• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Sind digitale Signaturen eigentlich rechtssicher?

28. Juli 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
coffee g5585f7d56 1280

In der heutigen digitalen Welt sind elektronische Transaktionen und Kommunikationen zur Norm geworden. Von der Unterzeichnung von Verträgen bis hin zur Einreichung von Steuererklärungen, die Digitalisierung hat viele Aspekte unseres Lebens vereinfacht. Ein zentraler Bestandteil dieser digitalen Transformation ist die digitale Signatur. Aber stellt sich die Frage: Sind digitale Signaturen eigentlich rechtsgültig?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Digitale Signaturen: Was sind sie?
2. Rechtsgültigkeit digitaler Signaturen:
3. Beweiskraft digitaler Signaturen:
4. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen:
5. Schlussfolgerung:
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Digitale Signaturen gewährleisten die Authentizität und Integrität digitaler Dokumente durch den Einsatz von Public-Key-Kryptographie.
  • In Deutschland sind digitale Signaturen durch das Signaturgesetz von 2001 rechtlich anerkannt.
  • Die Beweiskraft qualifizierter elektronischer Signaturen entspricht der von handschriftlichen Unterschriften gemäß §126a BGB.
  • Digitale Signaturen bieten Authentizität und Integrität, im Gegensatz zur Verschlüsselung, die die Vertraulichkeit gewährleistet.
  • Dienste wie DocuSign können die Beweiskraft von Signaturen in Frage stellen, da der private Schlüssel nicht vom Unterzeichner kontrolliert wird.
  • Blockchain-Technologie kann die Sicherheit digitaler Signaturen erhöhen, indem sie die Echtheit und den Ursprung nachweist.
  • Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen sind bei hochsensiblen Transaktionen erforderlich, z.B. mit qualifizierten digitalen Signaturen.

Digitale Signaturen: Was sind sie?

Eine digitale Signatur ist ein kryptographisches Werkzeug, das die Authentizität und Integrität eines digitalen Dokuments oder einer Nachricht gewährleistet. Sie dient als elektronischer Fingerabdruck des Unterzeichners und bestätigt, dass das Dokument oder die Nachricht nicht manipuliert wurde, seit der Unterzeichner es signiert hat.

Im Detail funktioniert eine digitale Signatur durch den Einsatz von Public-Key-Kryptographie. Bei diesem Prozess generiert der Unterzeichner ein Paar von Schlüsseln – einen öffentlichen und einen privaten. Der private Schlüssel, der geheim und nur dem Unterzeichner bekannt ist, wird verwendet, um das Dokument zu signieren. Der öffentliche Schlüssel, der öffentlich zugänglich ist, wird verwendet, um die Signatur zu überprüfen.

Wenn ein Dokument digital signiert wird, wird ein Hash des Dokuments erstellt, der dann mit dem privaten Schlüssel des Unterzeichners verschlüsselt wird. Dieser verschlüsselte Hash ist die digitale Signatur. Sie wird zusammen mit dem Dokument gesendet.

Wenn der Empfänger das signierte Dokument erhält, verwendet er den öffentlichen Schlüssel des Unterzeichners, um den verschlüsselten Hash zu entschlüsseln und den ursprünglichen Hash zu erhalten. Gleichzeitig erstellt der Empfänger einen neuen Hash des empfangenen Dokuments. Wenn beide Hashes übereinstimmen, ist das Dokument authentisch und wurde seit der Unterzeichnung nicht verändert.

Durch diesen Prozess bietet die digitale Signatur eine starke Gewähr für die Authentizität und Integrität von digitalen Dokumenten und Nachrichten. Sie ermöglicht es den Empfängern, mit Vertrauen zu handeln, da sie sicher sein können, dass das Dokument tatsächlich vom angegebenen Unterzeichner stammt und nicht manipuliert wurde.

Rechtsgültigkeit digitaler Signaturen:

Die kurze Antwort auf die Frage, ob digitale Signaturen rechtsgültig sind, lautet: Ja, sie sind es. Die längere Antwort hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Landes, in dem die digitale Signatur verwendet wird, und der Art der Transaktion, die sie unterstützt.

In vielen Ländern, einschließlich der USA und der EU, sind digitale Signaturen rechtlich bindend und werden in ähnlicher Weise behandelt wie handschriftliche Signaturen. In den USA wurde die Rechtsgültigkeit digitaler Signaturen durch den Electronic Signatures in Global and National Commerce Act (ESIGN) von 2000 festgelegt. In der EU wurde die Rechtsgültigkeit durch die Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) festgelegt.

In Deutschland wurden digitale Signaturen durch das Signaturgesetz (SigG) im Jahr 2001 rechtlich anerkannt. Laut §126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Beweiskraft digitaler Signaturen:

Neben der Rechtsgültigkeit stellt sich auch die Frage nach der Beweiskraft digital signierter Dokumente. Laut Signaturgesetz gilt die qualifizierte elektronische Signatur als eigenhändige Unterschrift und begründet damit die Vermutung der Urheberschaft und Integrität eines Dokuments.

Die Beweiskraft digitaler Signaturen basiert auf der Sicherheit der verwendeten kryptographischen Verfahren. Wenn ein Dokument mit einer digitalen Signatur versehen ist, kann der Empfänger sicher sein, dass das Dokument vom Unterzeichner stammt und dass es seit der Unterzeichnung nicht verändert wurde. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die verwendeten kryptographischen Verfahren sicher sind und der private Schlüssel des Unterzeichners nicht kompromittiert wurde.

Im Gegensatz zur Verschlüsselung, die die Vertraulichkeit von Informationen gewährleistet, bietet die digitale Signatur Authentizität und Integrität. Während Verschlüsselung die Informationen unlesbar für Dritte macht, bestätigt die digitale Signatur, dass die Informationen tatsächlich vom angegebenen Absender stammen und dass sie nicht verändert wurden.

Ein Problem, das sich bei der Beweiskraft digitaler Signaturen stellt, betrifft Dienste wie DocuSign. Diese Dienste bieten eine einfache Möglichkeit, Dokumente digital zu signieren, aber die Beweiskraft ihrer Signaturen kann in Frage gestellt werden. Der Grund dafür ist, dass der private Schlüssel, der zur Erstellung der Signatur verwendet wird, vom Dienst und nicht vom Unterzeichner kontrolliert wird. Dies bedeutet, dass der Dienst theoretisch in der Lage wäre, die Signatur ohne das Wissen oder die Zustimmung des Unterzeichners zu erstellen oder zu ändern.

Hier kann die Blockchain-Technologie zusätzliche Sicherheit bieten. Indem Transaktionen unveränderbar in einem dezentralen Register gespeichert werden, kann die Blockchain die Echtheit und den Ursprung digital signierter Dokumente sicher nachweisen. Darüber hinaus könnte die Blockchain verwendet werden, um die Kontrolle über den privaten Schlüssel beim Unterzeichner zu belassen, was die Beweiskraft der digitalen Signatur erhöhen würde.

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen:

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle digitalen Signaturen gleich sind. In einigen Fällen, wie bei hochsensiblen Transaktionen, können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein, wie z.B. fortgeschrittene oder qualifizierte digitale Signaturen, die zusätzliche Authentifizierungs- und Sicherheitskontrollen bieten.

Schlussfolgerung:

Digitale Signaturen sind ein unverzichtbares Werkzeug in der heutigen digitalen Welt. Sie bieten nicht nur eine bequeme Möglichkeit, Dokumente und Nachrichten zu signieren, sondern gewährleisten auch deren Authentizität und Integrität. In vielen Ländern, einschließlich den USA, der EU und Deutschland, sind digitale Signaturen rechtlich anerkannt. Um maximale Beweiskraft zu erreichen, können ergänzende Technologien wie die Blockchain sinnvoll sein.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: Blockchain

Weitere spannende Blogposts

In Tokens „investiert“ und nichts ist passiert? Geld zurückholen?

In Tokens „investiert“ und nichts ist passiert? Geld zurückholen?
17. Januar 2023

Aktuell gibt es sehr viele Projekte im Bereich Blockchain, Tokens und Coins und die potentiellen "Investmentmöglichkeiten" sind genauso vielfältig wie...

Mehr lesenDetails

Warum Startups vorsichtig mit hohen Investments umgehen sollten: 5 Gründe pro und contra

Warum Startups vorsichtig mit hohen Investments umgehen sollten: 5 Gründe pro und contra
10. Mai 2023

Fünf Gründe gegen voreilige, hohe Investments Als Rechtsanwalt und Berater möchte ich junge Startups zunächst auf die möglichen Risiken hinweisen,...

Mehr lesenDetails

Smart Contract-Implementierung in traditionelle Verträge

Smart Contract-Implementierung in traditionelle Verträge:
10. Oktober 2024

Die Integration von Smart Contracts in traditionelle Vertragsstrukturen eröffnet Blockchain-Startups faszinierende Möglichkeiten, birgt jedoch auch komplexe rechtliche Herausforderungen. Als Rechtsanwalt...

Mehr lesenDetails

Blockchain-Technologie und Startups – Ein Blick in die Zukunft

Howey Test
13. März 2024

Vor zwei Tagen hatte ich die Gelegenheit, an der Präsentation der W3Now Studie in Berlin teilzunehmen. Diese Veranstaltung war ein...

Mehr lesenDetails

Blockchain in Computerspielen – ein neues Spielfeld für Rechtsanwälte?

Blockchain in Computerspielen – ein neues Spielfeld für Rechtsanwälte?
22. Dezember 2022

Einleitung: Blockchain und Computerspiele – was hat das miteinander zu tun? Der Einsatz von Blockchain-Technologie in Computerspielen ist ein relativ...

Mehr lesenDetails

Finanzierung durch tokenisierte Genussrechte im Esport und Gamesbereich

Finanzierung durch tokenisierte Genussrechte im Esport und Gamesbereich
20. Mai 2021

Ich war im letzten Monat ein wenig weniger aktiv hier auf dem Blog. Der Grund ist meine Tätigkeit für zwei...

Mehr lesenDetails

OLG Köln zur Herausgabe von Kryptowährungen

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
16. Juli 2024

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss (11 W 15/24) klargestellt, dass ein Schuldner bei der Herausgabe von treuhänderisch...

Mehr lesenDetails

Semi-Fungible Tokens (SFTs) im Kontext der DSGVO

Ende der Anonymität auf Bewertungsplattformen wie Kununu?
10. April 2024

 Eine juristische Betrachtung Die Einführung von Semi-Fungible Tokens (SFTs) hat nicht nur in der Blockchain-Technologie neue Wege eröffnet, sondern stellt...

Mehr lesenDetails

DLT und die Juristerei

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
6. Dezember 2022

Einleitung Die Digitalisierung größerer Sektoren stößt auf organisatorische, technische und juristische Probleme. Die Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie bieten in nahezu allen...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt
Sonstiges

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025

Ausgangslage und Einordnung Warum eigene Vertragslogik für Agile? Agile Softwareentwicklung arbeitet iterativ, inkrementell und empirisch. Anforderungen werden im Product Backlog...

Mehr lesenDetails
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025

Produkte

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

Podcastfolge

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

In dieser aufschlussreichen Podcast-Episode wird ein tiefgreifender Blick auf die Startup- und Innovationslandschaft in Deutschland und Europa geworfen. Die Diskussion...

Mehr lesenDetails
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung