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Onlinehändler muss über Herstellergarantie informieren

20. Januar 2020
in Sonstiges
Lesezeit: 1 min lesen
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onlinehaendler muss ueber herstellergarantie informieren 1

Das LG Bochum hat entschieden, dass Onlinehändler über Herstellergarantien informieren müssen, sogar dann, wenn mit dem Bestehen der Garantie nicht geworben wird. Insofern bestehe auch eine Nachforschungspflicht als Onlinehändler. Dieser muss sich über das Bestehen etwaiger Herstellergarantien informieren.

Wichtigste Punkte
  • LG Bochum entschied, dass Onlinehändler über Herstellergarantien informieren müssen, auch ohne Werbung dafür.
  • Onlinehändler haben eine Nachforschungspflicht bezüglich des Bestehens von Garantien.
  • Verkäufer müssen aktiv nach Hersteller-Garantien suchen, gemäß § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB.
  • Die Informationspflicht des Verkäufers ist umfassend und nicht nur bei offensichtlichen Garantien relevant.
  • Das Urteil des OLG Hamm wurde im Kontext der Garantieinformation diskutiert.
  • Das Thema Herstellergarantie bleibt eine große Abmahnfalle für Onlinehändler.
  • Die Unsicherheit für Onlinehändler über Garantiepflichten ist weiterhin ein bedeutendes Problem.

Aus den Entscheidungsgründen:

Nach Auffassung der Kammer (vom OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2019-4 U 22/19 – ausdrücklich offengelassen) verpflichtet § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB den Verkäufer einer Ware, aktiv nach dem Bestehen von (Hersteller-) Garantien für die angebotene Ware zu forschen, um seine Kunden sodann näher über diese Garantien informieren zu können. Die Informationspflicht des Verkäufers greift nach Wortlaut der vorgenannten Vorschriften, ihrem Sinn und Zweck unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Willens nicht nur dann ein, wenn das Warenangebot – wie im Entscheidungsfall des OLG Hamm – einen Hinweis (in welcher Form auch immer) auf das Bestehen einer Garantie enthält.

Das Landgericht Hannover sah dies vor kurzem noch anders (siehe diesen Beitrag).

Das Thema der Herstellergarantie ist im letzten Fall eine der größten Abmahnfallen gewesen und die Unsicherheit als Onlinehändler scheint alles andere als beendet zu sein.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: InformationSicherheit

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