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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
in Recht im Internet
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
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Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Wer heute Social-Media-Accounts mit Reichweite betreibt, betreibt in aller Regel kein rein privates Hobby mehr. Gerade im Influencer-Marketing, im Creator-Business und im professionellen Social-Media-Umfeld sind Accounts längst wirtschaftlich relevante Kommunikationsräume. Genau deshalb wird ein Problem in der Praxis häufig unterschätzt: die rechtlichen Risiken unmoderierter Kommentarspalten.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Keine generelle Vorabkontrollpflicht – aber auch kein rechtsfreier Raum
2. Wenn Bots nicht nur nerven, sondern strafrechtlich relevant werden
3. Macht sich der Influencer dadurch automatisch strafbar?
4. Gibt es eine Pflicht, Kommentarspalten zu moderieren?
5. Warum gerade alte virale Posts besonders gefährlich sind
6. Haftung ist nicht nur Strafrecht
7. Regulatorischer Hintergrund: Die Anforderungen steigen
8. Was Betroffene tun sollten
9. Fazit aus anwaltlicher Sicht
9.1. Author: Marian Härtel

Denn unter viralen Videos, alten Reels, Shorts oder TikToks sammeln sich nicht nur harmlose Reaktionen aus der Community. In vielen Fällen tauchen dort automatisierte Bot-Kommentare mit Telegram-Links, Pornospam, Fake-Gewinnspielen, dubiosen Lockangeboten oder sogar Hinweisen auf strafrechtlich relevante Inhalte auf. Für Betroffene ist das nicht nur ein Reputationsproblem. Es kann zu einem echten Haftungsrisiko werden.

In der Beratungspraxis zeigt sich immer wieder, dass Creator, Agenturen und Unternehmen Kommentarspalten rechtlich unterschätzen. Nach dem Motto: „Das sind doch nur fremde Kommentare, damit habe ich nichts zu tun.“ So einfach ist es rechtlich jedoch nicht.

Keine generelle Vorabkontrollpflicht – aber auch kein rechtsfreier Raum

Juristisch ist zunächst wichtig, dass fremde Nutzerkommentare nicht automatisch eigene Inhalte des Account-Betreibers sind. Wenn ein Bot unter einem Instagram-Post einen dubiosen Kommentar platziert, ist das nicht ohne Weiteres eine eigene Werbeaussage des Influencers. Eine pauschale Pflicht, sämtliche Kommentare vor ihrer Veröffentlichung lückenlos zu kontrollieren, besteht daher nicht.

Wer daraus jedoch ableitet, dass Kommentarspalten rechtlich völlig irrelevant seien, verkennt die tatsächliche Haftungslage. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Inhalt ursprünglich von einem Dritten stammt. Entscheidend ist auch, was geschieht, wenn der Betreiber Kenntnis von rechtswidrigen oder strafbaren Inhalten erlangt und dennoch untätig bleibt.

Gerade bei professionell betriebenen Accounts mit erheblicher Reichweite wird sich rechtlich kaum dauerhaft argumentieren lassen, man habe mit systematisch auftretenden Missbrauchsmustern nichts zu tun. Wer Aufmerksamkeit monetarisiert, Werbepartner einbindet und wirtschaftlich von Reichweite profitiert, muss sich auch an professionellen Sorgfaltsmaßstäben messen lassen.

Wenn Bots nicht nur nerven, sondern strafrechtlich relevant werden

Die eigentliche rechtliche Brisanz beginnt dort, wo Kommentarspalten nicht mehr nur von einfachem Spam betroffen sind, sondern von Inhalten mit strafrechtlicher Relevanz. Dazu zählen etwa:

  • Kommentare mit Verweisen auf angebliche „Leaks“
  • Telegram-Kanäle mit pornografischem Material
  • einschlägige Lockangebote
  • Hinweise auf jugendpornografische oder kinderpornografische Inhalte

Nach § 184b StGB ist das Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte strafbar. Auch jugendpornografische Inhalte werden strafrechtlich gesondert erfasst.

Daneben enthält § 184 StGB Regelungen zu pornografischen Inhalten allgemein, insbesondere beim Anbieten oder Zugänglichmachen gegenüber Minderjährigen sowie in bestimmten öffentlichen Werbekonstellationen.

Auch das NetzDG zeigt, wie ernst der Gesetzgeber solche Inhalte im Kontext sozialer Netzwerke nimmt. Dort werden rechtswidrige Inhalte ausdrücklich unter anderem im Zusammenhang mit § 184b StGB erfasst.

Damit ist klar: Wenn über Kommentarspalten Reichweite genutzt wird, um auf strafbare oder jugendgefährdende Inhalte aufmerksam zu machen, handelt es sich nicht mehr um bloß lästige Begleiterscheinungen digitaler Kommunikation. Es geht dann um potenziell rechtswidrige oder strafbare Inhalte mit erheblichem Eskalationspotenzial.

Macht sich der Influencer dadurch automatisch strafbar?

Diese Frage wird häufig zu pauschal gestellt. Die richtige Antwort lautet:

Nein, nicht automatisch.
Aber ebenso klar: Das entlastet nicht grenzenlos.

Strafrechtlich kommt es stets auf den konkreten Einzelfall an. Der bloße Umstand, dass ein Dritter einen problematischen Kommentar unter einem Post platziert, führt nicht automatisch zu einer Strafbarkeit des Account-Betreibers.

Anders kann die Lage jedoch aussehen, wenn zusätzliche Umstände hinzutreten. Etwa wenn:

  • der Betreiber von den Kommentaren wusste
  • Nutzer oder Dritte wiederholt darauf hingewiesen haben
  • identische Missbrauchsmuster fortlaufend auftreten
  • problematische Kommentare lange online bleiben
  • keinerlei Filter- oder Reaktionsmechanismen existieren
  • problematische Inhalte durch Interaktionen sogar sichtbar gemacht oder aufgewertet werden

Spätestens dann stellt sich die Frage, ob nicht zumindest eine rechtlich relevante Duldung, Förderung oder Mitverantwortung im Raum steht. Ob daraus strafrechtlich eine Beteiligung, Beihilfe oder ein anderer Vorwurf folgt, hängt von der konkreten Konstellation ab. Bei schwerwiegenden Delikten ist diese Prüfung jedoch alles andere als theoretisch.

Gibt es eine Pflicht, Kommentarspalten zu moderieren?

Eine starre gesetzliche Regel, wonach ab einer bestimmten Followerzahl zwingend Moderationspersonal beschäftigt werden müsste, existiert nicht.

Das bedeutet jedoch nicht, dass keinerlei Pflichten bestehen. Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Norm kann sich eine Verpflichtung ergeben, angemessene und zumutbare Schutzmaßnahmen zu treffen.

Dabei spielen insbesondere folgende Faktoren eine Rolle:

  • Reichweite des Accounts
  • wirtschaftliches Geschäftsmodell
  • Risiko- und Missbrauchslage
  • Wiederholungsintensität problematischer Inhalte
  • technische Möglichkeiten zur Prävention

Wer Social Media professionell betreibt, sollte zumindest prüfen, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Keyword- und Linkfilter für typische Spam- und Telegram-Muster
  • Blacklists für wiederkehrende Scam-Begriffe
  • regelmäßige Kontrolle älterer reichweitenstarker Posts
  • Abschaltung oder Einschränkung von Kommentarfunktionen bei besonders anfälligen Inhalten
  • interne Prozesse zur Bearbeitung von Community-Hinweisen
  • dokumentierte Lösch- und Eskalationsroutinen

Je größer der Account und je klarer das Missbrauchsbild, desto schwieriger wird es, Untätigkeit noch plausibel zu rechtfertigen.

Warum gerade alte virale Posts besonders gefährlich sind

Ein häufig unterschätztes Problem sind alte Videos und Posts mit dauerhafter Reichweite. Viele Creator betreuen diese Inhalte nicht mehr aktiv. Für Algorithmen, Empfehlungen und neue Nutzer bleiben sie jedoch weiterhin sichtbar.

Für Bot-Netzwerke ist das ideal:

  • hohe Sichtbarkeit
  • hohe Glaubwürdigkeit durch den bekannten Account
  • kaum laufende Moderation

Genau hier entsteht eine rechtlich problematische Konstellation. Die Reichweite wirkt weiter, der Kommunikationsraum bleibt offen, aber Kontrollmechanismen fehlen.

Wenn ein Betreiber weiß oder wissen muss, dass diese Bereiche systematisch für Scam, Pornospam oder strafbare Inhalte missbraucht werden, wird sich ein dauerhaftes Berufen auf Unkenntnis kaum aufrechterhalten lassen.

Haftung ist nicht nur Strafrecht

In der Praxis wird häufig vorschnell nur nach Strafbarkeit gefragt. Tatsächlich liegen die häufigeren Risiken zunächst an anderer Stelle:

  • Unterlassungsansprüche
  • Abmahnungen
  • Konflikte mit Kooperationspartnern
  • Plattformmaßnahmen
  • Marken- und Reputationsschäden
  • Compliance-Probleme in Unternehmen und Agenturen

Gerade bei kommerziellen Social-Media-Projekten ist das kommunikative Umfeld ein wirtschaftlich sensibler Bereich. Marken möchten nicht in einem Umfeld erscheinen, in dem unter Kampagnen Spam, Pornolinks oder strafrechtlich problematische Inhalte sichtbar sind.

Regulatorischer Hintergrund: Die Anforderungen steigen

Auch regulatorisch ist eine klare Entwicklung erkennbar. Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) enthält im Zusammenspiel mit dem europäischen Digital Services Act (DSA) Vorgaben zu Meldeverfahren, Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und Bußgeldvorschriften bei Pflichtverstößen.

Diese Regelungen richten sich primär an Plattformen und Hosting-Dienste. Sie zeigen jedoch deutlich die Richtung der Regulierung: weg von informeller Beliebigkeit, hin zu klaren Organisations- und Reaktionspflichten.

Wer Social Media professionell betreibt, sollte sich an diesen Maßstäben orientieren, bevor Konflikte entstehen.

Was Betroffene tun sollten

Wer auf dem eigenen oder auf fremden Accounts strafrechtlich relevante Kommentare entdeckt, sollte nicht einfach wegsehen. Sinnvolle Schritte sind insbesondere:

  • sofortige Dokumentation per Screenshot
  • Sicherung von URL, Uhrzeit und Nutzername
  • Meldung an die Plattform
  • interne Prüfung und schnelle Entfernung offensichtlich rechtswidriger Inhalte
  • in gravierenden Fällen strafrechtliche Anzeige

Gerade bei sexualstrafrechtlich sensiblen Inhalten ist zudem große Vorsicht geboten, um problematische Inhalte nicht weiter zu verbreiten.

Fazit aus anwaltlicher Sicht

Influencer und Creator haften nicht automatisch für jeden fremden Kommentar. Daraus zu schließen, dass Kommentarspalten rechtlich bedeutungslos seien, wäre jedoch ein Irrtum.

Je professioneller ein Account betrieben wird und je offensichtlicher Missbrauchsmuster auftreten, desto eher entstehen rechtliche Pflichten zum Eingreifen.

Wer Hinweise ignoriert, keine Filtermechanismen implementiert, bekannte Problemzonen nicht überwacht und seine Reichweite faktisch als offene Fläche für Scam, Pornospam oder strafbare Inhalte zur Verfügung stellt, handelt rechtlich riskant.

Nicht jede unterlassene Löschung ist sofort strafbar. Systematisches Wegsehen kann jedoch sehr schnell von einem Community-Problem zu einem ernsthaften Haftungsthema werden.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

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