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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Internationale Markenanmeldung beim WIPO

5. April 2019
in Sonstiges
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Markenanmeldungen sollten gut durchdacht sein. Es gibt zahlreiche Punkte zu beachten, beginnend mit der Eintragbarkeit über mögliche Konkurrenzmarken und somit Widerspruchsgefahren bis hin zu den geschützten Regionen.

Wichtigste Punkte
  • Markenanmeldungen erfordern sorgfältige Planung, einschließlich Eintragbarkeit, Konkurrenzmarken und Widerspruchsgefahren.
  • Eine IR-Marke kann nun auch mit einer DPMA Registrierung erworben werden.
  • Eine IR-Marke ist vorteilhaft für internationalen Markenschutz außerhalb der EU.
  • Mit nur einem Antrag erhält man Schutz in 104 Staaten durch das Madrider Markenabkommen.
  • Der Markenschutz wird für jedes Land separat gewährt, ohne größere Gefahren.
  • Die Anmeldung ist jetzt elektronisch und direkt in Deutschland möglich.
  • Hohe Anmeldegebühren von fast 32.000 Euro erfordern Überlegung und Priorisierung der gewünschten Länder.

Zu letztem Punkt gibt es seit diesem Monat ein weitere organisatorische Erleichterung. Während eine sogenannte IR-Marke bislang nur auf Basis einer eingetragenen Markenregistrierung beim EUIPO möglich war, geht dies nun auch mit einer Registrierung beim DPMA. Natürlich lohnt sich eine IR Marke nur für denjenigen, der einen Markenschutz außerhalb der Europäischen Union anstrebt.

Dann aber bietet eine IR-Marke sehr viele Vorteile, denn mit nur einem Antrag kann sodann Schutz für alle Vertragsstaaten des Madrider Markenabkommens und des Protokolls zum Madrider Markenabkommen erlangt werden. Das sind immerhin 104 Staaten weltweit. Die vollständige Liste findet man hier. Dabei erhält man sogar Markenschutz für jedes Land einzeln und mögliche Kollisionen wirken auch nur jeweils pro Mitgliedsland, können also nicht, wie beispielsweise bei einer EUIPO-Marke den Markenschutz in einem größeren Gebiet gefährden.

Da die Anmeldung nun auch elektronisch direkt in Deutschland möglich ist und sowohl das DPMA also auch die WIPO Voraussetzungen der Eintragung prüfen, kann dies eine immense administrative Erleichterung sein. Trotzdem sollte eine solche Anmeldung und die Notwendigkeit dazu natürlich gut überlegt sein. Bei einer Anmeldung in alle 104 Registrierungen weltweit, betragen allein die Gebühren fast 32.000,00 Euro. Vielleicht kann man also auf einen Markenschutz in West-Samoa verzichten und braucht viel eher einen solchen in Ländern wie Indien, Israel, Mexiko, Südafrika, Kanada oder Brasilien, die mit einer IR-Marke nicht erreicht werden können, weil sie weder das Madrider Markenabkommen noch das Protokoll zum Madrider Markenabkommen unterzeichnet haben.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBRegistrierung

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