• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
in Sonstiges
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
contract 4085336 1920

In kaum einer Phase eines Startups wird so schnell unterschrieben wie in der Frühphase von Kooperationen, Investments oder Übernahmen. Ein Investor möchte „erst einmal die Eckpunkte festhalten“, ein strategischer Partner schlägt ein „unverbindliches Memorandum“ vor, ein Käufer bittet um ein „Letter of Intent, damit wir vorankommen“. Der Tenor ist fast immer derselbe: Das ist noch kein Vertrag, das bindet euch nicht, das ist nur ein Zwischenschritt.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Warum Vorverträge gerade für Startups so gefährlich sind
2. Unverbindlich ist kein Rechtsbegriff
3. Culpa in contrahendo
4. Exklusivität und Break-up Fees
5. Typische Streitkonstellationen aus der Praxis
6. Warum diese Themen klassische Mandatsfälle sind – und kein Randproblem
7. Fazit:
7.1. Author: Marian Härtel

Genau diese Annahme führt regelmäßig zu rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen. Denn das deutsche Recht kennt keine magische Kategorie „unverbindlich“. Entscheidend ist nicht die Überschrift eines Dokuments, sondern sein Inhalt, sein Kontext und das Verhalten der Parteien. Was als unverbindlich gemeint ist, kann rechtlich sehr wohl Bindungswirkungen entfalten – und zwar genau dort, wo Gründer sie am wenigsten erwarten.

Der folgende Beitrag erläutert, warum LOIs, Term Sheets und MoUs für Startups besonders riskant sind, welche rechtlichen Mechanismen greifen, wo typische Streitpunkte entstehen und warum gerade diese Dokumente zu den häufigsten Auslösern frühphasiger Auseinandersetzungen gehören.

Warum Vorverträge gerade für Startups so gefährlich sind

Startups bewegen sich in einem Umfeld aus Zeitdruck, Abhängigkeiten und asymmetrischer Verhandlungsmacht. Wer Kapital sucht oder einen strategischen Partner gewinnen will, befindet sich selten in einer komfortablen Position. Entsprechend groß ist die Bereitschaft, „erst einmal etwas zu unterschreiben“, um den Prozess am Laufen zu halten.

LOIs, Term Sheets und MoUs erfüllen dabei eine psychologische Funktion. Sie signalisieren Fortschritt, Ernsthaftigkeit und Exklusivität. Für Investoren und Partner schaffen sie Verbindlichkeit, ohne sich selbst bereits vollständig festzulegen. Für Gründer entsteht hingegen häufig ein trügerisches Sicherheitsgefühl: Man glaubt, noch jederzeit aussteigen zu können, solange kein „richtiger Vertrag“ geschlossen wurde.

Diese Asymmetrie ist kein Zufall. Vorvertragliche Dokumente werden regelmäßig so gestaltet, dass sie für die eine Seite möglichst flexibel bleiben, während sie für die andere Seite faktische oder rechtliche Bindungen erzeugen. Wer das nicht erkennt, läuft Gefahr, sich frühzeitig in eine Sackgasse zu manövrieren.

Unverbindlich ist kein Rechtsbegriff

Aus juristischer Sicht sind LOI, Term Sheet und MoU zunächst einmal nichts anderes als schuldrechtliche Vereinbarungen. Sie sind nicht per se unverbindlich und nicht per se bindend. Entscheidend ist, welche Verpflichtungen konkret übernommen werden.

Ein häufiger Irrtum besteht darin, die Unverbindlichkeit aus der Bezeichnung des Dokuments abzuleiten. Ob ein Papier „Letter of Intent“, „Term Sheet“ oder „Memorandum of Understanding“ heißt, ist rechtlich nahezu irrelevant. Maßgeblich ist allein, ob und in welchem Umfang sich die Parteien zu einem bestimmten Verhalten verpflichten.

Dabei sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Zum einen kann ein Vorvertrag bereits einzelne verbindliche Regelungen enthalten, etwa zu Exklusivität, Vertraulichkeit, Kostenverteilung oder Vertragsstrafen. Diese Regelungen sind regelmäßig isoliert bindend, auch wenn der Rest des Dokuments als unverbindlich bezeichnet wird.

Zum anderen kann bereits die Aufnahme von Vertragsverhandlungen rechtliche Pflichten auslösen. Das deutsche Recht kennt mit der culpa in contrahendo ein Haftungsregime für vorvertragliche Pflichtverletzungen. Wer Verhandlungen aufnimmt, muss dies ernsthaft tun, darf keine falschen Erwartungen wecken und darf den Verhandlungspartner nicht ohne sachlichen Grund schädigen.

Gerade hier liegt ein erhebliches Risiko für Startups. Denn während Gründer häufig davon ausgehen, jederzeit aussteigen zu können, sehen Gerichte das differenzierter. Wer über Wochen oder Monate verhandelt, interne Informationen preisgibt, Ressourcen bindet und sich exklusiv festlegt, kann sich nicht ohne Weiteres folgenlos zurückziehen.

Culpa in contrahendo

Die culpa in contrahendo ist einer der meistunterschätzten Aspekte bei LOIs und Term Sheets. Sie greift immer dann, wenn durch das Verhalten einer Partei beim Vertragsschluss oder in der Vertragsanbahnung ein schutzwürdiges Vertrauen verletzt wird.

Für Startups ist das besonders relevant, weil sie häufig strukturelle Nachteile haben. Wird ein Gründerteam etwa dazu bewegt, andere Investoren abzulehnen, interne Strukturen anzupassen oder erhebliche Vorleistungen zu erbringen, entsteht ein Vertrauenstatbestand. Bricht der Investor die Verhandlungen dann ohne nachvollziehbaren Grund ab, kann dies schadensersatzpflichtig sein.

Umgekehrt kann auch das Startup haften. Wer etwa einem Investor oder Partner signalisiert, dass nur noch Details zu klären sind, während intern längst Zweifel bestehen, setzt sich einem erheblichen Risiko aus. Der bloße Hinweis auf die „Unverbindlichkeit“ eines LOI schützt hier nicht automatisch.

Entscheidend ist die Gesamtsituation: Dauer und Intensität der Verhandlungen, Grad der Einigung, konkrete Zusagen, wirtschaftliche Abhängigkeiten und das Verhalten der Parteien. Je weiter die Verhandlungen fortgeschritten sind, desto höher sind die Anforderungen an einen rechtmäßigen Abbruch.

Exklusivität und Break-up Fees

Besonders konfliktträchtig sind Exklusivitätsklauseln. Sie sind in Term Sheets und LOIs äußerst beliebt, weil sie dem Investor oder Partner Zeit und Sicherheit verschaffen. Für Startups bedeuten sie jedoch häufig eine faktische Blockade.

Wer sich exklusiv bindet, verzichtet darauf, parallel mit anderen Interessenten zu sprechen. Das mag in bestimmten Situationen sinnvoll sein, etwa wenn ein konkretes Angebot ernsthaft verfolgt wird. Problematisch wird es jedoch, wenn Exklusivität ohne klare Fristen, Bedingungen oder Ausstiegsmöglichkeiten vereinbart wird.

Noch brisanter sind sogenannte Break-up Fees oder Kostenerstattungsregelungen. Sie sollen den Aufwand einer Partei absichern, falls der Deal scheitert. In der Praxis führen sie jedoch häufig dazu, dass das Startup unter erheblichen finanziellen Druck gerät, selbst wenn der Abbruch sachlich gerechtfertigt wäre.

Rechtlich sind solche Klauseln nicht per se unzulässig, unterliegen aber strengen Anforderungen. Insbesondere dürfen sie nicht dazu führen, dass eine Partei faktisch gezwungen wird, einen für sie nachteiligen Vertrag abzuschließen, nur um Kosten zu vermeiden. In der Frühphase eines Startups können solche Regelungen existenzbedrohend sein.

Typische Streitkonstellationen aus der Praxis

Die meisten Streitigkeiten rund um LOIs und Term Sheets entstehen nicht wegen spektakulärer Vertragsbrüche, sondern wegen vermeintlicher Selbstverständlichkeiten. Gründer gehen davon aus, dass man „noch nichts fest zugesagt“ habe, während die Gegenseite sich bereits in einer verbindlichen Beziehung sieht.

Häufige Konfliktfelder sind etwa der Umgang mit vertraulichen Informationen, die Nutzung von im Rahmen der Verhandlungen gewonnenem Know-how oder die Frage, ob bestimmte Vorleistungen vergütet werden müssen. Auch interne Umstrukturierungen, die auf Wunsch des potenziellen Investors vorgenommen wurden, spielen regelmäßig eine Rolle.

Besonders problematisch ist, dass diese Streitigkeiten zu einem Zeitpunkt auftreten, an dem das Startup eigentlich wachsen sollte. Statt Produktentwicklung und Marktaufbau stehen dann Anwaltsschreiben, Schadensberechnungen und strategische Blockaden im Vordergrund.

Warum diese Themen klassische Mandatsfälle sind – und kein Randproblem

LOIs, Term Sheets und MoUs sind kein exotisches Spezialthema, sondern Alltag in der Startup-Welt. Genau deshalb werden sie so häufig unterschätzt. Sie wirken harmlos, sind kurz, oft nur wenige Seiten lang. Gerade diese vermeintliche Einfachheit ist gefährlich.

Aus anwaltlicher Sicht handelt es sich um einen klassischen Frühphasen-Beratungsfall. Kleine Formulierungsunterschiede entscheiden darüber, ob ein Dokument steuernd, schützend oder gefährlich ist. Wer hier frühzeitig sauber strukturiert, verhindert spätere Eskalationen.

Für Startups bedeutet das: Vorvertragliche Dokumente sind keine Formalie, sondern ein rechtlich relevanter Schritt. Sie verdienen die gleiche Aufmerksamkeit wie der eigentliche Vertrag – wenn nicht sogar mehr. Denn sie setzen den Rahmen für alles, was folgt.

Fazit:

LOIs, Term Sheets und MoUs sind kein rechtsfreier Raum. Sie können binden, verpflichten und haftungsrelevant sein, auch wenn sie ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden. Für Startups liegt die Gefahr weniger im Dokument selbst als in der falschen Erwartungshaltung.

Wer diese Instrumente bewusst und strukturiert einsetzt, kann sie sinnvoll nutzen. Wer sie unterschreibt, um „erst einmal weiterzukommen“, ohne die rechtlichen Folgen zu bedenken, setzt sein Unternehmen unnötigen Risiken aus.

Gerade in der Frühphase entscheidet sich oft, ob ein Startup handlungsfähig bleibt oder sich frühzeitig verstrickt. Saubere vorvertragliche Gestaltung ist dabei kein Luxus, sondern Teil unternehmerischer Sorgfalt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Social Media Links in E-Mails sind keine Werbung!

Social Media Links in E-Mails sind keine Werbung!
24. Juni 2023

In einer spannenden Entscheidung hat das Amtsgericht Augsburg am 09. Juni 2023 entschieden, dass das Hinzufügen von Social Media Links...

Mehr lesenDetails

Kein Schadensersatz für Scrapingvorfälle bei Facebook

OLG Köln: Sperrung/Löschung eines Social Media Accounts
28. November 2023

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat  in zwei Urteilen über Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenleck bei Facebook (Scraping)...

Mehr lesenDetails

OLG Köln mit differenzierter Influencer- Entscheidung

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
25. Februar 2021

Lange hat man nichts aus dem Bereich Influencer-Rechtsprechung gehört und weiterhin gibt es auch keine BGH-Rechtsprechung zu dem Thema. So...

Mehr lesenDetails

Wie Mandanten von meinem Netzwerk an Kollegen, Partnern und Dienstleistern profitieren

Wie Mandanten von meinem Netzwerk an Kollegen, Partnern und Dienstleistern profitieren
3. Januar 2023

Wie Mandanten von meinem Netzwerk an Kollegen, Partnern und Dienstleistern profitieren Wenn ich meinen Mandanten von meinem Netzwerk erzähle, dann...

Mehr lesenDetails

Nachhaltige Vertragsgestaltung für Grüne Startups: Rechtliche Aspekte

Nachhaltige Vertragsgestaltung für Grüne Startups: Rechtliche Aspekte
14. Februar 2025

Grüne Startups in Deutschland stehen vor einer Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen, insbesondere wenn es um die Gestaltung von Verträgen geht....

Mehr lesenDetails

Hass und Hetze im Internet bekämpfen

„Drecks Fotze“ ist zulässige Meinungsäußerung auf Facebook
6. Juli 2020

Der Bundesrat hat am 03.07.2020 das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet gebilligt, das der Bundestag am...

Mehr lesenDetails

LG Berlin zu den wesentlichen Warenmerkmalen beim Online-Verkauf von T-Shirts

Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe
22. Januar 2024

Für Esport-Teams und Influencer, die im Online-Handel aktiv sind und regelmäßig Merchandise wie T-Shirts und Hoodies anbieten, bietet ein kürzlich...

Mehr lesenDetails

Spam ist nicht beschränkt auf E-Mail

Spam ist nicht beschränkt auf E-Mail
4. Februar 2019

Heute habe ich über dieses Urteil des OLG Nürnberg berichtet. Abseits von den eigentlichen Rechtsfragen zum Thema Werbung äußert sich...

Mehr lesenDetails

Der Medienstaatsvertrag: Was ist neu? Was gilt?

Lizenzverträge
13. November 2020

Der Medienstaatsvertrag ist am 7. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt den bis dahin geltenden Rundfunkstaatsvertrag. Die Umbenennung des...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
Recht und Esport

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) erlebt seit geraumer Zeit eine Renaissance. Was jahrzehntelang als Spezialmaterie für klassische Fernlehrgänge galt, ist durch die...

Mehr lesenDetails
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Produkte

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

Mehr lesenDetails
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung