• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

KSK-Abgabepflicht für Agenturen und Vermarkter im Influencer-Bereich: Was gilt und was nicht?

20. Oktober 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
ksk abgabepflicht fuer agenturen und vermarkter im influencer bereich was gilt und was nicht
Wichtigste Punkte
  • KSK-abgabepflichtige künstlerische Leistungen umfassen kreative Content-Erstellung, wie Videos und Fotos.
  • Affiliate-Kampagnen gelten in der Regel nicht als KSK-abgabepflichtig, es sei denn, sie haben einen kreativen Anteil.
  • Es gibt Grauzonen, wo die Abgrenzung zwischen Affiliate-Werbung und künstlerischen Arbeiten unklar ist.
  • Die KSK hat einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung künstlerischer Leistungen, was zu finanziellen Risiken führen kann.
  • Technologische Entwicklungen können die Kriterien für das, was als künstlerisch gilt, weiter ändern.
  • Eine präzise Dokumentation aller Verträge und Zahlungen ist entscheidend, um rechtliche Überprüfungen zu bestehen.
  • Frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Missverständnisse und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Auf diesem Blog wurden bereits zahlreiche Artikel rund um das Thema Influencer veröffentlicht. Über die Suchfunktion lassen sich fundierte Beiträge zu verschiedenen Aspekten dieser Branche finden. Besonders hervorzuheben sind zwei Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK), die einen vertieften Einblick in die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten für Kreativschaffende bieten.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Künstlerische Leistungen und ihre Abgabepflicht
2. Affiliate-Kampagnen: Wann keine Abgabepflicht besteht
3. Grauzonen und Fallstricke
4. Technologische Entwicklungen und neue Formen der Kreativität
5. Praktische Empfehlungen für Agenturen und Vermarkter
5.1. 1. Leistungsbeschreibung klar formulieren
5.2. 2. Verträge dokumentieren und archivieren
5.3. 3. Separate Abrechnung von Nebenkosten
5.4. 4. Frühzeitige rechtliche Beratung einholen
6. Fazit
6.1. Author: Marian Härtel

An diese Grundlagen anknüpfend widmet sich dieser Artikel der Frage, welche Leistungen, die Agenturen oder Vermarkter an Influencer weitergeben, der KSK-Abgabepflicht unterliegen und welche nicht. Ein Thema von erheblicher praktischer Relevanz für alle Akteure im Bereich des Influencer-Marketings.

Künstlerische Leistungen und ihre Abgabepflicht

Nach § 24 Abs. 1 SGB IV besteht eine Pflicht zur Abführung der Künstlersozialabgabe, wenn Unternehmen Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten vergeben. Künstlerische Tätigkeiten umfassen nach § 2 KSVG insbesondere auch die darstellende Kunst, Bildende Kunst sowie die Tätigkeit als Designer – eine Definition, die viele Leistungen von Influencern erfasst.

Dazu zählen etwa:

  • Produktion von Videos, Fotos oder Podcasts mit eigenständiger kreativer Gestaltung,
  • Erstellung von redaktionellen Beiträgen,
  • Inszenierungen auf Social-Media-Plattformen, die über eine rein funktionale Darstellung hinausgehen.

Beauftragt eine Agentur einen Influencer mit der Erstellung eines kreativen Beitrags, ist regelmäßig davon auszugehen, dass eine Künstlersozialabgabe anfällt. Diese zusätzliche Belastung von aktuell 5,0 % (Stand 2025) des Honorars muss von der Agentur getragen werden. Zweck der Abgabe ist es, die soziale Absicherung der selbständigen Künstler zu gewährleisten und damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Kulturlandschaft zu leisten.

Für Agenturen bedeutet dies: Bereits bei der Budgetplanung muss berücksichtigt werden, ob und in welchem Umfang zusätzliche Abgaben auf die Honorare anfallen.

Affiliate-Kampagnen: Wann keine Abgabepflicht besteht

Affiliate-Marketing hingegen ist im klassischen Sinne nicht als künstlerische Tätigkeit einzustufen. Wird ein Influencer lediglich damit beauftragt, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu empfehlen oder zu verlinken, ohne dass eine eigenständige kreative Leistung erbracht wird, unterliegt diese Tätigkeit in der Regel nicht der Abgabepflicht.

Entscheidend ist hierbei der tatsächliche Leistungsinhalt:

  • Reine Produktempfehlungen oder -platzierungen ohne künstlerische Ausgestaltung sind nicht KSK-pflichtig.
  • Die bloße Überlassung von Werbeflächen oder Links fällt ebenfalls nicht unter die Künstlersozialabgabe.

Diese klare Abgrenzung bietet jedoch nur scheinbar Sicherheit. Denn sobald ein Influencer im Rahmen einer Affiliate-Kampagne eigene kreative Elemente einbringt – etwa durch aufwendig produzierte Videos, innovative Erzähltechniken oder künstlerische Bildgestaltung –, kann die Tätigkeit als künstlerische Leistung zu qualifizieren sein.

Grauzonen und Fallstricke

Die Abgrenzung zwischen künstlerischer Leistung und bloßer Werbung ist nicht immer eindeutig. Gerade im Influencer-Marketing verschwimmen die Grenzen zunehmend. Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung der Künstlersozialkasse legen bei der Beurteilung einen funktionalen Maßstab an: Maßgeblich ist, ob die Tätigkeit wesentlich kreative, schöpferische Elemente aufweist.

Typische Grauzonen entstehen etwa bei:

  • aufwendig inszenierten „Unboxing“-Videos,
  • selbstproduzierten Musikstücken im Rahmen von Werbekooperationen,
  • stilistisch besonders gestalteten Produktpräsentationen.

In Zweifelsfällen kann die KSK eine eigene Bewertung vornehmen, die auch rückwirkend zu Nachforderungen führen kann. Dabei reicht bereits ein geringfügiger künstlerischer Charakter aus, um die Abgabepflicht zu begründen.

Zu beachten ist insbesondere, dass gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 KSVG die Abgabepflicht unabhängig davon besteht, ob dem Unternehmen die Einordnung als künstlerische Leistung bewusst war. Selbst ein gutgläubiges Handeln schützt nicht vor Nachforderungen.

Technologische Entwicklungen und neue Formen der Kreativität

Mit dem technischen Fortschritt entstehen zunehmend neue Formen medialer Inszenierung. Virtual Reality, Augmented Reality oder der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Content-Bereich schaffen neue kreative Ausdrucksformen. Auch hier gilt: Wo eigenständige schöpferische Leistungen erbracht werden, wird eine Abgabepflicht regelmäßig zu prüfen sein.

Gerade Agenturen, die innovative Kampagnen gestalten, sollten frühzeitig prüfen, ob die beauftragten Leistungen potentiell als künstlerisch zu qualifizieren sind.

Praktische Empfehlungen für Agenturen und Vermarkter

Um rechtliche Risiken und unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

1. Leistungsbeschreibung klar formulieren

Bereits bei der Vertragsgestaltung ist auf eine eindeutige Beschreibung der beauftragten Leistungen zu achten. Kreative Elemente sollten explizit benannt oder ausgeschlossen werden.

2. Verträge dokumentieren und archivieren

Sämtliche Vereinbarungen sollten schriftlich fixiert werden. Wichtige Aspekte:

  • Inhalt und Umfang der Leistung,
  • Aufwandsbeschreibung,
  • Vergütungsbestandteile getrennt nach künstlerischer und nicht-künstlerischer Leistung.

Eine ordnungsgemäße Dokumentation kann im Falle einer KSK-Prüfung entscheidend sein.

3. Separate Abrechnung von Nebenkosten

Reisekosten, Sachkosten oder Lizenzgebühren, die keine künstlerische Leistung darstellen, sollten getrennt ausgewiesen werden. So kann verhindert werden, dass diese Beträge irrtümlich der Künstlersozialabgabe unterworfen werden.

4. Frühzeitige rechtliche Beratung einholen

Gerade bei neuartigen Kampagnen oder unklarer Leistungsbeschreibung empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung durch einen im Medien- und Sozialversicherungsrecht versierten Anwalt. Dies schafft Planungssicherheit und minimiert spätere Risiken.

Fazit

Die Abgrenzung zwischen künstlerischen und nicht-künstlerischen Leistungen im Bereich des Influencer-Marketings ist komplex und verlangt eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Agenturen und Vermarkter sind gut beraten, die Thematik nicht zu unterschätzen. Eine rechtssichere Vertragsgestaltung, eine präzise Dokumentation sowie die frühzeitige rechtliche Beratung bilden die Grundlagen, um den Anforderungen der Künstlersozialkasse gerecht zu werden und unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AgenturenBeratungBlogDeutschlandEntwicklungInfluencerKünstliche IntelligenzRechtsanwaltVerträgeVertragsgestaltungWerbung

Weitere spannende Blogposts

Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts
30. Oktober 2023

Kürzlich hatte ich die Gelegenheit, einen faszinierenden Vortrag über die rechtlichen und ethischen Aspekte der Künstlichen Intelligenz (KI) zu besuchen....

Mehr lesenDetails

Adblock II Entscheidung: Begründung ist da

Ein Logo für den Bundesrichtsshop mit der Adblock II Entscheidung und Begründung.
17. Oktober 2018

Der Bundesgerichtshof hat die vollständige Begründung der Adblock II Entscheidung ( I ZR 154/16 ) veröffentlicht. Der Tenor lautete a)...

Mehr lesenDetails

Rechtsstandswahl per AGB nicht per se überraschend

Rechtsstandswahl per AGB nicht per se überraschend
14. Dezember 2018

Das OLG Frankfurt hat gestern entschieden, dass eine Rechtsstandswahl per AGB nicht per se überraschend ist, und somit den Abschluss...

Mehr lesenDetails

Twitch-Streams und Let’s Plays: Achtung!

Ein Mann hält ein Telefon hoch, auf dem ein YouTube-Video zu sehen ist.
2. Januar 2019

Passend zu diesem Artikel von heute möchte ich kurz betonen, dass das Zitierrecht auch nicht für Computerspiele und Let's Plays...

Mehr lesenDetails

Mandanten Akquirieren? Ich bevorzuge Vertrauensaufbau!

Mandanten Akquirieren? Ich bevorzuge Vertrauensaufbau!
28. Juni 2023

Heute möchte ich einmal Luft ablassen und ein Thema ansprechen, das mir schon lange unter den Nägeln brennt. Als Rechtsanwalt...

Mehr lesenDetails

Achtung beim Downloaden und Nutzen von Fotos

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
10. April 2019

Aus gegebenen Anlass möchte ich auch hier im Blog einen kurzen Hinweis auf die sogenannte Cordoba-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom...

Mehr lesenDetails

Investitionen in Kryptowährungen: OLG Frankfurt zur Beratung als Freundschaftsdienst

Ein gelber Kreis mit dem Wort Bitcoin darauf, der seinen rechtlichen Status als „Bitcoinhandel nicht erlaubnispflichtig“ hervorhebt.
19. Juli 2023

Investiert ein Freund Geld eines Freundes mit dessen Zustimmung in verschiedene Krypto-Währungen und kommt es bei Umwechslungen zwischen den Währungen...

Mehr lesenDetails

Warum sind Verträge wichtig?

Warum sind Verträge wichtig?
2. Juli 2019

Oft schreibe ich hier im Blog dazu, für wie wichtig ich es halte, dass bestimmte Branche an ihrer Professionalisierung arbeiten...

Mehr lesenDetails

Datenschutzprobleme bei einem Assetdeal?

Datenschutzprobleme bei einem Assetdeal?
4. Juli 2019

Des Öfteren begleite ich Startups bei sogenannten Assetdeals. So nennen sich im Grundsatz Verträge bei denen beispielsweise ein Onlineprojekt, ein...

Mehr lesenDetails
Einzelunternehmer / Einzelunternehmen

Urhebergesetz

24. Juni 2023

Einleitung Das Urheberrechtsgesetz, abgekürzt UrhG, ist ein Rechtsrahmen, der das geistige Eigentum von Kreativen und Künstlern schützt. Es regelt die...

Mehr lesenDetails
Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing: Do's and Don'ts für Startups

Wettbewerbsrecht

24. Juni 2023
Decentralized Autonomous Organizations (DAOs)

Decentralized Autonomous Organizations (DAOs)

30. Juni 2023
Drittwiderspruchsklage

Drittwiderspruchsklage

16. Oktober 2024
Schöpfungshöhe

Schöpfungshöhe

28. Juni 2023

Podcast Folgen

da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024

In this exciting podcast episode, we delve into the fascinating world of IT start-ups and find out why an experienced...

9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024

In this captivating podcast episode, I dive deep into the world of legal challenges associated with innovative business models as...

Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025

In the final episode of the first season of the ITmedialaw.com podcast, we take a look at the future of...

d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

In this fascinating podcast episode, we take a deep dive into the world of artificial intelligence (AI) and its impact...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung