten Jahren zu einem immer wichtigeren Faktor im Urheberrecht geworden. Diese Technologie...

Mehr lesenDetails

Warum Startups und Selbstständige keine KI-generierten Verträge verwenden sollten

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
27. Juni 2024

Warum Startups und Selbstständige keine KI-generierten Verträge verwenden sollten Als IT-Rechtsanwalt berate ich täglich Startups, Selbstständige und Unternehmen bei der...

Mehr lesenDetails

Achtung: Simpler Cookie-Banner nicht mehr ausreichend

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
2. Oktober 2019

Gestern hat der EUGH weitreichend zur Frage der Zustimmung des Setzens von Cookies entschieden (siehe hier). Wie schon in dem...

Mehr lesenDetails

Umgang mit Fiverr, Upwork und sonstigen Outsourcingplattformen

Umgang mit Fiverr, Upwork und sonstigen Outsourcingplattformen
27. August 2019

Immer wieder erreichen mich Anfragen, wie man beispielsweise als Softwarentwickler oder junges Startup mit Plattformen wie Upwork, Fiverr, Freelancer.com umgeht,...

Mehr lesenDetails

Die Macht der Schiedsgerichtsbarkeit: Schlüsselvorteile und mögliche Fallstricke für Verträge

Die Macht der Schiedsgerichtsbarkeit: Schlüsselvorteile und mögliche Fallstricke für Verträge
26. Juni 2023

Die Schiedsgerichtsbarkeit spielt eine wesentliche Rolle in der modernen Geschäftswelt. Durch Schiedsgerichtsbarkeit können Streitigkeiten zwischen Parteien außerhalb des staatlichen Gerichtssystems...

Mehr lesenDetails
DSGVO
Datenschutzrecht

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025

Auftragsverarbeitung ist Alltag: Cloud-Hosting, Newsletter-Versand, Support-Desk, Payment-Gateway, KI-Labeling, CRM-Betrieb. Spätestens wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, verlangt Art. 28...

Mehr lesenDetails
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

Podcastfolge

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

Mehr lesenDetails
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung