• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Blockchain in der Lieferkette: Rechtssichere Implementierung von Smart Contracts für Logistik-Startups

Smart Contracts, DeFi und KI: Innovative Geschäftsideen und ihre rechtlichen Herausforderungen im IT-Recht

17. Oktober 2023
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Smart Contracts, DeFi und KI: Innovative Geschäftsideen und ihre rechtlichen Herausforderungen im IT-Recht

17. Oktober 2023
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Blockchain in der Lieferkette: Rechtssichere Implementierung von Smart Contracts für Logistik-Startups

In einem kürzlich veröffentlichten LinkedIn-Beitrag wurde angekündigt, sich intensiver mit der Schnittstelle zwischen Smart Contracts, Dezentrale Finanzsysteme (DeFi) und Künstlicher Intelligenz (KI) zu befassen. Dieser Themenkomplex ist nicht nur technologisch spannend, sondern auch rechtlich herausfordernd – insbesondere im Hinblick auf Geschäftsmodelle, die sich im regulatorischen Graubereich bewegen oder bestehende Rechtsnormen infrage stellen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Automatisierte Finanzberater auf DeFi-Basis
2. DeFi-Kreditplattformen mit KI-Risikoprüfung
3. Smart Contracts für automatisierte Versicherungen
4. Dezentrale Handelsplattformen mit KI-Preisermittlung
5. KI-gestützte Identitätsverifikation in DeFi-Umgebungen
6. Fazit: Zwischen Innovation und Regulierung
6.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Smart Contracts und DeFi kombinieren sich mit KI, um die nächste Generation von Geschäftsideen zu gestalten.
  • Automatisierte Finanzberater bieten individuelle Finanzberatung und Portfoliooptimierung, jedoch mit rechtlichen Bedenken.
  • KI kann Risikobewertungen für Kredite optimieren, bringt jedoch Diskriminierungsrisiken und Compliance-Herausforderungen mit sich.
  • Automatisierte Versicherungsansprüche durch Smart Contracts könnten Effizienz steigern, verlangen jedoch genaue Regulierung und Sicherheitsmechanismen.
  • Dezentrale Handelsplattformen nutzen KI für dynamische Preisfindung, stehen aber vor Herausforderungen wie Marktmanipulation.
  • Identitätsverifizierung mit KI kann Sicherheitsrisiken in DeFi-Transaktionen minimieren, muss jedoch Datenschutzstandards einhalten.
  • Rechtliche Herausforderungen sind entscheidend für den Erfolg von Smart Contracts, DeFi und KI in innovativen Geschäftsmodellen.

Die Verschmelzung dieser Technologien eröffnet neue Märkte und Anwendungsszenarien, bringt jedoch auch erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf Vertragsrecht, Datenschutz, Haftung und Regulierung mit sich. In diesem Beitrag werden fünf innovative Geschäftsansätze vorgestellt, die exemplarisch für die Potenziale, aber auch für die rechtlichen Risiken dieser Entwicklungen stehen.

Automatisierte Finanzberater auf DeFi-Basis

Technisches Konzept:
Durch die Kombination aus DeFi-Protokollen und KI-basierten Analysesystemen entstehen autonome Finanzberater, die Portfolios verwalten, Marktanalysen durchführen und Anlageentscheidungen treffen – alles automatisiert und ohne menschliches Zutun.

Juristische Fragestellungen:

  • Rechtsnatur des Smart Contracts: Die klassischen Elemente eines Vertrages (§ 145 ff. BGB) – insbesondere Angebot, Annahme und Rechtsbindungswille – sind bei rein technischen Ausführungsbefehlen nicht immer gegeben. Ein „Smart Contract“ ist in der Regel nicht mit einem rechtsverbindlichen Vertrag im zivilrechtlichen Sinne gleichzusetzen, sondern eher als Programmlogik zu betrachten.
  • Finanzaufsichtliche Zulässigkeit: Je nach Ausgestaltung kann der Einsatz solcher Systeme unter die Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) fallen, insbesondere wenn eine Anlageberatung oder Vermögensverwaltung im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG vorliegt.
  • Datenschutz und IT-Sicherheit: Der Zugriff auf personenbezogene Finanzdaten erfordert die Einhaltung der DSGVO, insbesondere der Grundsätze aus Art. 5 und Art. 6 DSGVO. Fragen der Einwilligung, der Zweckbindung und der Datensicherheit stehen im Vordergrund.
  • Haftung bei Fehlentscheidungen: Wer haftet bei einem Anlageverlust infolge fehlerhafter KI-Empfehlung? Anbieter solcher Systeme sollten über entsprechende vertragliche Haftungsklauseln und technische Auditierungen verfügen.

DeFi-Kreditplattformen mit KI-Risikoprüfung

Technisches Konzept:
Kredite werden über Smart Contracts vergeben, während KI-Systeme in Echtzeit Bonitätsanalysen auf Basis von Verhaltensdaten, Social Scoring oder Transaktionshistorien durchführen.

Juristische Fragestellungen:

  • Diskriminierungsrisiken: Der Einsatz von KI zur Kreditvergabe unterliegt dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wenn algorithmische Systeme zu strukturell benachteiligenden Ergebnissen führen, etwa durch indirekte Diskriminierung nach § 3 Abs. 2 AGG, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Regulatorische Anforderungen: Kreditvergabe unterliegt den Vorgaben des KWG, der Verbraucherkreditrichtlinie sowie der PSD2-Richtlinie. Eine KI-gestützte Bonitätsprüfung muss diese Anforderungen technisch und organisatorisch abbilden.
  • Verantwortlichkeit und Haftung: Bei algorithmischen Fehlentscheidungen stellt sich die Frage nach der deliktischen oder vertraglichen Verantwortlichkeit. Denkbar ist eine Mitverantwortung der Entwickler, Plattformbetreiber oder Datenlieferanten.

Smart Contracts für automatisierte Versicherungen

Technisches Konzept:
Versicherungsleistungen werden automatisiert abgewickelt. KI erkennt Ereignisse (z. B. Flugverspätung, Unfall) und löst über Smart Contracts eine Zahlung aus.

Juristische Fragestellungen:

  • Zulässigkeit automatisierter Entscheidungen: Nach Art. 22 DSGVO besteht ein Verbot automatisierter Einzelfallentscheidungen mit rechtlicher Wirkung, sofern keine ausdrückliche Einwilligung oder gesetzliche Grundlage besteht.
  • Versicherungsaufsicht: Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) schreibt für Versicherungsunternehmen umfangreiche organisatorische Anforderungen vor. Der Einsatz automatisierter Systeme darf diese nicht unterlaufen.
  • Manipulationsgefahr und Betrugsrisiken: Smart Contracts sind in ihrer Ausführung starr. Manipulationen bei der Datenzuführung (sogenannte „Oracles“) können zur Auszahlung unberechtigter Ansprüche führen. Sicherheitsarchitekturen und „Failsafes“ sind zwingend erforderlich.

Dezentrale Handelsplattformen mit KI-Preisermittlung

Technisches Konzept:
Durch KI werden Angebot und Nachfrage in Echtzeit analysiert. Die Preisbildung erfolgt dynamisch, unter Berücksichtigung makroökonomischer Daten, Social-Media-Trends und Handelsvolumina.

Juristische Fragestellungen:

  • Marktmanipulation: Eine fehlerhafte oder absichtlich manipulierte Preisberechnung könnte gegen die Vorschriften des Marktmissbrauchsrechts (z. B. MAR-Verordnung) verstoßen. Automatisierte Systeme müssen so programmiert sein, dass keine Marktverzerrungen entstehen.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Algorithmen müssen in der Lage sein, ihre Preisentscheidungen zu erklären. Black-Box-Modelle sind regulatorisch problematisch, da sie gegen Transparenzpflichten verstoßen könnten.
  • Haftung bei Fehlpreisen: Auch hier stellt sich die Frage: Wer haftet bei grob fehlerhaften Preisfeststellungen? Haftungsfreizeichnungsklauseln in den AGB stoßen hier regelmäßig an die Grenzen der §§ 307 ff. BGB.

KI-gestützte Identitätsverifikation in DeFi-Umgebungen

Technisches Konzept:
Identitätsprüfungen werden mittels KI durchgeführt – etwa durch biometrische Verfahren, Verhaltensanalyse oder Dokumentenscans. Diese Verfahren ersetzen klassische KYC-Prozesse in dezentralen Umgebungen.

Juristische Fragestellungen:

  • DSGVO-Konformität: Der Einsatz biometrischer Daten fällt unter Art. 9 DSGVO und bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung. Zusätzlich gelten hohe Anforderungen an Datensicherheit (Art. 32 DSGVO) und Rechenschaftspflichten.
  • Fehlerquote und Diskriminierung: Gesichtserkennungssoftware steht häufig wegen überdurchschnittlicher Fehlerquoten bei bestimmten ethnischen Gruppen in der Kritik. Der Einsatz solcher Verfahren kann im Widerspruch zu Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO (Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben) stehen.
  • KYC/AML-Pflichten: Auch DeFi-Anbieter müssen sich in Zukunft auf strengere regulatorische Vorgaben einstellen. Die Travel Rule (FATF-Empfehlungen) sowie nationale AML-Regime fordern zunehmend die Erhebung und Verifizierung von Nutzerdaten – auch in pseudonymisierten Umgebungen.

Fazit: Zwischen Innovation und Regulierung

Die Verbindung von Smart Contracts, KI und DeFi hat das Potenzial, ganze Branchen neu zu strukturieren. Gleichzeitig sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in vielen Fällen unklar, widersprüchlich oder noch gar nicht geschaffen. Wer in diesem Umfeld Geschäftsmodelle entwickelt oder implementiert, sollte nicht nur die technischen Implikationen, sondern auch die juristischen Herausforderungen im Blick behalten.

Es empfiehlt sich dringend:

  • Verträge und technische Prozesse frühzeitig rechtlich begleiten zu lassen,
  • regulatorische Entwicklungen (MiCA, DORA, AMLD6 etc.) aktiv zu verfolgen,
  • und Mechanismen zur Verantwortlichkeitsverteilung sowie zur IT-Compliance zu etablieren.

Rechtssicherheit ist kein Hindernis für Innovation – im Gegenteil: Sie ist ihre Voraussetzung.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnalyseBlockchainContractsDatenschutzDeutschlandEntscheidungenEntwicklerEntwicklungFinanzierungGeldwäscheHaftungInvestitionenIT-RechtKIKünstliche IntelligenzLinkedInMarktteilnehmerRechtRechtliche HerausforderungenRisikoSicherheitSoftwareTechnologieVerträgeWachstum

Weitere spannende Blogposts

StaRUG – Neue Pflichten auch für Startups und Kleinunternehmen

Neue Meldepflichten für Handelsplattformen durch das PStTG
4. August 2024

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG, ist Teil des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) und trat...

Mehr lesenDetails

Streamer/YouTuber/Influencer und die Impressumspflicht

Keine Telefonnummer mehr im Impressum notwendig!
23. August 2019

Letzten Endes gibt es keine Frage, dass man als Streamer, YouTuber oder sonstiger Influencer der Impressumspflicht nachkommen muss. In paar...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zum Recht auf Namensnennung im Urhebervertragsrecht

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
24. Oktober 2023

Einleitung Am 15. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen I ZR 42/21 eine bedeutsame Entscheidung im Kontext...

Mehr lesenDetails

EuGH-Urteile stärken Datenschutz: Wichtige Klarstellungen bei Haftung und Schadensersatz

EuGH-Urteile stärken Datenschutz: Wichtige Klarstellungen bei Haftung und Schadensersatz
15. Dezember 2023

Die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Verfahren Natsionalna agentsia za prihotide (C-340/21) und Gemeinde Ummendorf (C-456/22) setzen...

Mehr lesenDetails

Informationssicherheit als Erfolgsfaktor: Wieso es sich lohnt!

Informationssicherheit als Erfolgsfaktor: Wieso es sich lohnt!
3. Januar 2023

Was bedeutet Informationssicherheit? Informationssicherheit bezeichnet die Gesamtheit technischer und organisatorischer Maßnahmen, die dem Schutz von Informationen und Daten vor Verlust,...

Mehr lesenDetails

UG (haftungsbeschränkt): Rechtsscheinhaftung!

UG (haftungsbeschränkt): Rechtsscheinhaftung!
18. Januar 2019

Von der Limited zur UG Nachdem ich gestern einen kurzen Ausflug zur Limited (Ltd.) gemacht habe, möchte ich heute auf...

Mehr lesenDetails

Spannendes Jahr 2023 voraus

Spannendes Jahr 2023 voraus
31. Dezember 2022

Das Jahr 2022 hat anders geendet, als ich es zu Beginn des Jahres gedacht habe. Während ich zum Beginn des...

Mehr lesenDetails

Entschädigung im Esport bei einem Spielerwechsel?

Entschädigung im Esport bei einem Spielerwechsel?
27. September 2019

In den letzten Monaten musste ich mich mehrfach mit der Frage befassen, ob einem Team/Organisation bei einem Spielerwechsel ein Schadensersatzanspruch...

Mehr lesenDetails

AG Heidelberg verurteilt Betreiber von Metin2-Server

6. Februar 2019

Das Amtsgericht Heidelberg hat gegen den Betreiber mehrerer Piraterie-Server für das Online-Spiel Metin2 eine Geldstrafe verhängt. Dem Urteil war eine...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
Recht und Esport

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) erlebt seit geraumer Zeit eine Renaissance. Was jahrzehntelang als Spezialmaterie für klassische Fernlehrgänge galt, ist durch die...

Mehr lesenDetails
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Produkte

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung