• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!

OLG Braunschweig zu Instagram & Influencer ohne Gegenleistung

3. April 2019
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

OLG Braunschweig zu Instagram & Influencer ohne Gegenleistung

3. April 2019
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
influencers 3151032 1920 384x192 2

So langsam wird es einsam für die Rechtsmeinungen, die vertreten, dass Instagram-Posts von Influencern nur dann entsprechend gekennzeichnet werden müssen, wenn wirklich eine Gegenleistung erfolgt ist. Zahlreiche Landgerichte sind bereits mit Influencer hart ins Gericht gegangen, darunter das Landgericht Itzehoe, das Landgericht Karlsruhe, das Landgericht Heilbronn, und natürlich das Landgericht Berlin. Das Urteil des Landgericht München zu Cathy Hummels steht noch aus, die Landesmedienanstalten werden aber immer aktiver in Sachen YouTube. Auch obergerichtlich wird die Sache nun immer klarer, denn neben dem Kammergericht in Berlin, da die Pflichten nur konkretisiert, dem Landgericht Berlin aber zum Großteil recht gegeben hat, hat nun auch das OLG Braunschweig entschieden.

Wichtigste Punkte
  • Landgerichte verurteilen Influencer zunehmend für unzureichende Kennzeichnung von Instagram-Posts als Werbung.
  • Das OLG Braunschweig stellte fest, dass Schleichwerbung nicht von einer Bezahlung abhängt.
  • Influencer müssen Beweislast tragen, dass Posts redaktionell und nicht als Werbung dienen.
  • Markenpräsentationen auf Instagram wecken Vermutung auf Werbung ohne klare Gegenleistungen.
  • Erwartung von Umsätzen durch Influencer-Marketing genügt für die Annahme von Werbung.
  • Beratung zu Werbung und rechtlichen Aspekten wird Influencern dringend empfohlen.
  • Urteile stärken die Rechte der Verbraucher in Bezug auf Transparenz in sozialen Medien.

Dieses urteilte, dass eine die objektive Vermutung bestehen würde, dass es sich um kennzeichnungspflichtige Werbung handeln würde, wenn eine Influencerin bei Instagram, ohne nachvollziehbaren sachlichen Anlass, Nachrichten zu Produkten bekannter Markenherstellern veröffentlichen würde.

Die Influencerin würde daher die Beweislast treffen, zu beweisen, dass es sich bei den Veröffentlichungen tatsächlich nur um eine redaktionelle Berichterstattung handelt. Die Vermutung des Gericht basierte vor allem auf dem üblichen Setup bei Instagram, wonach bei einem Klick auf die präsentierten Bilder die Marken der Hersteller erscheinen, wodurch Nutzer/Follower der Influencerin durch einen Klick zur Instagram-Seite des Herstellers geführt werden. Auch die Gestaltung der Fotos erinnerte im vorliegenden Fall, soweit ebenso nichts Besonderes,  eher an einen Modekatalog als an eine redaktionelle Berichterstattung.

Wie schon das Kammergericht und zuletzt das Landgericht Karlsruhe, ist auch das Oberlandesgericht Braunschweig der Meinung, dass Schleichwerbung nicht von einer tatsächlich Bezahlung, zumal für den einen konkreten Post, abhängig sei.

Entsprechend ist die Beklagte auch durchaus bereit, für Produktplatzierungen Entgelte von Drittunternehmen anzunehmen […] Sie differenziert lediglich sachwidrig danach, ob sie ein Entgelt erhält oder nicht, und meint, Werbung liege so lange nicht vor, wie keine materielle Gegenleistung des betreffenden Unternehmens erbracht werde.

Der Erhalt einer Gegenleistung […] zwar ein Indiz für eine geschäftliche Handlung darstellt, aber nicht allein entscheidend ist. Bereits die hier den Umständen nach naheliegende Erwartung, das Interesse von Drittunternehmen an einem Influencer-Marketing in Kooperation mit der Beklagten zu wecken und auf diese Weise Umsätze zu generieren, genügt.

Influencern, sei es auf Twitter, Instagram, Twitch oder YouTube, kann nur weiterhin nur geraten werden, sich qualifizierte Beratung in Sachen Werbung, Wettbewerbsrecht und/oder Unternehmensgründung zu holen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBeweislastInfluencerInstagramKammergerichtKarlsruheLandgericht BerlinMarketingTwitchTwitterWettbewerbsrechtYouTube

Weitere spannende Blogposts

Influencer: keine Kennzeichnung bei offensichtlicher Werbung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
2. Juli 2020

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Influencer Beiträge mit Produktdarstellungen und Herstellerhinweisen nicht ausdrücklich als Werbung kennzeichnen müssen, wenn für...

Mehr lesenDetails

Generative KI in der Vertragspraxis: Transparenz und Rechtliche Aspekte mit Fokus auf Verwertungsrechtsklauseln

Generative KI in der Vertragspraxis: Transparenz und Rechtliche Aspekte mit Fokus auf Verwertungsrechtsklauseln
17. Januar 2024

Einleitung in die Welt der generativen KI Die rasante Entwicklung generativer KI-Technologien hat weitreichende Implikationen für die Erstellung von Inhalten...

Mehr lesenDetails

Datenschutz im digitalen Zeitalter: Wegweisendes Urteil des Landgerichts Köln zur Nutzung von Google Analytics

Datenschutz im digitalen Zeitalter: Wegweisendes Urteil des Landgerichts Köln zur Nutzung von Google Analytics
11. Mai 2023

Einführung: Ein erwartetes Urteil und seine Auswirkungen Das Landgericht Köln hat mit einem Urteil, das von vielen Datenschutzjuristen, einschließlich mir,...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt a.M.: zur Haftung von X (Twitter)

Landgericht Berlin untersagt grundlose Twittersperre
17. Juni 2024

Ein Plattformbetreiber haftet für rechtsverletzende Inhalte von Nutzern der Plattform nur, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen - die richtig oder...

Mehr lesenDetails

Das OLG Frankfurt ergründet den „Shitstorm“

Das OLG Frankfurt ergründet den „Shitstorm“
2. Juni 2021

Es gibt immer wieder Urteile, die bringen selbst einen langjährigen Juristen zum Schmunzeln. So muss sich das Oberlandesgericht Frankfurt am...

Mehr lesenDetails

Kundenbewertungen durch Gewinnspiel? Abmahnung!

Kundenbewertungen durch Gewinnspiel? Abmahnung!
19. Juni 2019

Gewinnspiele sind für viele Onlinehändler ein probates Mittel zum Marketing sowohl auf der eigenen Webseite als auch im Social Media...

Mehr lesenDetails

Arbeitgeber muss Mitarbeitern Verwendung von Kundendaten auf privaten Kommunikationsgeräten untersagen

BGH: Auch Frauen zocken Egoshooter
29. August 2023

Ein interessantes Urteil, das vor allem Startups betrifft, die oft mit "Bring your own device" Policies arbeiten, betreffen könnte, gab...

Mehr lesenDetails

LG München zur Löschung eines Twitter-Posts

Landgericht Berlin untersagt grundlose Twittersperre
5. Juli 2019

So langsam nimmt die Menge an Urteilen rund um gelöschte Posts und geschlossene Accounts in Social Networks zu und es...

Mehr lesenDetails

Influencer/Schleichwerbung auf Twitter

17. Januar 2019

Zum Thema Influencer-Werbung habe ich ja schon einiges gesagt hier im Blog und in vor kurzem noch auf die Anwendbarkeit...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024

In this exciting episode of our podcast, we take a deep dive into the world of innovative business models. Our...

Mehr lesenDetails
9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024
238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024
legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025
d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung