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Rundfunkstaatsvertrag: Wohl kein Gamerprivileg für Streamer!

28. Januar 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 1 min lesen
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Im Nachgang zu dieser Meldung hat mich die Information erreicht, dass es das Privileg für Gamingstreamer (also vor allem für Streamer auf Twitch und ähnlichen Plattformen) im avisierten Medienstaatsvertrag (in Form des dann 23. Änderungsvertrag zum Rundfunkstaatsvertrag), wie sie noch in diesem Entwurf zu finden ist, nicht mehr geben wird.

Wichtigste Punkte
  • Das Privileg für Gamingstreamer auf Twitch im Medienstaatsvertrag entfällt.
  • Unklar, wann die Neufassung des Medienstaatsvertrags kommt.
  • Streamer sollten eine Rundfunkzulassung beantragen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Eine Unterlassungsverfügung kann nach Aufforderung der Landesmedienanstalten drohen.
  • Weigerung oder Ignorieren der Aufforderung wird nicht helfen.
  • Auf Zeit spielen ist keine Option mehr für Streamer.
  • Rechtsanwaltshilfe ist verfügbar für Beratungen und Kommunikation.

Wann überhaupt die Neufassung kommt und was dann genau reformiert wird, ist aktuell völlig unklar. 

Jedem Streamer ist daher aktuell wohl sehr gut beraten damit, eine Rundfunkzulassung zu beantragen. Andernfalls wird kurz nach einer Aufforderung der Landesmedienanstalten die Unterlassungsverfügung kommen. Sich weigern oder tot stellen, wird nichts bringen. Auf Zeit spielen ist nun auch keine Option mehr. 

Wer dazu Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen will, kann sich gerne an mich wenden. Ich kann für die Erledigung, Beratung und Kommunikation mit einer Pauschale helfen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungGamingInformationReformTwitch

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