Das Landgericht Berlin hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren das grundlose Sperren eines Twitter-Accounts aufgrund von “internen Richtlinien” untersagt. Twitter war in den letzten Wochen vor allem aufgrund fragwürdiger Sperren im Vorfeld der Europawahl und eines langsamen Beschwerdemanagements in die Kritik geraten.
In dem Verfahren hat das Gericht entschieden, dass eine zulässige Meinungsäußerungen wegen der Sperre grundlos unterdrückt worden sei.
Die Kosten des Verfahren muss dabei Twitter tragen, was aber im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, der stattgegeben wurde, normal ist.
Auch wenn die Entscheidung eine Frage des Einzelfalls ist, so zeigt die Entscheidung, wie wichtig es für Social Media Netzwerke, aber auch für sonstige Betreiber von Foren, Chat und Inhalte ist, einen sauberen Spagat zwischen Haftung, Ansprüchen Dritter, Pflichten nach dem NetzDG aber eben auch Vertragsrecht bzgl. der eigenen Nutzer hinzubekommen, sowie natürlich, dass es wichtig sein kann, Sperrungen und deren Gründe umfassend zu protokollieren. Dass man dabei unter Umständen auch wieder in Gefilde der DSGVO kommt, die aktuell heiß diskutiert werden, kommentiere ich, im Rahmen dieser kurzen News, einmal nicht.