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LinkedIn InMails: Zwischen Netzwerkpflege und Spam – Grenzen, Bedingungen und rechtliche Aspekte

24. Mai 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
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 LinkedIn InMail – Ein großartiges Werkzeug für Geschäftskommunikation

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1. LinkedIn InMail – Ein großartiges Werkzeug für Geschäftskommunikation
2. Die Grauzone: Wann wird eine LinkedIn InMail zur Spam?
3. Rechtliche Grundlagen und Urteile – Wann ist Spam unzulässig?
4. Gute Praktiken für die Nutzung von LinkedIn InMails
5. Den richtigen Ton treffen
6. Fazit:
6.1. Author: Marian Härtel

Als jemand, der sich regelmäßig auf LinkedIn bewegt, weiß ich, wie wertvoll das InMail-Tool sein kann. Es ist wie eine magische Tür, die sich zu einer Welt voller potenzieller Geschäftspartner, Arbeitgeber und Fachkollegen öffnet, unabhängig davon, ob sie bereits Teil meines Netzwerks sind oder nicht. Doch in meiner langjährigen Erfahrung habe ich auch gelernt, dass es bei der Nutzung von LinkedIn InMails einige rechtliche Aspekte zu beachten gibt. Die feine Linie zwischen effektiver, produktiver Kommunikation und unerwünschter Belästigung kann leicht überschritten werden.

Wichtigste Punkte
  • LinkedIn InMail ist ein wertvolles Werkzeug zur Geschäftskommunikation, das Zugang zu potenziellen Partnern und Arbeitgebern bietet.
  • Ohne Zustimmung kann InMail als Spam gelten, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
  • Das UWG definiert unaufgeforderte Werbenachrichten als unzulässig ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung.
  • Rechtliche Urteile betonen, dass Spam sowohl rechtlich als auch ethisch problematisch ist.
  • Personalisierung und Wertangebot sind entscheidend für die Wahrnehmung Ihrer InMails.
  • Der Ton sollte professionell und respektvoll sein, um negative Reaktionen zu vermeiden.
  • Zu große Frequenz an Nachrichten kann als aufdringlich empfunden werden; maße Kommunikation wird empfohlen.

Wenn ich beispielsweise eine geschäftliche Nachricht sende, ohne vorher die ausdrückliche Zustimmung des Empfängers eingeholt zu haben, könnte das schnell als unzulässige Werbung oder, schlimmer noch, als Spam betrachtet werden. Solche Praktiken können nicht nur meinen professionellen Ruf schädigen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ich habe gelernt, dass es immer am besten ist, auf der sicheren Seite zu bleiben und die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten, um sicherzustellen, dass meine Kommunikation auf LinkedIn effektiv und legal ist.

Die Grauzone: Wann wird eine LinkedIn InMail zur Spam?

Wie bei jedem digitalen Kommunikationsmittel besteht auch bei LinkedIn InMails die Gefahr des Missbrauchs als Spam. Jedoch ist es wichtig, hierbei zwischen dem allgemeinen Sprachgebrauch des Begriffs „Spam“ und dem juristischen Verständnis gemäß dem  Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu unterscheiden.

In der alltäglichen Kommunikation wird der Begriff „Spam“ oft verwendet, um unaufgeforderte, massenhafte oder unerwünschte Nachrichten zu beschreiben. Dies kann im Kontext von LinkedIn InMails etwa eine generische Geschäftsanfrage sein, die an eine Vielzahl von Personen gesendet wird, ohne Rücksicht auf die individuellen Interessen des Empfängers. Solche Nachrichten können als störend oder belästigend empfunden werden und das Image des Absenders schädigen.

Auf der anderen Seite steht der Begriff „Spam“ im juristischen Sinne, wie er im UWG definiert ist. Laut §7 des UWG ist eine geschäftliche Handlung, bei der eine Nachricht zu Werbezwecken ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Empfängers versendet wird, unzulässig. In diesem Kontext kann eine LinkedIn InMail-Nachricht als Spam betrachtet werden, wenn sie unaufgefordert zu Werbezwecken versendet wird und der Empfänger hierfür keine explizite Einwilligung gegeben hat.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Konsequenzen für das Versenden von Spam nach deutschem Recht weitreichend sein können. Neben potenziellen Reputationsschäden können auch rechtliche Folgen drohen, einschließlich Abmahnungen und Bußgelder.

Daher ist es von entscheidender Bedeutung, sich beim Versenden von LinkedIn InMails stets bewusst zu sein, dass sowohl die persönliche Wahrnehmung des Empfängers als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind. Nur durch einen verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Umgang mit diesem Kommunikationsmittel können wir das volle Potenzial von LinkedIn InMails ausschöpfen und gleichzeitig rechtliche Probleme vermeiden.

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Bei dieser Nachricht müssen wir wohl nicht diskutieren 😉

 Rechtliche Grundlagen und Urteile – Wann ist Spam unzulässig?

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland bietet einen klaren Rahmen für das Versenden von Werbenachrichten. Insbesondere legt §7 UWG fest, dass eine geschäftliche Handlung, bei der eine Nachricht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Empfängers übermittelt wird, als unzulässige Werbung gilt. Dieser Grundsatz wurde in zahlreichen Gerichtsurteilen untermauert.

So hat beispielsweise das Oberlandesgericht München in einem Urteil vom 27. September 2012 (Az. 29 U 1682/12) entschieden, dass das Versenden unaufgeforderter Werbe-E-Mails an Privatpersonen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Dieses Urteil könnte auch auf LinkedIn InMails angewendet werden, da auch hier eine persönliche Nachrichtenfunktion genutzt wird, um Werbeinhalte zu versenden.

Ein besonders relevantes Urteil in Bezug auf das Versenden von Spam-Mails wurde vom Landgericht Berlin am 2. März 2012 (Az. 16 O 551/11) gefällt. Das Gericht entschied in diesem Fall, dass das Versenden von unaufgeforderten Werbe-E-Mails ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt und dementsprechend abgemahnt werden kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass es neben diesem Urteil unzählige weitere Gerichtsentscheidungen gibt, die sich mit der Problematik von Spam-Mails befassen. So ist das Versenden unerwünschter Werbe-E-Mails ein wiederkehrendes Thema in der Rechtsprechung, das häufig Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen ist. Diese Urteile unterstreichen, dass das Thema des unerwünschten Versendens von E-Mails – egal ob im Kontext von LinkedIn InMails oder anderer Kommunikationsmittel – sowohl rechtlich als auch ethisch von großer Bedeutung ist.

Es lohnt sich daher, vor dem Versenden von LinkedIn InMails sorgfältig abzuwägen und sicherzustellen, dass Sie die Zustimmung des Empfängers haben. Auf diese Weise können Sie das Risiko einer Abmahnung vermeiden und gleichzeitig den Respekt Ihrer Geschäftskontakte gewinnen.

Trotz dieser klaren Rechtsprechung könnte man argumentieren, dass die Nutzung von LinkedIn InMails eine Grauzone darstellt, da dieses Tool explizit in den Nutzungsbedingungen von LinkedIn vorgesehen ist und dessen Mitglieder implizit zustimmen, Nachrichten von anderen Mitgliedern zu erhalten. Dies könnte möglicherweise als eine Art „vorherige Zustimmung“ ausgelegt werden. Allerdings wird in den LinkedIn-Nutzungsbedingungen auch betont, dass die Mitglieder keine Spam-Nachrichten senden dürfen. Daher ist es unwahrscheinlich, dass die bloße Mitgliedschaft bei LinkedIn als ausdrückliche Zustimmung zum Erhalt von Werbe-InMails angesehen werden kann.

Insgesamt ist es klar, dass bei der Nutzung von LinkedIn InMails Vorsicht geboten ist. Eine unbedachte Nutzung dieses Tools kann schnell als Spam wahrgenommen werden und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Es ist daher wichtig, stets die Zustimmung des Empfängers einzuholen, bevor eine InMail-Nachricht zu Werbezwecken versendet wird.

Gute Praktiken für die Nutzung von LinkedIn InMails

Um sicherzustellen, dass Ihre LinkedIn InMails als wertvoller Inhalt und nicht als Spam wahrgenommen werden, sollten Sie einige Grundregeln befolgen:

  1. Personalisierung ist der Schlüssel: Vermeiden Sie massenhafte, generische Nachrichten. Gestalten Sie jede Nachricht individuell und relevant für den Empfänger.
  2. Wert anbieten: Stellen Sie sicher, dass Ihre Nachricht etwas Wertvolles für den Empfänger bietet. Ob es sich um eine berufliche Möglichkeit, ein nützliches Webinar oder ein interessanter Artikel handelt, der Mehrwert sollte immer im Vordergrund stehen.
  3. Einwilligung einholen: Fragen Sie nach der Zustimmung des Empfängers, bevor Sie kommerzielle Nachrichten senden. Dies ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Nachricht positiv aufgenommen wird.

Den richtigen Ton treffen

Der Ton macht die Musik. Achten Sie bei der Formulierung Ihrer InMails darauf, professionell, aber freundlich und respektvoll zu sein. Niemand möchte mit harten Verkaufstaktiken konfrontiert werden, vor allem nicht in seinem professionellen Posteingang.

Unterüberschrift 6: Die richtige Frequenz – Nicht übertreiben!

Ein weiterer Punkt, der bei der Nutzung von LinkedIn InMails beachtet werden sollte, ist die Frequenz. Zu viele Nachrichten in kurzer Zeit können schnell als aufdringlich und störend empfunden werden. Versuchen Sie, den Kontakt auf ein gesundes Maß zu beschränken und dem Empfänger genug Raum zu geben, auf Ihre Nachricht zu reagieren.

Fazit:

LinkedIn InMails bieten eine fantastische Möglichkeit, Beziehungen zu knüpfen und Ihr professionelles Netzwerk zu erweitern. Aber wie bei allen Werkzeugen kommt es auf die richtige Anwendung an. Mit ein wenig Vorsicht und Rücksichtnahme können Sie sicherstellen, dass Ihre Nachrichten als wertvoller Beitrag und nicht als unerwünschter Spam wahrgenommen werden. Denn am Ende des Tages ist es das, was professionelles Networking ausmacht: Respekt, Mehrwert und gegenseitiger Austausch.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungEntscheidungenGesetz gegen den unlauteren WettbewerbGesetzeKILandgericht BerlinLinkedInOberlandesgericht MünchenRechtsprechungSpamUrteileWettbewerbsrecht

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