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Home Urheberrecht

Linux vs. VMware: Opensource vor Gericht

29. März 2019
in Urheberrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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urheberrecht 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Open Source Lizenzen wie GPL und Apache-Lizenz sind oft komplex und herausfordernd für Urheberrechtsanwälte.
  • Das Oberlandesgericht Hamburg gab wenig inhaltliche Klarheit zur GPLv2-Verletzung durch VMware.
  • Christoph Hellwig konnte seine Beweispflichten als Kläger im Zivilprozess nicht ausreichend erfüllen.
  • Zweifel bestehen an den Codebestandteilen, an denen Hellwig aktiv mitgearbeitet hat.
  • Die Komplexität von Urheberrechtsverfahren kann anwaltliche Beratungen teuer machen.
  • Es ist wichtig, die Details der Lizenzen zu beachten und Vor- und Nachteile abzuwägen.
  • Die Verteidigung von Rechten bei Open-Source-Software ist extrem kompliziert, besonders in Deutschland.

Als Urheberrechtler hat man es immer wieder auch mit Open Source Lizenzen wie GPL in den verschiedenen Versionen oder der Apache-Lizenz zu tun. Oft wird die hohe Komplexität, verbunden mit den Problemen ausländischer Rechtsordnungen jedoch übersehen. Dies macht Beratungen in dem Bereich kompliziert und gegebenenfalls auch für Mandanten teuer. So ging es wohl auch den  Core-Entwickler von Christoph Hellwig. Der Entwickler zentralen Codebestandteilen von Linux scheitertet, nach dem Landgericht Hamburg, auch am Oberlandesgericht Hamburg. Und die Art und Weise des Scheitern ist äußerst problematisch.

Das Oberlandesgericht Hamburg äußerte sich nämlich kaum inhaltlich zu dem Thema ob VMware mit seiner Virtualisierungssoftware die GPLv2 verletzt.  Hellwig sei bei der Behauptung, dass VMware Treibersoftware unerlaubt nutzen würde, ohne die eigene Software wiederum Open Source zu stellen, schon nicht ausreichend seinen Darlegungs- und Beweispflichten, die ihn als Kläger im Zivilprozess treffen, nachgekommen. Zudem gab es konkrete Zweifel an welchen Codebestandteilen Hellwig selber konkret mitgearbeitet habe, als Miturheber sei, und in welchem Umfang er somit überhaupt aktivlegimitiert war.

Derart komplexe Verfahren in gerichtliche Schriftsätze zu gießen und dabei, selbst Gerichten mit Erfahrung im Urheberrechten, Tools wie „Git“ zu erläutern ist mindestens nur ungeheuerlich kompliziert und umfangreich, auf jedenfalls aber eine teure Angelegenheit. So wünschenswert das vermehrte Arbeiten mit Open-Source Lizenzen ist, die Prozesse sollten genau durchdacht, die Detail der Lizenzen beachtet werden und die Vor- und Nachteile solcher Lizenzen abgewägt werden. Wie man am aktuellen Fall sehen kann, ist, selbst wenn man noch so viel Glück hat, ein Gerichtsstand in Deutschland zu konstruieren, die Verteidigung von Rechten und/oder Ansprüchen extrem kompliziert. Nicht anders kann es jedoch sein, wenn man Open-Source-Software in eigenen Projekten verwendet hat und sich gegen eventuelle Ansprüche verteidigen müsste.

Tags: BeratungHamburgLandgericht HamburgLizenzSoftwareUrheberrecht

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5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
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  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
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  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
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    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
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  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
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