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Sind digitale Signaturen eigentlich rechtssicher?

28. Juli 2023
in Recht im Internet
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In der heutigen digitalen Welt sind elektronische Transaktionen und Kommunikationen zur Norm geworden. Von der Unterzeichnung von Verträgen bis hin zur Einreichung von Steuererklärungen, die Digitalisierung hat viele Aspekte unseres Lebens vereinfacht. Ein zentraler Bestandteil dieser digitalen Transformation ist die digitale Signatur. Aber stellt sich die Frage: Sind digitale Signaturen eigentlich rechtsgültig?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Digitale Signaturen: Was sind sie?
2. Rechtsgültigkeit digitaler Signaturen:
3. Beweiskraft digitaler Signaturen:
4. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen:
5. Schlussfolgerung:
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Digitale Signaturen gewährleisten die Authentizität und Integrität digitaler Dokumente durch den Einsatz von Public-Key-Kryptographie.
  • In Deutschland sind digitale Signaturen durch das Signaturgesetz von 2001 rechtlich anerkannt.
  • Die Beweiskraft qualifizierter elektronischer Signaturen entspricht der von handschriftlichen Unterschriften gemäß §126a BGB.
  • Digitale Signaturen bieten Authentizität und Integrität, im Gegensatz zur Verschlüsselung, die die Vertraulichkeit gewährleistet.
  • Dienste wie DocuSign können die Beweiskraft von Signaturen in Frage stellen, da der private Schlüssel nicht vom Unterzeichner kontrolliert wird.
  • Blockchain-Technologie kann die Sicherheit digitaler Signaturen erhöhen, indem sie die Echtheit und den Ursprung nachweist.
  • Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen sind bei hochsensiblen Transaktionen erforderlich, z.B. mit qualifizierten digitalen Signaturen.

Digitale Signaturen: Was sind sie?

Eine digitale Signatur ist ein kryptographisches Werkzeug, das die Authentizität und Integrität eines digitalen Dokuments oder einer Nachricht gewährleistet. Sie dient als elektronischer Fingerabdruck des Unterzeichners und bestätigt, dass das Dokument oder die Nachricht nicht manipuliert wurde, seit der Unterzeichner es signiert hat.

Im Detail funktioniert eine digitale Signatur durch den Einsatz von Public-Key-Kryptographie. Bei diesem Prozess generiert der Unterzeichner ein Paar von Schlüsseln – einen öffentlichen und einen privaten. Der private Schlüssel, der geheim und nur dem Unterzeichner bekannt ist, wird verwendet, um das Dokument zu signieren. Der öffentliche Schlüssel, der öffentlich zugänglich ist, wird verwendet, um die Signatur zu überprüfen.

Wenn ein Dokument digital signiert wird, wird ein Hash des Dokuments erstellt, der dann mit dem privaten Schlüssel des Unterzeichners verschlüsselt wird. Dieser verschlüsselte Hash ist die digitale Signatur. Sie wird zusammen mit dem Dokument gesendet.

Wenn der Empfänger das signierte Dokument erhält, verwendet er den öffentlichen Schlüssel des Unterzeichners, um den verschlüsselten Hash zu entschlüsseln und den ursprünglichen Hash zu erhalten. Gleichzeitig erstellt der Empfänger einen neuen Hash des empfangenen Dokuments. Wenn beide Hashes übereinstimmen, ist das Dokument authentisch und wurde seit der Unterzeichnung nicht verändert.

Durch diesen Prozess bietet die digitale Signatur eine starke Gewähr für die Authentizität und Integrität von digitalen Dokumenten und Nachrichten. Sie ermöglicht es den Empfängern, mit Vertrauen zu handeln, da sie sicher sein können, dass das Dokument tatsächlich vom angegebenen Unterzeichner stammt und nicht manipuliert wurde.

Rechtsgültigkeit digitaler Signaturen:

Die kurze Antwort auf die Frage, ob digitale Signaturen rechtsgültig sind, lautet: Ja, sie sind es. Die längere Antwort hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Landes, in dem die digitale Signatur verwendet wird, und der Art der Transaktion, die sie unterstützt.

In vielen Ländern, einschließlich der USA und der EU, sind digitale Signaturen rechtlich bindend und werden in ähnlicher Weise behandelt wie handschriftliche Signaturen. In den USA wurde die Rechtsgültigkeit digitaler Signaturen durch den Electronic Signatures in Global and National Commerce Act (ESIGN) von 2000 festgelegt. In der EU wurde die Rechtsgültigkeit durch die Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) festgelegt.

In Deutschland wurden digitale Signaturen durch das Signaturgesetz (SigG) im Jahr 2001 rechtlich anerkannt. Laut §126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Beweiskraft digitaler Signaturen:

Neben der Rechtsgültigkeit stellt sich auch die Frage nach der Beweiskraft digital signierter Dokumente. Laut Signaturgesetz gilt die qualifizierte elektronische Signatur als eigenhändige Unterschrift und begründet damit die Vermutung der Urheberschaft und Integrität eines Dokuments.

Die Beweiskraft digitaler Signaturen basiert auf der Sicherheit der verwendeten kryptographischen Verfahren. Wenn ein Dokument mit einer digitalen Signatur versehen ist, kann der Empfänger sicher sein, dass das Dokument vom Unterzeichner stammt und dass es seit der Unterzeichnung nicht verändert wurde. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die verwendeten kryptographischen Verfahren sicher sind und der private Schlüssel des Unterzeichners nicht kompromittiert wurde.

Im Gegensatz zur Verschlüsselung, die die Vertraulichkeit von Informationen gewährleistet, bietet die digitale Signatur Authentizität und Integrität. Während Verschlüsselung die Informationen unlesbar für Dritte macht, bestätigt die digitale Signatur, dass die Informationen tatsächlich vom angegebenen Absender stammen und dass sie nicht verändert wurden.

Ein Problem, das sich bei der Beweiskraft digitaler Signaturen stellt, betrifft Dienste wie DocuSign. Diese Dienste bieten eine einfache Möglichkeit, Dokumente digital zu signieren, aber die Beweiskraft ihrer Signaturen kann in Frage gestellt werden. Der Grund dafür ist, dass der private Schlüssel, der zur Erstellung der Signatur verwendet wird, vom Dienst und nicht vom Unterzeichner kontrolliert wird. Dies bedeutet, dass der Dienst theoretisch in der Lage wäre, die Signatur ohne das Wissen oder die Zustimmung des Unterzeichners zu erstellen oder zu ändern.

Hier kann die Blockchain-Technologie zusätzliche Sicherheit bieten. Indem Transaktionen unveränderbar in einem dezentralen Register gespeichert werden, kann die Blockchain die Echtheit und den Ursprung digital signierter Dokumente sicher nachweisen. Darüber hinaus könnte die Blockchain verwendet werden, um die Kontrolle über den privaten Schlüssel beim Unterzeichner zu belassen, was die Beweiskraft der digitalen Signatur erhöhen würde.

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen:

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle digitalen Signaturen gleich sind. In einigen Fällen, wie bei hochsensiblen Transaktionen, können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein, wie z.B. fortgeschrittene oder qualifizierte digitale Signaturen, die zusätzliche Authentifizierungs- und Sicherheitskontrollen bieten.

Schlussfolgerung:

Digitale Signaturen sind ein unverzichtbares Werkzeug in der heutigen digitalen Welt. Sie bieten nicht nur eine bequeme Möglichkeit, Dokumente und Nachrichten zu signieren, sondern gewährleisten auch deren Authentizität und Integrität. In vielen Ländern, einschließlich den USA, der EU und Deutschland, sind digitale Signaturen rechtlich anerkannt. Um maximale Beweiskraft zu erreichen, können ergänzende Technologien wie die Blockchain sinnvoll sein.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: Blockchain

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