• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Produkte
      • E-Books
        • Freebies
      • Beratung
      • Kostenlose Vertragsmuster
    • Account
    • Bestellhistorie
    • Shop Login
    • Support
    • Warenkorb
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Produkte
      • E-Books
        • Freebies
      • Beratung
      • Kostenlose Vertragsmuster
    • Account
    • Bestellhistorie
    • Shop Login
    • Support
    • Warenkorb
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel

ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel > Urheberrecht > Linux vs. VMware: Opensource vor Gericht

Linux vs. VMware: Opensource vor Gericht

29. März 2019
in Urheberrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
urheberrecht 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Open Source Lizenzen wie GPL und Apache-Lizenz sind oft komplex und herausfordernd für Urheberrechtsanwälte.
  • Das Oberlandesgericht Hamburg gab wenig inhaltliche Klarheit zur GPLv2-Verletzung durch VMware.
  • Christoph Hellwig konnte seine Beweispflichten als Kläger im Zivilprozess nicht ausreichend erfüllen.
  • Zweifel bestehen an den Codebestandteilen, an denen Hellwig aktiv mitgearbeitet hat.
  • Die Komplexität von Urheberrechtsverfahren kann anwaltliche Beratungen teuer machen.
  • Es ist wichtig, die Details der Lizenzen zu beachten und Vor- und Nachteile abzuwägen.
  • Die Verteidigung von Rechten bei Open-Source-Software ist extrem kompliziert, besonders in Deutschland.

Als Urheberrechtler hat man es immer wieder auch mit Open Source Lizenzen wie GPL in den verschiedenen Versionen oder der Apache-Lizenz zu tun. Oft wird die hohe Komplexität, verbunden mit den Problemen ausländischer Rechtsordnungen jedoch übersehen. Dies macht Beratungen in dem Bereich kompliziert und gegebenenfalls auch für Mandanten teuer. So ging es wohl auch den  Core-Entwickler von Christoph Hellwig. Der Entwickler zentralen Codebestandteilen von Linux scheitertet, nach dem Landgericht Hamburg, auch am Oberlandesgericht Hamburg. Und die Art und Weise des Scheitern ist äußerst problematisch.

Das Oberlandesgericht Hamburg äußerte sich nämlich kaum inhaltlich zu dem Thema ob VMware mit seiner Virtualisierungssoftware die GPLv2 verletzt.  Hellwig sei bei der Behauptung, dass VMware Treibersoftware unerlaubt nutzen würde, ohne die eigene Software wiederum Open Source zu stellen, schon nicht ausreichend seinen Darlegungs- und Beweispflichten, die ihn als Kläger im Zivilprozess treffen, nachgekommen. Zudem gab es konkrete Zweifel an welchen Codebestandteilen Hellwig selber konkret mitgearbeitet habe, als Miturheber sei, und in welchem Umfang er somit überhaupt aktivlegimitiert war.

Derart komplexe Verfahren in gerichtliche Schriftsätze zu gießen und dabei, selbst Gerichten mit Erfahrung im Urheberrechten, Tools wie “Git” zu erläutern ist mindestens nur ungeheuerlich kompliziert und umfangreich, auf jedenfalls aber eine teure Angelegenheit. So wünschenswert das vermehrte Arbeiten mit Open-Source Lizenzen ist, die Prozesse sollten genau durchdacht, die Detail der Lizenzen beachtet werden und die Vor- und Nachteile solcher Lizenzen abgewägt werden. Wie man am aktuellen Fall sehen kann, ist, selbst wenn man noch so viel Glück hat, ein Gerichtsstand in Deutschland zu konstruieren, die Verteidigung von Rechten und/oder Ansprüchen extrem kompliziert. Nicht anders kann es jedoch sein, wenn man Open-Source-Software in eigenen Projekten verwendet hat und sich gegen eventuelle Ansprüche verteidigen müsste.

Tags: BeratungHamburgLandgericht HamburgLizenzSoftwareUrheberrecht

Weitere spannende Blogposts

Irrtümer zur Urheberrechtsrichtlinie – von MdEP!

Urheberrecht
28. März 2019

Ich bin gerade auf ein paar Irrtümer gestoßen, die nach der Zustimmung zur Urheberrechtslinie, bei Politikern durch den Verstand geistern....

Mehr lesenDetails

Esporteinrichtungen und Alkohol?

Esporteinrichtungen und Alkohol?
17. Juli 2019

Auch wenn Esportler eher die Energydrink-Konsumenten sind, so fragen sich Locations wie Esportbars oder LAN-Arenen durchaus, ob es möglich ist,...

Mehr lesenDetails

Blockchain-Strategie der Bundesregierung: Ein Einblick in die juristischen Aspekte

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
31. Mai 2023

Einleitung: Es ist schon eine Weile her, dass die Bundesregierung ihr Positionspapier zur Blockchain-Strategie veröffentlicht hat. Dieses Dokument, das als...

Mehr lesenDetails

Rundfunkstaatsvertrag: Wohl kein Gamerprivileg für Streamer!

Erstberatung für Streamer
28. Januar 2019

Im Nachgang zu dieser Meldung hat mich die Information erreicht, dass es das Privileg für Gamingstreamer (also vor allem für...

Mehr lesenDetails

Warum Startups vorsichtig mit hohen Investments umgehen sollten: 5 Gründe pro und contra

Warum Startups vorsichtig mit hohen Investments umgehen sollten: 5 Gründe pro und contra
10. Mai 2023

Fünf Gründe gegen voreilige, hohe Investments Als Rechtsanwalt und Berater möchte ich junge Startups zunächst auf die möglichen Risiken hinweisen,...

Mehr lesenDetails

Wann kommt endlich der BGH in Sachen FernUSG und Coaching-Verträge zum Zug?

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
6. September 2024

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil (OLG Stuttgart, Urteil v. 01.08.2024 - 4 U 101/24) einen Coaching-Vertrag wegen...

Mehr lesenDetails

Filesharing: Keine Entlastung als Mutter

Filesharing und Belehrung durch Eltern
24. August 2020

Das Amtsgericht München verurteilte am 20.08.2019 die beklagte Ehefrau und Mutter aus Starnberg zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von...

Mehr lesenDetails

BGH zur Werbung mit ÖKO-Test-Siegel

Achtung mit Black Friday Werbung!
12. Dezember 2019

Der Bundesgerichtshof hat in drei Revisionsverfahren die Benutzung von Testsiegel-Marken als Verletzung der Rechte der Markeninhaberin an ihrer bekannten Marke...

Mehr lesenDetails

Twitter-Account braucht Zustimmung des Betriebsrates

Twitter-Account braucht Zustimmung des Betriebsrates
25. Januar 2019

Die Einrichtung und der Betrieb eines Twitter-Accounts benötigt im Zweifel die Zustimmung des Betriebsrates in einem Unternehmen. Das hat Ende...

Mehr lesenDetails
Thesaurierungsbegünstigung

Thesaurierungsbegünstigung

16. Oktober 2024

Definition und rechtliche Grundlagen: Die Thesaurierungsbegünstigung ist eine steuerliche Regelung, die es Personengesellschaften und Einzelunternehmen ermöglicht, nicht entnommene Gewinne zu...

Mehr lesenDetails
Participating Preferred

Participating Preferred

15. Oktober 2024
IT-Projektvertrag

IT-Projektvertrag

15. Oktober 2024
Betriebsausgabenabzug

Betriebsausgabenabzug

16. Oktober 2024
Früher erster Termin

Früher erster Termin

30. Juni 2023

Podcast Folgen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauche ich als IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Welt der rechtlichen Herausforderungen ein, die mit...

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

In dieser spannenden Episode des itmedialaw.com Podcasts tauchen wir tief in das hochaktuelle Thema der digitalen Souveränität ein. Vor dem...

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Produkte
      • E-Books
      • Beratung
      • Kostenlose Vertragsmuster
    • Account
    • Bestellhistorie
    • Shop Login
    • Support
    • Warenkorb
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung