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Linux vs. VMware: Opensource vor Gericht

29. März 2019
in Urheberrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Als Urheberrechtler hat man es immer wieder auch mit Open Source Lizenzen wie GPL in den verschiedenen Versionen oder der Apache-Lizenz zu tun. Oft wird die hohe Komplexität, verbunden mit den Problemen ausländischer Rechtsordnungen jedoch übersehen. Dies macht Beratungen in dem Bereich kompliziert und gegebenenfalls auch für Mandanten teuer. So ging es wohl auch den  Core-Entwickler von Christoph Hellwig. Der Entwickler zentralen Codebestandteilen von Linux scheitertet, nach dem Landgericht Hamburg, auch am Oberlandesgericht Hamburg. Und die Art und Weise des Scheitern ist äußerst problematisch.

Wichtigste Punkte
  • Open Source Lizenzen wie GPL und Apache-Lizenz sind oft komplex und herausfordernd für Urheberrechtsanwälte.
  • Das Oberlandesgericht Hamburg gab wenig inhaltliche Klarheit zur GPLv2-Verletzung durch VMware.
  • Christoph Hellwig konnte seine Beweispflichten als Kläger im Zivilprozess nicht ausreichend erfüllen.
  • Zweifel bestehen an den Codebestandteilen, an denen Hellwig aktiv mitgearbeitet hat.
  • Die Komplexität von Urheberrechtsverfahren kann anwaltliche Beratungen teuer machen.
  • Es ist wichtig, die Details der Lizenzen zu beachten und Vor- und Nachteile abzuwägen.
  • Die Verteidigung von Rechten bei Open-Source-Software ist extrem kompliziert, besonders in Deutschland.

Das Oberlandesgericht Hamburg äußerte sich nämlich kaum inhaltlich zu dem Thema ob VMware mit seiner Virtualisierungssoftware die GPLv2 verletzt.  Hellwig sei bei der Behauptung, dass VMware Treibersoftware unerlaubt nutzen würde, ohne die eigene Software wiederum Open Source zu stellen, schon nicht ausreichend seinen Darlegungs- und Beweispflichten, die ihn als Kläger im Zivilprozess treffen, nachgekommen. Zudem gab es konkrete Zweifel an welchen Codebestandteilen Hellwig selber konkret mitgearbeitet habe, als Miturheber sei, und in welchem Umfang er somit überhaupt aktivlegimitiert war.

Derart komplexe Verfahren in gerichtliche Schriftsätze zu gießen und dabei, selbst Gerichten mit Erfahrung im Urheberrechten, Tools wie „Git“ zu erläutern ist mindestens nur ungeheuerlich kompliziert und umfangreich, auf jedenfalls aber eine teure Angelegenheit. So wünschenswert das vermehrte Arbeiten mit Open-Source Lizenzen ist, die Prozesse sollten genau durchdacht, die Detail der Lizenzen beachtet werden und die Vor- und Nachteile solcher Lizenzen abgewägt werden. Wie man am aktuellen Fall sehen kann, ist, selbst wenn man noch so viel Glück hat, ein Gerichtsstand in Deutschland zu konstruieren, die Verteidigung von Rechten und/oder Ansprüchen extrem kompliziert. Nicht anders kann es jedoch sein, wenn man Open-Source-Software in eigenen Projekten verwendet hat und sich gegen eventuelle Ansprüche verteidigen müsste.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungHamburgLandgericht HamburgLizenzSoftwareUrheberrecht

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