• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht und Computerspiele

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Implikationen und Risiken für Spieleentwickler

8. Juni 2023
in Recht und Computerspiele, Urheberrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
gaming computer gd079646f3 1280
Wichtigste Punkte
  • Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Spieleentwicklung wirft komplexe urheberrechtliche Fragen auf.
  • KI-generierte Werke könnten bestehenden,urheberrechtlich geschützten Werken ähneln und rechtliche Probleme verursachen.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KI-Anbieter können die Urheberrechte des Nutzers einschränken.
  • Die Bearbeitung von KI-Inhalten kann persönliche geistige Schöpfungen schaffen, die urheberrechtlich geschützt sein könnten.
  • Internationale Rechtsfragen müssen bei der Nutzung von KI in Deutschland berücksichtigt werden.
  • Empfohlene Maßnahmen zur Minimierung rechtlicher Risiken umfassen klare Regelungen und angepasste Verträge.
  • Die rechtliche Landschaft in Bezug auf KI und Urheberrecht entwickelt sich kontinuierlich weiter; regelmäßige rechtliche Beratung ist wichtig.

Die rechtlichen Herausforderungen und Chancen, die sich aus der Nutzung von KI in der Spieleentwicklung ergeben

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die rechtlichen Herausforderungen und Chancen, die sich aus der Nutzung von KI in der Spieleentwicklung ergeben
2. Grundlegende rechtliche Fragen
3. Empfehlungen, Schlussfolgerungen und abschließende Gedanken
3.1. Author: Marian Härtel

In der heutigen digitalen Welt, in der Künstliche Intelligenz (KI) immer mehr an Bedeutung gewinnt, stelle ich mir neue und komplexe Fragen zum Urheberrecht. Eine dieser Fragen betrifft die Möglichkeit, dass eine KI ein Bild generiert, das zufällig einem bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werk ähnelt. Könnte dies als Urheberrechtsverletzung angesehen werden? Und wer wäre in einem solchen Fall der Urheber des generierten Werks – die KI, der Nutzer oder der Anbieter der KI?

Diese Fragen sind nicht nur theoretischer Natur, sondern haben praktische Auswirkungen auf eine Vielzahl von Branchen, insbesondere auf die Spieleentwicklung. Mit der zunehmenden Nutzung von KI zur Generierung von Spielinhalten, von Charakterdesigns bis hin zu Level-Layouts, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass KI-generierte Werke bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werken ähneln könnten.

In diesem Blogpost werde ich diese Fragen aus meiner juristischen Perspektive beleuchten und die potenziellen Auswirkungen auf Spieleentwickler diskutieren. Ich werde mich mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und den sich daraus ergebenden Herausforderungen auseinandersetzen, die Rolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KI-Anbieter untersuchen und praktische Ratschläge für Spieleentwickler geben, wie sie diese Herausforderungen bewältigen können.

Mein Ziel ist es, ein besseres Verständnis für die rechtlichen Aspekte der KI-Nutzung in der Spieleentwicklung zu schaffen und Wege aufzuzeigen, wie Spieleentwickler die Vorteile der KI nutzen und gleichzeitig rechtliche Risiken minimieren können.

Grundlegende rechtliche Fragen

Urheberrechte entstehen in Deutschland, wenn ein Werk geschaffen wird, das eine gewisse Originalität und Kreativität aufweist und als persönliche geistige Schöpfung gilt. Dies kann eine Vielzahl von Werktypen umfassen, darunter literarische Werke, musikalische Kompositionen, Kunstwerke, Architektur und sogar Computerprogramme.

In Bezug auf KI, die ein Bild generiert, das einem urheberrechtlich geschützten Werk ähnelt, wird die Frage aufgeworfen, ob dieses generierte Bild als eigenständiges, urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen werden kann. Die Antwort auf diese Frage ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der spezifischen Merkmale des generierten Bildes und der Art und Weise, wie die KI programmiert wurde.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die nachträgliche Bearbeitung oder Umarbeitung von ursprünglich mit KI generierten Inhalten eine Rolle spielen kann. Wenn ein Nutzer beispielsweise ein von einer KI generiertes Bild in einer Weise verändert, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellt, könnte dies dazu führen, dass das bearbeitete Bild als urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen wird.

Ein weiteres Problem betrifft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler KI-Anbieter. In vielen Fällen legen diese AGB fest, dass der Nutzer keine Urheberrechte an den von der KI generierten Inhalten erlangt. Dies könnte bedeuten, dass selbst wenn ein von einer KI generiertes Bild als urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen wird, der Nutzer nicht unbedingt die Rechte an diesem Werk hat.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass viele KI-Anbieter ihren Sitz im Ausland haben und daher internationales Recht relevant sein könnte. Dies kann die rechtliche Situation noch komplizierter machen, da unterschiedliche Länder unterschiedliche Ansätze zum Urheberrecht und zur KI haben.

Bezüglich der Werktypen ist es wichtig zu beachten, dass deutsche Gerichte bei bestimmten Werktypen, wie Musik, sehr strenge Maßstäbe anlegen, wenn es um die Beurteilung einer Urheberrechtsverletzung geht. Dies bedeutet, dass selbst geringfügige Ähnlichkeiten zwischen einem KI-generierten Werk und einem bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werk zu einer Urheberrechtsverletzung führen könnten.

Empfehlungen, Schlussfolgerungen und abschließende Gedanken

In der sich ständig weiterentwickelnden Landschaft der Künstlichen Intelligenz (KI) und des Urheberrechts ist es von entscheidender Bedeutung, dass Spieleentwickler proaktiv Maßnahmen ergreifen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Beratung, um die Vorteile der KI nutzen und gleichzeitig die rechtlichen Risiken minimieren zu können.

Um diese Risiken zu minimieren, empfehle ich dringend, klare Regelungen für die Nutzung von KI im Unternehmen aufzustellen. Die Nutzung von KI sollte dokumentiert und einzelnen Assets zugeordnet werden. Dies hilft nicht nur dabei, den Überblick über die Nutzung von KI zu behalten, sondern kann auch dazu beitragen, potenzielle Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.

Darüber hinaus sollten Publishing- und Freelancer-Verträge angepasst werden, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten in Bezug auf die Nutzung von KI und die daraus resultierenden Inhalte klar zu definieren. Es ist jedoch auch wichtig, Verträge, die die Nutzung von KI verbieten wollen, genau zu prüfen. KI ist inzwischen an viel mehr Stellen vorhanden als nur bei Bildgeneratoren, beispielsweise in Photoshop oder anderen Tools. Ein generelles Verbot der KI-Nutzung könnte daher unpraktisch oder sogar kontraproduktiv sein.

Es ist auch wichtig, sich bewusst zu sein, dass die rechtliche Landschaft in Bezug auf KI und Urheberrecht sich ständig weiterentwickelt. Daher ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie auf dem neuesten Stand der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung sind.

Die Nutzung von KI in der Spieleentwicklung ist ein spannendes und sich schnell entwickelndes Feld, das sowohl große Chancen als auch erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Vor kurzem hatte ich die Gelegenheit, an den GermanDevDays teilzunehmen und mit vielen Spieleentwicklern über diese Herausforderungen zu sprechen. Diese Gespräche haben meine Überzeugung verstärkt, dass es wichtig ist, sich diesen Herausforderungen bewusst zu sein und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Es ist klar, dass die Diskussion über KI und Urheberrecht in der Spieleentwicklung noch lange nicht beendet ist. Ich freue mich darauf, diese Diskussion in Zukunft weiter zu führen und meine Erfahrungen und Erkenntnisse zu teilen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBeratungFreelancerGesetzgebungKIKünstliche IntelligenzPublishingRechtsprechungSpieleentwicklerUrheberrechtUrheberrechtsverletzungVerträge

Weitere spannende Blogposts

Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Worauf Startups achten sollten
8. Oktober 2024

Im Zeitalter der Digitalisierung stehen Startups vor besonderen Herausforderungen im Bereich des Urheberrechts. Die rasante technologische Entwicklung und die zunehmende...

Mehr lesenDetails

Der Schlüssel zum Erfolg in der Tech-Welt: Ein IT-versierter Rechtsanwalt mit Unternehmenserfahrung

shutterstock 1889907112 scaled
16. Februar 2024

Einleitung: Die rasante Entwicklung im Technologiebereich stellt Unternehmen vor ständig neue Herausforderungen und Chancen. Als Rechtsanwalt, der nicht nur juristische...

Mehr lesenDetails

Online Poker darf weiterhin nicht beworben werden

Online Poker darf weiterhin nicht beworben werden
28. März 2019

Glücksspiel in Deutschland Glücksspielanbieter haben es in Deutschland weiterhin nicht leicht. Erst vor kurzem hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass...

Mehr lesenDetails

Haftungsrisiken bei der Bereitstellung von APIs: Was Sie wissen müssen

Haftungsrisiken bei der Bereitstellung von APIs: Was Sie wissen müssen
11. September 2023

Einleitung In meiner täglichen Arbeit erlebe ich, wie APIs, auch bekannt als Application Programming Interfaces, weit mehr als nur technische...

Mehr lesenDetails

Blockchain und Smart Contracts

Blockchain und Smart Contracts: Rechtliche Herausforderungen für innovative Unternehmen
8. Oktober 2024

Die Blockchain-Technologie und Smart Contracts haben das Potenzial, zahlreiche Branchen zu revolutionieren und neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Für innovative Unternehmen...

Mehr lesenDetails

Preisanpassungsklauseln in AGB: Ein kritischer Blick am Beispiel des Netflix-Urteils

Preisanpassungsklauseln in AGB: Ein kritischer Blick am Beispiel des Netflix-Urteils
24. November 2023

Einleitung: Das Kammergericht in Berlin hat kürzlich in einem Urteil die Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix für unzulässig...

Mehr lesenDetails

US Klage zu Botsoftware in Deutschland nicht anerkennungsfähig – statutory damages und § 328 ZPO – Update

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
22. Februar 2018

Die Blizzard Entertainment Inc. aus Kalifornien ist mit ihrem Versuch gescheitert, gegen meine Mandantin, die Bossland GmbH, ein US Urteil über...

Mehr lesenDetails

Individuelles Angebot anfordern

Individuelles Angebot anfordern
18. Mai 2020

Ich versuch stets meine Seite weiterzuentwickeln und die Kommunikationsmöglichkeiten zu erhöhen. Ich bin zwar stets als Rechtsanwalt über diverse Social...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz in der Software- und Spieleentwicklung: Chancen, Risiken und rechtliche Herausforderungen

Künstliche Intelligenz in der Software- und Spieleentwicklung: Chancen, Risiken und rechtliche Herausforderungen
12. Mai 2023

KI in der Software- und Spieleentwicklung: Potenzial und Fallstricke Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Software- und Spieleentwicklung...

Mehr lesenDetails
855e2b01 13e3 4082 ab25 0967bb0c4654 202328553

Stellvertretung

29. März 2025

Definition und Funktion der Stellvertretung (§ 164 BGB) Stellvertretung ermöglicht es einer Person (Vertreter), Rechtsgeschäfte mit unmittelbarer Wirkung für und...

Mehr lesenDetails
Bad Leaver

Bad Leaver

15. Oktober 2024
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

16. Oktober 2024
Filmförderungsgesetz (FFG)

Filmförderungsgesetz (FFG)

15. Oktober 2024
Decentralized Autonomous Organizations (DAOs)

Decentralized Autonomous Organizations (DAOs)

30. Juni 2023

Podcast Folgen

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025

This insightful 20-minute podcast episode by and with me explores the complex topic of copyright in the digital age. The...

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

First test episodeDear readers, I am delighted to present the first test run of our brand new IT Media Law...

238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024

This informative podcast offers a comprehensive insight into the legal challenges faced by start-ups when expanding internationally. The experienced lawyer...

d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

In this fascinating podcast episode, we take a deep dive into the world of artificial intelligence (AI) and its impact...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung