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Standard-NFT und MiCAR

5. November 2022
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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blockchain g9dee48dc0 1920

Fallen Standard-NFT unter das Krypto-Regelwerk MiCAR? Wohl eher nicht. Das will weder der EU-Gesetzgeber noch lokale Aufsichtsbehörden, wie in Deutschland die BaFin.

Wichtigste Punkte
  • MiCAR soll einen EU-Rechtsrahmen für Kryptowerte schaffen, um innovative Technologien im Finanzsektor zu fördern.
  • Digitale Assets auf einer Blockchain sind meist nicht aufsichtsrechtlich bedenklich, jedoch gibt es Grauzonen.
  • Der Begriff Kryptowert ist unklar und nur in wenigen Rechtsfragen definiert.
  • Experten sollten Geschäftsmodelle prüfen, die sich im FinTech-Bereich einordnen.
  • Startups mit Distributed Ledger-Technologie haben enormes Potenzial bis 2030.
  • Die Kosten für rechtliche Beratung im Blockchain-Bereich sind hoch, aufgrund mangelnder Expertise.
  • Marketing und Anwendung beeinflussen die rechtliche Einschätzung von NFT basierten Geschäftsmodellen.

Zielsetzung von MiCAR ist die Schaffung eines EU-Rechtsrahmens für Kryptowerte, um die Nutzung innovativer Technologien im Finanzsektor auszubauen und zu fördern, insbesondere in Bezug auf die Distributed-Ledger-Technologie. Das ist auch notwendig und sowohl rechtlich als auch unternehmerisch spannend.

Wenn ein Spieleanbieter digitale Inhalt/Assets auf einer Blockchain speichern will, soll dies in aller Regel schon nach der Institution der Gesetzgeber nicht aufsichtsrechtlich bedenklich sein. Die Grauzone ist stellenweise jedoch dünn und es kommt an vielen Stellen auf Details an. Wenn mit NFT beispielsweise das „Ausschütten“ von FIAT verbunden ist oder wenn die zugrundeliegenden Smart Contracts und vor allem das Marketing darauf ausgerichtet sind, dass bei einem NFT eher der Anlagezweck im Vordergrund steht, kann dies unter Umständen anders aussehen.

„Kryptowert“ ist immerhin ein termincus technicus, allerdings ein mitunter sehr schlecht definierter und bislang nur in wenigen verbindlichen Rechtsfragen geklärter Begriff.

Wenn also das eigene Geschäft, vom Gefühl her, sich eher in den Bereich FinTech einordnet, sollte ein Experte die Details und die Voraussetzungen genauer prüfen. Wenn das eigene Business jedoch eher dahin geht, dass digitale Inhalte oder Rechte eher dahin gehen, dass diese auf einer Blockchain, statt auf einer Festplatte, gespeichert werden, damit eventuell die Übertragung vereinfacht wird oder das „Eigentumsgefühl“ der Nutzer gestärkt wird, dann ist die Chance groß, dass diese Geschäft ohne gesonderte Genehmigungen betrieben werden kann. Davon abzugrenzen sind jedoch Teilbereich eines Unternehmens, die FIAT betreffen, beispielsweise das Zahlungsmanagement, der Rücktausch von digitalen Assets oder Dienstleistungen rund um den Transfer von auf einer Blockchain gespeicherten Inhalten.

Leider sieht man immer wieder, dass der Umfang der Prüfungen unterschätzt werden, denn es kommt nicht nur auf Details und die besondere Ausprägung eines Geschäftsmodells aus, sondern auf das Marketing, die konkrete Verwendung und zahlreiche weitere Aspekte, die viele weitere Rechtsbereiche tangieren, wie das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht, das Markenrecht oder auch das allgemeine Zivilrecht.

Das Potenzial von Startups und Geschäftsmodell im Zusammenhang mit Distributed Ledger ist enorm und wird bis 2030 auch stark ansteigen. Der Bedarf an Rechtsberatung und somit auch die Kosten für einen rechtssicheren Umgang mit Blockchains ist jedoch auch enorm. Das gilt auch, da es noch nicht allzu viele technisch versierte Rechtsanwälte gibt, die zu Geschäftsmodellen in dem Bereich beraten können.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBlockchainBusinessContractDienstleistungDigitalManagementMarkenrechtMarketingMicarModelRechtsfrageRechtsfragenSmart contractStartupsUrheberrechtVerträgeWettbewerbsrechtZivilrecht

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