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ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Blockchain und Web 3 Recht

Standard-NFT und MiCAR

5. November 2022
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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blockchain g9dee48dc0 1920
Wichtigste Punkte
  • MiCAR soll einen EU-Rechtsrahmen für Kryptowerte schaffen, um innovative Technologien im Finanzsektor zu fördern.
  • Digitale Assets auf einer Blockchain sind meist nicht aufsichtsrechtlich bedenklich, jedoch gibt es Grauzonen.
  • Der Begriff Kryptowert ist unklar und nur in wenigen Rechtsfragen definiert.
  • Experten sollten Geschäftsmodelle prüfen, die sich im FinTech-Bereich einordnen.
  • Startups mit Distributed Ledger-Technologie haben enormes Potenzial bis 2030.
  • Die Kosten für rechtliche Beratung im Blockchain-Bereich sind hoch, aufgrund mangelnder Expertise.
  • Marketing und Anwendung beeinflussen die rechtliche Einschätzung von NFT basierten Geschäftsmodellen.

Fallen Standard-NFT unter das Krypto-Regelwerk MiCAR? Wohl eher nicht. Das will weder der EU-Gesetzgeber noch lokale Aufsichtsbehörden, wie in Deutschland die BaFin.

Zielsetzung von MiCAR ist die Schaffung eines EU-Rechtsrahmens für Kryptowerte, um die Nutzung innovativer Technologien im Finanzsektor auszubauen und zu fördern, insbesondere in Bezug auf die Distributed-Ledger-Technologie. Das ist auch notwendig und sowohl rechtlich als auch unternehmerisch spannend.

Wenn ein Spieleanbieter digitale Inhalt/Assets auf einer Blockchain speichern will, soll dies in aller Regel schon nach der Institution der Gesetzgeber nicht aufsichtsrechtlich bedenklich sein. Die Grauzone ist stellenweise jedoch dünn und es kommt an vielen Stellen auf Details an. Wenn mit NFT beispielsweise das „Ausschütten“ von FIAT verbunden ist oder wenn die zugrundeliegenden Smart Contracts und vor allem das Marketing darauf ausgerichtet sind, dass bei einem NFT eher der Anlagezweck im Vordergrund steht, kann dies unter Umständen anders aussehen.

„Kryptowert“ ist immerhin ein termincus technicus, allerdings ein mitunter sehr schlecht definierter und bislang nur in wenigen verbindlichen Rechtsfragen geklärter Begriff.

Wenn also das eigene Geschäft, vom Gefühl her, sich eher in den Bereich FinTech einordnet, sollte ein Experte die Details und die Voraussetzungen genauer prüfen. Wenn das eigene Business jedoch eher dahin geht, dass digitale Inhalte oder Rechte eher dahin gehen, dass diese auf einer Blockchain, statt auf einer Festplatte, gespeichert werden, damit eventuell die Übertragung vereinfacht wird oder das „Eigentumsgefühl“ der Nutzer gestärkt wird, dann ist die Chance groß, dass diese Geschäft ohne gesonderte Genehmigungen betrieben werden kann. Davon abzugrenzen sind jedoch Teilbereich eines Unternehmens, die FIAT betreffen, beispielsweise das Zahlungsmanagement, der Rücktausch von digitalen Assets oder Dienstleistungen rund um den Transfer von auf einer Blockchain gespeicherten Inhalten.

Leider sieht man immer wieder, dass der Umfang der Prüfungen unterschätzt werden, denn es kommt nicht nur auf Details und die besondere Ausprägung eines Geschäftsmodells aus, sondern auf das Marketing, die konkrete Verwendung und zahlreiche weitere Aspekte, die viele weitere Rechtsbereiche tangieren, wie das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht, das Markenrecht oder auch das allgemeine Zivilrecht.

Das Potenzial von Startups und Geschäftsmodell im Zusammenhang mit Distributed Ledger ist enorm und wird bis 2030 auch stark ansteigen. Der Bedarf an Rechtsberatung und somit auch die Kosten für einen rechtssicheren Umgang mit Blockchains ist jedoch auch enorm. Das gilt auch, da es noch nicht allzu viele technisch versierte Rechtsanwälte gibt, die zu Geschäftsmodellen in dem Bereich beraten können.

Tags: BeratungBlockchainBusinessContractDienstleistungDigitalManagementMarkenrechtMarketingMicarModelRechtsfrageRechtsfragenSmart contractStartupsUrheberrechtVerträgeWettbewerbsrechtZivilrecht

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  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
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  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
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  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
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  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
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    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
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  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
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