• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Esport. Was ist das?

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Implikationen und Risiken für Spieleentwickler

8. Juni 2023
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Implikationen und Risiken für Spieleentwickler

8. Juni 2023
in Recht und Computerspiele, Urheberrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
gaming computer gd079646f3 1280

Die rechtlichen Herausforderungen und Chancen, die sich aus der Nutzung von KI in der Spieleentwicklung ergeben

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die rechtlichen Herausforderungen und Chancen, die sich aus der Nutzung von KI in der Spieleentwicklung ergeben
2. Grundlegende rechtliche Fragen
3. Empfehlungen, Schlussfolgerungen und abschließende Gedanken
3.1. Author: Marian Härtel

In der heutigen digitalen Welt, in der Künstliche Intelligenz (KI) immer mehr an Bedeutung gewinnt, stelle ich mir neue und komplexe Fragen zum Urheberrecht. Eine dieser Fragen betrifft die Möglichkeit, dass eine KI ein Bild generiert, das zufällig einem bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werk ähnelt. Könnte dies als Urheberrechtsverletzung angesehen werden? Und wer wäre in einem solchen Fall der Urheber des generierten Werks – die KI, der Nutzer oder der Anbieter der KI?

Wichtigste Punkte
  • Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Spieleentwicklung wirft komplexe urheberrechtliche Fragen auf.
  • KI-generierte Werke könnten bestehenden,urheberrechtlich geschützten Werken ähneln und rechtliche Probleme verursachen.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KI-Anbieter können die Urheberrechte des Nutzers einschränken.
  • Die Bearbeitung von KI-Inhalten kann persönliche geistige Schöpfungen schaffen, die urheberrechtlich geschützt sein könnten.
  • Internationale Rechtsfragen müssen bei der Nutzung von KI in Deutschland berücksichtigt werden.
  • Empfohlene Maßnahmen zur Minimierung rechtlicher Risiken umfassen klare Regelungen und angepasste Verträge.
  • Die rechtliche Landschaft in Bezug auf KI und Urheberrecht entwickelt sich kontinuierlich weiter; regelmäßige rechtliche Beratung ist wichtig.

Diese Fragen sind nicht nur theoretischer Natur, sondern haben praktische Auswirkungen auf eine Vielzahl von Branchen, insbesondere auf die Spieleentwicklung. Mit der zunehmenden Nutzung von KI zur Generierung von Spielinhalten, von Charakterdesigns bis hin zu Level-Layouts, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass KI-generierte Werke bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werken ähneln könnten.

In diesem Blogpost werde ich diese Fragen aus meiner juristischen Perspektive beleuchten und die potenziellen Auswirkungen auf Spieleentwickler diskutieren. Ich werde mich mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und den sich daraus ergebenden Herausforderungen auseinandersetzen, die Rolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KI-Anbieter untersuchen und praktische Ratschläge für Spieleentwickler geben, wie sie diese Herausforderungen bewältigen können.

Mein Ziel ist es, ein besseres Verständnis für die rechtlichen Aspekte der KI-Nutzung in der Spieleentwicklung zu schaffen und Wege aufzuzeigen, wie Spieleentwickler die Vorteile der KI nutzen und gleichzeitig rechtliche Risiken minimieren können.

Grundlegende rechtliche Fragen

Urheberrechte entstehen in Deutschland, wenn ein Werk geschaffen wird, das eine gewisse Originalität und Kreativität aufweist und als persönliche geistige Schöpfung gilt. Dies kann eine Vielzahl von Werktypen umfassen, darunter literarische Werke, musikalische Kompositionen, Kunstwerke, Architektur und sogar Computerprogramme.

In Bezug auf KI, die ein Bild generiert, das einem urheberrechtlich geschützten Werk ähnelt, wird die Frage aufgeworfen, ob dieses generierte Bild als eigenständiges, urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen werden kann. Die Antwort auf diese Frage ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der spezifischen Merkmale des generierten Bildes und der Art und Weise, wie die KI programmiert wurde.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die nachträgliche Bearbeitung oder Umarbeitung von ursprünglich mit KI generierten Inhalten eine Rolle spielen kann. Wenn ein Nutzer beispielsweise ein von einer KI generiertes Bild in einer Weise verändert, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellt, könnte dies dazu führen, dass das bearbeitete Bild als urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen wird.

Ein weiteres Problem betrifft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler KI-Anbieter. In vielen Fällen legen diese AGB fest, dass der Nutzer keine Urheberrechte an den von der KI generierten Inhalten erlangt. Dies könnte bedeuten, dass selbst wenn ein von einer KI generiertes Bild als urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen wird, der Nutzer nicht unbedingt die Rechte an diesem Werk hat.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass viele KI-Anbieter ihren Sitz im Ausland haben und daher internationales Recht relevant sein könnte. Dies kann die rechtliche Situation noch komplizierter machen, da unterschiedliche Länder unterschiedliche Ansätze zum Urheberrecht und zur KI haben.

Bezüglich der Werktypen ist es wichtig zu beachten, dass deutsche Gerichte bei bestimmten Werktypen, wie Musik, sehr strenge Maßstäbe anlegen, wenn es um die Beurteilung einer Urheberrechtsverletzung geht. Dies bedeutet, dass selbst geringfügige Ähnlichkeiten zwischen einem KI-generierten Werk und einem bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werk zu einer Urheberrechtsverletzung führen könnten.

Empfehlungen, Schlussfolgerungen und abschließende Gedanken

In der sich ständig weiterentwickelnden Landschaft der Künstlichen Intelligenz (KI) und des Urheberrechts ist es von entscheidender Bedeutung, dass Spieleentwickler proaktiv Maßnahmen ergreifen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Beratung, um die Vorteile der KI nutzen und gleichzeitig die rechtlichen Risiken minimieren zu können.

Um diese Risiken zu minimieren, empfehle ich dringend, klare Regelungen für die Nutzung von KI im Unternehmen aufzustellen. Die Nutzung von KI sollte dokumentiert und einzelnen Assets zugeordnet werden. Dies hilft nicht nur dabei, den Überblick über die Nutzung von KI zu behalten, sondern kann auch dazu beitragen, potenzielle Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.

Darüber hinaus sollten Publishing- und Freelancer-Verträge angepasst werden, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten in Bezug auf die Nutzung von KI und die daraus resultierenden Inhalte klar zu definieren. Es ist jedoch auch wichtig, Verträge, die die Nutzung von KI verbieten wollen, genau zu prüfen. KI ist inzwischen an viel mehr Stellen vorhanden als nur bei Bildgeneratoren, beispielsweise in Photoshop oder anderen Tools. Ein generelles Verbot der KI-Nutzung könnte daher unpraktisch oder sogar kontraproduktiv sein.

Es ist auch wichtig, sich bewusst zu sein, dass die rechtliche Landschaft in Bezug auf KI und Urheberrecht sich ständig weiterentwickelt. Daher ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie auf dem neuesten Stand der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung sind.

Die Nutzung von KI in der Spieleentwicklung ist ein spannendes und sich schnell entwickelndes Feld, das sowohl große Chancen als auch erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Vor kurzem hatte ich die Gelegenheit, an den GermanDevDays teilzunehmen und mit vielen Spieleentwicklern über diese Herausforderungen zu sprechen. Diese Gespräche haben meine Überzeugung verstärkt, dass es wichtig ist, sich diesen Herausforderungen bewusst zu sein und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Es ist klar, dass die Diskussion über KI und Urheberrecht in der Spieleentwicklung noch lange nicht beendet ist. Ich freue mich darauf, diese Diskussion in Zukunft weiter zu führen und meine Erfahrungen und Erkenntnisse zu teilen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBeratungFreelancerGesetzgebungKIKünstliche IntelligenzPublishingRechtsprechungSpieleentwicklerUrheberrechtUrheberrechtsverletzungVerträge

Weitere spannende Blogposts

Fehlende/Falsche Datenschutzerklärung abmahnfähig?

Eine Computertastatur mit Datenschutzaufdruck.
23. Oktober 2018

Diese Frage ist aktuell gar nicht so einfach zu beantworten, denn die Rechtsprechung dazu geht aktuell wild durcheinander. Schon zu...

Mehr lesenDetails

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
24. Januar 2019

Gerade überschlagen sich ein wenig die Informationen zum Medienstaatsvertrag in der Form des 23. Änderungsvertrages zum Rundfunkstaatsvertrag. Mich hat gerade eine...

Mehr lesenDetails

Bildposting in geschlossener FB Gruppe kann Urheberrecht verletzen

Urheberrecht
12. März 2019

Das Posten eines Bildes in der geschlossenen Gruppe auf Facebook kann eine öffentliche Vervielfältigung sein und somit Urheberrechte verletzen. Das...

Mehr lesenDetails

OLG Celle: Deckelung von Abmahnungkosten bei Filesharing

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
22. Mai 2019

Aktuell gibt es ein interessantes Urteil vom OLG Celle bzgl. Abmahnungen und Klagen im Bereich Filesharing. Dabei geht es um...

Mehr lesenDetails

Terminologie in Verträgen – Warum die korrekte Verwendung von Fachbegriffen wichtig ist

Terminologie in Verträgen – Warum die korrekte Verwendung von Fachbegriffen wichtig ist
22. März 2023

Verträge sind ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftswelt. Sie regeln die Beziehungen zwischen verschiedenen Parteien und sind oft komplex und schwer...

Mehr lesenDetails

Zwischen Spielerrechten und Anbieterpflichten – Der Umgang mit gesperrten Gaming-Accounts

Zwischen Spielerrechten und Anbieterpflichten – Der Umgang mit gesperrten Gaming-Accounts
19. November 2023

Einleitung Als Rechtsanwalt mit einer Vergangenheit im Gaming-Bereich begegnen mir häufig Fälle, in denen es um gesperrte Gaming-Accounts geht. Diese...

Mehr lesenDetails

OLG Köln untersagt Nutzung von www.wir-sind-afd.de Domain

Ein mehrfarbiges Wappen auf dunklem Hintergrund.
17. Oktober 2018

Das OLG Köln hat die Nutzung der Domain www.wir-sind-afd.de untersagt und dabei eine Berufung gegen das gleichlautende Urteil des Landgericht...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Herausforderungen für Influencer: Identifizierbarkeit und Unterlassungsansprüche in sozialen Medien

Rechtliche Herausforderungen für Influencer: Identifizierbarkeit und Unterlassungsansprüche in sozialen Medien
24. Mai 2024

Einleitung: Die rechtliche Grauzone der Influencer-Welt In meiner Praxis als Anwalt, der eine Vielzahl von Influencern betreut, stoße ich immer...

Mehr lesenDetails

Internationalisierung von Startups

Internationalisierung von Startups: Rechtliche Herausforderungen beim Markteintritt im Ausland
8. Oktober 2024

Die Internationalisierung bietet Startups enorme Wachstumschancen, bringt aber auch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Ein erfolgreicher Markteintritt im Ausland erfordert...

Mehr lesenDetails
Achtung vor Fake-Streamingangeboten
Recht im Internet

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026

Der Fall um die gegen Christian Ulmen erhobenen Vorwürfe hat eine Debatte in die breite Öffentlichkeit getragen, die Juristinnen und...

Mehr lesenDetails
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Produkte

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024

In diesem spannenden 30-minütigen Podcast entschlüsselt Rechtsanwalt Marian Härtel die komplexe Welt des digitalen Rechts für Selbstständige, Startups und Solopreneure....

Mehr lesenDetails
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung