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Neuerungen im Datenschutzrecht: EuGH-Urteil senkt Hürden für DSGVO-Bußgelder

5. Dezember 2023
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. Dezember 2023 in der Rechtssache C‑807/21 betrifft die Auslegung von Art. 83 Abs. 4 bis 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Entscheidung hat wichtige Implikationen für die Verhängung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DSGVO.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Kontext und Hintergrund des Urteils
2. Kernaspekte des Urteils
3. Auswirkungen und Bedeutung
3.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • EuGH-Urteil: Am 5. Dezember 2023 entscheidet Europäischer Gerichtshof im Fall C‑807/21 über Geldbußen bei DSGVO-Verstößen.
  • Verantwortlichkeit: Unternehmen müssen Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten übernehmen und maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO ergreifen.
  • Geldbußen: EuGH fordert, dass Geldbußen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind, unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren.
  • Mitgliedstaaten: Der EuGH erkennt den Spielraum der Mitgliedstaaten für spezifische Vorschriften zur Rechtsmäßigkeit der Datenverarbeitung an.
  • Bedeutung: Urteil stärkt die Durchsetzung der DSGVO und betont die Notwendigkeit verantwortungsvoller Datenverarbeitungspraktiken.
  • Vorsätzlichkeit: Bei Strafen werden Faktoren wie Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Verstoßes berücksichtigt.
  • Unternehmen: Firmen müssen ihre Datenverarbeitungspraktiken noch genauer auf die DSGVO-Anforderungen abstimmen.

Kontext und Hintergrund des Urteils

Das Urteil erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Deutsche Wohnen SE und der Staatsanwaltschaft Berlin über Geldbußen, die gemäß Art. 83 DSGVO wegen Verstößen gegen verschiedene Artikel der DSGVO verhängt wurden. Der Fall betraf die langfristige Speicherung von Mieterdaten, die als Verstoß gegen die DSGVO angesehen wurde.

Kernaspekte des Urteils

  1. Verantwortlichkeit und Haftung: Der EuGH betont die Verantwortung und Haftung des Verantwortlichen für jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten, die durch ihn oder in seinem Namen erfolgt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, geeignete und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Datenverarbeitungsaktivitäten im Einklang mit der DSGVO stehen.
  2. Voraussetzungen für die Verhängung von Geldbußen: Der Gerichtshof stellt klar, dass Geldbußen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen. Bei der Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße und deren Betrag werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, die Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Verstoßes sowie die von dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter getroffenen Maßnahmen zur Minderung des Schadens.
  3. Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten: Der EuGH erkennt an, dass die DSGVO den Mitgliedstaaten einen Spielraum für die Spezifizierung ihrer Vorschriften bietet. Dies beinhaltet auch die Festlegung der Voraussetzungen, unter denen die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist.

Auswirkungen und Bedeutung

Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen für die Praxis der Verhängung von DSGVO-Bußgeldern. Es betont die Bedeutung einer sorgfältigen und verantwortungsvollen Datenverarbeitung und stärkt die Durchsetzung der DSGVO. Unternehmen müssen nun noch genauer darauf achten, dass ihre Datenverarbeitungspraktiken den Anforderungen der DSGVO entsprechen, insbesondere im Hinblick auf die Verantwortlichkeit und Haftung für die Datenverarbeitung.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDatenschutzrechtDSGVOHaftungUrteil

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