• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Cheating im Esport und die arbeitsvertraglichen Pflichten: Eine juristische Perspektive

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

24. Januar 2025
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

24. Januar 2025
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 12 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
gaming computer g76db7ab9e 1280

Als Anwalt mit Spezialisierung auf IT- und Medienrecht erlebe ich täglich, wie die boomende Gaming-Industrie Entwickler vor immer neue rechtliche Herausforderungen stellt. Dieser Blogbeitrag, speziell für Sie als Entwickler von Computerspielen konzipiert, dient als Wegweiser durch den Paragraphendschungel und zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Projekt von der ersten Codezeile bis zum Release rechtssicher gestalten. Denn eines ist klar: Eine vorausschauende rechtliche Absicherung ist der Schlüssel zum Erfolg und bewahrt Sie vor kostspieligen Fehlern, die Ihr Spiel im schlimmsten Fall bereits vor dem Launch ausbremsen können. Vertrauen Sie auf meine Expertise und lassen Sie uns gemeinsam die rechtlichen Hürden meistern, damit Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren können, was Sie am besten können: Innovative und fesselnde Spiele entwickeln! Im Folgenden finden Sie die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die Sie als Spieleentwickler im Blick haben sollten.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Vertragsrecht: Das Fundament Ihres Spieleprojekts
2. Urheberrecht: Schutz Ihrer kreativen Leistung als Spieleentwickler
3. Jugendschutz: Verantwortungsvoller Umgang mit Spielinhalten
4. E-Sport: Rechtliche Besonderheiten in einem dynamischen Markt
5. Fazit:
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Vertragsrecht: Klare Verträge sind entscheidend für den Erfolg Ihres Spielprojekts und schützen Ihre Interessen vor rechtlichen Problemen.
  • Urheberrecht: Ihr Spiel ist ein kreatives Werk und benötigt umfassenden Schutz, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.
  • Jugendschutz: Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen ist unerlässlich, um Bußgelder zu vermeiden und ein breites Publikum anzusprechen.
  • E-Sport-Verträge: Verträge mit Esportlern müssen klare Regelungen zu Gehalt und Rechten enthalten und arbeitsrechtlichen Vorschriften entsprechen.
  • Alterskennzeichnung: In Deutschland benötigt jedes Spiel eine Alterskennzeichnung durch die USK zur Einhaltung des Jugendschutzes.
  • Open-Source-Software: Verstehen Sie die rechtlichen Bedingungen von Open-Source-Lizenzen, um Missbrauch und Verlust der Nutzungsrechte zu vermeiden.
  • Internationale Aspekte: Berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Jugendschutzbestimmungen in anderen Ländern für den internationalen Vertrieb Ihres Spiels.

Vertragsrecht: Das Fundament Ihres Spieleprojekts

Verträge sind das A und O in der Spielebranche und regeln die Beziehungen zwischen allen Beteiligten. Von Anfang an sollten Sie als Entwickler daher auf wasserdichte Vereinbarungen achten, die Ihre Interessen schützen und die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit legen. Eine unklare Vertragsgestaltung kann zu langwierigen und teuren Rechtsstreitigkeiten führen, die nicht nur den Erfolg Ihres Spiels, sondern auch Ihren Ruf in der Branche gefährden können. Daher ist es unerlässlich, dass Sie sich mit den verschiedenen Vertragstypen vertraut machen und deren Inhalte genau prüfen. Zögern Sie nicht, hierbei anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, denn eine scheinbar kleine Klausel kann weitreichende Konsequenzen haben.

  • Entwicklungsverträge (Developer Agreements): Diese Verträge sind die Basis der Zusammenarbeit mit Publishern und sollten keinesfalls ohne genaue Prüfung unterschrieben werden. Sie regeln essenzielle Punkte wie die Einräumung von Nutzungsrechten an Ihrer Spiel-IP und sollten auch detaillierte Regelungen zur Vergütung, Gewinnverteilung und zu erreichenden Meilensteinen beinhalten. Achten Sie besonders auf die Definition der Leistungsbeschreibung (Scope of Work) um Unklarheiten zu vermeiden, und definieren Sie Abnahmekriterien und Qualitätsstandards, um spätere Streitigkeiten über die Fertigstellung des Spiels auszuschließen. Ebenso wichtig sind Regelungen zu Vertragsstrafen und Haftungsbeschränkungen, um Ihr Risiko zu minimieren. Grundlage für diese Verträge bilden die §§ 311 ff. BGB (Schuldverhältnisse), wobei sie häufig als Werkverträge (§§ 631 ff. BGB) oder Dienstverträge (§§ 611 ff. BGB) ausgestaltet werden. Als Anwalt mit Erfahrung in der Gaming-Branche helfe ich Ihnen, diese Verträge rechtssicher und zu Ihrem Vorteil zu gestalten.
  • Publishing-Verträge (Publisher Agreements): Diese regeln die Übertragung von Veröffentlichungs- und Vermarktungsrechten an einen Publisher und sind oft komplex und benachteiligen den Entwickler ohne genaue Prüfung. Definieren Sie genau, welche Rechte der Publisher erhält (exklusiv/nicht-exklusiv) und welche Pflichten er im Gegenzug übernimmt, insbesondere im Hinblick auf Marketingbudget und Vertriebsstrategie. Achten Sie auf Klauseln zur Mindestabnahme von Spielekopien und lassen Sie sich nicht auf unklare Formulierungen zur Gewinnbeteiligung ein. Verhandeln Sie die Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten zu Ihren Gunsten, um langfristig flexibel zu bleiben. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die §§ 311 ff. BGB, die das allgemeine Schuldrecht regeln. Mit meiner Expertise sorge ich dafür, dass Ihre Interessen im Publishing-Vertrag gewahrt bleiben und Sie nicht übervorteilt werden.
  • Lizenzverträge: In der Spieleentwicklung ist die Nutzung fremder Software, Engines oder Assets (z.B. Musik, 3D-Modelle) üblich. Lizenzverträge regeln die Nutzungsrechte und müssen daher sorgfältig geprüft werden, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen exklusiven und nicht-exklusiven Lizenzen sowie die präzise Definition des Lizenzumfangs (räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkungen). Achten Sie auch auf die Regelungen zur Vergütung und Haftung des Lizenzgebers, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Neben den allgemeinen Bestimmungen des BGB (§§ 311 ff. BGB) sind hier insbesondere die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) relevant, vor allem §§ 31 ff. UrhG zu den Nutzungsrechten. Als Ihr Anwalt unterstütze ich Sie dabei, die passenden Lizenzen zu finden und rechtssichere Verträge abzuschließen.
  • Sponsoring- und Werbeverträge (im Esport): Diese Verträge sind im professionellen Esport unerlässlich und regeln die Leistungen von Sponsoren und die Gegenleistungen von Esport-Teams oder Einzelspielern. Sie sollten detaillierte Vorgaben zu Art und Umfang der Werbemaßnahmen enthalten, wie z.B. das Tragen von Logos auf Trikots, die Präsenz auf Social Media oder die Teilnahme an Events. Achten Sie auf klare Regelungen zur Vertragslaufzeit und zu den Kündigungsmodalitäten, um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Ebenso wichtig ist die Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Aspekte, insbesondere die Kennzeichnungspflicht von Werbung nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Grundlage für diese Verträge sind die §§ 311 ff. BGB (Schuldverhältnisse). Gerne unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung, um faire und rechtssichere Sponsoring-Verträge auszuhandeln.
  • Esportlerverträge: Diese Verträge regeln das Verhältnis zwischen Esportlern und ihren Teams oder Organisationen und sollten alle wesentlichen Aspekte der Zusammenarbeit abdecken. Neben Gehaltsfragen, Trainingsplänen und Turnierverpflichtungen sind auch Verhaltensrichtlinien, Exklusivitätsklauseln und Regelungen zu Bildrechten und Social Media-Aktivitäten von Bedeutung. Achten Sie besonders auf klare Regelungen zur Vergütung, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und den Rechten und Pflichten im Krankheitsfall. Da Esportler oft als Arbeitnehmer eingestuft werden, sind die Vorschriften des Arbeitsrechts, insbesondere die §§ 611 ff. BGB, sowie ggf. tarifvertragliche Regelungen zu beachten. Als Anwalt für IT- und Medienrecht helfe ich Ihnen, diese Verträge rechtssicher zu gestalten und die Interessen beider Seiten zu wahren. Gerne berate ich Sie auch zu arbeitsrechtlichen Fragen, die sich aus dem Status des Esportlers ergeben.

Generell gilt für alle Verträge im Gaming-Bereich: Eine präzise, verständliche und rechtssichere Formulierung ist unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Scheuen Sie sich nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Verträge zu prüfen und zu gestalten. Als spezialisierter Anwalt für IT- und Medienrecht stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite, um Ihre Interessen optimal zu vertreten und Ihre Projekte zum Erfolg zu führen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung in der Gaming-Branche und vermeiden Sie kostspielige Fehler durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung. Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihre Verträge auf Herz und Nieren prüfen zu lassen!

Urheberrecht: Schutz Ihrer kreativen Leistung als Spieleentwickler

Ihr Computerspiel ist mehr als nur Code – es ist ein kreatives Werk, das umfassenden urheberrechtlichen Schutz genießt. Dieser Schutz sichert Ihre Investition und gibt Ihnen die Kontrolle über die Verwertung Ihres Spiels. Als Entwickler sollten Sie daher genau wissen, welche Aspekte Ihres Spiels geschützt sind und wie Sie diesen Schutz effektiv durchsetzen. Denn Urheberrechtsverletzungen können nicht nur den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Spiels gefährden, sondern auch zu langwierigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen. Daher ist es unerlässlich, dass Sie sich mit den Grundzügen des Urheberrechts vertraut machen und Ihre Rechte kennen.

  • Gesamtschutz des Spiels: Ihr Computerspiel ist sowohl als Computerprogramm nach § 69a UrhG als auch als audiovisuelles Werk gemäß § 2 UrhG geschützt. Dieser Schutz umfasst den Programmcode, die grafische Benutzeroberfläche, die Musik, Soundeffekte und alle anderen kreativen Elemente, die Ihr Spiel einzigartig machen (§§ 2 ff. UrhG). Beachten Sie jedoch, dass der urheberrechtliche Schutz nur die konkrete Ausgestaltung Ihres Spiels umfasst, nicht aber die zugrunde liegende Spielidee oder das Spielkonzept selbst. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes und bedarf keiner Registrierung oder ähnlicher Formalitäten. Als Anwalt für Urheberrecht unterstütze ich Sie dabei, den Schutzumfang Ihres Spiels zu definieren und Ihre Rechte gegenüber Dritten durchzusetzen, zum Beispiel durch Abmahnungen oder einstweilige Verfügungen.
  • Schutz einzelner Spielelemente: Auch einzelne Bestandteile Ihres Spiels, wie Charaktere, Leveldesigns oder Musikstücke, können eigenständigen urheberrechtlichen Schutz genießen, sofern sie eine gewisse „Schöpfungshöhe“ erreichen (§§ 2 ff. UrhG). Dies bedeutet, dass sie individuell gestaltet sein müssen und die persönliche geistige Schöpfung ihres Urhebers widerspiegeln, was durch eine kreative und originelle Gestaltung erreicht wird. Der Schutz umfasst dann auch die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung dieser einzelnen Elemente, was Ihnen als Rechteinhaber weitreichende Kontrollmöglichkeiten gibt. Gerade bei besonders populären Spielen kann die unlizenzierte Verwendung einzelner Elemente schnell zu Konflikten führen. Als Ihr Anwalt helfe ich Ihnen, die Schöpfungshöhe Ihrer Spielelemente zu bewerten und Ihre Rechte im Falle von Verletzungen effektiv zu verteidigen, um den Wert Ihrer kreativen Arbeit zu sichern.
  • Lizenzierung von Assets: Als Entwickler müssen Sie sicherstellen, dass Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte an allen in Ihrem Spiel verwendeten Assets (Musik, Sounds, Modelle) verfügen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Assets von Drittanbietern verwenden, da eine unlizenzierte Nutzung schnell zu teuren Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen kann (§§ 31 ff. UrhG). Die Lizenzierung kann durch den Kauf einer Lizenz oder die Einholung einer individuellen Genehmigung vom Urheber erfolgen. Prüfen Sie die Lizenzbedingungen stets genau, um sicherzustellen, dass sie den geplanten Nutzungsumfang abdecken und keine versteckten Kosten oder Einschränkungen enthalten. Als spezialisierter Anwalt unterstütze ich Sie bei der Prüfung und Verhandlung von Lizenzverträgen und helfe Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden, damit Sie sich auf die kreative Arbeit konzentrieren können.
  • Mods und Fan-Content: Auch im Bereich von Mods und Fan-Content ist das Urheberrecht zu beachten, selbst wenn dieser nicht kommerziell genutzt wird. Werden Inhalte aus Ihrem Spiel für die Erstellung eigener Werke verwendet, ist in der Regel Ihre Erlaubnis als Rechteinhaber einzuholen (§§ 23 ff. UrhG). Dies gilt auch für nicht-kommerzielle Nutzungen, da auch diese Ihre Verwertungsrechte beeinträchtigen können. Zwar gibt es Ausnahmen wie das Zitatrecht (§ 51 UrhG) oder die freie Benutzung (§ 24 UrhG), deren Anwendbarkeit muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Als Anwalt mit Erfahrung im Gaming-Bereich berate ich Sie, wie Sie mit Modding-Communities umgehen und Ihre Rechte wahren können, ohne die kreative Fankultur zu unterdrücken. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die sowohl Ihren Interessen als auch denen der Fans gerecht wird.
  • Open-Source-Software: Die Verwendung von Open-Source-Software in Spielen ist weit verbreitet, birgt aber auch rechtliche Herausforderungen. Als Entwickler müssen Sie sich mit den verschiedenen Open-Source-Lizenzen (z.B. GPL, MIT) auseinandersetzen und deren oft komplexen Bedingungen einhalten. Diese Lizenzen erlauben zwar die freie Nutzung, Verbreitung und Veränderung von Software, knüpfen daran aber häufig Bedingungen wie die Offenlegung des Quellcodes oder die Weitergabe der Lizenz an abgeleitete Werke. Eine unbewusste Verletzung dieser Bedingungen kann schwerwiegende Folgen haben, bis hin zum Verlust der Nutzungsrechte an der eigenen Software. Als Ihr Anwalt unterstütze ich Sie dabei, die richtige Open-Source-Lizenz für Ihr Projekt auszuwählen und deren Bedingungen rechtssicher zu implementieren, damit Sie von den Vorteilen von Open Source profitieren können, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

Jugendschutz: Verantwortungsvoller Umgang mit Spielinhalten

Der Jugendschutz ist ein zentrales Thema in der Gaming-Industrie und stellt Entwickler vor besondere Herausforderungen. Als Anwalt für Medienrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihr Spiel so zu gestalten, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig ein breites Publikum anspricht. Denn die Nichtbeachtung der Jugendschutzbestimmungen kann nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern, sondern auch zu einer Indizierung oder gar Beschlagnahme Ihres Spiels führen, was erhebliche wirtschaftliche Folgen hätte. Daher ist es unerlässlich, sich frühzeitig mit den relevanten Vorschriften auseinanderzusetzen und geeignete Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu implementieren. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, um Ihr Spiel altersgerecht zu gestalten und rechtliche Risiken zu minimieren.

  • Alterskennzeichnung (USK): In Deutschland ist die Alterskennzeichnung durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für alle kommerziell vertriebenen Spiele verpflichtend (§ 14 JuSchG). Die USK prüft Ihr Spiel und vergibt eine Altersfreigabe von „ab 0 Jahren“ bis „ab 18 Jahren“ basierend auf Kriterien wie Gewaltdarstellung, sexuellen Inhalten oder diskriminierenden Aussagen. Eine korrekte Alterskennzeichnung ist essenziell, um den Jugendschutzbestimmungen zu entsprechen und Bußgelder zu vermeiden. Spiele, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden, können indiziert werden und unterliegen dann strengen Vertriebs- und Werbebeschränkungen. Als Ihr Anwalt berate ich Sie umfassend zum USK-Prüfverfahren und unterstütze Sie bei der Beantragung der Altersfreigabe, damit Ihr Spiel ohne rechtliche Hürden auf den Markt kommen kann.
  • Verkaufs- und Zugangsbeschränkungen: Der Verkauf und die Zugänglichmachung von Spielen an Minderjährige, die nicht die entsprechende Altersfreigabe haben, ist streng verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen haben (§§ 12 ff. JuSchG). Dies gilt sowohl für den stationären Handel als auch für den Online-Vertrieb und erfordert besondere Sorgfalt bei der Gestaltung von Vertriebswegen und Werbemaßnahmen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit empfindlichen Geldbußen oder in schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Auch die Werbung für Spiele mit Altersbeschränkung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und muss klar erkennbar sein. Als Anwalt für Medienrecht helfe ich Ihnen, Ihre Vertriebs- und Marketingstrategien rechtssicher zu gestalten und die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu gewährleisten, um rechtliche Risiken zu minimieren.
  • Online-Spiele: Online-Spiele stellen besondere Herausforderungen an den Jugendschutz, da hier die Kontrolle der Altersverifikation und der Inhalte schwieriger ist. Als Anbieter von Online-Spielen sind Sie verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zugang von Minderjährigen zu inhaltsgefährdenden Angeboten zu verhindern (§§ 11 ff. JuSchG, JMStV). Dies kann durch effektive Altersverifikationssysteme, die Einrichtung von geschützten Bereichen für Minderjährige oder durch die Überwachung der Kommunikation zwischen den Spielern erfolgen. Zudem sind Sie verpflichtet, Jugendschutzbeauftragte zu benennen und mit den zuständigen Behörden zu kooperieren. Als Ihr Anwalt unterstütze ich Sie bei der Implementierung rechtssicherer Jugendschutzkonzepte für Ihr Online-Spiel und berate Sie zu den technischen und organisatorischen Anforderungen, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Elternverantwortung: Die Verantwortung für den Medienkonsum von Kindern liegt primär bei den Eltern, die sicherstellen sollen, dass ihre Kinder nur altersgerechte Spiele spielen. Eltern sollten sich über die Inhalte von Spielen informieren und die Nutzung durch ihre Kinder begleiten und kontrollieren. Es gibt verschiedene technische Möglichkeiten, den Medienkonsum von Kindern zu steuern, z.B. durch die Einrichtung von Nutzungszeitbeschränkungen oder die Verwendung von Jugendschutzsoftware. Auch die offene Kommunikation mit den Kindern über die Gefahren im Internet ist von großer Bedeutung, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu fördern. Als Anwalt berate ich auch Eltern zu ihren Rechten und Pflichten im Bereich des Jugendschutzes und unterstütze sie dabei, ihre Kinder vor schädlichen Inhalten zu schützen. Gemeinsam schaffen wir ein sicheres und positives Spielerlebnis für alle Altersgruppen.
  • Präventive Maßnahmen: Neben den gesetzlichen Vorgaben gibt es auch die Möglichkeit, präventive Maßnahmen zu ergreifen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen. Beispielsweise könnten Sie in Ihrem Spiel zusätzliche Sicherheitsfunktionen einbauen, die es Eltern ermöglichen, den Zugang zu bestimmten Inhalten oder Funktionen zu beschränken. Auch die Implementierung von Meldesystemen für unangemessenes Verhalten anderer Spieler kann dazu beitragen, ein sicheres und freundliches Umfeld zu schaffen. Indem Sie proaktiv Verantwortung übernehmen, tragen Sie nicht nur zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei, sondern stärken auch das positive Image Ihres Spiels und Ihres Unternehmens. Als Anwalt für Medienrecht unterstütze ich Sie dabei, sinnvolle präventive Maßnahmen zu entwickeln und in Ihr Spiel zu integrieren, um den Jugendschutz zu fördern und gleichzeitig ein positives Spielerlebnis zu ermöglichen.
  • Internationale Aspekte: Wenn Sie Ihr Spiel international vertreiben möchten, müssen Sie sich auch mit den Jugendschutzbestimmungen anderer Länder auseinandersetzen. Diese können erheblich von den deutschen Regelungen abweichen und erfordern eine sorgfältige Prüfung und Anpassung Ihrer Jugendschutzmaßnahmen. In einigen Ländern gibt es beispielsweise verpflichtende Altersverifikationssysteme für alle Online-Spiele, während in anderen Ländern die Selbstregulierung der Industrie im Vordergrund steht. Eine Nichtbeachtung der ausländischen Jugendschutzvorschriften kann nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen in dem jeweiligen Land führen, sondern auch den Ruf Ihres Spiels und Ihres Unternehmens international schädigen. Als Anwalt mit Erfahrung im internationalen Medienrecht unterstütze ich Sie dabei, die relevanten Jugendschutzbestimmungen in Ihren Zielmärkten zu identifizieren und Ihre Lokalisierungsstrategie entsprechend anzupassen, um weltweit rechtssicher zu agieren.

E-Sport: Rechtliche Besonderheiten in einem dynamischen Markt

Der E-Sport hat sich von einer Nische zu einem globalen Phänomen entwickelt und ist heute ein wichtiger Bestandteil der Gaming-Industrie. Mit diesem rasanten Wachstum gehen jedoch auch neue rechtliche Fragestellungen einher, die sowohl für Teams und Veranstalter als auch für die Spieler selbst von Bedeutung sind. Als Anwalt mit Spezialisierung auf E-Sport-Recht begleite ich Sie durch diesen dynamischen Markt und helfe Ihnen, die rechtlichen Herausforderungen zu meistern. Denn die Nichtbeachtung der spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen im E-Sport kann schnell zu Streitigkeiten, Reputationsschäden und finanziellen Einbußen führen. Daher ist es unerlässlich, sich frühzeitig mit den relevanten rechtlichen Aspekten auseinanderzusetzen und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

  • Verträge mit Esportlern: Esportler schließen Verträge mit Teams oder Sponsoren ab, die alle wesentlichen Aspekte der Zusammenarbeit regeln sollten. Neben Gehaltsfragen, Werbepflichten und Verhaltensrichtlinien sind auch Kündigungsfristen, Regelungen zu Preisgeldern und die Übertragung von Bild- und Vermarktungsrechten von Bedeutung. Da Esportler in vielen Fällen als Arbeitnehmer anzusehen sind, müssen die Verträge auch den arbeitsrechtlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Sozialversicherung, Urlaub und Krankheit (§§ 611 ff. BGB). Zudem ist die oft internationale Ausrichtung von Esport-Teams und -Turnieren zu berücksichtigen, die Fragen des anwendbaren Rechts und der internationalen Vertragsgestaltung aufwirft. Als Anwalt für E-Sport-Recht unterstütze ich Sie dabei, rechtssichere und faire Verträge mit Esportlern auszuhandeln, die sowohl Ihre Interessen als auch die Rechte der Spieler wahren und internationalen Standards entsprechen.
  • Bildrechte: Im E-Sport spielen Bild- und Videorechte eine zentrale Rolle, da Events und Turniere häufig live übertragen und aufgezeichnet werden. Es ist daher unerlässlich, die Bildrechte der Spieler zu beachten und entsprechende Einwilligungen einzuholen, bevor Bildmaterial veröffentlicht oder vermarktet wird (§ 22 KUG). Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Bildern und Videos zu Werbezwecken, die ohne ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Personen unzulässig ist. Auch die Übertragung von Bildrechten an Sponsoren oder Veranstalter sollte vertraglich klar geregelt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Als Anwalt mit Erfahrung im Medien- und Persönlichkeitsrecht helfe ich Ihnen, die notwendigen Einwilligungen einzuholen und rechtssichere Vereinbarungen zur Nutzung von Bildrechten zu treffen, um Ihre E-Sport-Aktivitäten abzusichern.
  • Turnier- und Liga-Regelwerke: Die Teilnahme an E-Sport-Turnieren und -Ligen unterliegt in der Regel eigenen Regelwerken, die von den Veranstaltern oder Liga-Betreibern aufgestellt werden. Diese Regelwerke können weitreichende Bestimmungen zu Spielabläufen, Verhaltenspflichten, Anti-Doping-Regeln und Sanktionen bei Regelverstößen enthalten. Als Team oder Spieler ist es daher unerlässlich, diese Regelwerke genau zu kennen und einzuhalten, um Disqualifikationen oder andere Sanktionen zu vermeiden. Zudem sollten Sie prüfen, ob die Regelwerke mit geltendem Recht, insbesondere dem Kartell- und Wettbewerbsrecht, vereinbar sind und keine unangemessenen Benachteiligungen enthalten. Als Anwalt für E-Sport-Recht unterstütze ich Sie bei der Prüfung und Auslegung von Turnier- und Liga-Regelwerken und helfe Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten als Teilnehmer zu verstehen und durchzusetzen.
  • Verbandsstrukturen und Governance: Der E-Sport ist zunehmend von Verbandsstrukturen geprägt, die Einfluss auf die Regulierung des Sports und die Organisation von Wettbewerben nehmen. Diese Verbände setzen Regeln und Standards, schlichten Streitigkeiten und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Dritten, wie z.B. Publishern oder der Politik. Für Teams und Spieler kann die Mitgliedschaft in einem Verband daher von Vorteil sein, um an anerkannten Wettbewerben teilzunehmen und von den Leistungen des Verbandes zu profitieren. Allerdings ist auch hier eine genaue Prüfung der Verbandssatzung und -regularien erforderlich, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und nicht unangemessen benachteiligt zu werden. Als Anwalt mit Expertise im Verbands- und Vereinsrecht berate ich Sie zu den Vor- und Nachteilen einer Verbandsmitgliedschaft und unterstütze Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen innerhalb der Verbandsstrukturen.
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht: Mit der zunehmenden Professionalisierung und Kommerzialisierung des E-Sports gewinnen auch wettbewerbs- und kartellrechtliche Fragen an Bedeutung. Dies betrifft insbesondere die Ausgestaltung von Exklusivverträgen, die Organisation von Ligen und Turnieren sowie die Vermarktung von Übertragungsrechten. So können beispielsweise exklusive Bindungen von Spielern oder Teams an bestimmte Ligen oder die monopolistische Stellung einzelner Veranstalter gegen das Kartellverbot verstoßen und unzulässig sein. Auch die Vergabe von Übertragungsrechten kann kartellrechtlichen Beschränkungen unterliegen, insbesondere wenn sie zu einer Marktabschottung oder einer Benachteiligung von Wettbewerbern führt. Als Anwalt mit Spezialisierung auf Wettbewerbs- und Kartellrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre E-Sport-Aktivitäten im Einklang mit den geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu gestalten und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Fazit:

Die Gaming-Industrie und insbesondere der E-Sport bieten enorme Chancen, sind aber auch mit komplexen rechtlichen Herausforderungen verbunden. Als Entwickler, Esportler oder Veranstalter sollten Sie diese Herausforderungen frühzeitig angehen und sich professionell beraten lassen. Dieser Leitfaden kann nur einen ersten Überblick bieten und ersetzt keinesfalls eine individuelle anwaltliche Beratung. Mit meiner Expertise als Anwalt für IT-, Medien- und E-Sport-Recht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Projekte rechtssicher zu gestalten und zum Erfolg zu führen. Kontaktieren Sie mich noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch und profitieren Sie von meiner Erfahrung in der Gaming-Branche. Gemeinsam sichern wir Ihre kreativen Leistungen und ebnen den Weg für Ihren Erfolg im Gaming-Universum!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Video: Verträge sind zum Vertragen da

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
5. Februar 2019

https://www.youtube.com/watch?v=185qxDcPeVQ   Mein heutiges Video zum Thema "Verträge sind zum Vertragen da!" oder "Warum auch Streamer mit schriftlichen Verträgen arbeiten...

Mehr lesenDetails

EU Urheberrechtsreform & Uploadfilter

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
14. Februar 2019

Gestern Abend fiel in Brüssel eine Entscheidung, die viele Rechtsexperten, aber vor allem auch Unternehmen und Institutionen des Internet, als...

Mehr lesenDetails

Investorenverträge für SaaS-Startups

iStock 1405433207 scaled
11. Oktober 2024

Als SaaS-Startup stehen Sie vor der spannenden Herausforderung, Investoren für Ihr innovatives Geschäftsmodell zu gewinnen. Die Gestaltung von Investorenverträgen ist...

Mehr lesenDetails

Mindestlohn bei Hilfe im Esport, Streams oder Newsportalen

Mindestlohn bei Hilfe im Esport, Streams oder Newsportalen
26. März 2019

In den letzten Monaten habe ich mich ja schon des Öftern kritisch zu Fragen geäußert, die ich als sehr problematisch...

Mehr lesenDetails

Gebühren auf SEPA-Überweisungen für Altverträge unzulässig

Gebühren auf SEPA-Überweisungen für Altverträge unzulässig
29. Oktober 2019

Das Landgericht München hat in einem vom VZBV betriebenen Verfahren gegen Vodafone entschieden, dass das am 13.01.2018 in Kraft getretene...

Mehr lesenDetails

Landgericht Hagen zu Instagram und Influencer

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
8. April 2019

So langsam sammelt sich bei der Frage der Influencer und Schleichwerbung eine beachtliche Menge an Gerichtsentscheidungen an. Ein Übersicht aller...

Mehr lesenDetails

Q&A: Rechtsfragen für Spieleentwickler

Q&A: Rechtsfragen für Spieleentwickler
11. Februar 2020

Neben E-Sport-Teams/Spielern, Streamer und Influencer betreue ich auch weiter Spieleentwickler bei der Prüfung und Erstellung von Publishingverträgen aber auch bzgl....

Mehr lesenDetails

Kommerzielle Nutzung von Discord: Ein juristischer Leitfaden

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
18. Oktober 2023

Einleitung Discord hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2015 zu einer beliebten Plattform für Gamer, Communities und zuletzt auch...

Mehr lesenDetails

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder
28. November 2025

Deepfakes sind längst kein theoretisches Phänomen mehr, sondern fester Bestandteil eines globalen Marktes für digitale Identität und monetarisierbaren Content. Die...

Mehr lesenDetails
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
Sonstiges

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026

SaaS-Anbieter, die an Verbraucher verkaufen, stehen beim Thema Hotline nicht nur vor einer Support-Frage, sondern vor einer rechtlich klar konturierten...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode des Podcasts "Der Unkonventionelle Anwalt" tauchen wir ein in die Welt eines Juristen, der die traditionellen...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung